Legal Technology (gebräuchlicher ist die Abkürzung Legal Tech oder LegalTech) bezeichnet Prozesse und Anwendungen der Informationstechnik, die zur Digitalisierung und Automatisierung von juristischen Tätigkeiten dienen. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Effizienz der Rechtspflege gegenüber traditionellen Arbeitsweisen zu erhöhen. Begünstigt durch wachsende IT-Potenziale und Digital Natives auf dem Arbeitsmarkt steigt die Bedeutung von Legal Technology für das Rechtswesen im 21. Jahrhundert stetig.

Neben der Rechtsanwendung umfasst Legal Tech auch den Bereich der Gesetzgebung. Unter dem Begriff Digitalcheck wirbt der Nationale Normenkontrollrat für die Berücksichtigung digitaler Möglichkeiten bei der Gesetzesanwendung schon in der Gesetzgebung.

Definition Der Oberbegriff Legal Technology beschreibt zurzeit ein weites Spektrum verschiedener IT-Produkte und Technologien: Sie eint der gemeinsame Bezug zu Rechtsdienstleistungen oder der Rechtsumsetzung; wie und in welchem Maße sie dabei Juristen unterstützen oder gar ersetzen, unterscheidet sie hingegen stark. Oliver Goodenough beispielsweise differenziert zwischen so genannten 1.0-, 2.0- und 3.0-Anwendungen. Legal Technology kann auch aufgegliedert werden nach dem Anwendungsbereich, nämlich zwischen Unternehmen (business to business, kurz B2B), zwischen Unternehmen und Bürgern (business to cititzen, kurz B2C) zwischen Verwaltungseinheiten (government to government, kurz G2G), zwischen Bürgern und Verwaltung (citizen to government, kurz C2G) oder Unternehmen und Verwaltung (business to government, kurz B2G). Rechtsanwendungen im Bereich der Verwaltung werden auch als GovTech bezeichnet. Spezifische Fälle von Legal Tech gibt es im Bereich des Bankensektors FINTech oder Versicherungswesens InsureTech, das Regulierungswesen für die Digitalisierung bezeichnet man als RegTech.

Legal Technology 1.0 Erstere bezeichnet Technik, vor allem Software, die Juristen und andere im Rechtswesen Tätige unterstützt. Damit sind beispielsweise verhältnismäßig etablierte IT-Systeme zur digitalen Dokumentenverwaltung, Software zur Büroorganisation, elektronischen Kommunikation (Mail, beA, Messenger etc.), Spracherkennung, juristische Fachdatenbanken zur Rechtsrecherche wie juris oder Beck-Online und E-Zeitschriften wie JurPC und LRZ gemeint. Ergänzt wird dieses klassische Repertoire neuerdings durch diverse Online-Dienste, die etwa sichere Webkonferenzen mit Mandanten ermöglichen, aber auch Cloud-Angebote. Auf dieser Stufe von Legal-Tech-Angeboten bewegen sich ferner IT-gestützte Fortbildungsmedien (Legal Education) wie Webinare und Video-Anleitungen.

Legal Technology 2.0 (automatisierte Rechtsdienstleistungen)

2.0-Anwendungen ersetzen den Menschen, das heißt sie unterstützen ihn nicht nur, sondern führen einzelne Arbeitsschritte an seiner Stelle aus. Sie wirken sich daher deutlich disruptiver auf den Rechtsmarkt aus als Legal Tech 1.0. Grundlage für Legal Technology 2.0 sind oft maschinenlesbare Dokumentstrukturen und Inhalte, wie sie etwa mit LegalDocML.de für Dokumente der Rechtsetzung und Justiz in Deutschland entwickelt werden.

Anwendungsfelder der 2.0-Technologien bestehen inzwischen für nahezu alle Einzelschritte der juristischen Tätigkeit, von der Sachverhaltsermittlung über die automatische Erstellung juristischer Dokumente wie Verträge und Klageschriften bis zur abschließenden Klärung eines Rechtsstreits per Online-Dispute-Resolution. Ein Beispiel dafür im geschäftlichen Bereich (B2B) ist die Prüfung großer Mengen von Dokumenten mittels so genannter E-Discovery-Software. Ein Beispiel im Verbraucherbereich (B2C) sind automatisierte Rechtsdienstleistungen wie der Online-Dienst Flightright, der Entschädigungsansprüche von Flugreisenden anhand der von ihnen auf der Website eingegebenen Daten automatisiert prüft und eventuell festgestellte Forderungen mit automatisch generierten Schriftsätzen durchsetzt.

Legal Technology 3.0 (smart contracts und künstliche Intelligenz) Noch folgenreicher als 2.0-Anwendungen werden 3.0-Technologien eingestuft. Darunter werden IT-Lösungen gefasst, die es ermöglichen, nicht bloß einzelne Arbeitsschritte oder einfache, eng abgegrenzte Rechtsdienstleistungen autonom zu bewältigen, sondern das Berufsbild menschlicher Anwälte grundlegend zu verändern. Derzeit existieren noch wenige Legal-Tech-3.0-Anwendungen auf dem Markt, da ihre Entwicklung neuartig und komplex ist.

Mehrere Unternehmen fokussieren ihre Entwicklungsarbeit einerseits darauf, eine maschinenlesbare Sprache für rechtliche Dokumente wie Verträge (z. B. smart contracts) zu schreiben. Andere Unternehmen bemühen sich, mit künstlicher Intelligenz ausgestattete Software im Bereich der Rechtsdienstleistungen bereitzustellen. Dabei handelt es sich zum einen um Substitute für Anwälte, die sich direkt an Endnutzer richten. Zum anderen fallen darunter sachverständige KI-Agenten, die Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen in ihrer Arbeit unterstützen sollen.

Eine der ersten Legal-Tech-3.0 Anwendungen war das auf IBM Watson gestützte, ab 2014 entwickelte Programm ROSS Intelligence, dessen Anbieter jedoch nach Urheberrechtsstreitigkeiten mit Thomson Reuters um die Verwendung der Inhalte von Westlaw den Betrieb 2021 einstellte. Seit dem Aufkommen generativer KI im Jahr 2022 ist die Zahl entsprechender Legal Tech Angebote sowohl in Deutschland als auch global stark angewachsen.

Abgrenzung zur Rechtsinformatik Legal Technology überschneidet sich thematisch mit der Rechtsinformatik. Legal Technology ist der weitere Begriff, da er alle informations- und kommunikationstechnischen Mittel im Rechtswesen einschließlich digitaler Produkte und Dienstleistungen wie Online-Vermarktungsdienste umfasst. Bei der Rechtsinformatik handelt es sich dagegen um ein Forschungsgebiet, das sich vor allem mit der Automatisierung der Rechtsfindung (d. h. der Subsumtion) beschäftigt, also mit einem Teilbereich davon.

Digitalcheck als Legal Tech im Gesetzgebungsverfahren Legal Tech beschränkt sich nicht nur auf die Gesetzesanwendung, sondern umfasst auch Normgebung und Legistik

Ab Januar 2023 hat das Bundesinnenministerium die erste Fassung eines „Digitalchecks“ zur Verfügung gestellt. Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett Eckpunkte hierzu beschlossen. Der Digitalcheck sieht folgende fünf Prinzipien vor:

Die digitale Kommunikation muss sichergestellt werden, indem Regelungen z. B. technologieoffen formuliert und Medienbrüche vermieden werden. Die Wiederverwendung von Daten und Standards muss ermöglicht werden (Registerdaten). Der Datenschutz und die Informationssicherheit müssen gewährleistet werden, wozu Experten frühzeitig mit einzubinden sind. Es sollen klare Regelungen für eine digitale Ausführung gefunden werden, das heißt, dass Regelungen verständlich und möglichst mit einheitlichen Rechtsbegriffen formuliert sind. Neue Regelungsvorhaben sollen eine Automatisierung ermöglichen. Hierfür ist die Einbindung von IT-Fachexperten angeraten, um umsetzbare rechtliche Voraussetzungen für automatisierte oder antragslose Verfahren und klare Entscheidungsstrukturen zu schaffen.

Digitale Regelungen und Gesetzgebungstechnik - Legal Tech mit Parallelen zwischen Gesetzgebung und Coding Nach Niklas Luhmann befindet sich im Zentrum des Rechtssystems das rechtlich-gerichtliche Entscheiden, während sich die Gesetzgebung und die alltäglichen Operationen des Rechts, Verträge, formale und informelle administrative Akte an der Peripherie befinden. Jedenfalls gibt es zwischen Programm-Code in Software und rechtlichen Regelungen die Parallele, dass jeweils mit Regeln Wirkungen erzeugt werden sollen. Bei Software gibt der Code die Programmfunktion vor, im Recht regeln die Vorschriften ihren Gegenstand. Analyseansätze des Rechtssystems in den USA mit Werkzeugen der Software-Analyse unterfallen auch Legal Tech. Die Autoren von Law is Code: A Software Engineering Approach to Analyzing the United States Code führen dazu aus, das das geltende Recht insgesamt von keiner einzelnen Person überblickt und verstanden werden kann. Software-Entwickler stünden häufig vor der Herausforderung große Mengen strukturierter Anweisungen, Regelungen und bedingter Anordnungen zu verstehen und zu organisieren. Entsprechend wurden ihre Methoden und Vorgehensweisen auf knapp 100 Jahre Rechtsentwicklung in den USA eingesetzt.

