Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) ist ein Landesgesetz in Sachsen-Anhalt.

Das Gesetz regelt Hilfen für Personen, die an einer Psychose, Suchtkrankheit, einer anderen krankhaften seelischen oder geistigen Störung oder an einer seelischen oder geistigen Behinderung leiden oder gelitten haben, oder bei denen Anzeichen einer solchen Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegen; Schutzmaßnahmen bis hin zu Unterbringung für Personen, die an einer Krankheit, Störung oder Behinderung im Sinne der Nummer 1 leiden.

2015 wurde eine Gesetzesnovelle in den Landtag eingebracht, aber nicht verabschiedet.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Behandlung psychisch Kranker und Schutzmaßnahmen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 6/4193 vom 24. Juni 2015 Pressemitteilung der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26. August 2015

Weblinks 22. Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt Magdeburg, 12. November 2015

Einzelnachweise

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