mini|Ducatus Ribuariorum als Teil des Herzogtums Niederlothringen

Ripuarien (auch Ribuarien) war ein merowingisch-karolingisches Territorium im Frühmittelalter. Das Gebiet, das in historischen Quellen als Land (terra), Provinz (provincia), Herzogtum (ducatus), (Groß)Gau (pagus) und Grafschaft (comitatus) erscheint, reichte im Süden bis zur Mosel und zu den Ardennen, im Westen bis an die Maas und den Kohlenwald, im Norden bis an die Waal, ostwärts grenzte es an das Stammesherzogtum Sachsen.Anton Joseph Binterim, Joseph Hubert Mooren: Die alte und neue Erzdiözese Köln in Dekanate eingetheilt oder das Erzbisthum Köln mit den Stiften, Dekanaten, Pfarreien und Vikarien, sammt deren Einkommen und Collatoren wie es war: mit einer Charte der Dekanate und Pfarreien. Erste Epoche, Mainz 1828, S. 16 (Google Bücher).

Geschichte Ripuarien als Reich der Rheinfranken mini|hochkant|Statue des Sigibert von Ripuarien am Kölner Rathausturm

Ripuarien, die francia rinensis, war das Siedlungsgebiet eines Teils der Rheinfranken, die als ripuarische Franken oder Ripuarier (Uferbewohner) bezeichnet wurden und einen eigenen Stamm bildeten. Das Kerngebiet war die Umgebung von Köln, die civitas Agrippinensium. Das Zentrum war Köln, seit 459/461 endgültig im fränkischen Besitz. Das Kölner Prätorium, der Sitz des ehemaligen Statthalters, war die Residenz des ripuarischen Königs.

Nach Gregor von Tours war Ende des 5. Jahrhunderts Sigibert König der Rheinfranken. Der erste König, Sigiberts Vater, war ein Offizier in Diensten der Römer, ein Foederat, der nach dem Rückzug der Römer eine eigene Herrschaft errichtete. Der salfränkische König Chlodwig I. aus dem Geschlecht der Merowinger soll 508/509 Sigiberts Sohn Chloderich angestiftet haben, seinen Vater, der 496 in der Schlacht von Zülpich an Chlodwigs Seite gekämpft hatte, umzubringen. Anschließend ließ er Chloderich ermorden.Jennifer Striewski: Sigibert von Köln (circa 460–508), Frankenkönig. In: Internetportal Rheinische Geschichte. Abgerufen am 14. Mai 2025. Nachdem Chlodwig sich in Köln von den rheinfränkischen Großen zum König hatte ausrufen lassen, wurde das rheinfränkische Reich dem Merowingerreich eingegliedert.Carl Dietmar, Marcus Trier: Colonia, Stadt der Franken. Köln vom 5. bis 10. Jahrhundert. Köln 2011, S. 51–55. ISBN 978-3-8321-9635-6

Fränkisches Herzogtum Ripuarien Nach Chlodwigs Tod 511 erbte sein Sohn Theuderich I. den östlichen Teil des Reiches, Austrasien oder Austrien genannt, dessen Kern Ripuarien war. Theuderich I. residierte in Reims. Köln blieb eine königliche Residenz und hatte als Bischofssitz eine besondere Position.Eugen Ewig: Die Rheinlande in der fränkischen Zeit. In: Franz Petri, Georg Droege (Hrsg.): Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band I, 2 (Frühes Mittelalter), Düsseldorf 1980, S. 18.

Ein Herzogtum Ripuarien wird erstmals in der Lex RipuariaUniversität Köln, Bibliotheca legum zur Lex Ribuaria., einem im 7. Jahrhundert teilweise aus älteren Gesetzestexten zusammengestellten, in lateinischer Sprache verfassten Gesetzbuch, das überwiegend in der Zeit König Dagoberts bearbeitet wurde, namentlich erwähnt. Ripuarien wird darin als Provinz (provincia), Gau (pagus), aber eben auch als Herzogtum (ducatus) bezeichnet. Ripuarien war demnach in Gaugrafschaften gegliedert, denen im Auftrag des Königs Gaugrafen mit militärischer und richterlicher Gewalt vorstanden. Innerhalb der Gaue, die in Hundertschaften (centenae) unterteilt waren, bestanden königliche Sonderbezirke als Krongut, königliche Wälder und Villikationsverbände, fisci genannt, die von domestici verwaltet wurden. Als Richter werden in der Lex Ripuaria Herzog (dux), Patrizier (patricio), Graf (comites, grafiones) und Centurio (centenarius/centurius) genannt. In der Reihe der Ämter (optimatis, maior domus, domesticus, comes, grafio, cancellarius) fehlt der Herzog jedoch.Georg Heinrich Pertz: Monumenta Germaniae historica, Band 5, Hannover 1875–1889, S. 185 ff. (Digitalisat) Die Lex Ripuaria war eine Kodifikation des angestammten Rechts der Ripuarier, die sich dadurch den Fortbestand eines eigenen, rheinfränkischen Rechts sicherten. Nach Eugen Ewig wurde mit der Lex Ripuaria die Eingliederung der Ripuarier in die merowingische Reichskultur vollzogen. Unter den Karolingern wurde die Lex Ripuaria fortgeschrieben. 803 wurde mit dem Incipit nova legis constitutio Karoli imperatoris, qua in lege Ribuaria mittenda est vom Aachener Reichstag unter Beteiligung von Karl dem Großen ein umfangreiches Kapitel (Kapitular) hinzugefügt.Adrian Schmidt-Recla: Kalte oder warme Hand? Verfügungen von Todes wegen im mittelalterlichen Referenzrechtsquellen, Köln 2011, S. 180 ff.

