mini|„Tridentinische Messe“, Diözese Speyer (2009) Als tridentinische Messe wird in nichtfachlicher Ausdrucksweise die Feier der heiligen Messe im Römischen Ritus gemäß dem Missale Romanum von 1570 oder einer der nachfolgenden Ausgaben bis einschließlich der Editio typica von 1962 bezeichnet. Innerhalb der römisch-katholischen Kirche wird bei solchen „tridentinischen“ Messfeiern in aller Regel die letzte Fassung („1962er-Ritus“) gebraucht, die die Liturgiereformen durch die Päpste Pius XII. und Johannes XXIII. einschließt, die liturgischen Veränderungen infolge des Zweiten Vatikanischen Konzils unter Papst Paul VI. jedoch nicht mitvollzieht. In Ausnahmefällen wird auch die Editio Typica 1955 verwendet.
Auffällige Unterschiede zur heute üblichen Messe sind der Gebrauch von Latein als Liturgiesprache, die Gebetsrichtung des Priesters überwiegend mit dem Rücken zu den Anwesenden (Details unter Liturgiereform#Vergleichende Gegenüberstellung Missale 1962 und Messbuch 1975) und die deutlich geringere tätige Teilnahme der Gemeinde an der Feier, deren Rolle überwiegend in den Akklamationen und Gesten der Messdiener aufgegangen ist.
Die Bezeichnung „tridentinisch“ leitet sich vom Konzil in Trient, dem Concilium Tridentinum, im 16. Jahrhundert ab, nach dessen Abschluss das erneuerte Missale Romanum erschienen war (tridentinischer Ritus). Die Liturgie von 1962 galt mit wenigen Änderungen seit 2007 als Usus extraordinarius Ritūs Romani, als „außerordentliche Form“, d. h. Sonderbrauch, des Römischen Ritus. Am 16. Juli 2021 erklärte Papst Franziskus im Motu proprio Traditionis custodes, dass die von den Päpsten seit Paul VI. und Johannes Paul II. herausgegebenen Fassungen der liturgischen Bücher „einziger Ausdruck der lex orandi des Römischen Ritus“ seien. Die „tridentinische Messe“ darf nun nur noch unter eng gefassten Auflagen, namentlich mit Erlaubnis des Ortsbischofs, gefeiert werden, so etwa nicht in Pfarrkirchen.
Geschichte Bis Papst Pius XII. mini|hochkant|Für die Feier einer „tridentinischen Messe“ vorbereiteter Hochaltar Im Gefolge und im Auftrag des Konzils von Trient wurde unter Papst Pius V. das Missale Romanum als verbindliches Messbuch für jene Diözesen und Orden mit römischem Ritus herausgegeben, die nicht nachweislich über alte eigene Traditionen verfügten. Das posttridentinische Missale Romanum erschien erstmals 1570 in drei nicht völlig textidentischen Drucken. An seiner Stelle durften weiterhin auch die liturgischen Bücher jener Gottesdienstordnungen benutzt und gedruckt werden, die zum damaligen Zeitpunkt älter als 200 Jahre waren, nämlich bestimmte Liturgien von Diözesen und Orden. In Deutschland traf dies beispielsweise auf die Bistümer Trier und Köln sowie die Dominikaner zu. Solches Sonderrecht galt nicht für Benutzer der Römischen Messbücher, in Rom sowie andernorts, und ging definitiv verloren, sobald in einem bislang von der Geltung ausgenommenen Bereich das Missale Romanum eingeführt worden war. Übersetzungen aus dem Lateinischen, auch zum gottesdienstlichen Gebrauch, waren gestattet. Der altslawische Ritus, eine Variante des Römischen Ritus, blieb in Geltung. Die seit dem 14. Jahrhundert übliche Feier in armenischer Sprache wurde 1715 erneut approbiert. Papst Urban VIII. erlaubte 1624 für den Iran die Messfeier nach römischem Brauch in arabischer ÜbersetzungIuris Pontificii de Propaganda Fide 2 (Roma 1909) 18., die Propagandakongregation 1895 für die abessinischen Katholiken in äthiopischer Sprache.
