mini|250px|Das Heilige Römische Reich 1648 mini|250px|Karte des Hochstifts um 1700, Kupferstich von Johann Baptist Homann mini|hochkant=1.6|Würzburger Dom St. Kilian mini|Würzburger Residenz, erbaut 1719–44 von Balthasar Neumann für die Fürstbischöfe Johann Philipp und Friedrich Karl von Schönborn mini|Sommerresidenz Schloss Veitshöchheim

Hochstift Würzburg (bis ins 19. Jahrhundert auch Hochstift Wirzburg) war die Bezeichnung für das von den Bischöfen von Würzburg in ihrer Eigenschaft als Reichsfürsten beherrschte Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde das Hochstift auch als „Herzogtum Franken“ bezeichnet.In einem Schreiben von Bischof Peter Philipp von Dernbach vom 21. Juli 1678 z. B. bezeichnete sich dieser nicht nur als Herzog zu Franken, sondern nannte auch sein Territorium „Bistumb Würzburg und Herzogthumb zu Franckhen“. Dokumentiert bei: Daniel J. Cohen: Die Landjudenschaften in Deutschland als Organe jüdischer Selbstverwaltung von der frühen Neuzeit bis ins neunzehnte Jahrhundert. Eine Quellensammlung. Band 2. Jerusalem 1997, Nr. 18:4. Siehe auch unzählige Briefe des hochstiftischen Gebrechenamts aus dieser Zeit, archiviert im Würzburger Staatsarchiv.

Geschichte Das Würzburger Bistum wurde 741 von Bonifatius gestiftet, der erste Bischof war St. Burkard. Die Bischöfe erwarben im 10. und 11. Jahrhundert die meisten Grafschaften innerhalb ihres Sprengels und die Gerichtsbarkeit über alle Hintersassen. 1168 wurde den Bischöfen von Kaiser Friedrich I. die Güldene Freiheit verliehen, wodurch das Hochstift nach österreichischem Vorbild zum Herzogtum aufstieg. Später nannten sich die Bischöfe außerdem mit zweifelhafter Berechtigung Herzöge in Franken. Eine rechtswirksame, formelle Verleihung ist nicht nachgewiesen. Der allgemeine Gebrauch des Titels Herzog von Franken wurde erst im 15. Jahrhundert üblich. Im 13. und 14. Jahrhundert kam es wiederholt zu Streitigkeiten mit den Städten des Stifts, vornehmlich mit Würzburg selbst, so unter Hermann I. von Lobdeburg (1225–1254) und Gerhard von Schwarzburg (1372–1400), unter dessen Regierung das Hochstift stark verschuldetChristine Demel u. a.: Leinach. Geschichte – Sagen – Gegenwart. Gemeinde Leinach, Leinach 1999, S. 121. war. Albrecht II. von Hohenlohe (1345–1372) erwarb 1354 die Burggrafschaft Würzburg, welche bis dahin die Grafen von Henneberg als Stiftsvögte besessen hatten.

Im Bauernkrieg des Jahres 1525 verloren 10.067 Bauern und Bürger ihr Leben. Nach dem Aufstand wurden 295 hingerichtet.Christine Demel u. a.: Leinach. Geschichte – Sagen – Gegenwart. Gemeinde Leinach, Leinach 1999, S. 135 f.

Die Regierungszeit des Bischofs Melchior Zobel von Giebelstadt (1544–1558) ist durch die Grumbachschen Händel bekannt. Julius Echter von Mespelbrunn (1573–1617) führte die Gegenreformation im Hochstift Würzburg durch und gründete 1579 das Julius-Spital sowie 1582 die Universität Würzburg. Auch wurden die Hexenprozesse in WürzburgFriedrich Merzbacher: Die Hexenprozesse in Franken. 1957 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte. Band 56); 2., erweiterte Auflage: C. H. Beck, München 1970, ISBN 3-406-01982-X.Elmar Weiss: Die Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. In: Peter Kolb, Ernst-Günter Krenig (Hrsg.): Unterfränkische Geschichte. 5 Teile in 7 Bänden. Echter, Würzburg 1989–2002. Band 3, 1995, S. 326–361. wieder aufgenommen, die unter Philipp Adolf von Ehrenberg (1622–1631) ihren Höhenpunkt fanden und 1749 mit dem Tod der Maria Renata Singer von Mossau endeten. Als Mitglied in der katholischen Liga hatte das Bistum im Dreißigjährigen Krieg stark zu leiden. Der schwedische Kanzler Axel Oxenstierna übertrug am 20. Juni 1633 dem Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar die Bistümer Würzburg und Bamberg als Herzogtum Franken, der sich jedoch nach der Niederlage bei Nördlingen nicht darin behaupten konnte. Bischof Franz von Hatzfeld (1631–1642) verwaltete, wie mehrere seiner Nachfolger, zugleich das Bistum Bamberg. Unter der Regierung des Bischofs Franz Ludwig von Erthal (1779–1795)Vgl. auch Hildegunde Flurschütz: Die Verwaltung des Hochstifts Würzburg unter Franz Ludwig von Erthal (1779–1795). Würzburg 1965 (= Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte. Band 19). erlebte das Hochstift eine letzte Blüte. Georg Karl von Fechenbach war der letzte der Würzburger Fürstbischöfe.

