Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wurde 1995 gegründet, „um die besondere Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen.“
Der Nationalfonds erbringt Leistungen an NS-Opfer, insbesondere an Personen, die „keine oder eine völlig unzureichende Leistung erhielten, die in besonderer Weise der Hilfe bedürfen oder bei denen eine Unterstützung auf Grund ihrer Lebenssituation gerechtfertigt erscheint.“ Weiters fördert der Nationalfonds eine Reihe von Projekten für Überlebende im sozialen und sozialmedizinischen Bereich, sowie des Gedenkens und Erinnerns.
Generalsekretärin seit Gründung ist Hannah M. Lessing.
Gründung und Zielsetzung Der Nationalfonds wurde im Jahr 1995 auf Grund eines Parlamentsbeschlusses, veröffentlicht im Bundesgesetz BGBl. Nr. 432/1995, ins Leben gerufen. Seine Aufgabe bestand vorerst darin, sogenannte Gestezahlungen an Menschen, die zwischen 1938 und 1945 in Österreich Opfer des Nationalsozialismus geworden waren, „möglichst rasch und unbürokratisch vorzunehmen“. Auch aufgrund des effizienten Engagements seiner Generalsekretärin entwickelte sich der Nationalfonds rasch nach seiner Gründung zu einer zentralen Anlaufstelle für Überlebende nationalsozialistischen Unrechts.
Der Nationalfonds wurde vom Gesetzgeber und von der Bundesregierung seit seiner Gründung stets mit weiteren Aufgaben betraut: 1998 wurde dem Nationalfonds vom Gesetzgeber die Aufgabe übertragen, sogenannt „erblose“ Kunstgegenstände aus öffentlichem Besitz zugunsten von NS-Opfern zu verwerten.Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl. I 181/1998 Im Jahr 2001 erfolgte auf Grundlage des Washingtoner Abkommens die Errichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus, um eine umfassende Lösung der noch offener Entschädigungsfragen für Opfer des Nationalsozialismus auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich zu ermöglichen. Außerdem wurde der Nationalfonds mit der Entschädigung für entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände betraut.BGBl. I Nr. 11/2001. In Umsetzung des Washingtoner Abkommens wurde für Auszahlungen im Rahmen der Mietrechtsentschädigung ein Gesamtbetrag von 150 Mio. US-Dollar zur Verfügung gestellt. Bis zum 30. Juni 2004 konnten Anträge eingereicht werden. An rund 23.000 Antragsteller bzw. deren Erben wurden jeweils Pauschalsumme von in Höhe von 7.630 Euro bzw. 7.000 US-Dollar sowie eine Nachzahlung von je 1.000 Euro ausbezahlt. Die verbliebenen Mittel werden seit 2013 im Sinne des Washingtoner Abkommens für Programme zugunsten Opfern des Nationalsozialismus verwendet. Die Grundlage dafür wurde in einer Gesetzesnovelle (BGBl. I Nr. 9/2013) gelegt. Im Juli 2009 beschloss die österreichische Bundesregierung die Neugestaltung der „österreichischen Gedenkstätte“ im ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz und jetzigen Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau. Der Nationalfonds wurde mit der Planung und Abwicklung des Projekts beauftragt.Umsetzung des Regierungsprogramms der Bundesregierung Faymann I, Kapitel "Kunst und Kultur", Punkt 17, "Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus" 2010 wurde, ebenfalls in Umsetzung des Washingtoner Abkommens, der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich begründet und die Generalsekretärin des Nationalfonds mit dessen Gestion beauftragt.BGBl. I Nr. 99/2010. Der Fond wurde beim Nationalrat der Republik Österreich eingerichtet und wird über einen Zeitraum von 20 Jahren vom Bund alljährlich mit einer Million Euro dotiert. Das Gesetz sieht vor, dass die Eigentümer der Friedhöfe für die Instandsetzungen stets Mittel in gleicher Höhe aufbringen müssen. 2011 wurde der Nationalfonds mit der Sanierung des ehemaligen Häftlingsblocks Nummer 17 im KZ Auschwitz, dem Ort der österreichischen Länderausstellung, gesetzlich beauftragt.BGBl. I Nr. 128/2011.
