Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist Teil des deutschen Schifffahrtsrechts und wird grundsätzlich als Anlage der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) herausgegeben.Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV).
Sie gilt auf den in ihr aufgezählten Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsstraße). Auf Rhein, Mosel, Donau und Bodensee gelten eigene Schifffahrtsordnungen (z. B. die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung). Auf mündungsnahen Teilen der Elbe (Unterelbe), der Weser und der Ems und teilweise auf Nebenflüssen dieser Flüsse sowie auf dem Nord-Ostsee-Kanal gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Die BinSchStrO gilt für alle darauf betriebenen Fahrzeuge. Sportboote bis 20 m Länge (Kleinfahrzeuge) haben Fahrzeugen der Berufsschifffahrt in der Regel auszuweichen.
Im ersten Teil der BinSchStrO werden u. a. Fahrregeln, Ausrüstungspflichten sowie Tag- und Nachtzeichen der Fahrzeuge und der Wasserstraßen festgelegt. Der zweite Teil enthält für 18 regionale Bereiche Sondervorschriften, die z. B. die Maße der Fahrzeuge und ihren Tiefgang spezifisch begrenzen oder Höchstgeschwindigkeiten festlegen. Der dritte Teil der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung enthält Vorschriften zum Gewässerschutz und zur Abfallbeseitigung.
Die BinSchStrO hat große Übereinstimmungen mit der Europäischen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (CEVNI).
Gliederung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Erster Teil
(Zahlen repräsentieren die Kapitel, die dann in der Verordnung noch weiter untergliedert werden) 1 – Allgemeine Bestimmungen 2 – Kennzeichnen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung 3 – Bezeichnung der Fahrzeuge 4 – Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte 5 – Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße, siehe Bildtafel der Binnenschifffahrtszeichen in Deutschland 6 – Fahrregeln 7 – Regeln für das Stillliegen, das Ankern und das Festmachen 8 – Zusatzbestimmungen 9 – Fahrgastschifffahrt
Zweiter Teil – Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen 10 – Neckar 11 – Main 12 – Main-Donau-Kanal 13 – Lahn 14 – Schifffahrtsweg Rhein-Kleve 15 – Norddeutsche Kanäle 16 – Wesergebiet 17 – Elbe 18 – Ilmenau 19 – Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave 20 – Saar 21 – Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen 22 – Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal 23 – Havel-Oder-Wasserstraße 24 – Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße 25 – Saale und Saale-Leipzig-Kanal 26 – Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße 27 – Peene 28 – Donau
Dritter Teil – Umweltbestimmungen 29 – Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen
Anlagen Anlage 1: Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt (Nationalitätenkennzeichen) Anlage 3: Bezeichnung der Fahrzeuge Anlage 6: Schallzeichen Anlage 7: Schifffahrtszeichen, siehe Bildtafel der Schifffahrtszeichen in Deutschland Anlage 8: Bezeichnung der Wasserstraße Anlage 9: Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“ Anlage 10: Liste der berauschenden Mittel und Substanzen Anlagen 2, 4, 5 und 11: ohne Inhalt. Dazu heißt es in der Verordnung: "An mehreren Stellen dieser Verordnung findet sich der Vermerk „ohne Inhalt“ oder „keine besonderen Vorschriften“, da die Nummerierung der Paragrafen und Anlagen im Hinblick auf die europäische Vereinheitlichung der Schifffahrtspolizeiverordnungen einer Entschließung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt Entschließung Nummer 24 vom 15. November 1985 in der vierten revidierten Fassung) folgt bzw. die Sonderkapitel eine einheitliche Gliederungsstruktur enthalten sollen."
Einzelnachweise
Weblinks Text der BinSchStrO Institut für Transport- und Verkehrsrecht -Abteilung Binnenschiffahrtsrecht- der Universität Mannheim mit Texten und Urteilsdatenbank Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Verkehrsrecht - Binnenschifffahrtsrecht, Informationen auf der Seite der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Wasserstrassen, Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr (BMV)
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