Fraglich ist, ob die digitale Bereitstellung rechtlicher Regelungen in www.gesetze-im-internet.de schon als Legal Tech verstanden werden kann. Tatsächlich liegt diesem – vermeintlich – digitalen Angebot bisher nur eine Sammlung von unstrukturierten Texten des Bundesamtes für Justiz zugrunde. Die Umwandlung dieser Texte in strukturierte Daten, die auch digitale Analysen ermöglichen würde, könnte dagegen unter Legal Tech zu subsumieren sein.

Die digitale Analyse der Rechtsbestände, die nicht nur die rechtlichen Regelungen, sondern auch die sie weiter ausgestaltenden gerichtlichen Entscheidungen umfassen müsste, ist ebenfalls unter Legal Tech zu verstehen.

Der Bedarf an methodischer und analytischer Durchdringung des geltenden Rechts steht außer Frage. Die Gesetzgebung ist seit Jahren von einem starken Anstieg der Regelungen geprägt. So stieg die Zahl der geltenden Einzelregelungen vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2024 um etwa 18 %. Neben diesem stark quantitativem Anstieg an Regelungen ist der Gesetzgebungsstil ist nach der Analyse von Prof. Oliver Lepsius zunehmend von Vollregelungen geprägt. Bei dieser Form der Regelung verbleibt der Verwaltung kaum oder kein Spielraum beim Vollzug der Regelungen. „Wird hingegen die Subsumtionsnotwendigkeit reduziert, weil Tatbestände detaillierter und Rechtsfolgen eindeutiger werden, wird der individuell-konkrete Normvollzug stereotyper, so dass die Vollzugsvarianz abnimmt, so reduzieren sich die Verhaltensalternativen. Freiheit wird daher nicht nur durch das materielle Recht gewährleistet, sie ist nicht nur eine Frage eingeräumter Abwehrrechte, sondern, was häufig vernachlässigt wird, sie ist auch die praktische Folge der vollziehenden Normenkonkretisierung.“

Entwicklung Wie andere Branchen hat die juristische Praxis ab den 1970er Jahren PCs in ihre Arbeitsabläufe integriert. Anfangs machte sie vorrangig von Textverarbeitungsprogrammen Gebrauch. Mit der Gründung des Kanzleisoftwareanbieters RA-Micro durch Peter Becker im Jahr 1982 und des E-Learning-Startups Jus2click durch Jochen Brandhoff im Jahr 1999 entstanden die ersten rechtspezifischen Softwareangebote. Ebenfalls 1999 ordnete der Gesetzgeber das Berufsrecht neu und hob das sog. Lokalisationsgebot auf. Bis dahin durften Anwälte Prozesse nur in dem Landgerichtsbezirk führen, in dem sie zugelassen waren. Dadurch und durch die zunehmende Verbreitung des Internets konnten Anwälte einen immer größeren Markt erreichen, was ihre Investitions- und Innovationsbereitschaft erhöhte. Dies beschleunigte die Entwicklung rechtsspezifischer Software und Anfang des Jahrtausends entstanden die ersten Online-Datenbanken zur Rechtsrecherche und weitere Kanzleiorganisationssysteme.

Seit 2014 wächst die Zahl der Start-ups in der Branche schneller. Bis Mitte 2016 wuchs sie weltweit auf 550 Unternehmen; die meisten davon entstanden in den Vereinigten Staaten. In Deutschland existierten 2015 nur etwa 20 Legal-Tech-Unternehmen; 2016 waren es bereits 33. Eine aktuelle Übersicht über alle relevanten Unternehmen der Branche gibt der Techindex Law der Stanford University ab.

Der Begriff Legal Tech als Kurzbezeichnung für die Legal Technology Branche etablierte sich erst zu Beginn der 2010er Jahre in Deutschland; erste wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Thema folgten 2014. Zuvor war der Begriff zunächst hauptsächlich in den USA gebräuchlich und betitelte hier insbesondere die jährliche Messe „Legal Tech New York“.