mini|Konferenzteilnehmer von links: Lorenz Bock, Viktor Renner, Franz Suchan, Hermann Lüdemann, Rudolf Katz, Hinrich Wilhelm Kopf, Justus Danckwerts mini|Ministerpräsident Peter Altmeier auf der Rittersturz-Konferenz

Auf der Rittersturz-Konferenz, die vom 8. bis 10. Juli 1948 im Hotel „Rittersturz“ in Koblenz stattfand, berieten die Regierungschefs der in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands gebildeten Länder (mit Ausnahme des Saarlands) und die kommissarische Oberbürgermeisterin von Berlin über die Londoner Empfehlungen und die auf ihnen basierenden Frankfurter Dokumente, welche die Gründung eines westdeutschen Staates vorsahen.

Die Frankfurter Dokumente waren den Ministerpräsidenten am 1. Juli 1948 von den Militärgouverneuren der drei westlichen Hauptsiegermächte übergeben worden. Sie empfahlen die Ausarbeitung einer föderalen Verfassung, die von einer verfassungsgebenden Versammlung erarbeitet und von den Westmächten genehmigt werden sollte. Die Ministerpräsidenten antworteten in den „Koblenzer Beschlüssen“ zunächst mit Vorbehalten: Um die Spaltung Deutschlands nicht weiter zu vertiefen und den Anspruch auf eine gesamtdeutsche Lösung aufrechtzuerhalten, wollten sie alles vermeiden, was den vereinigten Westzonen den Charakter eines Staates geben würde. Statt einer Verfassung sollte ein bloßes „Organisationsstatut“ geschaffen werden. Später revidierten sie ihre Haltung und stimmten der Konstituierung eines Weststaates zu, der aber ein Provisorium darstellen sollte. Damit war die Rittersturz-Konferenz einer der ersten Schritte auf dem Weg zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und zu deren Gründung.

Vorgeschichte Die entscheidenden Anstöße für die Gründung der Demokratie in Westdeutschland gingen von den westlichen Besatzungsmächten unter Führung der Vereinigten Staaten von Amerika aus. Die vier Siegermächte hatten mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 die „oberste Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ übernommen,Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von der Gründung bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 1999, S. 755; Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4: Vom Beginn des Ersten Weltkrieges bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949. C.H. Beck, München 2003, S. 978; Michael Schweitzer: Staatsrecht III. Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht. 8. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg 2004, S. 258, Rn. 615. und den Alliierten Kontrollrat gegründet, der für Deutschland als Ganzes zuständig war. Auf Länderebene wurde die deutsche Staatsgewalt in den folgenden Monaten allmählich wiederaufgebaut,Georg Dahm, Jost Delbrück, Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht, Bd. I/1, 2. Aufl., Berlin 1989, S. 225. die Regierungen der zwischen 1945 und 1947 gebildeten Länder unterlagen aber weiterhin dem Einspruchsrecht der Alliierten. Die Besatzungsherrschaft hatte zwei Ebenen: die gemeinsame des Alliierten Kontrollrats in Berlin und die der vier Besatzungszonen, die jeweils einem Militärgouverneur unterstanden. Der Abstimmung auf internationaler Ebene sollte die ständige Außenministerkonferenz der vier Siegermächte dienen. Als 1947 zwei dieser Konferenzen in Moskau und London keine Einigung in der Deutschlandfrage brachten, wurde auch der Kontrollrat ineffektiv.

Ohne gemeinsame Instanz vertiefte sich die Kluft zwischen der sowjetisch besetzten und den drei Westzonen, während diese schrittweise gemeinsame Strukturen herausbildeten. Bereits zum 1. Januar 1947 hatten Amerikaner und Briten ihre Besatzungsgebiete zur Bizone vereinigt. Schließlich ergriffen die USA die Initiative, um die wirtschaftliche und politische Integration aller drei Westzonen voranzutreiben. Auf der Londoner Sechsmächtekonferenz, die Ende Februar 1948 in London begann, erreichten sie den Beitritt des französischen Besatzungsgebiets zur nunmehr so genannten Trizone und setzten sich gegen den anfänglichen Widerstand Frankreichs mit ihrer Forderung nach der Gründung eines westdeutschen Staats durch. Die Konferenz erarbeitete konkrete Pläne, um, wie es im ersten Kommuniqué vom März 1948 hieß, „eine Grundlage für die Beteiligung eines demokratischen Deutschlands an der Gemeinschaft der freien Völker zu schaffen“. An der Konferenz waren die USA, Großbritannien, Frankreich und die Benelux-Staaten beteiligt.

Am 7. Juni 1948 verabschiedete die Londoner Konferenz ihr Schlusskommuniqué, die „Londoner Empfehlungen“. Sie enthielten den Auftrag an die Militärgouverneure der Trizone, die westdeutschen Ministerpräsidenten mit der Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung zur Beratung und Ausarbeitung einer demokratischen und föderalen Verfassung zu beauftragen. Diese Verfassung sollte den Besatzungsbehörden zur Genehmigung vorgelegt und anschließend in einer Volksabstimmung von mindestens acht der elf Länder gebilligt werden. Am 1. Juli 1948 wurde dieser Auftrag in Form der „Frankfurter Dokumente“ von den drei westlichen Militärgouverneuren den Ministerpräsidenten der drei Westzonen übergeben. Neben dem Auftrag zur Erarbeitung der Verfassung enthielten sie das Ersuchen, gegebenenfalls Änderungen der Ländergrenzen vorzuschlagen, und die Grundlinien für ein zu erarbeitendes Besatzungsstatut: Die Besatzungsmächte wollten sich darin die Wahrnehmung der auswärtigen Beziehungen, die Kontrolle über den Außenhandel, die Gewährleistung der grundlegenden Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, also Demilitarisierung, Entnazifizierung und Reparationszahlungen, sowie schließlich die Schaffung einer internationalen Ruhrbehörde vorbehalten.Dokumente zur künftigen politischen Entwicklung Deutschlands [„Frankfurter Dokumente“], 1. Juli 1948 (online auf 1000dokumente.de, Zugriff am 10. Juni 2018); Karl Dietrich Erdmann: Das Ende des Reiches und die Neubildung deutscher Staaten (= Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 22), dtv, München 1980, S. 297 f.

Im Prozess der Übertragung wirtschaftlicher Zuständigkeiten an deutsche Behörden war mit dem Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eine Art von deutscher Wirtschaftsregierung eingesetzt worden. Noch bevor die Regierungschefs der Länder am 8. Juli 1948 zusammenkamen, war die Krise um Berlin entstanden, die direkt nach der Währungsumstellung in den Westzonen begann. Nach dem Bruch zwischen den vier Siegermächten hatte der Alliierte Kontrollrat seine Tätigkeit eingestellt. Diese Ereignisse beeinflussten den Verlauf der Konferenz.

Die Konferenz Einladung Zur Besprechung lud Peter Altmeier, seit einem Jahr Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, die Länderchefs der westlichen Besatzungszonen in das Berghotel auf dem Rittersturz im damaligen Regierungssitz Koblenz ein; da das außerhalb der Stadt gelegene Gebäude den Krieg unbeschadet überstanden hatte, konnte das Treffen hier relativ leicht organisiert werden und ungestört ablaufen. Die meisten Teilnehmer kamen in Begleitung mehrerer Kabinettsmitglieder.

mini|Kommiss. Oberbürgermeisterin von Berlin Louise Schroeder (links) auf dem Berghotel Rittersturz in Koblenz, rechts Jakob Steffan

Auch die kommissarische Oberbürgermeisterin von Berlin Louise Schroeder war demonstrativ eingeladen worden, obwohl Berlin von den Londoner Empfehlungen und Frankfurter Dokumenten nicht betroffen war.

