Christoph Ludwig Henrici (* 1699 in Gützkow; † 11. Januar 1758 in Heinrichsruh) war ein in preußischen Diensten stehender Kriegs- und Domänenrat. Als Generalpächter dreier königlicher Verwaltungsbezirke war er maßgeblich an der preußischen Kolonisation in Ostvorpommern beteiligt und gründete dort mehrere Siedlungen. Er führte die Titel Königlicher Amtsnotar, Wirklicher Kriegs- und Domänenrat sowie Amtmann von Königsholland.
Leben und Wirken Christoph Ludwig Henrici wurde 1699 in Gützkow geboren. Er war zunächst als Amtsnotar in Ueckermünde tätig und legte am 2. Oktober 1723 den Amtseid ab. mini|Der Wirkungsbereich Henricis: Die Ämter Ueckermünde und Torgelow (gelb umrandet) auf einer Landkarte von 1795 Nachdem Ostvorpommern, das Gebiet zwischen Oder und Peene, 1720 an Preußen gefallen war, ordnete der preußische König Friedrich Wilhelm I. 1724 eine neue Verwaltungsgliederung des Gebietes an. In der Folge entstanden unter anderem die Ämter Ueckermünde und Torgelow, deren Verwaltungsbezirk insgesamt etwas kleiner war als der spätere Kreis Ueckermünde. Für sie erhielt Christoph Ludwig Henrici 1726 vom König die Generalpacht. 1734 wurde er auch zum Generalpächter des neu gebildeten Amtes Königsholland, an dessen Entstehung er beteiligt war.siehe Amelung, S. 123.
Henrici wurde vom König mit der Urbarmachung des Landes und der Ansiedlung von Kolonisten beauftragt. Er gründete zwölf Dörfer, vier Glashütten und eine Eisenhütte im Raum Torgelow. Ortsnamen wie „Ferdinandshof“, „Wilhelmsburg“, „Meiersberg“, „Heinrichsruh“, „Sprengersfelde“, „Louisenhof“ und „Blumenthal“ gehen auf die Besiedlung unter preußischer Herrschaft zurück. Ein Vorwerk auf dem „Kleinen Mückenhorst“, dessen Errichtung Henrici 1729 vorgeschlagen hatte, wurde 1737 fertiggestellt. Als im selben Jahr König Friedrich Wilhelm I. bei seiner Inspektionsreise durch das Amt Königsholland den Ort besuchte, ließ er ihn zu Ehren Henricis in „Heinrichswalde“ umbenennen. Ebenfalls zur Anerkennung seiner Leistungen war Henrici im Vorjahr bereits mit Erlass des Königs vom 3. Juli 1736 zum Kriegs- und Domänenrat mit Sitz und Stimme in der Pommerschen Kriegs- und Domänenkammer zu Stettin ernannt worden.
Sein erster Amtssitz war zunächst in Neuhof bei Ueckermünde, als Außenstützpunkt wurde Wilhelmsburg gewählt. Mit Erlaubnis des Königs verlegte Henrici 1740 den Amtssitz des Amtes Königsholland von Wilhelmsburg nach Ferdinandshof, wo er sich ein repräsentatives Wohn- und Amtshaus errichten lassen hatte. Das alte Amtsgebäude ist erhalten geblieben.
Ende 1742 gehörte Henrici als Generalpächter der Ämter Ueckermünde, Torgelow und Königsholland einer Kommission an, die im Zusammenhang mit den Plänen zur Ablassung des Ahlbecker Sees und der geplanten Besiedlung des trockengelegten Seegrundes die örtlichen Gegebenheiten untersuchen und technische Möglichkeiten zur Umsetzung des Projekts ermitteln sollte.siehe Amelung, S. 126. Henrici stand diesem Vorhaben jedoch ablehnend gegenüber.siehe Amelung, S. 127. mini|Die Scharmützelkirche in Ferdinandshof Wegen eines Augenleidens musste Christoph Ludwig Henrici im Frühjahr 1748 seine Tätigkeit beenden. König Friedrich II. überließ ab dem 18. April 1748 das Pachtverhältnis als Generalpächter der Ämter Ueckermünde, Torgelow und Königsholland Henricis ältestem Sohn, August Ludwig Henrici. Sein jüngerer Bruder Christian Daniel Henrici blieb Amtmann in Wilhelmsburg.
Der Kriegs- und Domänenrat a. D. Henrici war ein wohlhabender Mann. Als Alterssitz ließ er sich in dem von ihm gegründeten Dorf Heinrichsruh bei Torgelow in den Jahren 1750 bis 1752 das Herrenhaus Heinrichsruh errichten und einen weitläufigen Park anlegen. Das denkmalgeschützte Gebäude – heute als Künstlerhaus genutzt – und der zugehörige Barockgarten zählen zu den Sehenswürdigkeiten der Region.
Christoph Ludwig Henrici starb am 11. Januar 1758 und wurde in der Scharmützelkirche in Ferdinandshof beigesetzt. Seine Grabstätte befand sich neben der des Glasmachers und Glashüttenbesitzers Johann Jürgen Gundelach, auf dessen Initiative die Kirche errichtet worden war. Beide Gräber sind nicht erhalten.
Familie Henrici heiratete am 5. September 1721 in Ueckermünde Maria Elisabeth Melander (1701–1769), eine Tochter des schwedischen Generalauditors und Burgrichters in Stettin, Peter Melander. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor, die sämtlich in Ueckermünde geboren wurden; vier von ihnen erreichten das Erwachsenenalter.
Der älteste Sohn, August Christoph Ludwig Henrici (1722–1796), wurde Nachfolger seines Vaters als Generalpächter und Kriegs- und Domänenrat. Seine einzige Tochter, Christine Juliane Henrici (* 1724), heiratete den Stettiner Kriegs- und Domänenrat Ernst Boguslaff Hill (1711–1777). Christian Daniel Henrici (* 1727) war als königlich preußischer Amtmann und Amtsrat in Wilhelmsburg tätig. Der jüngste Sohn, Martin Ernst Henrici (* 1730), ist in den Quellen ebenfalls als Angehöriger der pommerschen Beamtenschaft belegt.siehe Straubel, S. 410.
Horst Henrici, der langjährige Kanzler der Bauhaus-Universität Weimar, ist ein direkter Nachfahre von Christoph Ludwig Henrici. Literatur
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