mini|Stimmzettel mit dreisprachiger Aufschrift (katalanisch, spanisch, okzitanisch) mini|alt=Foto eines Hauses mit ausgehängten Flaggen „Si“ und der Estelada|Flaggen von Befürwortern der Unabhängigkeit in Barcelona

Am 1. Oktober 2017 wurde von der Regionalregierung Kataloniens ein umstrittenes Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens (katalanisch Referèndum d’Autodeterminació de Catalunya) abgehalten. Nach der erfolglos gebliebenen Volksbefragung von 2014 verfolgte die katalanische Regionalregierung zum zweiten Mal ein Unabhängigkeitsreferendum.

Das spanische Verfassungsgericht hatte die Abstimmung zuvor für rechtswidrig erklärt, da die spanische Verfassung keine Abstimmungen über die Unabhängigkeit einer Autonomen Gemeinschaft vorsieht; die spanische Regierung versuchte, die Befragung mit Berufung auf deren mangelnde Rechtsgrundlage zu verhindern. Die katalanische Unabhängigkeitsbewegung berief sich hingegen auf ein Gesetz, das vom Regionalparlament in einer umstrittenen Abstimmung knapp beschlossen wurde. Ein solches Referendum war ein zentrales Wahlversprechen der bei den Regionalwahlen von 2015 mit knapper Mehrheit gewählten katalanischen Regierungsfraktionen Junts pel Sí (JxSí) und CUP.

Nach der Abstimmung meldeten die katalanischen Behörden eine Wahlbeteiligung von 43,03 % sowie eine Zustimmung von rund 90,18 % der Wähler zu einer Unabhängigkeit. Eine unabhängige Prüfung dieser Zahlen war aufgrund der Umstände des Referendums nicht möglich. Das Referendum führte zu einer Verfassungskrise mit der einige Wochen später erfolgten Ausrufung einer „unabhängigen Republik“ und der anschließenden Entmachtung der katalanischen Regionalregierung durch die spanische Regierung sowie Neuwahlen zum Regionalparlament im Dezember 2017.

Kontext und Vorgeschichte

Seit 1979 hat die Region Katalonien den Status einer Autonomen Gemeinschaft in Spanien. Die Autonomen Gemeinschaften sind in ihrer Kompetenzausstattung mit den deutschen Bundesländern vergleichbar und verfügen auch über weitreichende Gesetzgebungszuständigkeiten. Die mit Generalitat de Catalunya benannten politischen Institutionen Kataloniens umfassen das Regionalparlament (Parlament de Catalunya), den von diesem gewählten Ministerpräsidenten (President de la Generalitat) und die von diesem gebildeten Regierung (Govern).

Nach der Transición wurde die Politik Kataloniens von 1980 bis 2003 durch das liberal-demokratische Parteienbündnis Convergència i Unió (CiU) und dessen Ministerpräsidenten Jordi Pujol bestimmt. Die CiU verfolgte in der Frage des Status Kataloniens eine pragmatische, von einem konservativen Regionalismus geprägte Linie. Lediglich Teile des Bündnisses traten offen für eine Unabhängigkeit ein. Im Jahr 2003 verlor der CiU-Spitzenkandidat Artur Mas die Regionalwahlen gegen ein Linksbündnis aus Sozialisten (PSC), Republikanischen Linken (ERC) und Grünen (ICV).

Autonomiestatut von 2006

Unter der Regierung des Bündnisses aus PSC, ERC und ICV wurde ein neues Autonomiestatut für Katalonien ausgearbeitet. Diese neue Regionalverfassung sollte die bestehende Autonomie Kataloniens ausweiten und die Beziehungen zum spanischen Zentralstaat neu regeln.

In der Volksabstimmung vom 18. Juni 2006 sprachen sich 73,9 % der Wähler (bei einer Abstimmungsbeteiligung von 49 %) für das neue Statut aus. Der Text war durch das spanische Parlament erst nach teils gravierenden Änderungen bestätigt worden. Nach Unterzeichnung durch König Juan Carlos I. trat das Gesetz am 9. August 2006 in Kraft.

Das von der konservativen Volkspartei (PP) angerufene spanische Verfassungsgericht erklärte 28. Juni 2010 das Autonomiestatut nach einem vierjährigen Verfahren in 14 von 223 Bestimmungen für verfassungswidrig. Gegen das Statut geklagt hatten außerdem die Regionalregierungen von Aragón, Valencia, Murcia, La Rioja und den Balearen sowie der Defensor del Pueblo.

