Das Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG, bis 2016 Justizbeitreibungsordnung, JBeitrO) regelt in Deutschland die Vollstreckung („Beitreibung“) von Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgeldern, Zwangsgeldern und Gerichtskosten. Es gilt sowohl für die Justizbehörden des Bundes als auch für die der Länder, weil es durch Gesetze der Länder für anwendbar erklärt wird.
Inhalt § 2 JBeitrG bestimmt, welche Behörde als Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung zuständig ist. Nach § 6 JBeitrG gelten für die Vollstreckung eine Reihe von Vorschriften der Zivilprozessordnung sinngemäß. Jedoch wird bei der Vollstreckung in Forderungen der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von der Vollstreckungsbehörde erlassen. An die Stelle des Gerichtsvollziehers tritt der Vollziehungsbeamte.
Die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt die Vollstreckungsbehörde gemäß § 7 JBeitrG bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher; die Vollstreckung in unbewegliches Vermögen beantragt sie bei dem zuständigen Amtsgericht. Der Antrag ersetzt den vollstreckbaren Schuldtitel.
Geschichte mini|Justizbeitreibungsordnung vom 11. März 1937 Die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11. März 1937 war eine Rechtsverordnung des Reichsministers der Justiz und trat am 1. April 1937 in Kraft. Sie galt als vorkonstitutionelles Recht nach Grundgesetz fort. Ihre Verordnungsermächtigungen, Art. 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 und Art. VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 waren außer Kraft getreten. (PDF; 50 kB). Dies berührte die Gültigkeit der Rechtsverordnung jedoch nicht.Vgl. Epping/Hillgruber/Uhle, Beck’scher Online-Kommentar GG, Ed. 18, Art. 129 Rn. 12 m.w.N.
2016 wurde die Justizbeitreibungsordnung im Rahmen einer Rechtsbereinigung in „Justizbeitreibungsgesetz“ umbenanntArt. 14 Abs. 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung vom 21. November 2016 (). und 2017 neu bekannt gemacht..
Weblinks Text des Justizbeitreibungsgesetzes (JBeitrG)
Literatur Zum JBeitrG Guido Toussaint (Hrsg.): Kostenrecht. GKG, RVG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, VBVG, JVEG u.v.m. (auch JBeitrG), Kommentar, 56. Auflage, München 2026, Verlag: C.H.BECK, ISBN 978-3-406-84088-3. Dörndorfer / Wendtland / Diehn / Uhl: BeckOK Kostenrecht (u. a. auch JBeitrG), Online-Kommentar, München, 52. Edition
Noch zur JBeitrO Karl Josef Binz/Josef Dörndorfer/Rainer Petzold/Walter Zimmermann: GKG, FamGKG, JVEG. 3. Aufl., Beck, München 2014. ISBN 978-3-406-65680-4. (Enthält eine Kommentierung der JBeitrO in Anhang II.) Friedrich Lappe/Franz Steinbild: Justizbeitreibungsordnung. Gieseking, Bielefeld 1960. Robert Witte (Hrsg.): Justizbeitreibungsordnung und Einziehung von Vermögensstrafen. 1937, Nachdruck De Gruyter, Berlin 2017. ISBN 978-3-11-102876-7.
Einzelnachweise
Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert)