Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist ein Gremium des Deutschen Bundestags zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Es ist zuständig für den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Rechtsgrundlage ist das Kontrollgremiumgesetz (). Das Gremium ging aus dem 1956 eingerichteten, informellen und nur unregelmäßig tagenden Parlamentarischen Vertrauensmännergremium (PVMG) hervor, das 1978 von der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) mit gesetzlicher Grundlage abgelöst und 1999 in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt wurde. Das geheim tagende Gremium besteht aus neun Mitgliedern, wovon derzeit drei unbesetzt sind. Vorsitzender ist seit 2025 Marc Henrichmann (CDU).

Funktion und Aufgaben + Mitglieder des PKGr des 21. Deutschen Bundestages Name Fraktion Bemerkung CDU Vorsitzender B90/Grünestellv. Vorsitzender CSU CDU SPD SPD n.n. AfD unbesetzt n.n. AfD unbesetzt n.n.Die Linke unbesetzt Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte ( PKGrG) und bestimmt dessen Mitgliederzahl, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise ( PKGrG). Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Es wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Es gibt sich eine Geschäftsordnung ( PKGrG). Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums verlangen ( PKGrG).

Die Bundesregierung ist verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten ( PKGrG).

Soweit das Recht auf Kontrolle des PKGr reicht, kann es von der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben und in Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln. Ihm ist jederzeit Zutritt zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes zu gewähren ( PKGrG). Es kann Angehörige der Nachrichtendienste, Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung sowie Beschäftigte anderer Bundesbehörden nach Unterrichtung der Bundesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Die anzuhörenden Personen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen ( PKGrG).

Soweit zwingende Gründe des Nachrichtenzugangs oder der Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter dies erfordern oder wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist, kann die Bundesregierung sowohl die Unterrichtung des PKGr über allgemeine Tätigkeiten und Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie die Herausgabe von Akten und Übermittlung von Dateien verweigern als auch den Mitarbeitern der Nachrichtendienste des Bundes verbieten, Auskünfte zu erteilen. Beides ist von der Bundesregierung dem PKGr gegenüber zu begründen ( PKGrG).

Die PKGr-Mitglieder erhalten regelmäßig durch die Bundesregierung Einblick in die Arbeit der Nachrichtendienste des Bundes. Da deren Wirken naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des PKGr zur Verschwiegenheit – auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags – verpflichtet ( PKGrG). Weil sich das parlamentarische Fragerecht auch auf den Bereich der Nachrichtendienste erstreckt, sind die Bundesregierung sowie das PKGr verpflichtet, zu dringenden Angelegenheiten Auskunft zu erstatten. Die Begründung der Bundesregierung, nachrichtendienstliche Themen seien ausschließlich im PKGr zu erörtern und nicht zu veröffentlichen, ist deshalb laut dem Urteil 2 BvE 5/06BVerfG, 2 BvE 5/06 vom 1. Juli 2009. des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. Über die Sitzungen des PKGr wird eine Niederschrift in drei Exemplaren gefertigt.

Mitarbeiter der Nachrichtendienste des Bundes sind berechtigt, sich in dienstlichen Angelegenheiten sowie bei innerdienstlichen Missständen, ohne Einhaltung des Dienstweges, unmittelbar an das Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden (wie es etwa im Falle von Soldaten beim Wehrbeauftragten möglich ist). Aufgrund einer Eingabe dürfen sie nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. An den Deutschen Bundestag gerichtete Eingaben von Bürgern über ein sie betreffendes Verhalten der Nachrichtendienste des Bundes können dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Kenntnis gegeben werden ( PKGrG).

Im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit üben auch der Innen- und der Verteidigungsausschuss über das BfV bzw. den MAD eine gewisse Kontrolle aus.

Seit 1993 erstattet das Gremium dem Deutschen Bundestag, mindestens in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode, öffentlich Bericht über seine bisherige Kontrolltätigkeit ( PKGrG).

In den 1980er und 1990er Jahren wurden Abgeordnete der Grünen, in den 1990er Jahren der PDS und 2018 auch der AfD nicht in das Gremium gewählt.

Am 7. Dezember 2016 wurde das Kontrollgremiumgesetz durch das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes geändert (). Unter anderem wurde ein Ständiger Bevollmächtigter des PKGr eingerichtet.

Seit 2017 befragt das Kontrollgremium jährlich im Herbst die Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes während einer öffentlichen Anhörung.

Dem Parlamentarischen Kontrollgremium können übergangsweise auch Mitglieder angehören, welche nicht mehr Mitglieder des Bundestages sind. Um eine ununterbrochene Kontrolle der Nachrichtendienste zu gewährleisten, übt das PKGr seine Tätigkeit so lange aus, bis der nachfolgende Deutsche Bundestag über eine neue Besetzung entschieden hat ( PKGrG). Eine solche Situation war z. B. am 24. Oktober 2013 gegeben, als im Zusammenhang mit der NSA-Affäre die FDP-Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages, die für den 18. Deutschen Bundestag nicht wiedergewählt worden waren, an einer Sondersitzung des Gremiums in der Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages teilnahmen.

Parlamentarisches Vertrauensmännergremium (PVMG) Vorläufer des Parlamentarischen Kontrollgremiums war das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG). Es wurde 1956 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert und trat zwischen 1956 und 1960 lediglich dreimal zusammen. Nach der letzten Sitzung 1958 tagte das Gremium am 4. September 1963 anlässlich der Verurteilung des BND-Mitarbeiters und KGB-Spions Heinz Felfe vom 23. Juli. Der damalige BND-Präsident Reinhard Gehlen und seine engsten Mitarbeiter berichteten über den Fall, das Personal und die Sicherheitsstandards.