Teilnehmer Zwölf Regierungschefs nahmen an den Beratungen teil, in Begleitung politischer und juristischer Berater: Leo Wohleb, Staatspräsident von Baden Hans Ehard, Ministerpräsident von Bayern Wilhelm Kaisen, Bürgermeister von Bremen Louise Schroeder, Oberbürgermeisterin von Berlin Max Brauer, Erster Bürgermeister von Hamburg Christian Stock, Ministerpräsident von Hessen Hinrich Wilhelm Kopf, Ministerpräsident von Niedersachsen Karl Arnold, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Peter Altmeier, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Hermann Lüdemann, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Reinhold Maier, Ministerpräsident von Württemberg-Baden Lorenz Bock, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern

Maßgeblichen Anteil an den Beratungen hatte der Justizminister und stellvertretende Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern, der sozialdemokratische Staatsrechtler Carlo Schmid. Er machte sich besonders für den provisorischen Charakter der neu zu schaffenden politischen Einheit stark. Die beiden großen Parteien wurden durch Konrad Adenauer, damals CDU-Vorsitzender in der britischen Zone, durch Josef Müller, Vorsitzender der CSU, sowie durch den stellvertretenden Parteivorsitzenden der SPD, Erich Ollenhauer, repräsentiert, der Kurt Schumacher vertrat. An den Verhandlungen nahmen sie jedoch nicht teil.Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von der Gründung bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 1999, S. 52–54.

Debatte Die versammelten Politiker betrachteten die Frankfurter Dokumente äußerst kritisch. Der Entwurf des Besatzungsstatuts, der im dritten Frankfurter Dokument enthalten war, schien die Gründung eines Staates mit freiheitlicher Verfassung unmöglich zu machen. Auch um die politische Spaltung Deutschlands, die durch die Gründung eines Weststaates festgeschrieben werden würde, machten sich die Konferenzteilnehmer große Sorgen.Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von der Gründung bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 1999, S. 51 f. Gleichwohl sahen sie aber auch, dass die Dokumente einen ersten Schritt von der Besatzungsherrschaft hin zu politischer Selbstbestimmung darstellten. Die auf dem Rittersturz Versammelten deuteten sie daher als Verhandlungsgrundlage. Die kommissarische Oberbürgermeisterin von Berlin, Louise Schroeder, beschwor die versammelten Ministerpräsidenten, nichts Endgültiges zu beschließen. Diese stimmten zu, wollten aber um der Einheit Deutschlands willen dem Ansinnen weder zustimmen, noch es rückhaltlos ablehnen. Sie hatten durchaus nichts Grundsätzliches dagegen, einen neuen Staat zu gründen, nur sollte der eben nicht so heißen und dürfe nur ein Provisorium darstellen. Die Ministerpräsidenten lehnten daher die Einberufung einer Nationalversammlung ab. Es dürfe keine neue Verfassung erarbeitet werden, sondern nur ein „Grundgesetz“, oder, wie Carlo Schmid es später in seiner Rede vor dem dann gegründeten Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 noch vorsichtiger formulierte, lediglich ein „Organisationstatut“.Adolf M. Birke: Nation ohne Haus. Deutschland 1945–1961. Siedler, Berlin 1994, S. 177; Henning Köhler: Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte. Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 479.

Koblenzer Beschlüsse Ergebnis der Rittersturz-Konferenz waren schließlich die Koblenzer Beschlüsse, die in einer Antwortnote an die Militärgouverneure formuliert wurden. Zu jedem der drei Frankfurter Dokumente wurde eine detaillierte Stellungnahme verfasst, und eine Mantelnote vorangestellt, in der sie ihre grundsätzliche Bewertung der Dokumente darstellten.Theo Stammen, Gerold Maier: Der Prozeß der Verfassunggebung, in: Becker, Stammen, Waldmann (Hrsg.): Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Uni-Taschenbücher 854, München 1979, S. 386.

In der Mantelnote nahmen die Ministerpräsidenten die in den Frankfurter Dokumenten erteilte Ermächtigung an. Sie begrüßten, „daß die [westlichen] Besatzungsmächte entschlossen sind, die ihrer Jurisdiktion unterstehenden Gebietsteile Deutschland zu einem einheitlichen Gebiet zusammenzufassen, dem von der Bevölkerung selbst eine kraftvolle Organisation gegeben werden soll“. Eine Erweiterung der deutschen Kompetenzen innerhalb der drei Zonen gegenüber denen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes schien den Regierungschefs wünschenswert.