Das Landschaftsschutzgebiet Schafberg–Salzkammergutseen ist ein Schutzgebiet im östlichen Flachgau (Bezirk Salzburg-Umgebung) im Land Salzburg.
Geographie und Schutz Das Schutzgebiet umfasst den Salzburgischen Anteil (mit der Zeppezau) (Oberburgau respektive Unterburgau),Die Salzburger Landesgrenze reicht an beiden Seen nur bis an die Uferlinie. am Fuß der Bleckwand. Im Schafberggebiet gehören dann auch noch der Suissensee und der Mittersee, letzterer genau auf der Landesgrenze, dazu.
(Abersee mit Langgassen), (Seeache) (Letten-Labschneider) . Auch der Ortskern von Ried gehört am Rand des Schutzgebietes nicht dazu.
Das Schutzgebiet umfasst derzeit (2017) 5627,71 Hektar.
Innerhalb des Areals liegen der geschützte Landschaftsteil Falkensteinwand (GLT 75), das Naturdenkmal Fels- und Baumpartie am Scharflingerberg (NDM 55), der geschützte Landschaftsteil Feuchtwiesen um den Egelsee Scharfling am Mondsee (GLT 96) und die als Naturdenkmal ausgewiesene Burggrabenklamm (NDM 65) am Attersee.
Nicht zum Landschaftsschutzgebiet gehört das Blinklingmoos bei Strobl, das eigenständig als Naturschutzgebiet (NSG 17) und Biogenetisches Reservat ausgewiesen ist, und sich nahtlos einfügt. Oberösterreichischerseits grenzt das Europaschutzgebiet Mond- und Attersee (FFH-Gebiet, EU04/AT3117000) an, zu dem auch die Seeache gehört. Der Wolfgangsee ist in Oberösterreich durch den ex-lege-Seenschutz (OÖ. NSG, 500-Meter-Zone) geschützt.
Schutzzweck ist, Betont wird dabei die und die (§ 1a LGBl. 54/1981). Die Ver- und Gebote sind hauptsächlich die der Allgemeinen Landschaftsschutzverordnung (LGBl. 89/1995), also gewisse Bebauungs- und Geländeveränderungsverbote, aber insbesondere auch das Campieren, das Zelten oder Abstellen von Wohnwägen, Wohnmobilen und dergleichen im Freien außerhalb vorgesehener Plätze.
Geschichte Das ursprünglich sehr abgelegene und dünn besiedelte Wolfgangtal, das aber als Transportroute und wegen der Wallfahrt nach St. Wolfgang bedeutend war, wurde erst ab den 1830ern für die Sommerfrische erschlossen. Im späteren 19. Jahrhundert setzte dann eine rapide zunehmende Verbauung ein, sowohl eine allgemeine Zersiedelung wie auch insbesondere eine Verhüttelung der Seeufer für Badeplätze.
Ursprünglich wurden mit der Salzburger Seenschutzverordnung (LGBl. 61/1957) (unter anderem) zu Landschaftsschutzgebieten erklärt (Gewässerschutzzone). Mit dem LGBl. 77/1971 wurde auch der Mittersee am Schafberg hinzugenommen.
1981 wurde dann ein explizites Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (LSG 46; Schafberg-Salzkammergutseen-Landschaftsschutzverordnung, LGBl. 54/1981). 2003 wurden etwa 25 Hektar aus dem Gebiet herausgenommen (Art. 26 LGBl. 83/2003). LGBl. Nr. 83/2003 (i.d.g.F. online, ris.bka)
Rechtsquellen und Einzelnachweise LGBl. Nr. 61/1957 (EReader, ALEX Online). StF: LGBl. Nr. 54/1981 (i.d.g.F. online, ris.bka) – Flächenbeschreibung im originalen Wortlaut (idF. LGBl. Nr. 83/2003). Schutzgebiet: Naturdenkmal: Steinklüfte am Plombergstein. Naturschutzbuch Salzburg online (SAGIS).
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