Gemeinsame Zielsetzung von National-, Entschädigungs- und Friedhofsfonds ist das Wahrnehmen der besonderen Verantwortung Österreichs gegenüber den Opfern des nationalsozialistischen Regimes.erinnern.at: Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, abgerufen am 2. Dezember 2016.
Seit 2001 ist der Nationalfonds Mitgliedsorganisation der International Holocaust Remembrance Alliance. Der Nationalfonds ist auch an den Vorbereitungsarbeiten für das österreichische Museumsprojekt Haus der Geschichte beteiligt.
Lebensgeschichten Der Nationalfonds fördert die Aufarbeitung, Dokumentation, Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Lebensgeschichten von Opfern des Nationalsozialismus durch Wissenschaftler und Verlage, betreibt aber auch selbst in der Reihe Lebensgeschichten die Zusammenfassung von Zeitzeugenberichten, Oral History und die Veröffentlichung von Erinnerungsschriften der Opfer. Authentische Berichte der Opfer sind für den Nationalfonds aus drei Gründen unerlässlich: als Beitrag zur Wahrheitsfindung über Holocaust, Völkermord an den Sinti und Roma und andere Verfolgungs- und Vernichtungstaten der Nationalsozialisten, als bedeutende Quelle für die Geschichtsforschung sowie als Mittel zur kritischen Bewusstseinsbildung kommender Generationen.
Der Nationalfonds betont außerdem: „Über die authentischen Lebensberichte von Betroffenen wird überdies eine sehr persönliche Dimension von Geschichte spürbar.“ Da das öffentliche Interesse am Einzelschicksal der Menschen, die aus verschiedenen Gründen Opfer des nationalsozialistischen Regimes wurden, in Österreich sehr spät erwachte und lange auf bestimmte Opfergruppen beschränkt blieb, sucht der Nationalfonds dieses Wissen zu bewahren und in Form von Publikationen weiterzugeben. 2000 wurde der schmale Band In die Tiefe geblickt veröffentlicht, er enthielt zwölf sehr unterschiedliche Lebensgeschichten, Einleitungstexte von Erika Weinzierl und David Vyssoki, einen Ausblick von Hannah Lessing und ein Vorwort des Bundespräsidenten Heinz Fischer. Seit 2008 steht eine Online-Sammlung lebensgeschichtlicher Erinnerungen kostenfrei zur Verfügung aller Interessierten. In den Jahren 2010 bis 2015 wurden vier Bände mit Erinnerungen herausgegeben.
Die Buchpublikationen werden österreichischen Schulen kostenlos für die Verwendung im Unterricht und für die Schulbibliotheken zur Verfügung gestellt. Sie können auch über die Website des Nationalfonds erworben werden.
Projektförderung Seit seiner Gründung fördert der Nationalfonds entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag Projekte. Hierbei werden alle Opfergruppen des Nationalsozialismus berücksichtigt. Hauptaugenmerk liegt auf Leistungen für die noch lebenden Opfer des Nationalsozialismus. Die Finanzierung erfolgt aus Budgetmitteln des Nationalfonds, wobei bis 2010 auch die Mittel des Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus für Projekte zur Verfügung standen und seit 2013 die verbliebenen Mittel der Mietrechtsentschädigung eingesetzt werden.
Vorrangig werden soziale, medizinische sowie psychotherapeutische Projekte gefördert, die den Opfern des NS-Regimes direkt zugutekommen. Den zweiten Schwerpunkt stellt die wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner Opfer dar – um „an das nationalsozialistische Unrecht [zu] erinnern oder das Andenken an die Opfer [zu] wahren“. Hoher Stellenwert im Rahmen der Förderpolitik wird bildungspolitischen Projekten und Gedenkprojekten eingeräumt.
