Das Landgericht der vier Herren auf dem Einrich (genannt das „Vierherrische“) ist ein historisches Territorium (1160–1775) im heutigen Rheinland-Pfalz (Rhein-Lahn-Kreis) und Hessen (Rheingau-Taunus-Kreis). Es wurde von vier Herrschern gleichzeitig regiert, es war also ein Kondominium.

Entstehung Das als Vierherrische bezeichnete Gebiet entstand aus dem Einrichgau. In der Frankenzeit wurden die fränkischen Reichsgebiete im 8. Jahrhundert in Gaue eingeteilt, die Region zwischen Rhein, Lahn und Aar wurde zum „Pagus Heinrichi“ (Herrschaft des Heinrich), dem Einrichgau. Die Herrschaft über diesen erlangten die Grafen von Arnstein. Der letzte Arnsteiner Graf Ludwig III. übergab das Gebiet 1140 seinem Vetter Reinold von Isenburg, bevor er sich kinderlos in ein von ihm gegründetes Kloster zurückzog. Die Isenburger verkauften die Grafschaft Einrich 1160 an die Grafschaft Katzenelnbogen und an die Grafschaft Nassau, die es gemeinschaftlich beherrschten.

Herrscher Im Vierherrischen regierten die Häuser Nassau und Katzenelnbogen bzw. deren Nachfolger, die Landgrafen von Hessen zu je 50 %. Da sich diese beiden Häuser aber mehrfach teilten, wurden aus den ursprünglichen zwei Herrschern mitunter bis zu fünf Herrscher. Durch die in der Anfangszeit des Kondominium vorhandene Anzahl von vier Herrschern (ab 1260), nämlich den zwei Katzenelnbogener und den zwei Nassauer Grafen wurde das Territorium das „Vierherrische“ genannt.

Zahl der Herrscher über das Vierherrische (1160–1775) vor 1160: Das Gebiet wird von den Herren von Isenburg verwaltet

1160: Herrschaft über das Gebiet der Grafschaft Einrich geht an die Grafschaft Katzenelnbogen und das Haus Nassau (zwei Herrscher)

1255: Das Haus Nassau teilt sich in die ottonische und die walramische Linie (drei Herrscher)

1260: Durch Teilung Katzenelnbogens erstmals vier Herrscher: Altkatzenelnbogen, Neukatzenelnbogen, walramische Linie Nassaus und ottonische Linie Nassaus

1355: Teilung der walramischen Linie in Nassau-Wiesbaden-Idstein und Nassau-Weilburg-Saarbrücken (ab 1574 Nassau-Weilburg genannt; fünf Herrscher)

1402: Wiedervereinigung von Katzenelnbogen (vier Herrscher)

1605: Das walramische Nassau-Wiesbaden-Idstein geht an Nassau-Weilburg, es gibt also nur noch drei Herrscher, was sich trotz weiterer Vererbungen bis zur Auflösung des Vierherrischen (1774–75) nicht mehr ändern wird.

Herrscher von der Gründung bis zur Auflösung (1160–1775) Ursprünglich war das Gebiet des Vierherrischen das Territorium der Grafschaft Einrich. 1160 kam die Grafschaft Einrich an die Häuser Katzenelnbogen und Nassau, die es gemeinsam beherrschten. 1255 entstand durch Teilung des Hauses Nassau die walramische und die ottonische Linie, 1260 entstanden Alt- und Neukatzenelnbogen, sodass ab 1260 von einem „Vierherrengebiet“ die Rede sein konnte, wenn auch nicht mit denselben Herrschern wie z. B. zur Zeit der Reformation. Das Haus Katzenelnbogen, das sich 1402 durch geschickte Heiratspolitik wiedervereint hatte, fiel 1479 an die Landgrafschaft Hessen, die danach die Herrschaft über den katzenelnbogischen Teil des Vierherrischen innehatte. Nach der Teilung der Landgrafschaft Hessen 1567 bekam zunächst Hessen-Rheinfels den Anteil am Vierherrischen, nach deren Aussterben 1583 dann Hessen-Marburg. Nachdem die Marburger 1604 ausgestorben waren, erhielt Hessen-Kassel die Niedergrafschaft Katzenelnbogen und die Kondominatsanteile. Im Dreißigjährigen Krieg wechselten die Rechte am Vierherrischen mehrmals zwischen Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel, letzteres behielt diese bis zur Auflösung des Vierherrischen.

Das Haus Nassau teilte sich nach 1255 noch öfters, die Nachfolgestaaten erhielten ebenfalls Teilrechte am Vierherrischen. Das ottonische Nassau-Dillenburg hielt seinen Teil (25 %) bis zum Aussterben der Linie 1606. Danach fiel ihr Anteil am Vierherrischen an Nassau-Diez, welches ihn bis zur Auflösung des Vierherrischen behielt. Der walramische Anteil am Vierherrischen (25 %) war nach der Teilung der walramischen Linie 1355 im Besitz von Nassau-Wiesbaden-Idstein (12,5 %) und Nassau-Weilburg-Saarbrücken (12,5 %). Nach 1355 war das Vierherrische also in der Hand von fünf Herren; dieser Zustand sollte erst 1402 mit der Wiedervereinigung der beiden katzenelnbogischen Linien beendet werden. Nassau-Weilburg-Saarbrücken teilte sich 1442 in Nassau-Weilburg und Nassau-Saarbrücken (das aber keine Kondominatsrechte bekam), letzteres fiel 1574 an ersteres, wodurch die beiden 1442 getrennten Staaten unter dem Namen Nassau-Weilburg wiedervereinigt worden waren. Das vereinte Nassau-Weilburg erbte 1605 auch Nassau-Wiesbaden-Idstein und vereinigte mit diesem Erbe alle walramischen Gebiete Nassaus wieder, wodurch das Vierherrische nun nur noch die drei Herrschaftshäuser Katzenelnbogen (50 %), das ottonische Nassau-Dillenburg (25 %) und das walramische Nassau-Weilburg (25 %) hatte, weswegen der Name „Vierherrisches“ erneut nicht gerechtfertigt war. Nach dem Aussterben des Hauses Nassau-Weilburg bekam Nassau-Saarbrücken 1629 den Anteil am Vierherrischen. Nach deren Aussterben fiel der Anteil 1723 wiederum an Nassau-Ottweiler und nach dem Tod des letzten Herrschers fiel dieses Haus 1728 an Nassau-Usingen, das den Teil des Vierherrischen (25 %) bis zu dessen Auflösung behielt.

Territorium

Zu Beginn Zur Zeit des Verkaufs der Grafschaft Einrich an Nassau und Katzenelnbogen hatte das Vierherrische noch die Größe des ehemaligen Einrichgaues. Dieser Zustand dauerte bis mindestens 1337 an, da in einem Dokument aus diesem Jahr noch von der Grafschaft „von dem Einriche“ die Rede ist, während in einem Weistum aus dem Jahr 1361 von der Grafschaft „uff dem Einrich“ die Rede ist, die 75 Dörfer enthält. In den 24 Jahren dazwischen sind also von den 147 Orten des Einrichs 72 aus dem Vierherrischen (bzw. der Grafschaft Einrich) ausgeschieden. Viele dieser Orte sind an Kurtrier, Katzenelnbogen und die Kurpfalz gefallen.

Ortschaften des Vierherrischen 1361 mini|474x474px|Das Gebiet des Vierherrischen im Jahr 1745

