Die Liste der Domherren des Doms zu Münster reicht vom 9. Jahrhundert bis in die Neuzeit. Vom 13. Jahrhundert an und zunehmend in der Frühen Neuzeit waren die Domherren wichtige weltliche Entscheidungsträger im Hochstift Münster und vertraten während einer bischöflichen Vakanz das Fürstentum. Somit stellten sie den wichtigsten Landstand. Traditionsgemäß waren die Domherren ab dem 13. Jahrhundert adliger Abstammung. Mitte des 16. Jahrhunderts kam es zum Streit zwischen den Erbmännern und dem Domkapitel über die Zulassung zu diesem Amt. Erst am 10. Januar 1710 wurde der Streit durch Kaiser Joseph I. als höchstrichterliche Instanz (zunächst) zugunsten der Erbmänner entschieden. Ritterschaft und Domkapitel zögerten die Anerkennung der kaiserlichen Entscheidung hinaus. Erst Kaiser Karl VI. setzte am 30. Oktober 1715 einen Schlussstrich.

Die nachfolgende chronologische Aufstellung basiert auf den Ausführungen bei Germania Sacra, Neue Folge 17.2, Das Bistum Münster 4.2, Das Domstift St. Paulus, bearbeitet von Wilhelm Kohl.Wilhelm Kohl: Das Domstift St. Paulus zu Münster. In: Germania Sacra (= Germania Sacra. 17,2 – Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 4,2. Das Domstift St. Paulus zu Münster). Walter de Gruyter, Berlin 1982.

9. Jahrhundert bis Ende des 17. Jahrhunderts