Soziale und sozialmedizinische Einrichtungen In diesem Bereich förderte der Nationalfonds beispielsweise eine Reihe von Projekten des psychosozialen Zentrums ESRA in Wien, welches 1994 für NS-Überlebende, jüdische Migrantinnen und Migranten und für die jüdische Bevölkerung Wiens eingerichtet wurde, aber heute auch schwer traumatisierte Asylanten aller Konfessionen behandelt und betreut. So erhielt ESRA 2016 eine Förderung für die „Begleitung von Überlebenden der NS-Verfolgung in der letzten Lebensphase“ zugesprochen. Das Zentralkomitee der Juden aus Österreich in Israel wurde für „Essen auf Rädern, Essen im Klublokal in Tel Aviv für Senioren aus Österreich in Israel“ unterstützt. Weiters wurde das Kulturprogramm des Maimonides-Sanatoriums in Wien, die Selfhelp-Gruppierung in den Vereinigten Staaten und die 15 AMCHA-Zentren in ganz Israel, die psychosoziale Betreuung für Holocaust-Opfer aus Österreich und ihre Nachkommen bereitstellen, gefördert.Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus: Geförderte Projekte des Nationalfonds, abgerufen am 5. Dezember 2016.
Förderung des Gedenkens und Erinnern In diesem Bereich wird eine breite Palette von Veranstaltungen und Publikationen gefördert, darunter Buchpublikationen namhafter Verlage, wie Amalthea Signum, Böhlau, Burgverlag, Czernin, Ephelant und Milena, eine Reihe audiovisueller Projekte, viele Forschungsprojekte, beispielsweise des Instituts für Wissenschaft und Kunst, des Ludwig Boltzmann Instituts für Geschichte und Gesellschaft oder der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, aber auch von QWien, dem Zentrum für schwul/lesbische Kultur und Geschichte, oder des Verein Roma Service. Es werden auch eine Reihe von Gedenkveranstaltungen, Konzerten und Ausstellungen gefördert, so das Fest der Freude, welches alljährlich am 8. Mai am Heldenplatz stattfindet, Ausstellungen des Jüdischen Museums Wien oder Projekte des Vereins Schloss Hartheim.
Aufgaben im Bereich der Kunstrestitution Der Nationalfonds verwertet seit 1999 so genannte „erblose“ Kunstgegenstände aus Museen und Sammlungen des Bundes sowie der Stadt Wien, die während des NS-Regimes in Österreich unrechtmäßig erworben wurden und für die keine Rückstellungsberechtigten gefunden werden konnten. Bevor diese Kunstobjekte zur Verwertung gelangen, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um möglicherweise noch lebende Verwandte der Beraubten zu erreichen. In diesem Zusammenhang unterstützt der Nationalfonds die Kunstrückgabe-Gremien des Bundes und der Stadt Wien bei der Erbensuche und betreibt seit Oktober 2006 eine umfassende Online-Kunst-Datenbank.Kunst-Datenbank des Nationalfonds Diese enthält Informationen zu mehr als 9.000 Objekten in öffentlichen Sammlungen und Museen des Bundes und der Länder sowie der Universitätsbibliothek Wien. Dadurch soll Opfern des NS-Kunstraubes oder deren Nachkommen ermöglicht werden, gezielt nach geraubten Kunstwerken zu suchen.
Objekte, deren Eigentümer nicht mehr eruiert werden können, werden dem Nationalfonds übergeben und in der Folge verwertet. Die Erlöse kommen jenen Opfern des Nationalsozialismus zugute, die mangels Anspruchsberechtigung keine Gestezahlung erhalten haben. Beispielsweise übergab die Österreichische Nationalbibliothek im Jahr 2010 aus ihrem Bestand rund 8.000 geraubte Druckschriften dem Nationalfonds und kaufte sie anschließend zurück. Dem Nationalfonds oblag die Ermittlung eines fairen Kaufpreises und die formale Abwicklung von Rückgabe und Rückkauf.
Ausstellung Entfernung. Österreich in Auschwitz