Nach der Bulle Quo primum von Papst Pius V. vom 14. Juli 1570 wurden bei der Redaktion des neuen „Missale Romanum“ die ältesten damals verfügbaren Handschriften und gedruckten Messbücher herangezogen, um eine Fassung „nach der Norm der Väter“, also der Kirchenväter und Theologen der vorreformatorischen Zeit, wiederherzustellen. Die Arbeiten begannen 1563 in Trient und wurden ab 1564 in Rom fortgeführt. Die Aufgabe wurde „ausgewählten Gelehrten“ übertragen. Ihre liturgiegeschichtlichen Kenntnisse waren gering. Die Schriften des Pseudo-Dionysius Areopagita (um 500) z. B. galten als echt, die darin beschriebenen Gottesdienste als Zeugnisse apostolischer Zeit. Inhaltlich handelt es sich bei dem von Papst Pius V. veröffentlichten Missale Romanum um eine redaktionell deutlich verbesserte Neufassung des Missale curiae; dieses war das um 1220 zusammengestellte Messbuch der päpstlichen Palastkapelle, dessen Erstdruck aus dem Jahr 1474 datiert; darin fehlten noch die Rubricae generales und der Ritus servandus. Näherhin verwendete Kardinal Guglielmo Sirleto einen Venediger Missale-Druck von 1497. Sein Arbeitsexemplar ist in der Vatikanischen Bibliothek erhalten (Inc. IV.29). Gestrichen wurde 1570 eine ganze Reihe von Texten, darunter einige Präfationen, an denen berechtigt Anstoß genommen werden konnte. Vollständig beseitigt wurden die Bestimmungen zur Missa Sicca. Neuerungen waren insbesondere die große Elevation von Hostie und Kelch sowie das Schlussevangelium. Das Missale von 1570 kennt zwei normative Beschreibungen des Ablaufs der Feier: Der „Ordo missae“ stellte eine jüngere römische Version des sogenannten Rheinischen Typs (Incipit „Sacerdos paratus“) aus dem 11. Jahrhundert dar. Der „Ritus servandus in celebratione missae“ ging auf den päpstlichen Zeremonienmeister Johannes Burckard aus Straßburg (1450–1506) zurück und war von diesem 1502 in zweiter Auflage publiziert worden. Die Ostung des Gebäudes oder eine bestimmte Zelebrationsrichtung, versus populum bzw. versus apsidem, wurde nicht vorgeschrieben.
Ein Ziel der Vereinheitlichung und der verbindlichen Festlegung der Liturgie war es, Missbräuche von Katholiken zu beseitigen, künftige zu verhindern sowie protestantische Einflüsse fernzuhalten. Der so genannte tridentinische Ritus verstand sich als Antwort der katholischen Reform auf die evangelische Reformation. Martin Luther betonte das Priestertum aller Gläubigen; die katholische Kirche überantwortete den Gottesdienst in besonderer Weise dem Priester unter starker Reduzierung der Beteiligung der Laienchristen.Radio Vatikan: Vatikan: Was ist die „alte Messe“? 10. Januar 2007.
Das Missale Romanum wurde unter den nachfolgenden Päpsten mehrfach durchgehend revidiert sowie den Erfordernissen der jeweiligen Zeit angepasst, beispielsweise neue Feste in den liturgischen Kalender des Kirchenjahres eingefügt und entsprechende Messformulare erstmals geschaffen. Außerdem wurden nicht nur zwischenzeitlich durch verschiedene Verlage eigenmächtig vorgenommene Änderungen an der Fassung Pius’ V. beseitigt, sondern diese unter Beiziehung weiterer liturgie- und kirchengeschichtlicher Quellen verbessert (vgl. die Bulle Cum sanctissimum Papst Clemens’ VIII. von 1604). Die gleich bleibenden Texte der heiligen Messe (Ordinarium Missae) blieben dabei bis 1960/65 weitgehend unverändert. Die erfolgten Veränderungen beziehen sich überwiegend einerseits auf die Rubriken (auch im Ordo Missae), und andererseits auf das Proprium Missae, das heißt auf die veränderlichen, besonders die biblischen, Texte der Messfeier. Längerfristige Stabilität erlangte das Missale Romanum erst mit Papst Urban VIII. (1634). In der Folgezeit wurden zahlreiche neue Feste eingefügt, im 20. Jahrhundert, noch vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil, auch neue Präfationen aufgenommen.
