Die Hauszucht war von der Antike bis in das 19. Jahrhundert ein Mittel der Strafe und Erziehung, eine Maßnahme der Züchtigung in der christlichen Familie und ein Strafrecht in der Feudalherrschaft. Sie stand unter der Prämisse, dass jede Art der Hauszucht durch physische Gewalt ausgeübt werden müsse.

Allgemeine Einführung Die Zucht, das Maß und die Ordnung war die Grundlage der Hauszucht. Das Wort „Zucht“ ist im engsten Sinne mit „Ziehen“, „Aufziehen“ und „Erziehen“ verwandt. Es hat einen bejahenden und umgreifenden Sinn und steht in der Gefahr in eine ablehnende Form wahrgenommen zu werden, die sich in dem Begriff „Züchtigung“ widerspiegelt. Mit der Zucht verbindet sich diesbezüglich die „Mäßigung“ so dass sie auch zusammenhängend als „Zucht und Maß“ verknüpft sindJosef Pieper, Das Viergespann, Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit, Maß. Kösel Verlag, München 1964.. Zucht wird auch in der Kombination von „Zucht und Ordnung“ angewandt, diese bezeichnet seit der Zeit der Reformation die geordneten Verhältnisse, die in gesellschaftlichen Einrichtungen wie Familien, Klöstern, Schulen, Gemeinden, Staat und Militär bestehen oder bestehen sollten. Nachdem die Redewendung zunächst eng mit dem Christentum verbunden war, erfolgte im 18. Jahrhundert eine Säkularisierung. Im heutigen Sprachgebrauch stehen die Begriffe für übertrieben strenge Autorität und Disziplin verwendet.Zucht und Ordnung Redensarten-Index; Verwendungsbeispiele: Schul-Soap mit Zucht und Ordnung: „Auf die Finger“ Spiegel Online, 30. Mai 2004; , Deutschlandradio Wissen, 27. Mai 2010 Die Hauszucht hatte ihre Wirkung in abgegrenzten internen Bereichen, so fand sie in der Familie, unter Soldaten, in Strafanstalten, Lehranstalten und Religionen ihr Dasein. Das Ausmaß der Hauszucht war in keiner Gesetzesform festgelegt, es handelte sich dabei nicht um geschriebene Gesetze, sondern die Hauszucht unterlag der Willkür des „Herrschenden“ oder „Ausübenden“.Zucht. In: Grimms Wörterbuch Grimms Wörterbuch Das römische Militärstrafrecht – ähnelte dem der Hauszucht. Auch hier gab es keine geschriebenen Gesetze, auch hier „war nicht alles erlaubt, was nicht verboten war“.

Züchtigung und Körperstrafe als Mittel der Hauszucht Als Züchtigung, in Bezug auf die Hauszucht, wird eine Strafe in Form der körperlichen Gewalt verstanden. Sie soll zu Schmerzen führen und erfolgte in der Regel durch Stockschläge, Auspeitschungen oder Handgreiflichkeiten, zu denen auch die Ohrfeige zählt, sie ist immer mit Gewalt verbunden. In der Vergangenheit diente sie der Disziplinierung und Bestrafung von Sklaven, Leibeigenen, Ehefrauen, minderjährigen Kindern, Lehrlingen, im Militär, in Klöstern, Gefängnissen, Ausbildungseinrichtungen, Erziehungsheimen und anderen öffentlichen und privaten Institutionen. Das Züchtigungsrecht ist in Deutschland und Österreich abgeschafft, hierzu gehört auch das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern. Nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und der UN-Antifolterkonvention von 1984 ist die „grausame, ungewöhnliche und erniedrigende Strafen“ zur Folter deklariert. Die elterliche Hauszucht und somit das Züchtigungsrecht war das letzte Recht zur körperlichen Züchtigung. Obwohl schon 1980 der Begriff „Elterliche Gewalt“ durch den Begriff „Elterliche Sorge“ ersetzt worden war, besteht in Deutschland erst seit 2000 ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (siehe Körperstrafe).

Züchtigung und Hauszucht in der Antike Bei den antiken Griechen und im Römischen Reich war das Prügeln, Peitschen und Geißeln der Sklaven und Sklavinnen sehr verbreitet. Es wurde unter den besseren Ständen, in den Schulen als Hauszucht, bei den Soldaten, als Schimpf gegen Gefangene oder als Zugabe der Todesstrafen gegen Verbrecher angewandtCarl August Fetzer, Der Flagellantismus und die Jesuitenbeichte … des Giovan(n)i Frusta (pseud.), Verlag J. Scheible, 1834, Original von Österreichische Nationalbibliothek, Digitalisiert 11. Juli 2012 , Seite 3. In der Antike war es eine übliche Ansicht, dass dem Straftäter als Strafe Schmerzen, beziehungsweise Übel, zuzufügen sei. Hierzu sah das altrömische Strafrecht- welches kein Recht nach geschriebenen Gesetzen, sondern ein Gewohnheitsrecht innerhalb der Sippe warKapitel 2, § 8 Das römische Strafrecht – I. Die ältere Zeit. Fußnoten 3) und 4) Vgl. dazu Mommsen: S. 16–26, 898 (Hauszucht). Auf text-o-res Von Hippel Deutsche Strafrecht Erster Band Allgemein Grundlagen , Universität des Saarlandes, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät – vor, die Straftaten mittels Hauszucht und allgemeiner Zuchtgewalt zu verfolgen. Öffentliche Strafen, wie Enthauptungen und Geldstrafen, wurden nur dann ausgeübt, wenn es sich dabei um die Verfolgung von Landesverrat oder Magistratsverletzungen handelteStrafe im altrömischen Recht, Hauszucht. Auf homepage.uibk.ac.at – Universität Innsbruck . In anderen antiken Gesellschaften wurde die Züchtigung ebenfalls als Strafe praktiziert, hierzu gehörten die Sumerer und Inder sowie das Kaiserreich China. Die ersten sittlichen Rechtfertigungen werden aus dem Alten TestamentBuch der Sprichwörter 29 und 2. Buch Jesus Sirach bezogen und im antiken Athen gehörte die Züchtigung auch zur Bestrafung und Erziehung. Im Gegensatz zu Platon, der sich für eine gewaltfreie Erziehung aussprach, riet Aristoteles, dass ein unfolgsames Kind „entehrt und geschlagen werden solle“Politik (Aristoteles), Buch VII–VIII, Der beste Staat und die Erziehung seiner Bürger.. Bei den Spartanern folgerte man aus der Züchtigung, dass sie nicht nur zum Gehorsam führten, sondern Seele, Geist und Körper abhärten. Plutarch berichtet von grausamsten Auspeitschungen für geringste Vergehen. In der Antike fand das Sprichwort „Der Stock regiert die Welt“ schon bei den Römern Beachtung, sie stellten sich alle ihre Götter mit einem Stock oder Flagellum in der Hand, als Sinnbild der Herrschaft über die Welt, vor.Otto von Corvin, Die Geißler: Historische Denkmale des Fanatismus in der römisch-katholischen Kirche. Ergänzungswerk zum Pfaffenspiegel, SEVERUS Verlag, 2014, ISBN 3-86347-758-8 , Seite 7

Hauszucht im Strafvollzug In den Gefängnissen Nordamerikas bestand keine einheitliche Regelung der Hauszucht, so wird berichtet, dass im Sing Sing folgende Hauszucht galt: „Die Sträflinge durften weder Worte, noch Winke, Blicke, Lächeln, Bewegungen, Zeichen irgend einer Art miteinander wechseln, auch mit ihren Aufsehern nur wenig und kurz reden…Die Bestrafung der Gefangenen für Übertretungen der disziplinarischen Vorschriften geschieht unmittelbar darauf durch Peitschenhiebe“.Das Pfennig-Magazin der Gesellschaft zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse, Band 8; Bände 353–404, Verlag Brockhaus, 1840, Original von Österreichische Nationalbibliothek, Digitalisiert 17. Sept. 2014, „Die Gefängnisse in Nordamerika“, Seite 349 Weit weniger streng als in Singsing ist die Hauszucht in Auburn selbst und namentlich in Boston, wo der Willkür der Unteraufseher dadurch vorgebeugt wurde, dass die Strafen niemals augenblicklich vollzogen werden, sondern erst nach geschehener Anzeige beim Vorsteher und auf Befehl dessen.Das Pfennig-Magazin der Gesellschaft zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse, Seite 349. Bei dem pennsylvanischen System finden gar keine Leibesstrafen statt, sondern an deren Stelle Entziehung der Arbeit oder Bettstücke und Einsperrung in dunkle Zellen, welche keinen Wasserhahn haben, bei Wasser und Brot…Bei geringeren Vergehen tritt eine ein- oder mehrmalige Entziehung des Mittagessens oder auch des Spazierhofes ein.Das Pfennig-Magazin der Gesellschaft zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse, Seite 349.

In einem Bericht des Verwaltungsrates von Pentonville (England) aus dem Jahre 1844 wurde die Gesamtzahl der Inhaftierten mit 741 notiert, es wurde weiter berichtet: „Der Seelenzustand der Sträflinge war hinsichtlich auf dessen Unverletztheit, äußerst befriedigend. Während des ganzen Jahres 1844, ist nicht ein einziger Fall von Seelenstörung, noch irgend ein Umstand vorgekommen, der uns an der nutzbringenden Ausführbarkeit der Aufrechterhaltung der vereinzelten Hauszucht, wie sie in diesem Hause eingeführt ist, zweifeln machen könnte, obgleich bei 23 unter den aufgenommenen Sträflingen erbliche Wahnsinns-Geneigtheit gefunden wurde“.Nicolaus Heinrich Julius, Englandś Mustergefängniss in Pentonville, in seiner Bauart, Einrichtung und Verwaltung, abgebildet und beschrieben: aus den Berichten des Majorś Jebb, Verlag Enslin, 1846, Original von Österreichische Nationalbibliothek, Digitalisiert 26. Sept. 2011 , Seite 148

Disciplina domestica Die „disciplina domestica“Hauszucht, f. discipline domestique, disciplina domestica, plina demestica. In: Das Kaiserliche Sprach- und Wörterbuch, darinnen die vier Europäischen Hauptsprachen: als nämlich: 1. Die Italiänische, mit der Französisch-Teutsch- und Lateinischen. 2. Die Französische, mit der Italiänisch-Teutsch- und Lateinischen. 3. Die Teutsche, mit der Französisch-Lateinisch und …Verlag Metternich, 1766, Original von Bayerische Staatsbibliothek, Digitalisiert 9. Sept. 2011 war in einem Hauswesen„Das Hauswesen ist der veraltete Begriff für die Gesamtheit dessen, was mit der Führung und Organisation eines Haushalts, der Hauswirtschaft zusammenhängt“. In: Duden , die ordentliche Hauszuchtdisciplina domestica. In: Deutsches Wörterbuch nach Jacob Grimm und Wilhelm Grimm . Insbesondere in Livland galt sie als eine Strafe, in Form der Züchtigung, die der Bauer und der Gutsherr über seine Dienstboten verhängen durfteHauszucht. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) . Sie entstand aus den Eigen- und Grundgerichten und aus dem Eigentumsrecht der Gutsherren. Sie ging von einem zum nachfolgenden Besitzer über und wurde auch als Patrimonialgericht bezeichnet. Diese Jurisdiktion der Gutsherren über ihr Gesinde diente dazu die Mägde und Knechte zu ihren Pflichten anzuhalten und sie bei Pflichtverletzungen zu bestrafen. Sie war anfangs keine eigentliche Gerichtsbarkeit, sondern eine bloße disciplina domestica.disciplina domestica. In: Medietät, Abtei Sankt Maximin (Trier), Veröffentlicht 1774, Original von Bayerische Staatsbibliothek, Digitalisiert 24. Nov. 2010 , § 24, Seite 24 (…) und ein Recht, welches die Gutsherren hatten, dasjenige zu tun, was ihnen ihr Eigentumsrecht erlaubte.disciplina domestica, Seite 24

Hauszucht im Baltikum Im Baltikum hatte das Patrimonialrecht einen fest verwurzelten Besitzstand eingenommenEinleitende Bemerkungen von David Feest zu: Die Grenzen der Gewalt in den leibeigenschaftlichen Beziehungen in Estland und Livland im 17. Jahrhundert von Marten Seppel , es wurde von den Hausherren und Arbeitgebern gegenüber ihren Bediensteten, die in ihren Diensten standen angewandt. Diese Gerichtspraktik der Hauszucht hielt sich bis tief in das 19. Jahrhundert. Davor konnten erhebliche Auswüchse festgestellt werde, die einem grausamen Strafvollzug glichen. In Estland wurde 1804 das Strafmaß reguliert und auf maximal 30 Stockschläge bei Männern und 30 Rutenstreiche bei Frauen und Kindern festgeschriebenH – Baltisches Rechtswörterbuch .

In Livland galten ab 1804 fünfzehn Stockschläge oder Rutenstreiche als Höchstmaß angemessen, dieses wurde 1849 gemildert. Aber auch eine Inhaftierung bis zu zwei Tagen bei Wasser und Brot war angemessenH – Baltisches Rechtswörterbuch.

Kurland hatte seit 1817 das Strafmaß auf fünfzehn Peitschenhiebe oder fünfzehn Stockschläge festgelegt. Ein Gutsherr konnte auch 48 Stunden Hausarrest verhängen. Ein GesindewirtGesindewirt: Eigentümer oder Pächter eines Bauernhofes. Er nahm unter der Landbevölkerung als Hofbauer eine gehobene Stellung ein. In: G – Baltisches Rechtswörterbuch der Baltischen Historischen Kommission unterlag nicht der Hauszucht, übte diese aber mit höchstens sechs Peitschenhieben, gegenüber seinen Bediensteten aus.

Wider die Hauszucht