Als weiterer wichtiger Wendepunkt wird die Ablehnung eines von der Regionalregierung angestrebten „Fiskalpakts“ angesehen, die im September 2012 durch die Zentralregierung erfolgte.

Als weitere Gründe für die Entwicklung nach dem Urteil des Verfassungsgerichts werden verschiedene Aspekte genannt. Dazu gehören die „Verweigerung einer effektiven Kompromisslösung“ bzw. die „Dialogunwilligkeit der PP-Regierung“, wobei beide Seiten „noch zusätzliches Öl ins Feuer gegossen“ hätten, um von Korruptionsskandalen auf höchster Ebene abzulenken. Hinzu kamen ein „Vertrauensverlust in die spanischen Institutionen“ auf katalanischer Seite sowie im Rahmen der Wirtschaftskrise „hohe Sparopfer“.

Referenden zur Unabhängigkeit Kataloniens 2009–2011

In der Zwischenzeit hatten sich durch die spanische Wirtschaftskrise ab 2007 die Beziehungen der spanischen Regierung zum wirtschaftsstarken Katalonien zunehmend angespannt. Der Umstand, dass Katalonien bei einem Bevölkerungsanteil von 15 % fast ein Viertel des spanischen BSP erwirtschaftet und jährlich große Teile der Steuereinnahmen in den spanischen Zentralhaushalt und in andere Regionen abführt, und der Eindruck einer spanischen Blockadehaltung führen, seit sich das Gerichtsverfahren zum Autonomiestatut in die Länge zu ziehen begann, zu einer immer stärkeren Unzufriedenheit. Von 2009 bis 2011 wurden in insgesamt 553 der damals 947 katalanischen Städte und Gemeinden Referenden zur Unabhängigkeit Kataloniens durchgeführt. Diese waren nicht bindend und erreichten nur geringe Wahlbeteiligungen, es sprach sich aber eine große Mehrheit der Befragten für die Unabhängigkeit aus.

Volksbefragung über die politische Zukunft Kataloniens 2014

Bei den Regionalwahlen 2010 und 2012 wurde das Thema der Unabhängigkeit Kataloniens zunehmend Teil des Wahlkampfes. Aus beiden Wahlen ging die CiU unter Artur Mas als Sieger hervor, musste jedoch Minderheitsregierungen unter Tolerierung durch andere katalanische Parteien bilden.

Am 12. Dezember 2013 kündigte Artur Mas gemeinsam mit Vertretern der Parteien CiU, ERC, ICV-EUiA und CUP an, am 9. November 2014 eine Volksbefragung durchzuführen. Die Fragestellung lautete: „Wollen Sie, dass aus Katalonien ein Staat wird?“ Wer diese Frage mit „ja“ beantwortete, sollte sich noch zu einer zweiten Frage äußern, nämlich: „Wollen Sie, dass dieser Staat unabhängig ist?“ Das spanische Verfassungsgericht erklärte daraufhin am 25. März 2014 zunächst die der Volksbefragung zugrunde liegende Resolution über den Charakter des Volkes von Katalonien als eines souveränen politischen und rechtlichen Subjekts für verfassungswidrig. Am 29. September 2014 nahm es darüber hinaus einen Normenkontrollantrag der spanischen Regierung über das Dekret zur Durchführung einer nicht-referendiellen Volksbefragung an und setzte das Dekret damit aus. Auch die von der Regionalregierung daraufhin vorgesehene Durchführung einer alternativen Befragung wurde vom spanischen Verfassungsgericht am 4. November 2014 ausgesetzt. Die Volksbefragung wurde am 9. November 2014 dennoch durchgeführt. Bei einer Beteiligung von geschätzt einem Drittel der Wahlberechtigten sprachen sich 80,76 % mit einem „Ja“ für beide Fragen, also für die Unabhängigkeit aus. Die Abstimmungsbeteiligung belief sich auf 36,59 % des inoffiziellen Zensus, der alle Personen ab dem 16. Lebensjahr, EU-Ausländer und registrierte Ausländer aus Drittstaaten umfasste. Das gesamte Verfahren dieser Befragung wurde vom Verfassungsgericht im Juni 2015 nachträglich als verfassungswidrig beurteilt.

2017 wurde Artur Mas, gemeinsam mit mehreren anderen Regionalpolitikern, wegen der Durchführung der Volksbefragung zu einer Geldstrafe verurteilt. Des Weiteren wurde ihm für zwei Jahre untersagt, politische Ämter zu bekleiden.

