Die Volksabstimmung über den Religionsunterricht in Estland fand vom 17. bis 19. Februar 1923 statt. Nachdem der Riigikogu, das estnische Parlament, im Frühjahr 1922 einen Gesetzentwurf über die Einführung eines freiwilligen Religionsunterrichts der an der Regierung beteiligten Christlichen Volkspartei () abgelehnt hatte, startete die Partei mit Unterstützung kirchennaher Kreise eine Volksinitiative gemäß Artikel 31 der Verfassung.

Im Plebiszit sprachen sich 71,9 % der gültig Abstimmenden für die Einführung des Religionsunterrichts aus. Gemäß Artikel 32 der Verfassung führte die Annahme einer Volksinitiative in der Volksabstimmung automatisch zur Auflösung des Parlaments und Neuwahlen.

Hintergrund Die Republik Estland erklärte 1918 ihre staatliche Souveränität. Sie gab sich im Dezember 1920 eine demokratische und rechtsstaatliche Verfassung. In den Mittelpunkt des politischen Systems stellte die Verfassung ein parlamentarisches Regierungssystem. Daneben hatte das Volk die Möglichkeit, durch Volksinitiative und Volksabstimmung an der Gesetzgebung mitzuwirken.

Die estnische Verfassung von 1920 gewährte umfassende Religionsfreiheit. Sie sah gleichzeitig eine strikte Trennung von Staat und Kirche vor, im Gegensatz etwa zur 1917 unabhängig gewordenen Republik Finnland, die sich für ein Staatskirchen-Modell entschied.

Die linken politischen Parteien in Estland, die die Mehrheit im Parlament hatten, lehnten Religionslehre in den öffentlichen Schulen strikt ab, die rechten Parteien befürworteten diesen. Das am 2. Mai 1920 angenommene Grundschul-Gesetz () verbot in seinem § 2 den Schulbehörden ausdrücklich das Fach Religionslehre.

Für eine stärkere staatliche Förderung der evangelisch-lutherischen Kirche trat dagegen vor allem die konservative Christliche Volkspartei () ein. Insbesondere die beiden prominenten Parteienvertreter Jaan Lattik und Leopold Raudkepp machten sich Anfang der 1920er Jahre hierfür stark. Nachdem Ende 1921 eine konservative Regierung unter der Führung des Bundes der Landwirte gebildet worden war, wurde die Christliche Volkspartei an der Regierung beteiligt und übernahm das Bildungsinisterium.

Im Jahr 1922 brachte die Christliche Volkspartei einen Gesetzentwurf für freiwilligen Religionsunterricht an den Schulen ins Parlament ein. Die Mehrheit der im Riigikogu vertretenen Parteien sprach sich jedoch gegen diese Modell aus und lehnte den Gesetzentwurf ab.

Der Weg zur Volksabstimmung Volksinitiative Als Reaktion auf die verlorene Abstimmung im Parlament, bei der auch einige der konservativen Koalitionspartner gegen den Gesetzentwurf gestimmt hatten, beschloss die Christliche Volkspartei ihr Anliegen mittels einer Volksinitiative weiter zu verfolgen.

Im August 1922 begann sie mit der Unterschriftenkampagne in dem zweistufigen Verfahren. Das Ergebnis übertraf die Erwartungen bei weitem. Anstatt der benötigten 25.000 Unterstützungsbekundungen gelang es bis zum 8. November 1922 knapp 89.000 Unterschriften vorzulegen. Dies zeigte den hohen Mobilisierungsgrad, den das Thema erreichen konnte.

Behandlung im Parlament Kurz darauf kam es am 21. November 1921 zu einem erneuten Regierungswechsel, dem Kabinett Kukk, in der die Christliche Volkspartei nicht mehr beteiligt war. So beschäftigte sich das Parlament erst ab dem 30. November mit der Volksinitiative. Im Riigikogu versuchten zunächst einige Parteien die Volksinitiative aufgrund vermeintlicher formaler Mängel für ungültig erklären zu lassen, konnten sie sich hiermit jedoch nicht durchsetzen.

Bei der tatsächlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf aus der Volksinitiative am 19. Dezember 1922 sprach sich erneut eine Mehrheit des Parlaments gegen den vorgelegten Entwurf des Grundschul-Gesetzes aus. Gemäß der estnischen Verfassung musste es damit zur Volksabstimmung kommen, die auf Mitte Februar 1923 festgesetzt wurde.

Abstimmungskampagne mini|Der evangelisch-lutherische Bischof Jakob Kukk Die Christliche Volkspartei, massiv unterstützt von der evangelisch-lutherischen Kirche, startete eine breite Abstimmungskampagne. Mit der Unterstützung des evangelisch-lutherischen Bischofs Jakob Kukk und zahlreicher evangelisch-lutherischer und baptistischer Geistlicher gelang eine starke Mobilisierung fürm das Anliegen.Ursula Haava: „Kristliku poliitika õnnelik aasta.“ In: Kirik ja Teoloogia, 27. September 2013 (Online-Fassung) Die orthodoxe Kirche zeigte sich in der Frage gespalten.

Volksabstimmung Die Volksabstimmung fand, wie in dieser Zeit üblich in Estland, über einen Zeitraum von drei Tagen, vom 17. bis zum 19. Februar 1923 statt. Die Abstimmung unterlag keinem Quorum, es entscheid die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Von den knapp 686.000 Stimmberechtigten beteiligten sich 454.168 (= 66,2 %) an der Volksabstimmung. Von den gütigen Stimmen lauteten 324.933 (= 71,9 %) auf „Ja“ für den Gesetzentwurf der Volksinitiative, 127.119 (= 28,1 %) stimmten mit „Nein“. Die Zahl der ungültigen Stimmen war mit 0,5 % sehr gering.

Endergebnis der Volksabstimmung vom 17–19. Februar 1923 in EstlandHier genutzt: Dieter Nohlen, Philip Stöver (Hrsg.): Elections in Europe, S. 579. / Achtung: Leicht abweichende Ergebnisse bei: Database and Search Engine for Direct Democracy: Estland, 19. Februar 1923 : Einführung des freiwilligen Religionsunterrichts. Gebiet Stimm­berechtigte(a) Abstimmende (b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) 685.730 454.168 66,23 % 452.052 2.116 0,47 % 324.933 71,88 % 127.119 28,12 %

Folgen Die begehrte Gesetzesänderung trat im März 1923 in Kraft.RT 1923, 35, 36, Textfassung

Als Rechtsfolge der angenommenen Volksinitiative musste nach Artikel 32 der Verfassung das Parlament vorzeitig aufgelöst werden. Im Mai 1923 fanden entsprechend vorgezogene Neuwahlen statt. Dabei konnte die Christliche Volkspartei mit acht von insgesamt 100 Mandaten einen Wahlerfolg verbuchen. Allerdings kam es zu einer weiteren Fragmentierung des Parteiensystems, da insgesamt vierzehn Parteien und Gruppierungen ins Parlament einzogen.

Nach der Volksabstimmung ging der Zuspruch zur Christlichen Volkspartei mangels zugkräftiger politischer Themen jedoch wieder zurück. Bei der folgenden Parlamentswahl 1926 konnte sie lediglich fünf Abgeordnetensitze erringen.

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Literatur

Einzelnachweise

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