mini|Landschaftsschutzgebiet Talflanken von Wenne- und Kesselbachunterlauf südwestlich von Olpe

Das Landschaftsschutzgebiet Talflanken von Wenne- und Kesselbachunterlauf mit 118,82 ha liegt im Stadtgebiet von Meschede und im Hochsauerlandkreis. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Meschede durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Ortsrandlage südlich und östlich Olpe sowie einer Flächengröße von 53,3 ha ausgewiesen.Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede. Meschede 1994, S. 97 ff. Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Meschede wurde die Fläche mehr als verdoppelt, umbenannt und als Landschaftsplangebiet vom Typ B, Kleinflächiger Landschaftsschutz, erneut ausgewiesen. Das LSG ist eines von 102 Landschaftsschutzgebieten in der Stadt Meschede. Dort gibt es ein Landschaftsschutzgebiet vom Typ A, 51 Landschaftsschutzgebiete vom Typ B und 50 Landschaftsschutzgebiete vom Typ C. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.

Beschreibung Das LSG liegt südlich und südwestlich von Olpe. Es geht im Süden bis zum Siedlungsrand von Berge und von Olpe. Im LSG befinden sich hauptsächlich Grünland und auch einige Ackerflächen.

Der Landschaftsplan führt zur LSG-Festsetzung auf: „Nördlich des Hainbergs wurde das Gebiet so begrenzt, dass die landschaftlich auffälligen Einzelbäume langfristig zumindest in Waldrandlage stehen, andererseits unter veränderten Bedingungen auch noch Flächenumnutzungen möglich sind. Da vom östlichen Hainberg-Waldrand aus hervorragende Blickverbindungen über das Wenne- und Ruhrtal bestehen, sollte dieser Bereich unter Aspekten von Naherholung und Landschaftspflege aufgewertet werden.“

Schutzzweck Zum Schutzzweck der LSG vom Typ B Ortsrandlagen, Landschaftscharakter im Landschaftsplangebiet Meschede führt der Landschaftsplan auf: „Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutreffenden kulturhistorischen Relikte.“

Rechtliche Vorschriften Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Meschede besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Hochsauerlandkreis

Literatur Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede. Meschede 1994, S. 97 ff. Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Meschede. Meschede 2020, S. 146 ff.

Weblinks

Einzelnachweise

Talflanken von Wenne und Kesselbachunterlauf Talflanken von Wenne und Kesselbachunterlauf