Am 24. August 1802 wurde das Hochstift säkularisiertUlrich Wagner: Würzburger Landesherren, bayerische Ministerpräsidenten, Vorsitzende des Landrates/Bezirkstagspräsidenten, Regierungspräsidenten, Bischöfe, Oberbürgermeister/Bürgermeister 1814–2006. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. Band 2, 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 1221–1224; hier: S. 1223 (Bischöfe von Würzburg). (umgesetzt 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss) und bis auf einen kleinen Teil von rund 826 km² dem Kurfürstentum Bayern zugeschlagen. Der Fürstbischof erhielt eine jährliche Pension von 60.000 Gulden und überdies 30.000 Gulden als Koadjutor des Bistums Bamberg. Die Kollegiatstifte, Prälaten- und Frauenklöster wurden aufgelöst. Den weitgehend erhaltenen Bettelorden wurde die Aufnahme von Novizen verboten.Wolfgang Weiß: Die katholische Kirche im 19. Jahrhundert. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 430–449 und 1303, hier: S. 430.

Bayern trat im Frieden von Preßburg gegen Entschädigung das Fürstentum Würzburg 1805 an Ferdinand, den ehemaligen Großherzog von Toskana ab, der das ihm 1803 zur Entschädigung überlassene Kurfürstentum Salzburg an Österreich übertrug, wogegen nun Würzburg zum Kurfürstentum erhoben wurde. Am 25. September 1806, nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs, trat der Kurfürst dem Rheinbund bei und nahm nun den Titel Großherzog von Würzburg an.

Nach der Auflösung des Rheinbundes endete auch das Großherzogtum Würzburg. Durch Beschluss des Wiener Kongresses (1814) erhielt der Großherzog seinen Erbstaat Toskana, Würzburg aber fiel größtenteils an Bayern zurück. Das Bistum wurde dann 1818 wieder eingerichtet, die Stelle eines Weihbischofs erst am 27. Dezember 1959Ulrich Wagner: Würzburger Landesherren, bayerische Ministerpräsidenten, Vorsitzende des Landrates/Bezirkstagspräsidenten, Regierungspräsidenten, Bischöfe, Oberbürgermeister/Bürgermeister 1814–2006. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. Band 2, 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 1221–1224; hier: S. 1223. wieder geschaffen. Eine Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse erfolgte 1821 mit der Umsetzung des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern vom 5. Juni 1817.Wolfgang Weiß: Die katholische Kirche im 19. Jahrhundert.2007, S. 431–432.

Innere Struktur um 1790 Nach zeitgenössischer Darstellung (Anton Friedrich Büsching, Georg Hassel).

Titel Seit dem Pontifikat Johanns II. von Brunn führten die Würzburger Bischöfe den Titel ‚Herzog zu Franken‘. Der vollständige Titel lautete in der Frühen Neuzeit: N. N., des Heiligen Römischen Reichs Fürst und Bischof zu Würzburg, Herzog zu Ostfranken.

Wappen Das seit Mitte des 15. Jahrhunderts belegte Wappen des Hochstiftes war geviert und zeigte im ersten und vierten Feld den Fränkischen Rechen, im zweiten und dritten das Rennfähnlein.Eugen Schöler: Fränkische Wappen erzählen Geschichte und Geschichten. Degener, Neustadt an der Aisch 1992, ISBN 3-7686-7012-0, S. 157–158.Stefan Petersen, Fränkischer Rechen. In: Historisches Lexikon Bayerns, 20. Dezember 2017.Peter Kolb: Die Wappen der Würzburger Fürstbischöfe. Freunde Mainfränk. Kunst u. Geschichte e. V., Würzburg 1974, S. 31–38. Seit Julius Echter von Mespelbrunn und mindestens bis zur Säkularisierung führten die Fürstbischöfe im Hinterwappen ein Schwert und einen Krummstab.Simon Petrus: Heraldisches Handbuch der katholischen Kirche . Battenberg, Regenstauf 2016, ISBN 978-3-86646-128-4, S. 125.

Besondere Ehrenrechte Die Bischöfe ließen sich auf Prozessionen ein blankes Schwert vortragen.Frank Uhrmann: Fränkisches Herzogsschwert. In: Historisches Lexikon Bayerns. Papst Benedikt XIV. hatte ihnen 1752 das Tragen des erzbischöflichen Palliums und Kreuzes bewilligt; sonst waren sie aber Suffraganten der Mainzer Erzbischöfe.

Dem Bischof war seit dem Hochmittelalter die Vergabe von vier Erbämtern gestattet, die vor allem bei der Inthronisation des Bischofs praktische Bedeutung hatten, sonst aber nur Ehrentitel des beliehenen Adels waren. Erbmarschall war der gefürstete Graf zu Henneberg, Erbkämmerer war der Fürst zu Löwenstein-Wertheim, Erbschenk war der Graf von Castell und Erbtruchseß war der (jeweilige) Besitzer der Grafschaft Rieneck.

Reichstag und fränkischer Reichskreis Im Reichstag hatte der Fürst und Bischof zu Würzburg im Reichsfürstenrat auf der geistlichen Bank die fünfte Stelle; beim fränkischen Kreis aber hat er wegen des Bistums die erste Stimme. Sein Reichsmatrikularanschlag hat zuletzt 850 fl. betragen, worunter schon der Anschlag der Herrschaft Reigelsberg und der Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld enthalten ist. Der würzburgische Beitrag zum Kaiserlichen und Reichskammergericht war zuletzt festgesetzt auf 826 Reichstaler je Kammerziel (= zweimal im Jahr).

Bischof und Domkapitel Der Bischof wurde gewählt vom Domkapitel, das aus 24 Kapitularherren und 30 DomicellarenDomicellaren siehe Herders Conversations-Lexikon bestand. Es verfügte über eigene Einkünfte und hatte bestimmte Kontrollfunktionen über die Amtsführung des Bischofs, aber kein generelles Haushaltsrecht. Würzburg war eines der Hochstifte, in denen das Domkapitel dem Druck des Hochadels standhielt und statt eines nachgeborenen Prinzen aus einem der hochfürstlichen Häuser stets nur Mitglieder aus einheimischen, gräflichen und ritterschaftlichen Geschlechtern wählte.

Verwaltungsgliederung Die obersten Behörden des Hochstifts waren im Stil der Zeit kollegial eingerichtet: zu den „bischöflichen hohen Collegia“ zählten die geistliche Regierung, zuständig für die bischöfliche Gerichtsbarkeit in kirchlichen Dingen, das Vicariat, für Streitigkeiten über bzw. mit „gottesdienstlichen Personen und Sachen“ und das Consistorium, welches die Ehesachen entschied. Gegen Entscheidungen des Vicariats und des Consistoriums an den Erzbischof zu Mainz oder an die päpstliche Nuntiatur appelliert. der geheime Rat, vor den die wichtigsten Sachen gehörten, der Regierungs- und Hof-Rat, der alle Criminal- und Zivil-Sachen richtete und aus vier abgeteilten Gerichten bestand, nämlich Gebrechenamt, Ratamt, Lehngericht und Peinliches Gericht, das Hofgericht, an das vom Landgericht appelliert wurde; das Landgericht (es wurde von Würzburger Seite auch als „kaiserliches Landgericht in Franken“ bezeichnet, welches dem Fürstbischof seit 1384 verliehen sei) verhandelte Erbschafts-, Vormundschafts- und dergleichen Sachen (die freiwillige Gerichtsbarkeit), der obere Rat, vor den die „Policeysachen“ gehörten und der Stadtrat.

Für die zentrale Verwaltung der Güter und Einkünfte des StiftsVgl. auch Hermann Knapp: Die Zenten des Hochstiftes Würzburg. Berlin 1907. war die fürstliche Hofkammer zuständig. Der Hofkriegsrat sorgte für die Ausrüstung und Ausbildung der fünf würzburgischen Regimenter zu Fuß und zu Pferde, sowie für die Instandhaltung der Verteidigungsanlagen; ihm oblag auch die Überwachung der Würzburger Stück-Gießerei (Stück = Kanone), also der Rüstungsbetriebe.

Gliederung der unteren Verwaltungsebene