Dahnsdorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Planetal im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg.Erwähnung als Ortsteil von Planetal im Kommunalverzeichnis Brandenburg; abgerufen am 1. Mai 2026

Lage mini|Die Plane an der Komthurmühle Dahnsdorf liegt im Hohen Fläming etwa vier Kilometer nordwestlich von Niemegk und sieben Kilometer südöstlich von Bad Belzig. Umliegende Ortschaften sind der zur Stadt Bad Belzig gehörende Ortsteil Preußnitz im Norden, Mörz im Nordosten, die Stadt Niemegk im Südosten, der zur Gemeinde Rabenstein/Fläming gehörende Gemeindeteil Neuendorf im Süden, der zu Niemegk gehörende Ortsteil Lühnsdorf im Südwesten, Kranepuhl im Westen sowie die Stadt Bad Belzig im Nordwesten.

Durch Dahnsdorf selbst verläuft die Kreisstraße 6927. Die Bundesstraße 102 von Bad Belzig nach Jüterbog verläuft unmittelbar nordöstlich des Ortes. Südöstlich von Dahnsdorf verläuft die Bundesautobahn 9, deren nächstgelegene Anschlussstelle Niemegk liegt etwa drei Kilometer entfernt.

Südlich von Dahnsdorf nahe der Autobahn fließt die Plane.

Geschichte und Etymologie Etymologie Dahnsdorf wurde erstmals im Jahr 1227 als Danestorp urkundlich erwähnt. Der Ortsname leitet sich von einem Personennamen ab und bedeutet Dorf des Dan. hier S. 41 Weitere Bezeichnungen waren czu Danstorp im Jahr 1383 und Compthurey Dansdorf im Jahr 1575.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil V: Zauch-Belzig. Erstauflage. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992. (Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam 2011, ISBN 978-3-941919-82-2, S. 78)

Besitzgeschichte In der frühesten Phase stand Dahnsdorf vor 1426 bis um 1550/1552 unter der Vogtei, Pflege bzw. dem Amt Belzig und von 1550/1552 bis 1872 unter dem Amt Belzig-Rabenstein über drei Viertel des Ortes, einschließlich Ober- und Untergerichtsbarkeit. Der Besitz des Ortes war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit auf mehrere Herrschaften verteilt. Bis 1229 gehörte Dahnsdorf dem Grafen Bederich von Belzig; von 1229 bis 1777 war der Deutsche Ritterorden im Besitz, dessen Rechte mehrfach eingezogen und restituiert wurden. Zwischen 1777 und 1799 war das Geschlecht von Blanckenstein Eigentümer, gefolgt von den Familien Schellenberg (1799–1809) und Leo (1809–1872). Zu diesem Anteil gehörten im 13. Jahrhundert 15 Hufen und patrimoniale Rechte, im 16. Jahrhundert unter anderem Kossätenhöfe, Dreihufen- und Zweihufenhöfe sowie die Planemühle. 1837 umfasste dieser Besitz vier Hufen, einen Häuslerhof sowie die kirchlichen Einrichtungen wie Kirche, Pfarre und Schule. Ein zweiter Anteil lag bei der Familie von Preußnitz, die spätestens 1388 bis 1526, teilweise bis nach 1591, mehrere Höfe als Leibgut innehatte. Ab 1526 gelangte dieser Besitz über die Familie von Brück an das Amt und umfasste wechselnd vier bis acht Hufen, Wiesenflächen sowie Gerichtsbarkeiten über verschiedene Hofstellen. Ein weiterer Teil, das Gut Sandberg, umfasste im 15. und 16. Jahrhundert zwei Hufen mit allen Rechten, später einen freien Hof mit mehreren zugehörigen Hufen und schließlich im Jahr 1837 einen Hof und zwei Häuser. Spätestens 1419 bis nach 1591 besaß zudem die Familie von Ziegesar Hebungen und zeitweise die Untergerichtsbarkeit über mehrere Höfe. Bis 1383 gehörten zudem zwei Hufen sowie ein weiterer Hof, der „in Schultes Erbe“ lag, der Familie Bruseke, bevor dieser Besitz an das Hospital zum Heiligen Geist in Belzig überging, das später Hebungen von sechs Höfen bezog. 1388 ist außerdem ein Besitz der Familie Meseritz über ein Vorwerk mit drei Hufen belegt, der später wohl in den erstgenannten Amtsanteil überging.

