mini|hochkant|Von Kurt Tucholsky stammt die Aussage „Soldaten sind Mörder“. Die Aussage „Soldaten sind Mörder“ stammt aus der Glosse Der bewachte Kriegsschauplatz, die Kurt Tucholsky 1931 in der Zeitschrift Die Weltbühne publizierte.Kurt Tucholsky: Der bewachte Kriegsschauplatz. textlog.de, Volltext (erstmals publiziert in Die Weltbühne am 4. August 1931) Unter dem Pseudonym Ignaz Wrobel schrieb er:
Der verantwortliche Redakteur Carl von Ossietzky wurde daraufhin 1932 wegen „Beleidigung der Reichswehr“ angeklagt, jedoch freigesprochen mit der Begründung, dass keine konkreten Personen gemeint gewesen seien und eine unbestimmte Gesamtheit nicht beleidigt werden könne. In den folgenden Jahrzehnten wurde der Satz zu einer Parole von Pazifisten und Antimilitaristen.
„Soldaten sind Mörder“ - Die Deutschen und der Krieg ist zudem der Titel eines Buches von Gerhard Zwerenz aus dem Jahr 1988, in dem er sich essayistisch mit dem Nachleben des Krieges in Deutschland, der Rolle der Wehrmacht, der Bundeswehr und der individuellen wie kollektiven Kriegsschuld auseinandersetzt. Durch den politisch linken Autor und PDS-Mitglied und den provokanten Buchtitel haben insbesondere konservative Gruppen in der Bundesrepublik die Bundeswehr und Bundeswehrangehörige als verunglimpft empfunden.
Die Aussage „Soldaten sind Mörder“ – vor allem im Zusammenhang mit einer vermeintlich gegen die Bundeswehr gerichteten Einstellung – war somit Anlass für verschiedene Gerichtsverfahren. In letzter Instanz entschied das Bundesverfassungsgericht 1995 wie bereits das Schöffengericht Berlin 1932Beschluss des Schöffengerichts Berlin vom 1. Juli 1932 (Aktenzeichen 1 D 1109/31), dass eine Äußerung wie „Soldaten sind Mörder“ nur dann strafbar ist, wenn sie sich eindeutig auf bestimmte Personen oder Institutionen bezieht und als Herabwürdigung verstanden werden kann: Eine unbestimmte Gruppe wie „Soldaten“ ist danach nicht ohne Weiteres beleidigungsfähig.
Vorgeschichte Schon lange vor Tucholskys Zeit wurde nicht nur der Krieg an sich, sondern auch speziell der Soldatenberuf immer wieder als unethisch kritisiert und das Töten im Krieg auf eine Stufe mit Mord gestellt. So schrieb Cyprian von Karthago (* um 200) in einem Brief:
Ähnlich äußerten sich andere Vertreter der Alten Kirche.Peter Bürger: Frühkirchlicher Pazifismus und „gerechter Krieg“. In: Forum Pazifismus, 07/2005; . Mehrere Schriftsteller des 18. und 19. Jahrhunderts bezeichneten das Soldatenhandwerk als Mord, darunter Voltaire („Mordbrenner“), Heinrich Heine („stehende Heere von hunderttausenden Mördern“) und Georg Büchner („gesetzliche Mörder“Georg Büchner: Der Hessische Landbote. 1834 (online)).Michael Hepp, Viktor Otto (Hrsg.): Soldaten sind Mörder. Dokumentation einer Debatte. Ch. Links, Berlin 1996, ISBN 3-86153-115-1. S. 6 und S. 94. Der Aufklärer und Spracherneuerer Joachim Heinrich Campe bemühte sich vergeblich, statt „Soldaten“ den Begriff „Menschenschlächter“ in die deutsche Sprache einzuführen.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren es nicht nur Tucholsky, sondern auch Ernst Friedrich („Soldaten-‚Handwerk‘ ist Mordhandwerk!“; Krieg dem Kriege) und Rosa Luxemburg („Mordwaffen“), die das Töten im Krieg in die Nähe des Mordes rückten. Keine dieser Aussagen führte jedoch zu ähnlich starken gesellschaftlichen Reaktionen oder Gerichtsprozessen wie Tucholskys Satz.
