mini|Lothar Wolleh, Emil Schmitz: Das Konzil. 2. Vatikanisches Konzil. Eine Dokumentation. Belser, Stuttgart 1965

Nostra aetate (lat. für „In unserer Zeit“) heißt nach ihren Anfangsworten die Erklärung über die Haltung der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen, die das Zweite Vatikanische Konzil am 26. Oktober 1965 verabschiedete und die Papst Paul VI. am 28. Oktober 1965 promulgierte. Sie erkennt Wahres und Heiliges in den anderen Religionen an und bestätigt die bleibende Erwählung des Judentums, in dem das Christentum wurzelt. Damit relativierte sie den bis dahin exklusiv verstandenen Wahrheitsanspruch der römisch-katholischen Kirche Extra ecclesiam nulla salus („außerhalb der Kirche kein Heil“): Auch in Religionen außerhalb der Kirche gebe es Wahrheiten.

Der Text war ein ungeplantes Ergebnis jahrelanger, von vielen Konflikten begleiteter, Beratungen auf dem Konzil. Dabei wurden die ursprünglich auf das katholische Verhältnis zum Judentum begrenzten Vorentwürfe in den Zusammenhang einer Öffnung zum allgemeinen interreligiösen Dialog gerückt und ausgeweitet. Einige Passagen und Einzelstellen blieben bis zuletzt umstritten, doch mehr als 96 % der Konzilsväter stimmten für den Text.

Entstehung Initiativen im Vorfeld Die Initiative für Nostra aetate geht auf Papst Johannes XXIII. zurück. Dieser plante ursprünglich ein besonderes Dekret zum Judentum. Als Nuntius in Bulgarien und Ungarn hatte er die Judenverfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus miterlebt und vielen Juden das Leben gerettet. Seit seinem Amtsantritt 1958 leitete er ein erneuertes Verhältnis seiner Kirche zum Judentum ein. Als ersten unangekündigten Schritt dazu ließ er 1959 in den großen Fürbitten am Karfreitag in der Fürbitte für die Juden die Worte perfidis („treulos“) und iudaicam perfidiam („jüdische Untreue“) streichen.

Nachdem er 1960 das Zweite Vatikanische Konzil angekündigt und eine Zentralkommission zur Vorbereitung eingesetzt hatte, erhielt diese Reformvorschläge von Katholiken, Protestanten und Juden aus aller Welt. Am 24. April 1960 sandte das Bibelinstitut der Jesuiten in Rom eine Eingabe zum Judentum an die Zentralkommission, am 24. Juni das Institut für christlich-jüdische Studien der Seton Hall University in New Jersey, Anfang September eine Arbeitsgemeinschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit in Apeldoorn. Alle Vorschläge umfassten zwei Hauptpunkte: eine Verurteilung des Antisemitismus, verbunden mit einem Schuldbekenntnis der Kirche für ihren Antijudaismus, der den Holocaust mit ermöglicht hatte; eine Anerkennung der bleibenden Geltung des Judentums als Wurzel des Christentums und damit eine Abkehr von der Substitutionstheologie und vom Schuldvorwurf des sogenannten Gottesmordes.

Der französische Kirchenhistoriker Jules Isaac, dessen Familie im Holocaust ermordet worden war, stieß mit seinem Werk Jésus et Israël (1948) eine intensive Debatte zum kirchlichen Antijudaismus an, den er „Lehre der Verachtung“ nannte und als Verfälschung des Neuen Testaments beurteilte. Am 13. Juni 1960 legte er Papst Johannes XXIII. persönlich seine Denkschrift Du redressement nécessaire de l’enseignement chrétien concernant Israël („Die notwendige Korrektur der christlichen Lehre über Israel“) vor und bat ihn um eine entsprechende Erklärung:Marco Morselli: Jules Isaac and the Origins of Nostra Aetate. In: Uri Bialer (Hrsg.): Nostra Aetate, Münster 2007, S. 21–28 Die römisch-katholische Kirche müsse ihre bisherige Lehre zum Judentum als Irrtum verurteilen, um sie nachhaltig überwinden zu können.Philippe Roy-Lysencourt: La résistance des catholiques traditionalistes à la déclaration «Nostra aetate» du concile Vatican II. In: Dries Bosschaert, Johan Leemans (Hrsg.): Res Opportunae Nostrae Aetatis. Studies on the Second Vatican Council offered to Mathijs Lamberigts. Peeters, Leuven 2020, S. 341–358, hier S. 343 Der Papst versprach ihm, eine Kommission zur Klärung der aufgeworfenen Fragen einzusetzen, und beauftragte am 18. September 1960 den deutschen Kardinal Augustin Bea, mit dem von ihm geleiteten Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen einen Text für ein Dekret zum Judentum zu entwerfen.Maximilian Gottschlich: Unerlöste Schatten, Paderborn 2015, S. 29f. Bald darauf bat auch der Prälat Johannes Oesterreicher, ebenfalls ein gebürtiger Jude, den Papst mit einer Petition, die traditionelle kirchliche Herabsetzung des Judentums per Dekret zu revidieren.Philippe Roy-Lysencourt: La résistance des catholiques traditionalistes à la déclaration «Nostra aetate» du concile Vatican II. In: Dries Bosschaert, Johan Leemans (Hrsg.): Res Opportunae Nostrae Aetatis. Studies on the Second Vatican Council offered to Mathijs Lamberigts. Peeters, Leuven 2020, S. 341–358, hier S. 356

Verlauf der Beratungen Am 15. November 1960 bildete das Einheitssekretariat die Unterkommission Quaestiones de Iudaeis („Fragen, die Juden betreffend“), zu der Leo von Rudloff (Dormitio-Abtei, Jerusalem), Gregory Baum (Rom) und Johannes Oesterreicher (Seton Hall University) gehörten. Baum legte im Februar 1961 eine Skizze vor, Oesterreicher eine längere theologische Studie. Daraus ging im Dezember 1961 ein erster Entwurf hervor.

Während der Beratungen erfuhren die Medien im Frühjahr 1961 vorzeitig von dem Plan für die Erklärung. Es kam zu Protesten vor allem aus arabischen Staaten, der Heilige Stuhl beabsichtige, den Staat Israel anzuerkennen und das Judentum gegenüber dem Islam als Dialogpartner zu bevorzugen. Dies wiederum löste Befürchtungen der orientalischen Kirchen in mehrheitlich islamischen Ländern aus.

Anfang Juni 1962 legte das Einheitssekretariat der Zentralkommission des Konzils seinen Entwurf vor. Am 12. Juni 1962 gab der Jüdische Weltkongress bekannt, er wolle Chaim Wardi, einen Beamten im israelischen Ministerium für religiöse Angelegenheiten, zur Beobachtung des Konzils nach Rom senden. Dies wurde vielfach als Versuch der Einflussnahme gewertet und verstärkte die arabisch-islamischen Proteste. Teilweise wurde eine geheime Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Jüdischen Weltkongress vermutet.

Daraufhin strich die Zentralkommission die Erklärung von der Tagesordnung des Konzils. Dagegen protestierte der Oberrabbiner von Rom am 10. Oktober 1962, dem Vorabend der Konzilseröffnung. Auch einige katholische Bischöfe protestierten. Kardinal Bea sandte dem Papst ein ausführliches Memorandum zum Stand der Vorbereitungen der Erklärung und betonte deren Dringlichkeit. Daraufhin bekräftigte der Papst am 13. Dezember 1962 in einem Brief an das bereits eröffnete Konzil seinen Willen zur Neuordnung der Beziehungen zum Judentum und empfahl, die Erklärung wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Bea erreichte durch zähes Verhandeln, dass die Koordinierungskommission die Erklärung als viertes Kapitel in das Konzilsschema für das Dekret über den Ökumenismus, Unitatis redintegratio einfügte.

In den Folgemonaten versuchten Vertreter arabischer Christen wie der syrische Patriarch Maximos IV. und europäische Bischöfe wie Marcel Lefebvre, diese Vorlage vor allem wegen der darin integrierten Erklärung zum Judentum scheitern zu lassen. Es gehe beim Ökumenismus um die innere Einheit der Kirche, zu der die Juden nicht gehörten.

Das Konzilssekretariat unter Erzbischof Pericle Felici ließ keine vorläufige Abstimmung über die Judenerklärung zu und stufte sie zu einem bloßen Anhang des Ökumenismusdekrets herab. Am 4. Dezember 1963 vertagte es die Beschlussfassung dazu auf die für 1964 vorgesehene dritte Sitzungsperiode. Diese Verzögerung sollte den Israelbesuch des neuen Papstes Paul VI. vom 4. bis 6. Januar 1964 von arabischen und jüdischen Protesten entlasten.

Unter deren Eindruck überarbeitete Johannes Oesterreicher den Entwurf der Erklärung, ließ umstrittene Sätze fort und schwächte andere Formulierungen ab. So wurde die Gottesmordtheorie nicht mehr ausdrücklich verurteilt. Auch dieser Vorentwurf wurde durch Indiskretion vorzeitig bekannt. Er fand weithin ein negatives Echo; viele westliche Medien warfen den Autoren vor, sich dem Druck arabischer Staaten zu beugen und den Antijudaismus nicht zu beenden.

Am 6. August 1964 promulgierte Papst Paul VI. die Enzyklika Ecclesiam suam, die erstmals vom Dialog sprach und anderen monotheistischen Religionen eine wahre Gottesverehrung zubilligte. Die Einheitskommission hatte eine konkrete Behandlung anderer Religionen mangels Sachverstand und Experten zunächst abgelehnt, setzte aber nun Arbeitsgruppen ein, die Vorschläge für dieses Thema unterbreiten sollten. Diese entfalteten eine rege Reisediplomatie, um auch Kirchen in arabisch-islamischen und osteuropäischen Staaten einzubinden und ihnen Einfluss auf die Textgestalt zu gestatten. Einige der Änderungsvorschläge der Ostkirchen wurden aufgenommen, und der Islam erhielt ein eigenes Kapitel.

Am 25. September 1964 wurde der dritte Vorentwurf in der Vollversammlung diskutiert. Viele Teilnehmer kritisierten eine Verwässerung der vorherigen Entwürfe, besonders hinsichtlich der Aussagen zum Israelbund und zum Vorwurf des „Gottesmordes“: Der Text spreche nur die gegenwärtigen Juden, nicht die zur Zeit Jesu lebenden von diesem Vorwurf frei. Sie empfahlen die Rückkehr zum Ausgangstext, um eine deutliche Absage an Antisemitismus und Antijudaismus zu erreichen. Die deutschen Bischöfe unterstützten eine Aussage zur wesensmäßigen Bindung der Kirche an das Judentum und genauere Erklärung der Relation Jesu Christi zur alttestamentlichen Heilsgeschichte. Eine dritte Gruppe wollte weitere monotheistische Religionen erwähnt wissen. Einige Bischöfe, vor allem solche aus arabischen Staaten, wollten die Anerkennung des Judentums noch mehr abschwächen. Gegner behaupteten, die Kirche habe ihr positives Verhältnis zu den Juden in der NS-Zeit genügend deutlich gemacht. Die Erklärung werde die Lage der Katholiken in der islamischen Welt nur erschweren und „ganze Völker zu Feinden der Kirche machen“, meinte etwa der melkitische Erzbischof Joseph Tawil.

Insgesamt zeichnete sich jedoch eine große Mehrheit für eine Erklärung mit einer Abkehr von antijudaistischen Vorwürfen ab. Daraufhin wurde der dritte Entwurf erneut überarbeitet und einige der Abschwächungen darin zurückgenommen. Das umstrittene Wort „Gottesmord“ entfiel und eine jüdische Kollektivschuld an der Kreuzigung Christi wurde zurückgewiesen. Die Absage an den Antisemitismus blieb unmissverständlich, wurde aber mit der Schlusspassage in den allgemeineren Kontext einer Ablehnung jeder Diskriminierung gerückt.

Diese Änderungen erklärten die Gegner der Erklärung als Propagandaerfolg der Juden; Maximos behauptete, die Bischöfe der Vereinigten Staaten hätten Geschäftsbeziehungen zu den US-amerikanischen Juden nicht aufs Spiel setzen wollen. Solange die Juden Christus als ihren Erlöser ablehnten, stünde auf ihrer Stirn ein „Mal der Schande“, wie es die Propheten geweissagt hätten. Anfang Oktober 1964 protestierte das oberste arabische Komitee Palästinas gegen angebliche Versuche des Konzils, „die Juden für unschuldig zu erklären“.