mini|Signet für biometrische Pässe, in der Regel auf der Vorderseite des Passes gedruckt oder geprägt Der biometrische Reisepass (auch elektronischer Reisepass, kurz ePass genannt) ist eine Kombination eines papierbasierten Reisepasses mit elektronischen Komponenten (daher das vorangestellte „e“ für ‚elektronisch‘). Der ePass enthält biometrische Daten, die verwendet werden, um die Identität eines Reisenden feststellen zu können. Die weltweite Einführung von biometrischen Pässen wurde durch die Behörden der USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gefordert.
Entstehungsgeschichte
Seit 1998 befasst sich die internationale Zivilluftfahrtbehörde International Civil Aviation Organization (ICAO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, mit elektronisch auswertbaren biometrischen Merkmalen in maschinenlesbaren Reisedokumenten. (PDF) 2003 führte dies zur Vorstellung einer unter der Bezeichnung „Blueprint“ (engl. für „Bauplan“) bekannt gewordenen Empfehlung. Sie fordert alle Mitglieder der Vereinten Nationen dazu auf, zukünftig biometrische Merkmale der Inhaber elektronisch auf dem Reisedokument zu speichern. Kriterien für die Auswahl der zu verwendenden Techniken sind: weltweite Interoperabilität, Einheitlichkeit, technische Zuverlässigkeit, Praktikabilität und Haltbarkeit. (PDF) Die vier zentralen Punkte des „Blueprint“ sind die Verwendung von kontaktlosen Chips (RFID), die digitale Speicherung des Lichtbildes auf diesen Chips, wobei weitere Merkmale wie Fingerabdrücke oder Irismuster der Augen ergänzt werden können, die Verwendung einer definierten logischen Datenstruktur (Logical Data Structure, LDS) und ein Verfahren zur Verwaltung von digitalen Zugangsschlüsseln (Public-Key-Infrastruktur, PKI). Die Vorgaben wurden in der Weiterentwicklung des Standards 9303 der ICAO zusammengefasst. (PDF)
Am 13. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union auf politischen Druck der Vereinigten Staaten, die mit dem Wegfall der Visumfreiheit für europäische Reisende drohten, die Pässe der Mitgliedstaaten gemäß diesem Standard mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten.Studie zur Verhandlung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004 im Rat der Innen- und Justizminister der Europäischen Union mit Hyperlinks zu den relevanten Primärquellen (auf Englisch) University of Oslo: ARENA – Centre for European Studies, Working Paper Nr. 11/2006, 25. September 2006. Am 22. Juni 2005 billigte das deutsche Bundeskabinett einen Vorschlag des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) zur Einführung eines solchen Reisepasses, der ihn als „wichtigen Schritt auf dem Weg zur Nutzung der großen Fortschritte der Biometrie für die innere Sicherheit“ bezeichnete.Elektronische Pässe sind beschlossene Sache. In: Handelsblatt.com vom 22. Juni 2005.
Diese Begründung ist umstritten. Es wird argumentiert, dass der deutsche Reisepass schon vor der Biometrisierung als eines der fälschungssichersten Dokumente weltweit gegolten habe. Es sei beispielsweise kein Terrorakt in Europa bekannt, zu dessen Durchführung ein gefälschter deutscher Pass oder Personalausweis benutzt wurde. Dem wird entgegengehalten, dass bereits die RAF-Terroristen regelmäßig falsche oder verfälschte Dokumente missbrauchten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass zu Zeiten der RAF noch die auch so zwischenzeitlich längst überholten – damals teilweise noch handschriftlich ausgefüllten – Generationen von Ausweisdokumenten (grüner Reisepass, grauer Personalausweis) Stand der Technik waren.
Europäische Union Der Rat der Europäischen Union hat die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in elektronischer Form in der Verordnung Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verbindlich vorgeschrieben. Da die EG-Verordnung eine elektronische Speicherung der biometrischen Daten im Pass vorsieht, strebt der Entwurf ein durchgängig elektronisches Verfahren der Passbeantragung an. Dieser Rechtsakt gilt nicht für die EU-Länder Dänemark und Irland. Er findet allerdings Anwendung in den mit der EU assoziierten Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.
Deutschland mini|hochkant|Deutscher Reisepass mit Biometrie-Chip
Seit dem 1. November 2005 werden von der Bundesrepublik Deutschland Reisedokumente mit biometrischen Daten ausgegeben. Die Reisepässe enthalten einen Chip, in dem zunächst nur ein digitales Foto mit den Gesichtsmerkmalen des Passinhabers gespeichert wurde. Dafür wird ein biometrisches Passbild benötigt. Seit 1. November 2007 werden auch zwei Fingerabdrücke digital integriert, später könnte auch ein Scan der Iris hinzukommen.
Der bis zum 1. Januar 2024 ausgegebene Kinderreisepass enthielt keinen Chip mit biometrischen Merkmalen, das Passbild musste allerdings biometriefähig sein. Der vorläufige Reisepass enthält weiterhin keine Fingerabdrücke. Für sechs- bis zwölfjährige Kinder wird er, wie zuletzt der Kinderreisepass, ohne Angabe weiterer Gründe für ein Jahr ausgestellt, wenn die Eltern keine Abgabe der Fingerabdrücke wünschen.
Schweiz mini|hochkant|Schweizer Reisepass mit Biometrie-Chip
Mit Botschaft vom 8. Juni 2007 unterbreitete der Bundesrat der Bundesversammlung den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente. Die Genehmigung dieses völkerrechtlichen Vertrags wurde verbunden mit einer entsprechenden Änderung des Ausweisgesetzes. Der Bundesrat stellte fest, dass die EG-Ausweisverordnung für die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt und von dieser übernommen werden muss, wenn sie ihre Beteiligung am Schengener Abkommen und die damit verbundenen Vorteile nicht gefährden will.
Die beiden Kammern der Bundesversammlung haben den Bundesbeschluss am 13. Juni 2008 angenommen; der Nationalrat mit 94 zu 81 Stimmen, der Ständerat mit 36 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Opposition gegen die Vorlage ging insbesondere von der Sozialdemokratischen Fraktion und der Grünen Fraktion aus, die sich gegen die Schaffung einer zentralen Datenbank der digitalen Fingerabdrücke stellten. Gleicher Meinung war auch der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür, der sich gegen die zentrale Speicherung von biometrischen Daten aussprach, nicht aber gegen die Speicherung auf dem Chip im Reisepass. Die bürgerliche Mehrheit hielt demgegenüber in der Interessenabwägung zwischen Datenschutz einerseits, öffentlicher Sicherheit sowie Verhinderung von Fälschungen andererseits die Schaffung einer zentralen Datenbank für sinnvoll. Ein Antrag, dass weiterhin Anspruch auf eine preisgünstige nicht biometrische Identitätskarte ohne Chip bestehen soll, wurde vom Nationalrat in seiner ersten Beratung zwar angenommen, vom Ständerat aber gestrichen, worauf sich der Nationalrat ihm anschloss.
Gemäss Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 der Bundesverfassung unterstand der Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum. Dieses kam mit 63'733 eingereichten gültigen Unterschriften zustande. Gegen die Vorlage sprachen sich sowohl linke wie auch rechte Gegner aus: Die Ersteren sahen den Datenschutz gefährdet, die Letzteren lehnten die Übernahme von EU-Verordnungen grundsätzlich ab. Für die Parteien der Mitte und die Wirtschaftsverbände standen die Fortführung des Schengen-Abkommens und wirtschaftliche Aspekte im Zentrum; die breite Anerkennung der Schweizer Pässe sei für die Wirtschaft von grosser Bedeutung. In der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 wurde die Vorlage knapp mit 50,15 % Ja-Stimmen angenommen. Die Abstimmungsbeteiligung betrug 38,77 %.
Am 1. März 2010 ist die Änderung des Ausweisgesetzes in Kraft getreten.
Der schweizerische Reisepass erhält folgende Daten:schweizerpass.admin.ch: Amtlicher Name (Allianzname, falls beantragt) Vorname/n Geschlecht Geburtsdatum ein Heimatort (bei mehreren der gewünschte) Nationalität Grösse (bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erscheinen drei Sternchen im Ausweis [***]) Fotografie Ausstellende Behörde Datum der Ausstellung Datum des Ablaufs der Gültigkeit Ausweisnummer und Ausweisart Datenchip mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken ist nur im Pass enthalten (Fingerabdrücke nur, wenn Inhaber über zwölf Jahre alt ist) Unterschrift gemäss Antrag (betr. nur IDK). Im Pass muss die Unterschrift eigenhändig angebracht werden; bei Kindern unter sieben Jahren und nicht schreibfähigen Personen ist die Unterschrift nicht zwingend notwendig. Pässe von Kindern oder bevormundeten Personen dürfen nicht von den Eltern bzw. dem Vormund unterschrieben werden Amtliche Ergänzungen (wenn im Antrag vorhanden, sind nur im Pass möglich) Maschinenlesbare Zone (MRZ)
Vereinigte Staaten
Die Terroranschläge am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten hatten viele politische und wirtschaftliche Folgen. So wurde u. a. die Einführung biometrischer Reisedokumente, die als ein Schlüssel zur wirksameren Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und illegaler Einwanderung angesehen werden, stark beschleunigt.
Den ersten Schritt machte der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1373 am 28. September 2001, in der beschlossen wurde, dass
Anfang 2002 erfolgte in Deutschland eine entsprechende Anpassung des Passgesetzes, das ab dann die Einführung biometrischer Merkmale erlaubte ().
mini|US-Visit (U.S. Customs and Border Protection)
Ebenfalls im Jahr 2002 erließen die USA im Rahmen des US-Visit-Programm den Enhanced Border Security Acttravel.state.gov: und verpflichteten die 36 Nationen, die an ihrem Visa-Waiver-Programm (VWP) teilnehmen, bis 26. Oktober 2004 Reisepässe einzuführen, die die Speicherung von biometrischen Daten nach den ICAO-Standards ermöglichen, wenn sie im Visa-Waiver-Programm bleiben möchten. Im Laufe der weiteren Entwicklung verschoben die USA den Pflichttermin zwei Mal, je um ein Jahr, auf den 26. Oktober 2006.
Die internationale Zivilluftfahrtbehörde ICAO erhielt den Auftrag, zu diesem Zweck Richtlinien zu entwickeln. Diese Richtlinien fordern den Einsatz eines RFID-Chips in den Reisepass. Der RFID-Chip soll die Speicherung und die kabellose Übertragung von Daten ermöglichen. Die Richtlinie stellt bis zu diesem Zeitpunkt einen De-facto-Standard dar. In Zukunft wird erwartet, dass sich diese Form der Identifikation weltweit durchsetzt.
Im Oktober 2004 begannen die USA, von allen visumspflichtigen und den meisten nicht-visumspflichtigen Einreisenden Fingerabdrücke und Fotos zu erfassen. Einreisende müssen den linken und den rechten Zeigefinger von einem Fingerabdruckscanner erfassen und das Gesicht fotografieren lassen. Das System gleicht die Daten dann mit einer Liste gesuchter Personen ab. Dieses Verfahren soll nicht nur der Terrorismusbekämpfung dienen, sondern es auch ermöglichen, die Einhaltung der erteilten Aufenthaltsgenehmigungen besser zu überwachen. Reisende sollen ab diesem Zeitpunkt einen maschinenlesbaren Pass mit biometrischen Merkmalen vorlegen, um ohne Visum durch einfaches Ausfüllen eines Formulars in die USA einreisen zu können.„Fingerabdrücke und Fotos bei USA-Einreise“
Zweck der Einführung des ePasses mini|Otto Schily, 2005
Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily hat in einer Pressekonferenz in Berlin am 1. Juni 2005 die folgenden Vorteile des neuen ePasses geschildert.
Erhöhte Sicherheit der Reisedokumente