Als „Judenfrage“ (auch: „jüdische Frage“ oder „Judensache“) wurden in Europa ab dem 18. Jahrhundert die Probleme bezeichnet, die sich aus der Jüdischen Emanzipation ergaben. Die Diskussion begann um 1750 in Großbritannien, um 1790 in der Französischen Revolution auch in Frankreich und wurde auch als jüdische Frage (, ) bezeichnet. Diese Formulierung betonte eher den Anspruch der Juden auf eine politische Lösung ihrer Probleme mit Nichtjuden.Alex Bein: Die Judenfrage. Biographie eines Weltproblems, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1980, Band 2, S. 4.

Ab 1860 eigneten sich Judengegner den Begriff im Kontext des Nationalismus immer mehr an, um die jüdische Minderheit und das Judentum auf verschiedene Weisen als Hindernis der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung zu beschreiben. Seit dem Börsenkrach von 1873 wurde der Begriff im Kaiserreich zu einem feststehenden Ausdruck des zeitgenössischen Antisemitismus, der Juden jede Fähigkeit zur Integration und Assimilation absprach und ihnen ein Weltherrschaftsstreben unterstellte („Weltjudentum“).

Der Nationalsozialismus propagierte im Anschluss an die Deutschvölkische Partei eine „Endlösung der Judenfrage“. Ab 1941 tarnte und rechtfertigte dieser Ausdruck die Durchführung des Holocaust.

Entstehung Der Antijudaismus hatte seit Jahrhunderten Ausgrenzung, Diskriminierung, Verfolgung von jüdischen Minderheiten in vielen Regionen Europas bewirkt und verfestigt. Erst mit der allmählichen Anerkennung der allgemeinen Menschenrechte im Gefolge der Aufklärung wurde die Gleichstellung aller Bürger eines Nationalstaats zu einem politischen Ziel. Dies betraf besonders die bis dahin rechtlich, sozial und politisch unterprivilegierten Juden, die sich so potentiell aus ihrer gesellschaftlichen Isolation befreien konnten.

Die rechtliche Gleichstellung aller Bürger, auch der Juden, wurde in den sich bildenden europäischen Nationalstaaten verschieden angegangen, traf auf erhebliche Widerstände und führte – gerade auch im Blick auf Juden – vielfach zu Rückschlägen. Die Integrationsversuche und -konzepte reichten von „Duldung“ und „bürgerlicher Verbesserung“ bis zu „Gleichberechtigung“ und „Emanzipation“ aufgrund der aufgeklärten Toleranz gegenüber andersgläubigen Einzelnen oder Gruppen.

In diesem Übergangsprozess gab ein Zeitbeobachter zuerst in England 1753 öffentlich eine „Antwort auf die berühmte Judenfrage“ (Reply to the Famous Jew Question): Damit meinte er die Erlaubnis an Juden zum Landerwerb. Die Französische Nationalversammlung diskutierte 1790 unter dem Titel la question sur les juifs darüber, ob Juden zu den gesetzlich gleichgestellten Bürgern Frankreichs gehören sollten. Emanzipationsskeptiker und -gegner forderten dagegen schon seit 1800 die Ansiedlung aller europäischen Juden in Übersee oder im Land Israel. Judenfeinde wie Hartwig von Hundt-Radowsky forderten Arbeitslager und Zwangssterilisierung für alle Juden.

Bis nach dem Wiener Kongress jedoch verwendeten Befürworter wie Gegner der Judenemanzipation den Begriff Judenfrage im annähernd gleichen Sinn für mit der Integration von Juden real verbundene Probleme.

1838 erschienen erstmals zwei Aufsätze unter dem Titel Die jüdische Frage, die die damals kontrovers diskutierte rechtliche Gleichstellung der Juden in Preußen mit Berufung auf angeblich unveränderliche jüdische Eigenheiten abwehren wollten. Bis 1844 setzte sich die Bezeichnung Judenfrage für diese Kontroverse in Preußen allgemein durch. Juden wurden damit als einheitliche Gruppe identifiziert, die sich entgegen früheren Erwartungen nicht aufgelöst und zur reinen Konfession gewandelt hätten und daher ein Problem für die nationale Einigung bildeten.