Überarbeitete Ausgaben des sogenannten „tridentinischen“ Missale Romanum wurden beispielsweise 1604,Clemens VIII.: 7. Juli 1604, Nachweis unter „On the Revision of the Roman Missal“ auf www.catholicliturgy.com, abgerufen am 9. Oktober 2017 (englisch). 1634,Urban VIII.: 2. September 1634, Nachweis unter „On the Revision of the Roman Missal“ auf www.catholicliturgy.com, abgerufen am 9. Oktober 2017 (englisch). 1888 (durch Leo XIII., gedruckt in Regensburg), 1920 („a Pio X. reformatum“), 1955 und 1962 veröffentlicht. Die Neuerungen im reformierten Missale Papst Pius’ X., das ab 1917 gedruckt sowie 1920 vollendet und approbiert wurde, waren so zahlreich, dass darüber ein eigenes Buch erschien.Die Neuerungen im Missale. Zusammengestellt und erläutert von Franz Brehm. Verlag Pustet, Regensburg 1920.
Unter Papst Pius XII. und Papst Johannes XXIII. Eine tiefgreifende Änderung des Missale Romanum noch vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils bildet die unter Papst Pius XII. durchgeführte Neuordnung der Liturgie der Osternacht und der Karwoche. Deren Vorbild war die Klassische Römische Liturgie, nicht die Kurialliturgie des späten Mittelalters. Die durch Pius XII. erneuerte Ordnung wurde alleinige Vorschrift, die zuvor übliche „tridentinische“ Form nicht länger erlaubt (Dekret der Ritenkongregation vom 20. November 1955: ad omnibus … in posterum unice adhibendam).
1962er-Form des Missale Romanum
Die Zelebrationsvorschriften des bisherigen Missale Romanum insgesamt wurden 1960 durch den unter Pius XII. erarbeiteten Codex Rubricarum abgelöst und dementsprechend in der als Interimsausgabe gedachten Editio typica von 1962 neugefasst (Missale Pianum saec. XX). Mit seinem Motu proprio Rubricarum instructumLateinischer Text im Netz . schrieb Papst Johannes XXIII. die Verwendung des dieserart neugestalteten Missale Romanum bis zu der von ihm im selben Dokument angekündigten allgemeinen Liturgiereform durch das bevorstehende Zweite Vatikanische Konzil vor und setzte die früheren Rubricae generales des Missale Romanum mit Wirkung vom 1. Januar 1961 außer Kraft. Gleichzeitig widerrief Johannes XXIII. ausdrücklich jegliche entgegenstehenden Privilegien, Indulte und Bräuche etiam saecularia et immemorabilia (d. h., auch wenn seit Jahrhunderten oder seit unvordenklichen Zeiten bestehend). Auch nahm er eine Veränderung im Kanon vor, indem er im Herbst 1962 den hl. Josef, den Schutzpatron der katholischen Kirche, in den Messkanon einfügte. Diese 1962er-Form der Messfeier wurde während des Zweiten Vatikanischen Konzils zelebriert und stand den Konzilsvätern bei ihrem Beschluss einer umfassenden Reform der katholischen Liturgie vor Augen.
Liturgiereform
Die vom Zweiten Vatikanischen Konzil angeordnete Erneuerung („instauratio“) der Liturgie, darunter der Messordnung (Ordo Missae) und des Missale Romanum insgesamt, erfolgte in mehreren Schritten zwischen 1964 und 1970, analog zu der 1951 bis 1957 unter Papst Pius XII. durchgeführten Neuordnung der Liturgie der Osternacht und der Karwoche. Noch während des Zweiten Vatikanischen Konzils, am 27. Januar 1965, wurde, unter gleichzeitiger Ankündigung einer Generalrevision des Missale Romanum, eine Neufassung der gesamten Zelebrationsvorschriften veröffentlicht, die die entsprechenden Teile des Messbuchs Johannes’ XXIII. von 1962 rechtswirksam ablöste: Ordo Missae. Ritus servandus in celebratione Missae. De defectibus in celebratione Missae occurentibus. Editio typica. Typis Polyglottis Vaticanis 1965. Die Liturgie von 1962, der usus extraordinarius Papst Benedikts XVI., ist folglich nicht die bis 1970 übliche Form der Messliturgie, sondern jene, die vor der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ sowie vor der verbindlichen Neuordnung der Messfeier im Jahr 1965 üblich war.
Papst Paul VI. führte die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils konsequent aus und ordnete am Gründonnerstag, dem 3. April 1969, die Veröffentlichung der insgesamt erneuerten Messordnung (Ordo Missae, Gemeindemesse) mit einer Neuausgabe des Missale Romanum (erschienen 1970) an. In der Apostolischen Konstitution Missale Romanum erklärte Paul VI.: