Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge bzw. UAV (engl. für Unmanned Aerial Vehicle) sowie für unbemannte Luftfahrtsysteme bzw. UAS (engl. für Unmanned Aerial System) sind in Deutschland durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in Verbindung mit der einer entsprechenden EU-Verordnung geregelt.
Gesetzliche Grundlage Die Mitgliedsstaaten der EU können so genannte „geografische UAS-Gebiete“ gemäß Art. 2 Nr. 4 der ausweisen und Betriebsbedingungen für diese Gebiete gemäß Artikel 15 derselben Verordnung festlegen. In Deutschland sind die Regelungen im der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) konkretisiert. Darin sind Bedingungen für insbesondere folgende Bereiche aufgeführt:
Flugplätze Flughäfen Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärische Anlagen und Organisationen, Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung Grundstücke, auf denen Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, diplomatische und konsularische Vertretungen oder internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen Naturschutzgebiete (nach Abs. 1 BNatSchG) Nationalparks (nach BNatSchG) FFH-Gebiete (nach Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG) Vogelschutzgebiete (nach Abs. 1 Nr. 7 BNatSchG) Wohngrundstücke Freibäder, Badestrände und ähnliche Einrichtungen Kontrollzonen Krankenhäuser Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat hierfür ein Informationsblatt herausgegeben.
Karten mit eingezeichneten Flugverbotszonen für UAV Speziell für Deutschland angelegte und gepflegte Karten mit Flugverbotszonen für UAV und UAS findet man unter:
Weltweite Karten inkl. Deutschland findet man unter:
Weblinks
Einzelnachweise
! Kategorie:Flugsicherheit Kategorie:Humangeographisches Objekt