Philosophische Wendung Der Religionsphilosoph Bruno Bauer veröffentlichte 1842 einen Aufsatz in den Deutschen Jahrbüchern für Wissenschaft und Kunst mit dem Titel Die Juden-Frage, den er 1843 – nun ohne Bindestrich – als selbständige Broschüre zu diesem Thema veröffentlichte. Darin versuchte er zu beweisen, dass die Juden als Gruppe nicht „verbessert“ (durch rechtliche Gleichstellung zur Integration erzogen) werden könnten, da auch aufgeklärte Juden an ihrem traditionellen religiösen Anspruch des exklusiven Auserwähltseins festhielten. Deshalb müssten auch sie nach Alleinherrschaft streben und damit letztlich Krieg gegen die Menschheit führen. Einzelne Juden könnten sich nur durch Aufgabe ihres Judentums zugunsten eines allgemeinen Menschentums in die bürgerliche Gesellschaft integrieren. Dies galt für Bauer genauso für das Christentum, wie er in seiner weiteren Schrift Die Fähigkeit der heutigen Juden und Christen, frei zu werden ausführte.

Auf diese Schriften antwortete der 26-jährige Karl Marx, von jüdischer Herkunft, 1844 mit seinem Aufsatz Zur Judenfrage.Karl Marx: (1844). Er sah die „Lösung“ der Frage in der Aufhebung der weltlichen Schranken der bürgerlichen Gesellschaft, mit der auch begrenzte religiöse Standpunkte verschwinden würden. Dabei war die rechtliche Gleichstellung des Judentums an sich für ihn ein Beispiel für die unvollkommene „politische Emanzipation“, welche den Menschen auf ein egoistisches unabhängiges Individuum einerseits und auf die moralische Person des Staatsbürgers andererseits reduziere. Anstelle der politischen verlangt er eine „menschliche Emanzipation“, bei der der Mensch seine Kräfte als gesellschaftliche erkennt und organisiert.

Häufig wurde Marx eine antisemitische Haltung unterstellt, obwohl sein Aufsatz tatsächlich die rechtliche Gleichstellung der Juden fordert. Er führt aus, dass in einem modernen politischen Staat im Unterschied zum christlichen Staat die Religion Privatsache sei.

Im zweiten Teil der Schrift unternimmt es Marx, Bauers theologische Fassung der Judenfrage zu brechen. Er fragt nach dem weltlichen Grund des Judentums und erhält als Antwort: „Das praktische Bedürfnis, der Eigennutz“. Ob diese Antworten aus Bauers Texten, Marx’ eigener Anschauung oder anderen Quellen gewonnen werden, ist ein Gegenstand der Interpretation von Zur Judenfrage. Indem er diese Umdeutung des Begriffes „Judentum“ beim Wort nimmt, scheint Marx populäre Vorurteile zu bedienen, um dann aber aufzuzeigen, dass der „Schacher“ in gleicher Weise grundlegend für das Christentum sei. Er kommt zu dem Schluss, dass die soziale Emanzipation der Christen wie der Juden die Befreiung der Gesellschaft von der Macht des Geldes voraussetzt. Er korrigierte sich in seinem späteren Wirken in einigen Punkten und bekämpfte die Religion nicht direkt, sondern erwartete ihr allmähliches Verschwinden nach erfolgreicher Revolutionierung der Produktionsverhältnisse. Erst in den folgenden Werken, beginnend mit den zu Lebzeiten unveröffentlichten Ökonomisch-philosophischen Manuskripten aus dem Jahre 1844, untersuchte Marx die Ökonomie der bürgerlichen Gesellschaft gründlicher. Die Kritik der Macht des Geldes, welche in Zur Judenfrage geübt wird, weicht dabei einem Verständnis des gesamten kapitalistischen Systems.

Marx, der selbst jüdische Vorfahren hatte, hing weder dem jüdischen noch christlichen Glauben an, sondern vertrat eine prinzipiell materialistische Philosophie.