13. bis 15. Jahrhundert Da Dahnsdorf bereits zum Zeitpunkt seiner Ersterwähnung ein Kirchdorf war, wurde die Dorfkirche Dahnsdorf vermutlich kurz vorher erbaut. Bei der Kirche handelt es sich um einen Feldsteinbau. Der Altar der Kirche stammt aus der Zeit des Barock. Des Weiteren befindet sich in der Kirche eine – unvollständige – Triumphkreuzgruppe. Der Richter bezahlte im Jahr 1388 insgesamt drei Schock an Steuern. In den Jahren 1419/1420 besaß der Richter das Gericht mit drei Hufen; der Lehnmann bewirtschaftete zwei Hufen. Für 1496 wurden 24 Türkensteuerpflichtige genannt, darunter der Schulze, der Krüger und ein Schmied. Hinzu kamen sechs Personen Gesinde.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil V: Zauch-Belzig. Erstauflage. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992. (Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam 2011, ISBN 978-3-941919-82-2, S. 79)

16. Jahrhundert Im Jahr 1506 lebten in Dahnsdorf 31 Einwohner. Der Richter verfügte über das Gericht sowie drei Lehnshufen. Der Erbkrüger zinste von einer Hufe und von den Dorfhufen. Zwei weitere Einwohner zinsten jeweils von ihren Hufen; acht weitere zinsten ebenfalls von ihren Höfen. Ein Einwohner besaß zur Hälfte das wüste Gut zu Dammdorf mit zwei Hufen, zinste von diesen Hufen und verfügte zudem über Wiesen. Ein weiterer zinste von einer Hufe. Ein anderer zinste von den Hufen und hatte das wüste Gut zu Lüttgen Lühnsdorf zu Lehen. Ein weiterer zinste von den Hufen und besaß ein von Schulte zu Lehen gegebenes Stück Land. Ein anderer zinste von den Hufen und hielt ein Stück Land von Preußnitz zu Lehen. Ein Einwohner zinste von drei Hufen, im Jahr 1513 zusätzlich von einer wüsten Dammdorfer Hufe. Ein weiterer zinste von den Hufen und verfügte sowohl über ein Stück Land von Preußnitz als auch eines von Schulte zu Lehen. Ein anderer hatte ein Stück Land vom Kurfürsten zu Lehen und ein weiteres vom Gotteshaus erworben. Ein Einwohner zinste von den Hufen und besaß eine Hufe am wüsten Gut zu Dammdorf. Ein weiterer hatte eine Hufe vom Kurfürsten zu Lehen und war mit der Untergerichtsbarkeit Preußnitz verbunden. Ein anderer war ebenfalls mit der Untergerichtsbarkeit Preußnitz verbunden. Ein weiterer besaß eine vom Kurfürsten zu Lehen gegebene Hufe und war ebenfalls in die Untergerichtsbarkeit Preußnitz eingebunden. Ein Einwohner zinste von einer wüsten Dammdorfer Hufe, war mit der Untergerichtsbarkeit Preußnitz verbunden und besaß außerdem eine wüste Dammdorfer Hufe von Schulte zu Lehen. Vier Einwohner zinsten jeweils von drei Hufen; zwei von ihnen hatten zusätzlich je einen Garten, einer verfügte über eine Wiese, und einer besaß eine freie wüste Gerichtshufe zu Dammdorf. Sie alle waren dem Komtur mit der Untergerichtsbarkeit verbunden. Ein weiterer Einwohner zinste von zwei Hufen und Wiesen und war mit der Untergerichtsbarkeit Schulte verbunden. Zudem gehörte ein weiterer Einwohner zur Untergerichtsbarkeit der Familie von Ziegener. Im Jahr 1530 verfügte Dahnsdorf über 30 Hufner und sechs Kossäten. 