Tucholskys Aussage und Reaktionen mini|hochkant=1.5|Carl von Ossietzky (Mitte) – hier vor der Strafanstalt in Berlin-Tegel – musste sich als veröffentlichender Redakteur 1932 wegen Tucholskys Glosse in der Weltbühne vor Gericht verantworten. (v. l. n. r.: Kurt Grossmann, Rudolf Olden, Carl von Ossietzky, Alfred Apfel, Kurt Rosenfeld)
Kurt Tucholsky, der selbst Soldat im Ersten Weltkrieg war und 1919 den Friedensbund der Kriegsteilnehmer mitgründete, schrieb die Glosse in der Friedensausgabe der Weltbühne vom 4. August 1931, in deren Mittelpunkt eine korrigierte Übersetzung der Exhortatio gegen den Krieg von Benedikt XV. stand.Benedikt XV.: Der Krieg ist eine grauenhafte Schlächterei! auf Wikisource In der Exhortatio vom 28. Juli 1915 bezeichnete der Papst den Ersten Weltkrieg als „grauenhaft nutzlose Schlächterei“, die „Europa entehrt“. Tucholsky kritisierte in weiten Teilen der Glosse Der bewachte Kriegsschauplatz die Feldgendarmerie, die in sicherem Abstand vom Kampfbereich dafür sorge, dass „vorn richtig gestorben wurde“, und Deserteure ermorde.
Die Auffassung „Soldaten sind Mörder“, die nur Thema eines relativ kurzen Abschnitts der Glosse ist, hatte Tucholsky bereits vor 1931 mehrfach öffentlich vertreten, er sprach von „professionellen Mördern“ und „ermordeten Mördern“, ohne jedoch starke Reaktionen in der Öffentlichkeit hervorzurufen.Michael Hepp, Viktor Otto (Hrsg.): Soldaten sind Mörder. Dokumentation einer Debatte. S. 14. Nach der Veröffentlichung in der Weltbühne-Ausgabe Nr. 31 vom 4. August 1931 klagte Reichswehrminister Wilhelm Groener gegen den verantwortlichen Redakteur Carl von Ossietzky, der zur Zeit des Prozesses aufgrund seiner Verurteilung im Weltbühne-Prozess bereits inhaftiert war. Tucholsky wurde nicht angeklagt, da er sich aus politischen Gründen bereits seit 1929 in Schweden aufhielt und dadurch für die deutsche Justiz unerreichbar war. Zwar erwog er, freiwillig zum Prozess nach Deutschland zu kommen, um seinem Freund Ossietzky beizustehen, er entschied sich jedoch aus Angst vor einem Angriff der Nationalsozialisten dagegen. Diese Entscheidung bereitete Tucholsky noch kurz vor seinem Tod Gewissenskonflikte.Kurt Tucholsky: Briefe. Auswahl 1913–1935. Berlin 1983, S. 325 ff. Er versorgte die Verteidiger Ossietzkys mit Material, das aus Zitaten bestand, in denen berühmte Persönlichkeiten Soldaten als Mörder bezeichnet hatten.Michael Hepp, Viktor Otto (Hrsg.): Soldaten sind Mörder. Dokumentation einer Debatte. S. 18. In seinem Schlusswort fasste der Angeklagte Ossietzky seine Position folgendermaßen zusammen:
Das Berliner Schöffengericht sprach Ossietzky am 1. Juli 1932 mit der Begründung frei, dass der allgemeine Satz „Soldaten sind Mörder“ nicht auf bestimmte Personen ziele und deshalb keine Beleidigung sei. Ein Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft wurde vom Kammergericht nicht zugelassen.
Auch als Reaktion auf den Freispruch wurde im Dezember 1932 per Notverordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg ein besonderer „Ehrenschutz für Soldaten“ durch ein neues Gesetz (§ 134a) im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Demnach sollte derjenige, „der die deutsche Wehrmacht beschimpft oder böswillig und mit Überlegung verächtlich macht“, mit Gefängnis bestraft werden. Die Rechtslage des Ossietzky-Prozesses dürfte hiervon jedoch nicht entscheidend verändert worden sein, da die Begründung des Berliner Schöffengerichts gerade darin bestand, dass Tucholskys Satz nicht speziell auf Angehörige der Reichswehr gezielt habe.Tilmann Perger: Ehrenschutz von Soldaten in Deutschland und anderen Staaten. Dissertation, Universität der Bundeswehr, München 2002, S. 164. (Online-Version; PDF)
Der § 134a StGB wurde zusammen mit dem in der Zeit des Nationalsozialismus hinzugefügten § 134b StGB, der einen speziellen Ehrenschutz für die NSDAP enthielt, 1946 durch den Alliierten Kontrollrat abgeschafft.Michael Hepp, Viktor Otto (Hrsg.): Soldaten sind Mörder. Dokumentation einer Debatte. S. 25.
Auseinandersetzungen um das Zitat in der Bundesrepublik Deutschland mini|hochkant|Emil Gustav Friedrich Martin Niemöller bezeichnete in seiner „Kassler Rede“ die Ausbildung zu Soldaten im Atomzeitalter als „Ausbildung zum Massenmord“ mini|hochkant|Lorenz Knorr bezeichnete Generäle der NS-Diktatur als Massenmörder mini|hochkant|Franz Josef Strauß erstattete in den beiden o. g. Fällen erfolglos Strafanzeige Konservative bis reaktionäre Kräfte des Nachkriegsdeutschlands, zu denen auch Franz Josef Strauß gehörte, sahen die Bundeswehr und Bundeswehrangehörige durch den Satz „Soldaten sind Mörder“ als in der Ehre verletzt an. Daher kam es zu verschiedenen Anzeigen und Gerichtsverfahren. Ab 1984 und nochmals verstärkt durch das Buch von Gerhard Zwerenz „Soldaten sind Mörder“ – Die Deutschen und der Krieg war Tucholskys Aussage populär und wurde von einer breiten Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.
So schrieb der Physiker Max Born in einem Essay:
Martin Niemöller, Präsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, hatte in einer Kasseler Rede am 25. Januar 1959 die Ausbildung von Soldaten im Atomzeitalter als „Ausbildung zum Massenmord“ bezeichnet und Eltern davor gewarnt, ihre Söhne Soldat werden zu lassen. Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums nannte Niemöller die Bundeswehr auch eine „Hohe Schule für Kriegsverbrecher“. Daraufhin hatte der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß Strafanzeige wegen Beleidigung der Bundeswehr erstattet. Die Staatsanwaltschaft erhob jedoch keine Anklage.Biografie Niemöllers bei der Martin Niemöller Stiftung Ein Auszug aus der Rede Niemöllers:
Strauß hat neben anderen Klägern auch gegen Lorenz Knorr Strafanzeige gestellt, der 1961 mehrere ehemalige Wehrmachtsgeneräle als Massenmörder bezeichnete. In der öffentlichen Diskussion um die juristischen Auseinandersetzungen, standen die konkreten Rolle der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg im Vordergrund: Knorr hatte die konkreten Verbrechen der Generäle explizit nachgewiesen, die durch Krankheit von einem Gerichtsverfahren verschont wurden. Es ging also nicht um Soldaten, die im Zitat abstrakt mit Mördern gleichgesetzt werden, sondern um konkrete Massenmorde durch Wehrmachtsoffiziere. Nach einer anfänglichen Verurteilung zu 300 DM wurde das Verfahren am 3. Mai 1972 wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt.Stattzeitung für Südbaden: . Ausgabe 41, November 1999.
Es gab eine größere Anzahl von Prozessen zu ähnlichen Aussagen, die weniger bekannt geblieben sind oder bei denen das Urteil nicht veröffentlicht wurde.Zusammenstellung in Ralf Cüppers: Mörder soll man Mörder nennen. Zur angemessenen Beschreibung der Tätigkeit von Soldaten - nicht nur im Krieg. Broschüre (PDF 1660 kB), DFG-VK, Januar 2000. Beispielsweise kam es am 6. Oktober 1970 am Landgericht Karlsruhe zu einem Freispruch in einem Verfahren, in dem es um die Darstellung eines auf ein Bajonett gespießten Babys mit dem Untertext „Geh’ zur Bundeswehr, lerne schlachten“ ging. mini|Tucholsky-Zitat an einer Hauswand in Berlin, um 1996
1981 endete ein Verfahren am Landgericht Limburg wegen des folgenden Zitats mit einem Freispruch:
Frankfurter Soldatenurteile Eine heftige öffentliche Debatte um den Tucholsky-Satz entbrannte im Rahmen der sogenannten „Soldatenurteile“ von Frankfurter Gerichten. Bei einer Podiumsdiskussion, die am 31. August 1984 in der Frankfurter Friedrich-Ebert-Schule stattfand, hatte sich ein Arzt der IPPNW und ehemaliger Sanitätsoffiziersanwärter gegenüber einem anwesenden Jugendoffizier folgendermaßen geäußert:Andreas Speck: 100 Tage Knast, Oldenburger Stachel Nr. 10, 1994.
Es folgten lange gerichtliche Auseinandersetzungen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung.