Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) ist ein 2015 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der mit strategischer Klageführung den Erhalt und den Ausbau der Grund- und Menschenrechte erreichen will. Die GFF entstand als Zusammenschluss von Juristen und Netzpolitikern und kooperiert bei ihren Klagen mit anderen Nichtregierungsorganisationen.
Aufgaben Die GFF möchte mit strategisch geplanten und vorbereiteten Klagen und Verfassungsbeschwerden zum Grundrechteschutz beitragen. Dabei berät und begleitet die GFF Personen oder Organisationen, die als Kläger auftreten, und finanziert und vermittelt entsprechend spezialisierte Juristen als deren Rechtsbeistand.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld der GFF sind Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, sogenannte Transparenzklagen, die dabei helfen sollen, die Arbeit des Staates offener und nachvollziehbarer zu machen. Hierbei kooperiert die GFF mit der Open Knowledge Foundation Deutschland im Rahmen von deren Informationsfreiheits-Projekt FragDenStaat.
Aktivitäten Einer breiteren Öffentlichkeit wurde die Gesellschaft für Freiheitsrechte bekannt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 19. Mai 2020, das auf eine von der GFF initiierte und koordinierte Verfassungsbeschwerde zurückgeht.
Vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz scheiterte die GFF 2017 mit einer Klage gegen das Landestransparenzgesetz RLP. Um das Portal fragdenstaat.de zu unterstützen, forderten sie ein Recht auf Anonymität für den Informationszugang, welches mit dem Verweis auf nicht beeinträchtigte Grundrechte abgelehnt wurde.
Des Weiteren unterstützte die GFF eine Klage einer ZDF-Reporterin gegen Entgeltdiskriminierung sowie das Rechtsmittelverfahren einer Ärztin, die erstinstanzlich wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft ( StGB) verurteilt worden war.
Im September 2018 beteiligte sich die GFF mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht am Klageverfahren gegen das im August 2017 auf vereinsrechtlicher Grundlage erfolgte Verbot der Internetplattform Linksunten.Indymedia durch das Bundesinnenministerium. Laut GFF handelte sich bei Linksunten.Indymedia nicht um einen Verein, sondern ein Telemedium, dessen inhaltliche Kontrolle im Rundfunkstaatsvertrag geregelt sei.Christian Rath: Bürgerrechtler für Indymedia, Taz, 9. September 2018
Am 10. Januar 2019 stellte die GFF einen EilantragEilantrag an das Bundesverfassungsgericht: Gegen die überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten. GFF, Benjamin Derin. 10. Januar 2019. Abgerufen am 8. Dezember 2019 an das Bundesverfassungsgericht, gegen die aus Sicht der GFF überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Zensus wird das im Oktober 2018 vom Bundestag beschlossene Gesetz angefochten, das die testweise Übermittlung sensibler Daten aller deutschen Bürger aus den statistischen Landesämtern ab dem 13. Januar 2019 zur zentralen Speicherung vorsieht. Beinhaltet sind: Name, Geschlechtsidentität, Familienstand und Religionszugehörigkeit. Eine Verschlüsselung und Anonymisierung ist dabei nicht vorgesehen.
Am 13. Dezember 2022 stellte die GFF „Eckpunkte für ein Digitales Gewaltschutzgesetz“ vor. Darin fordert sie „die Möglichkeit gerichtlicher Accountsperren, um endlich ein effektives Mittel gegen Hass im Netz zu schaffen“. Während „existierende Werkzeuge wie Netzwerkdurchsetzungsgesetz und strafrechtliche Verfolgung keinen wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt“ bieten würden, bedrohten „diese mehr denn je die Diskussion im Internet“; Accountsperren seien dagegen „wirksam, denn sie setzen keine Klarnamen voraus, erfordern keine unnötigen Überwachungsmaßnahmen“, seien „rechtsstaatlich sauber und zügig umsetzbar“.Accountsperren als Hebel gegen Hass im Netz - Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt Eckpunkte für Digitales Gewaltschutzgesetz vor, Gesellschaft für Freiheitsrechte, 13. Dezember 2022
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte reichte am 4. Januar 2023 zusammen mit dem Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen! Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW gegen das 2022 in Kraft getretene Versammlungsgesetz NRW ein.gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingereicht netzpolitik, 4. Januar 2023NRW-Versammlungsgesetz wird juristisch überprüft tagesschau, 4. Januar 2023
Vor dem Hintergrund des am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kündigte die GFF an, Polizisten dabei zu unterstützen, Missstände in den eigenen Reihen zu melden. Dafür stellte sie im Oktober das Infoportal Mach Meldung mit Informationen über Meldewege, rechtliche Rahmenbedingungen der Hinweisgabe sowie über die Besonderheiten im öffentlichen Dienst bereit. Weil sich Behörden immer wieder gegen Hinweisgeber wenden würden, forderte die GFF eine bessere Fehlerkultur bei der Polizei und einen besseren rechtlichen Schutz für Polizeibedienstete, die Fehlverhalten in den eigenen Reihen benennen und abstellen wollen.
Als im 20. Deutschen Bundestag keine Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren zustande kam, die GFF jedoch Klarheit haben wollte, ob die AfD verfassungsfeindlich ist, startete sie ein Projekt, um selbst für ein Gutachten zu sorgen. Dazu wurde ein Crowdfunding über 850 000 € initiiert. Am 19. Februar 2025 wurde mitgeteilt, dass dieses erfolgreich war und das Projekt damit finanziert sei. Das Team für dieses Projekt begann daraufhin im Mai 2025 mit der Erstellung eines Gutachtens, das am 25. Juni 2026 veröffentlicht wurde.Gesellschaft für Freiheitsrechte: Nach einem Jahr Prüfung ist unser Gutachten fertig: Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig. Mitteilung der GFF vom 25. Juni 2026, (PDF), abgerufen am 25. Juni 2026.
Mitglieder und führende Personen Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wurde von ihrem Gründungsvorsitzenden Ulf Buermeyer, damaliger Richter am Landgericht Berlin, und dem Grünen-Politiker und Bürgerrechtler Malte Spitz initiiert,Blick auf Freiheitsrechte, Interview mit Ulf Buermeyer auf WDR 3 Resonanzen, 14. November 2016 der den Posten des Generalsekretärs bekleidet. Ulf Buermeyer verließ im Frühjahr 2025 den Vorstand. Vorstandsmitglieder der GFF sind heute Nora Markard, Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster, Boris Burghardt, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Juristische Zeitgeschichte an der Philipps-Universität Marburg, John Philipp Thurn, Richter am Sozialgericht Berlin, Dana-Sophia Valentiner, Professorin für Öffentliches Recht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Recht der Transformation an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg, Felix Reda, Open-Source-Software-Entwickler, und Leonie Steinl, Juniorprofessorin für Strafrecht an der Universität Münster.Vorstandsmitglieder des Vereins; abgerufen am 22. Juni 2026.
Zusammenarbeit Die Gesellschaft für Freiheitsrechte arbeitet auf europäischer Ebene mit diversen weiteren Nichtregierungsorganisationen zusammen:
Amnesty International (AI) (Berlin/London) AlgorithmWatch Bits of Freedom (Amsterdam) Büro zur Umsetzung von Gleichheit e. V. (BUG, Berlin) Chaos Computer Club (CCC) Digitale Gesellschaft (Digiges, Berlin) European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR, Berlin) European Digital Rights (EDRi) (Brüssel) Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR, Berlin) La Quadrature du Net (Paris) Netzpolitik.org (Berlin) Open Knowledge Foundation Deutschland Privacy International (London) Reporter ohne Grenzen (Berlin / Paris) Wikimedia Deutschland
Außereuropäisch übt die GFF Schulterschluss mit den großen US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und Electronic Frontier Foundation (EFF).
Finanzierung Der Verein finanziert sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen sowie größeren Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Der Anteil kleinteiliger Förderbeiträge privater Unterstützer wächst kontinuierlich.
Weblinks Gesellschaft für Freiheitsrechte Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz „Aus Liebe zum Grundgesetz“ – Juristen und Bürgerrechtler gründen die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Süddeutsche Zeitung vom 11. November 2016. Eine Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz – Netzpolitik.org vom 11. November 2016. Versammlungsgesetz NRW stoppen! „Wir greifen Überschreitungen des Grundgesetzes professionell an“ – Interview mit Ulf Buermeyer, LTO, 10. November 2017. Audio Podcastreihe Grundgesetzlich der Gesellschaft für Freiheitsrechte Flüchtlingsdiskussion „Das Grundrecht auf Asyl wird schlechtgeredet“, Deutschlandfunk 22. Juli 2018, Nora Markard im Gespräch mit Sandra Schulz CR246 Die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Besseres Recht durch bessere Klagen. Chaosradio. RBB. 31. Mai 2018.
Einzelnachweise
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