1538 gehörten vier Hufen (besät mit 18 Scheffeln Weizen, 50 Scheffeln Korn, 55 Scheffeln Gerste und 30 Scheffeln Hafer), dazu zwei Dreihufenhöfe, zwei Zweihufenhöfe, ein Einhufenhof sowie der Müller in der Planemühle dem Deutschen Orden. Die Komturei erhielt zwölf Scheffel Hopfen aus dem Hopfengarten sowie 26 Scheffel Roggen und 22 Scheffel Hafer als Pacht. Aus der Mühle zu Dahnsdorf bezog sie zusätzlich 120 Scheffel Roggen. Weiterhin bekam sie anderthalb Wispel Gerste und ein halbes Wispel Weizen als Pacht und verfügte über zwei Hufen Artacker, acht Fuder Heu an Wiesenwachs sowie einen Krautgarten. Die Küsterei erhielt 58 Scheffel Roggen aus Dahnsdorf und von jedem Haus zwei Brote. Im Jahr 1534 war in Dahnsdorf ein deutscher Komtur tätig; ein Pfarrer war nicht vorhanden, sodass der Komtur einen Kaplan hielt. Dieser erhielt ein kleines Gärtlein, ein Wispel Korn, ein Fuder Heu, vier Schock Stroh, zwölf Scheffel Gerste, ein Schöps, vier Hühner, sechs Kandel Butter, vier Schock Käse, ein Spanferkel, zwei Gänse und ein halbes Scheffel Erbsen.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil V: Zauch-Belzig. Erstauflage. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992. (Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam 2011, ISBN 978-3-941919-82-2, S. 81) 1542 besaß der Lehnschulze Haus, Hof, Garten und drei Dorfhufen. Ein weiterer Einwohner verfügte über Haus, Hof, eine Hufe und drei Dorfhufen. Drei Einwohner hatten Haus, Hof, Garten und jeweils drei Dorfhufen. Ein anderer besaß Haus, Hof, Garten und drei Hufen. Zwei weitere hatten Haus und Hof sowie jeweils drei Dorfhufen. Ein weiterer besaß Haus und Hof sowie drei Hufen. Zwei Einwohner verfügten über Haus, Hof, Garten und jeweils zwei Dorfhufen. Ein anderer besaß Haus, Hof, Garten und zwei wüste Hufen. Zwei weitere hatten Haus und Hof sowie jeweils zwei Hufen. Ein Einwohner verfügte über Haus, Hof und zwei Dorfhufen. Ein weiterer besaß Haus, Hof und zwei wüste Hufen. Zwei Einwohner hatten Haus, Hof und jeweils eine Dorfhufe. Ein weiterer verfügte über Haus, Hof und eine wüste Hufe. Vier Einwohner besaßen Haus, Hof und Garten. Zwei Kossätenhöfe hatten Haus, Hof und Garten, ein weiterer Kossätenhof besaß Haus und Hof. Hinzu kamen ein Kossätengut, zwei kleine Kossätengütlein sowie ein kleines Häuslein. Der Hirte hielt zwei Kühe, 42 Schafe, 14 Lämmer und ein Ferkel. Im Ort waren 13 Knechte und acht Mägde beschäftigt, und es bestanden 38 Morgen Wiese. Für das Jahr 1550 sind 33 besessene Männer verzeichnet, darunter acht Gärtner. Der Richter verfügte über Haus, Hof und drei Lehnhufen. Der Erbkrüger besaß einen freien Gerichtshufenhof zu wüstem Dammdorf als Lehen. Fünf Einwohner hatten Haus, Hof und jeweils drei Erbhufen, ein weiterer verfügte über drei Erbhufen. Zwölf Einwohner hatten Haus, Hof und jeweils zwei Erbhufen; darunter einer mit dem wüsten Gut zu Dammdorf samt zwei freien Lehnshufen, ein anderer mit zwei wüsten Dammdorfer Erbhufen, ein weiterer mit dem wüsten Gut zu Lüttgen Lühnsdorf samt zwei freien Lehnshufen, ein weiterer mit einer wüsten Dammdorfer Erbhufe, ein weiterer mit einer wüsten Dammdorfer Hufe, ein weiterer mit einer freien Gerichtshufe zu wüstem Dammdorf zu Lehen. Zwei Einwohner besaßen jeweils zwei Erbhufen. Ein Einwohner verfügte über Haus, Hof und eine Erbhufe. Ein weiterer hatte Haus und Hof sowie ein Stück Lehensgut. Zudem gab es acht Häusler, von denen vier jeweils einen Garten führten. Das Gotteshaus bezog Zinsen; im Jahr 1550 war das Dorf 62 Hufen groß.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil V: Zauch-Belzig. Erstauflage. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992. (Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam 2011, ISBN 978-3-941919-82-2, S. 80)