Der Präsident von Äthiopien ist das Staatsoberhaupt Äthiopiens. Die Verfassung weist ihm fast ausschließlich repräsentative und rein formale Befugnisse zu, während die Exekutivgewalt beim Premierminister und dem Ministerrat liegt. Derzeitiger Amtsinhaber ist seit dem 7. Oktober 2024 Taye Atske Selassie.
Geschichtliche Hintergründe
Sozialistische Militärdiktatur (1974–1987)
Nach dem Sturz des Kaisers Haile Selassie 1974 regierte der Provisorische Militärverwaltungsrat Äthiopien. Erster Vorsitzender des Militärverwaltungsrates und damit de facto Präsident von Äthiopien war Aman Mikael Andom.
Demokratische Volksrepublik Äthiopien (1987–1991) Offiziell erstmals eingeführt wurde die Präsidentschaft durch die Verfassung der Demokratischen Volksrepublik Äthiopiens von 1987. Der erste Präsident der Demokratischen Volksrepublik Äthiopiens war Mengistu Haile Mariam.
Übergangsregierung Äthiopiens (1991–1995) Die Übergangsregierung Äthiopiens wurde im Mai des Jahres 1991 installiert, nachdem die Demokratische Volksrepublik für abgeschafft erklärt wurde. Zum Interimspräsidenten wurde Meles Zenawi designiert. In: Äthiopische Botschaft in Berlin, abgerufen am 9. Mai 2012 (englisch).
Demokratische Bundesrepublik Äthiopien (seit 1995) Mit der Gründung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien am 22. August 1995 wurde Negasso Gidada ihr erster Präsident.
Wahl Die Wahl läuft gemäß Artikel 70 der Verfassung wie folgt ab: Der Kandidat für das Präsidentenamt wird vom Volksrepräsentantenhaus nominiert und anschließend in gemeinsamer Sitzung von Volksrepräsentantenhaus und Bundeshaus (den beiden Parlamentskammern) gewählt, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Wird ein Parlamentsmitglied zum Präsidenten gewählt, muss es seinen Sitz im Parlament niederlegen. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt 6 Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Vor seinem Amtsantritt muss der Präsident vor einer gemeinsamen Sitzung der Parlamentskammern den von der Verfassung vorgeschriebenen Amtseid ablegen.
Aufgaben und Befugnisse gemäß der äthiopischen Verfassung Eröffnung der gemeinsamen Sitzung von Volksrepräsentantenhaus und Bundeshaus zu Beginn ihrer jährlichen Sitzungen (Art. 71, Nr. 1) Unterzeichnung der vom Volksrepräsentantenhaus verabschiedeten und ihm vorgelegten Gesetze innerhalb von 15 Tagen – unterzeichnet er innerhalb dieser Frist nicht, treten sie auch ohne seine Unterschrift in Kraft (Art. 57) Verkündung der vom Volksrepräsentantenhaus gebilligten Gesetze und internationalen Verträge (Art. 71, Nr. 2) Ernennung der Botschafter und anderen Gesandten Äthiopiens auf Vorschlag des Premierministers (Art. 71, Nr. 3) Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben der ausländischen Botschafter und Gesandten (Art. 71, Nr. 4) Verleihung von Orden, Preisen und Geschenken (Art. 71, Nr. 5) Verleihung hoher militärischer Titel auf Vorschlag des Premierministers (Art. 71, Nr. 6) Ausübung des Begnadigungsrechts (Art. 71, Nr. 7) Ernennung von 6 Rechtsexperten zu Mitgliedern im elfköpfigen Verfassungsrat auf Vorschlag des Volksrepräsentantenhauses (Art. 82, Nr. 2c) Aufforderung an die politischen Parteien, innerhalb einer Woche eine Koalitionsregierung zu bilden, wenn der bisherige Ministerrat aufgrund des Verlusts der Mehrheit im Volksrepräsentantenhaus aufgelöst ist – können die Parteien sich nicht auf die Fortsetzung der bisherigen Koalition oder auf die Bildung einer neuen Mehrheitskoalition einigen, hat das die Auflösung des Volksrepräsentantenhauses und damit Neuwahlen zur Folge (Art. 60, Nr. 2)
Weblinks Verfassung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien von 1995. (englisch; PDF)
Einzelnachweise
Kategorie:Recht (Äthiopien) Athiopien