Antisemitismus Deutschland Gerade Gebildete schufen im deutschen und französischen Sprachraum in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch ihre Veröffentlichungen oft erst eine Judenfrage, die so zuvor nicht bestand. In seinem Aufsatz Das Judenthum in der Musik, der 1850 veröffentlicht wurde, nahm sich Richard Wagner vor, „das unwillkürlich Abstoßende, welches die Persönlichkeit und das Wesen der Juden für uns hat, zu erklären, um diese instinktmäßige Abneigung zu rechtfertigen, von welcher wir doch deutlich erkennen, dass sie stärker und überwiegender ist, als unser bewusster Eifer, uns dieser Abneigung zu entledigen“. Ernest Renan sprach um 1860 von einem Semitenthum, das keine eigenständigen Kulturleistungen schaffen und keine den europäischen Kulturvölkern ebenbürtige Zivilisiertheit erreichen könne.

Die Antisemiten des Deutschen Kaiserreichs lehnten die 1871 erreichte gesetzliche Gleichstellung der Juden und ihre darauf folgende Integration in die nach wie vor vom Christentum geprägte Gesellschaft strikt ab und beschworen die Gefahr, dass Juden diese von Nichtjuden beförderten Integrationsversuche nur zur Dominanz in Wirtschaft, Politik und Kultur ausnutzen würden und diese teilweise schon erreicht hätten. Damit deuteten sie – entgegen der von Karl Marx vertretenen Denkrichtung – die „soziale Frage“ zur „Judenfrage“ um.

Diese Sicht propagierte zuerst Otto Glagau 1874/75 in einer Artikelreihe in der Gartenlaube. Er brandmarkte Juden als Schuldige am Gründerkrach von 1873, als Börsenspekulanten und „Gründungsschwindler“, zugleich aber auch als Feinde des Katholizismus im damaligen Kulturkampf.

Ihm folgte der lutherische Hofprediger Adolf Stoecker. Mit seiner Septemberrede 1879 machte er die Judenfrage zum öffentlichen Thema und positionierte seine Deutschsoziale Partei fortan antisemitisch. Mit der Gründung der Berliner Bewegung versuchte er auch über seine Partei hinaus für die Zurückdrängung von Juden aus öffentlichen Ämtern zu werben. Wenig später löste Heinrich von Treitschke den Berliner Antisemitismusstreit aus, indem er in einem Aufsatz die weitere Unterdrückung der jüdischen Religion zugunsten eines preußisch-nationalen Protestantismus forderte. Im selben Monat gründete der Journalist Wilhelm Marr nach dem überwältigenden Erfolg seines Buchs Der Sieg des Judenthums über das Germanthum die Antisemitenliga als erste Gruppe, die die Vertreibung aller Juden aus Deutschland anstrebte und das Schlagwort Antisemitismus als Kern ihres Gründungsprogramms verbreitete.

Den Antisemiten gelang es, den Begriff Judenfrage so zu prägen, dass darunter eine von „den Juden“ bzw. dem „Weltjudentum“ als Kollektiv ausgehende Gefahr für die moderne Gesellschaft verstanden wurde, die auf irgendeine Art gelöst werden müsse. Zwischen 1873 und 1900 erschienen etwa 500 Schriften, die sich in diesem Sinne mit der Judenfrage befassten.

Russland Seit den Teilungen Polens ab 1772 sah die Regierung des russischen Zarenreiches die zahlreichen nun dort lebenden Juden als Problem an und plante, diese „Judenfrage“ entweder durch Assimilation oder Ausweisung zu lösen.

Die meisten russischen Juden wohnten im Westen Russlands im Ansiedlungsrayon, dessen Grenzen 1815 endgültig festgelegt wurden. Im Jüdischen Statut von 1804 wurde die Niederlassung von Juden und ihre Tätigkeit als Pächter in Dörfern sowie der Ausschank von alkoholischen Getränken an Bauern verboten. Damit sahen sich Tausende von jüdischen Familien ihrer Lebensgrundlage beraubt. Die Ausweisung aus den Dörfern wurde für einige Jahre aufgeschoben, 1822 in den belarussischen Dörfern jedoch systematisch durchgeführt.