Die verbleibenden 75 Orte waren: Aull, Miellen, Nievern, Dausenau, Misselberg, „Muche“ (nicht mehr existent/n.e.), Sulzbach, Frücht, Becheln, Bogel, Ruppertshofen, Gotzinghofen (n.e.), Kehlbach, Dessighofen, Geisig, Dornholzhausen, Denighofen (n.e.), Marienfels, Berg, Singhofen, Hunzel, Tiefenbach (heute Ober- und Niedertiefenbach), Bettendorf, Grebenholzhausen (n.e.), Buch, Grebenroth, Egenroth, Huppert, Mappershain, Langenscheid, Rodenbach (n.e.), Dickschied, Hilgenroth, Nauroth, Zorn, Algenroth, Münchenroth, Ober- und Niedermeilingen, Diethardt, Strüth, Welterod, Ober- und Niederlipporn (heute nur noch Lipporn), Rettershain, Oberwallmenach, „Backenroth“ (n.e.), Lautert, Oelsberg, Endlichhofen, Auel, Kasdorf, Himmighofen, Niederheim (n.e.), Pissighofen (heute Hainau), Gemmerich, Wenigengemmerich (n.e.), Weyer, Eschbach, Winterwerb, Ober- und Niederbachheim, „Orle“ (n.e.), Holzhausen, Weltrod (n.e.), Brunnenbach (n.e.), Werentrod (n.e.), Kördorf, Herold, Ergeshausen, Bleidenbach (n.e.), Nieder- und Mittelfischbach, Ackerbach (n.e.) und Rettert.

Abgehende Dörfer bis 1581 Zwischen dem Jahr 1400 (in dem noch alle 75 Dörfer bekundet sind) und dem Jahr 1581, in dem nur noch 34 Orte bezeugt sind, wurde das Vierherrische um 41 Orte kleiner: neun Orte (Kleindausenau, Wenigengemmerich, Niederheim, Gotzinghofen, Backenroth, Rodenbach, Weltrod, Werentrod und Brunnenbach) existierten nicht mehr, 21 Orte gingen an die Grafschaft Katzenelnbogen, bzw. deren Nachfolger, die Landgrafen von Hessen, nämlich Miellen, Nievern, Eschbach, Gemmerich, Himmighofen, Kasdorf, Ruppertshofen, Bogel, Auel, Oelsberg, Dickschied, Hilgenroth, Nauroth, Zorn, Algenroth, Münchenroth, Diethard, Ober- und Niedermeilingen, Huppert und Ackerbach. Weitere elf Orte gingen an die Grafen von Nassau, diese Orte waren Muche, Misselberg, Sulzbach, Frücht, Becheln, Endlichhofen, Ober- und Niederlipporn, Welterod, Strüth und Orle.

Abgehende Dörfer bis 1646 Zwischen 1581 und 1646 sind noch die Orte Denighofen (durch Verschmelzung mit Marienfels zu einem Ort) und Bleidenbach aus der Liste der Orte des Vierherrischen ausgeschieden.

Situation 1775 Im Jahr der Aufteilung des Vierherrischen waren noch folgende Dörfer Teil des Vierherrischen: Buch und Holzhausen (beide außerhalb der Bannzäune vierherrisch), Gerolstein, Oelsberg, Oberwallmenach, Obertiefenbach, Rettershain, Weyer, Lautert, Kördorf, Kehlbach, Oberbachheim, Niederbachheim, Winterwerb, Eschbach, Egenroth, Grebenroth, Herold, Bettendorf, Martenroth, Mappershain, Langschied, Marienfels, Dessighofen, Ehr, Berg, Hunzel, Oberwies, Dornholzhausen, Rettert, Geisig, Attenhausen, Bremberg und Singhofen.

Reformation (1538) mini|218x218px|Wappen der Landgrafschaft Hessen, die bis zu ihrer Aufteilung 1567 bestand und deren Landgraf einer der vier Herrscher des Vierherrischen war.Da das Vierherrische gemeinsam von den Regenten verwaltet und regiert wurde, mussten sich auch alle einig sein, um eine Entscheidung wie die Einführung der Reformation zu treffen. Der hessische Landgraf und die Grafen von Nassau-Weilburg und Nassau-Dillenburg standen der Reformation positiv gegenüber, während Graf Philipp I. von Nassau-Idstein die Einführung der Reformation einige Jahre lang be- und verhinderte. Vor Pfingsten 1535 kam es zur Aussprache der Gesandten der vier Herren. Philipp I. warnte vor „voreiligen Schritten (...) und hätte lieber eine einheitliche Entscheidung des deutschen Reichs in Sachen Religion gesehen.“