Bei seiner Gründung war das PVMG allein für die Kontrolle des BND zuständig. 1965 erweiterte sich die Zuständigkeit auch auf das BfV und den MAD. Mitte 1976 fand die letzte Sitzung des PVMG statt.

Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) Im Jahre 1978, nach zwei Jahren Pause, wurde das PVMG durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst. Im Gegensatz zum PVMG erhielt die PKK eine gesetzliche Grundlage, das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes.

8. Wahlperiode Im 8. Deutschen Bundestag waren die ersten Mitglieder des achtköpfigen PKK der damalige Oppositionsführer und spätere Bundeskanzler Helmut Kohl, der damalige CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß und Friedrich Vogel von der CDU/CSU-Fraktion, Alfred Emmerlich, Gerhard Jahn und der damalige Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner von der SPD-Fraktion sowie der damalige Fraktionsvorsitzende Wolfgang Mischnick und Hans A. Engelhard von der FDP-Fraktion., Plenarprotokoll 8/83, S. 6554 Nach der Wahl von Strauß zum Bayerischen Ministerpräsidenten und seinem damit verbundenen Ausscheiden aus dem Bundestag wurde am 1. Dezember 1978 der CSU-Bundestagsabgeordnete Friedrich Zimmermann nachgewählt.Plenarprotokoll 8/121, S. 9387

9. Wahlperiode Das PKK des 9. Deutschen Bundestages umfasste erneut acht Personen. Am 18. Dezember 1980 wurden erneut Helmut Kohl, Friedrich Vogel, Friedrich Zimmermann, Alfred Emmerlich, Gerhard Jahn, Herbert Wehner, Wolfgang Mischnick und Hans A. Engelhard in das PKK gewählt., Plenarprotokoll 9/12, S. 372 Nach der Wahl Kohls zum Bundeskanzler, der Ernennung von Vogel zum Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeskanzleramt und von Zimmermann zum Bundesminister des Innern und deren Ausscheiden aus dem PKK wurden Alfred Dregger (CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender), Theo Waigel (Vorsitzender der CSU-Landesgruppe) und Benno Erhard (stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU) als Nachfolger von der Fraktion der CDU/CSU benannt und am 27. Oktober 1982 vom Plenum des Bundestags bestätigt.Plenarprotokoll 9/124, S. 7473 Für den am 4. Oktober 1982 zum Bundesminister der Justiz ernannten Engelhard wurde Burkhard Hirsch (FDP) am 26. November 1982 nachgewählt.Plenarprotokoll 9/131, S. 8097

10. Wahlperiode Das PKK des 10. Deutschen Bundestages umfasste wiederum acht Personen. Am 19. Mai 1983 wurden erneut Alfred Dregger, Benno Erhard, Theo Waigel, Wolfgang Mischnick, Friedrich Vogel, Alfred Emmerlich, Gerhard Jahn und Burkhard Hirsch in das PKK gewählt.Plenarprotokoll 10/8, S. 390 Kein Mitglied wurde erstmals gewählt. Die neu im Bundestag vertretenen Grünen erhielten keinen Sitz im PKK. Am 1. Dezember 1983 folgte Karl Miltner dem ausgeschiedenen Benno Erhard,Plenarprotokoll 10/40, S. 2699 der am 3. November 1983 zum Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz ernannt worden war.

11. Wahlperiode Das PKK des 11. Deutschen Bundestages umfasste wiederum acht Personen. Am 1. April 1987 wurden erneut Theo Waigel (CSU), Karl Miltner (CDU), Wolfgang Mischnick (CDU), Burkhard Hirsch (FDP), Alfred Emmerlich (SPD) und Gerhard Jahn (SPD) sowie erstmals Rolf Olderog (CDU) und Willfried Penner (SPD) in das PKK gewählt.Plenarprotokoll 11/7, S. 341 Die Grünen erhielten erneut keinen Sitz im PKK. Am 16. Juni 1988 wurde Paul Laufs (CDU) für den aus dem Bundestag ausgeschiedenen Karl Miltner,Plenarprotokoll 11/85, S. 5737 am 1. Juni 1989 Wolfgang Bötsch (CSU)Plenarprotokoll 11/146, S. 10830 und am 31. Mai 1990 Hans de With (SPD) nachgewählt.Plenarprotokoll 11/214, S. 16806 Bötsch ersetzte dem zum Bundesminister der Finanzen ernannten Theo Waigel.

12. Wahlperiode Das PKK des 12. Deutschen Bundestages umfasste erneut acht Personen. Am 21. Februar 1991 wurden erneut Paul Laufs, Rolf Olderog, Willfried Penner, Hans de With und Burkhard Hirsch sowie erstmals Rudolf Kraus (CSU), Peter Struck (SPD), Hermann Otto Solms (FPD) gewählt. Die Kandidaten von Bündnis 90/Die Grünen und der erstmals im Bundestag vertretenen Gruppe PDS/Linke Liste wurden nicht gewählt.Plenarprotokoll 12/9, S. 431 Am 3. Juni 1993 legte das PKK erstmals einen Bericht über seine Kontrolltätigkeit vor. Die Berichtspflicht war mit der Novellierung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes am 27. Mai 1992 () eingeführt worden. Ein zweiter Bericht für den Zeitraum 1. Juli 1993 bis 20. Juni 1994 folgte am 24. Juni 1994.

13. Wahlperiode