Parlamentswahl in Katalonien 2015

Im Juni 2015 lösten die beiden katalanisch-bürgerlichen Parteien CDC und UDC ihr seit 1979 bestehendes Parteienbündnis Convergència i Unió (CiU) auf, weil die UDC eine einseitige Unabhängigkeitserklärung und die Abhaltung eines nicht von der spanischen Verfassung gedeckten Referendums ablehnte. Nachdem sich die CDC von Ministerpräsident Mas mit der rivalisierenden ERC auf eine gemeinsame Kandidatur unter dem Namen Junts pel Sí („Zusammen für das Ja“) verständigt hatte, setzte Mas die Neuwahlen für den 27. September 2015 an. Ein zentrales Wahlversprechen von Junts pel Sí war die Durchführung eines Unabhängigkeitsreferendums binnen 18 Monaten.

Bei der Wahl am 27. September 2015 entfielen auf die für eine Unabhängigkeit Kataloniens eintretenden Kandidaturen Junts pel Sí (39,6 %) und CUP (8,2 %) insgesamt 47,8 % der Stimmen. Dieses Ergebnis reichte jedoch für 72 Sitze (Junts pel Sí 62, CUP 10) und damit eine Mehrheit im Regionalparlament, das insgesamt über 135 Sitze verfügt.

In seiner Sitzung vom 9. November 2015 verabschiedete das katalanische Parlament mit den Stimmen von Junts pel Sí und CUP und gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen eine „Resolution über den Beginn des politischen Prozesses in Katalonien als Folge des Wahlergebnisses vom 27. September 2015“. In dieser Resolution heißt es u. a., dass das Parlament den Beginn des Prozesses der Schaffung eines unabhängigen Staats und der Einleitung eines verfassungsgebenden Verfahrens proklamiert. Besonders brisant ist weiter die Passage, nach der das Parlament erklärt, dass es sich „als Wahrer der Souveränität und als Ausdruck der verfassungsgebenden Gewalt“ in dem Prozess der „demokratischen Loslösung vom spanischen Staat“ Entscheidungen von dessen Institutionen und insbesondere des Verfassungsgerichts nicht unterwerfen werde. Die Zentralregierung in Madrid reichte gegen die Resolution des Parlaments vom 9. November 2015 Verfassungsklage ein. Mit Urteil vom 2. Dezember 2015 gab das Verfassungsgericht der Klage statt und erklärte diese Parlamentsresolution für verfassungswidrig und nichtig.

Eine Regierungsbildung gelang zunächst nicht, da die antikapitalistische CUP es ablehnte, Ministerpräsident Artur Mas zur Wiederwahl zu verhelfen. Erst am 9. Januar 2016 (einen Tag vor Ablauf der Frist für die Wahl eines Ministerpräsidenten, die eine Neuwahl des Parlaments erforderlich gemacht hätte) einigten sich Junts pel Sí und die CUP auf Carles Puigdemont, den bisherigen Bürgermeister von Girona, als neuen Regierungschef.

Referendumsgesetz vom 6. September 2017 Eine Resolution für einen verfassungsgebenden Prozess und ein anschließendes Unabhängigkeitsreferendum „spätestens am 17. September 2017“ wurde vom katalanischen Regionalparlament am 6. Oktober 2016 verabschiedet. Die spanische Zentralregierung unter Mariano Rajoy (PP) rief daraufhin das spanische Verfassungsgericht an, das diese Resolution am 14. Dezember 2016 für verfassungswidrig erklärte.

Im Juni 2017 wurde das Referendum dann zunächst im katalanischen Parlament, anschließend dann auf einer Großkundgebung in Barcelona für den 1. Oktober 2017 formell angekündigt, und zwar unabhängig davon, ob das spanische Verfassungsgericht es erlaubt oder nicht. Als Frageformulierung des Referendums wurde „Wollen Sie, dass Katalonien ein unabhängiger Staat in Form einer Republik ist?“ gewählt. Der geplante Stimmzettel enthält diese Frage in katalanischer, spanischer und okzitanischer Sprache; letzteres, weil Okzitanisch in seinem aranesischen Dialekt Amtssprache im Val d’Aran mit einigen tausend Einwohnern ist.

Ein Gesetz über die Durchführung der Volksabstimmung war ursprünglich für August vorgesehen, wurde jedoch erst am 6. September 2017 vom katalanischen Parlament handstreichartig und unter Missachtung der eigenen Hausordnung des Parlaments im Rahmen einer turbulenten Sitzung verabschiedet.El Pais: El día que el secesionismo cruzó el Rubicón - El Parlament aprobó el 6 y 7 de septiembre del año pasado las dos leyes de ruptura que aceleraron la crisis catalana, 6. September 2018, abgerufen am selben Tag (spanisch)