Die Volkskammerwahl 1963 war die Wahl zur 4. Volkskammer der DDR und fand am 20. Oktober 1963wahlrecht.de - Wahlsystem der DDR-Volkskammerwahlen, abgerufen am 6. Juni 2015. statt. Sie war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt.

Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin wurden die 66 Abgeordneten von Ost-Berlin indirekt durch den Magistrat von Ost-Berlin bestimmt.

Wahlergebnis Die Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei 99,25 %. Dem Wahlvorschlag der Nationalen Front stimmten 99,95 % zu, 0,05 % der Stimmen waren ungültig. Partei/Gruppe Akronym Sitze Sozialistische Einheitspartei Deutschlands SED 127 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund FDGB 68 Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU 52 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands LDPD 52 Demokratische Bauernpartei Deutschlands DBD 52 National-Demokratische Partei Deutschlands NDPD 52 Freie Deutsche Jugend FDJ 40 Demokratischer Frauenbund Deutschlands DFD 35 Kulturbund KB 22

Siehe auch Liste der Mitglieder der Volkskammer der DDR (4. Wahlperiode)

Literatur Gerhard A. Ritter, Meredith Niehuss: Wahlen in Deutschland 1946–1991, ISBN 3-406-35207-3, S. 189.

Einzelnachweise

#1963 Ddr Volkskammerwahl