In Urkunden der späten merowingischen und der karolingischen Zeit erscheint Ripuarien als Land (terra), Gau (pagus) und Herzogtum (ducatus). In erzählenden Werken, wie der um 726/727 abgefassten Liber Historiae Francorum und der Vita der heiligen Gertrud (um 760), wird Ripuarien terra ribuariensis genannt, in einer Schenkungsurkunde König Pippins von 762 dagegen pagus riboariensis. Dann folgen Erwähnungen Ripuariens als Herzogtum. So etwa 819 im Zuge einer im Ruhrgau gelegenen Schenkung an die Abtei Werden (in pago ruricgoa in ducato ripuariorum).Theodor Joseph Lacomblet (Hrsg.): Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, Band I (779–1200), Düsseldorf 1840, Nr. 37, S. 19 (Digitalisat). Ebenso in einer Schenkungsurkunde Ludwigs des Frommen, dem Sohn Karls des Großen, aus dem Jahre 836, in der als Lage des Ortes Wissersheim das Herzogtum Ripuarien angegeben wird (quas in ducato ribuariensae. id est in uilla quae dicitur uuistrikisheim). Darüber hinaus erscheint das Herzogtum Ripuarien (ducatus ribuariorum) in den Annalen von St. Bertin, die von einer 839 von Ludwig dem Frommen vorgenommenen Reichsteilung berichten.

Während das Herzogtum Ripuarien also durch eine Reihe von schriftlichen Quellen belegt ist, sind die Herzöge dieses Herzogtums namentlich nicht bekannt. Allerdings war 782 ein Theodericus comes (782–93) Führer eines ripuarischen Aufgebots in den Sachsenkriegen Karls des Großen.Eugen Ewig: Die Rheinlande in der fränkischen Zeit. In: Franz Petri, Georg Droege (Hrsg.): Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band I, 2 (Frühes Mittelalter), Düsseldorf 1980, S. 50 und 108. Nach Hlawitschka war er verwandt mit Bertrada der Jüngeren, der Mutter Karls des Großen. Theoderich erscheint in den Quellen zwar nur als comes, dürfte aber laut Ewig „ein Großgraf in der Stellung eines dux“ gewesen sein, so dass er gegen Ende des 9. Jahrhunderts vom Poeta Saxo sowohl comes als auch dux genannt wird. Außerdem berichtet die ältere Literatur von einem Hermann I., der ab 944 als militärischer Graf, „bald Dux bald Comes genannt“, erscheint.Abhandlungen der Churfürstlich-baierischen Akademie der Wissenschaften, Band 4, Teil 1, München 1767, S. 50 (Digitalisat).

Nach dem Tod Ludwigs des Frommen kam es unter seinen Söhnen 843 im Vertrag von Verdun zu einer Reichsteilung. Kaiser Lothar I. erhielt das Mittelreich, das Lotharii Regnum, zu dem auch die linksrheinischen Comitate Ripuariens gehörten. Ewig vermutet, dass zu diesem Zeitpunkt das Herzogtum Ripuarien aufgelöst wurde, weil die Teilreichsgrenzen das Herzogtum in zwei Hälften zerschnitten. Auch Ulrich Nonn geht von der Auflösung des Dukates Ripuarien zu dieser Zeit aus.

Land und Großgau Ripuarien nach Auflösung des fränkischen Herzogtums In der 855 folgenden, durch den inzwischen schwerkranken Lothar I. unter seinen Söhnen vorgenommenen Reichsteilung von Prüm erhielt Lothar II. den nach ihm benannten Reichsteil Lotharingien. Ripuarien wurde nun nicht mehr als Herzogtum (ducatus), sondern als Gau (pagus ripuariensis) bezeichnet, wie z. B. in einer Urkunde vom 17. Januar 866, in der die Kirche in Bachem in pago Riboariense lokalisiert wurde.Friedrich Wilhelm Oediger (Bearb.): Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Band I (313–1099), Bonn 1954, Nr. 214, S. 71/72. Nach Lothars Tode erfolgte 870 im Vertrag von Meerssen die Teilung Lotharingiens. Bei der Teilung fielen u. a. die Diözese Köln mit Ripuarien, das fünf linksrheinische Gaugrafschaften hatte (in ribuarias comitatus quinque),Monumenta Germaniae Historica, Capit. II, S. 194 (Digitalisat).Heinz Andermahr: Kölngau und Gillgau. Versuch der Lösung eines Problems der mittelalterlichen Grafschaftsverfassung. In: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 2016, S. 7, Anm. 3. laut Nonn die Comitate Jülichgau, Zülpichgau, Eifelgau, Bonngau mit Ahrgau und Kölngau, und Hattuarien sowie der Reichsgutbezirk AachenEugen Ewig: Die Rheinlande in der fränkischen Zeit. In: Franz Petri, Georg Droege (Hrsg.): Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band I, 2 (Frühes Mittelalter), Düsseldorf 1980, S. 125–126, S. 175. an das Ostfrankenreich Ludwigs des Deutschen. Im Teilungsvertrag von Meerssen werden außer den Comitaten zwei Sonderbezirke aufgezählt, von denen der eine als districtum aquense bezeichnet wird. Nach Nonn handelte es sich bei dem Distrikt um einen aus der Grafschaft herausgenommenen abgegrenzten Sonderbezirk, der die Aachener Marktimmunität mit Einschluss der Siedlung und der darin wohnenden freien Leute und den Zollbezirk umfasste. Er stand unter einem königlichen Amtsträger, einem comes, der in seinem Distrikt sicher die gleichen Hoheitsrechte hatte, wie die Grafen in ihren Grafschaften. 928 wandelte der ostfränkischen König Heinrich I. Lotharingien zum Herzogtum Lothringen um. Das Herzogtum Lothringen wurde den übrigen Herzogtümern des ostfränkischen Reiches gleichgestellt und bildete mit ihnen zusammen das ostfränkische Reich. Unter König Otto I. wurde dessen Bruder, der Kölner Erzbischof Brun, 953 Herzog von Lothringen. Dieser teilte das Herzogtum 959 in zwei Amtsbezirke, das südliche Ober- und nördliche Niederlothringen inklusive Ripuarien.Egon Boshof: Hohes Mittelalter. In: Franz Petri, Georg Droege (Hrsg.): Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band I, 3 (Hohes Mittelalter), Düsseldorf 1983, S. 5–11 und 16–19.

Ab Ende des 10. Jahrhunderts waren die Grafenrechte über die Gaue Ripuariens oft mit dem lothringischen Pfalzgrafenamt verbunden. Prominente Vertreter dieser mächtigen Pfalzgrafen waren die Ezzonen Hermann I. und Ezzo. Hermann I., seit 985 Pfalzgraf, war in Ripuarien Graf im Bonngau, Eifelgau, Ruhrgau, Zülpichgau und Auelgau. Er hatte die Aufsicht über die Waldgrafschaft (comitatus nemoris), zu der alle großen königlichen Wälder gehörten, und war verantwortlich für den Schutz der großen Verkehrsstraßen, von denen mehrere durch Ripuarien verliefen. Hermanns Sohn Ezzo (Erenfried), ab 1020 Pfalzgraf, war Graf im Auelgau und im Bonngau, doch hatte er auch Grafschaften außerhalb Ripuariens.Egon Boshof: Hohes Mittelalter. In: Franz Petri, Georg Droege (Hrsg.): Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band I, 3 (Hohes Mittelalter), Düsseldorf 1983, S. 63–66. Die letzten Pfalzgrafen aus dem Hause der Ezzonen, Hermanns Enkel Heinrich II. und sein Sohn Hermann II. wandten sich ihrem Familienbesitz im Moselraum um die Burg Cochem zu, wenn auch Hermann Graf im Auelgau, im Zülpichgau und Ruhrgau/Duisburger Gau war. Hermanns Witwe heiratete 1085 Heinrich II. von Laach, dem König Heinrich IV. das Pfalzgrafenamt übertrug. Heinrich von Laach und seine Nachfolger nannten sich „Pfalzgraf bei Rhein“ und dokumentierten damit die Verschiebung der Pfalzgrafschaft Lothringen vom Niederrhein nach SüdenRudolf Schieffer: Späte Salier. In: Franz Petri, Georg Droege (Hrsg.): Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band I, 3 (Hohes Mittelalter), Düsseldorf 1983, S. 158 und 162. (siehe auch Liste der Pfalzgrafen bei Rhein).