Das Referendum über die Verpflichtung durch die EU zur Ansiedlung von Nichtungarn in Ungarn fand am 2. Oktober 2016 statt. Ausgelöst wurde es durch den Beschluss des , des ungarischen Parlaments, über die Frage ein verbindliches Referendum abzuhalten. Den Hintergrund hierfür bildete die europaweite Debatte um den Umgang mit der Fluchtzuwanderung in den Jahren 2015/2016, bei der auch die Idee eines Schlüssels für die Verteilung Schutzsuchender auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen wurde.

Mit dem Referendum wollte die ultranationalistische Regierung Orbán, ihre ablehnende Haltung gegenüber den Plänen der EU unterstreichen und legitimieren. Das Plebiszit wurde sowohl in Ungarn selbst, als auch in der Europäischen Union und weltweit stark wahrgenommen und äußerst kontrovers diskutiert. Die Opposition in Ungarn rief zum Byokott der Abstimmung auf, die einem 50-%-Beteiligungsquorum unterlag.

Bei der Abstimmung sprachen sich zwar 98,4 % der gültig Abstimmenden im Sinne der Regierung gegen eine Verpflichtung durch die EU zur Ansiedlung aus, jedoch lag die Beteiligung nur bei 44 %, womit die Abstimmung keine Gültigkeit erlangte. Ein nachfolgender Versuch der Regierung Orbán eine entsprechende Änderung der Verfassung im Parlament zu beschließen, scheiterte dort an der notwendigen Zweidrittelmehrheit.

Hintergrund

Der starke Anstieg der Fluchtzuwanderung nach Europa im Jahr 2015 führte zu einer Debatte über den angemessenen Umgang auf der Ebene der Europäischen Union. Einerseits erlebten insbesondere EU-Staaten mit einer EU-Außengrenze (Italien, Griechenland) einen starken Anstieg der Ersteinreise von Flüchtenden. Zum anderen kam es zu einem starken Anstieg von Anträgen auf Asyl in einer Reihe von europäischen Staaten (unter anderem Deutschland, Schweden). Vor diesem Hintergrund wurde überlegt, einen Verteilschlüssel zur innereuropäischen Verteilung der Ankommenden einzuführen, um so eine gerechtere Lastenverteilung zu erreichen.

Der Rat der Europäischen Union, in dem die nationalen Regierungen der EU vertreten sind, fasste am 22. September 2015 mit qualifizierter Mehrheit, gegen die Stimmen Ungarns, der Slowakei, Tschechiens und Rumäniens, einen entsprechenden Beschluss. Für Ungarn bedeutete dies in einem ersten Schritt gut 1.300 Personen aufzunehmen. Die ungarische Regierung (Kabinett Orbán III) reichte daraufhin im Dezember 2015 gegen diese Quotenregelung Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Zugleich kündigte sie an, ein nationales Referendum zu der Frage abzuhalten.

Der Weg zum Referendum Der Beschluss des Referendums Von Beginn an gab es Debatten darüber, ob in dieser Frage überhaupt ein nationales Referendum abgehalten werden dürfe. Die entsprechenden Regelungen waren schließlich im Rat der EU, in dem auch Ungarn mitwirkte, gemäß der von allen EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam vereinbarten Verfahren beschlossen worden. Zugleich gab es keine Rechtsgrundlage, wonach der Europäischen Union durch einen einzelnen Mitgliedsstaat ihn selbst betreffende Sonderregelungen auferlegt werden könnten.

Am 24. Februar 2015 legte Ministerpräsident Viktor Orbán dem , der nationalen Wahlkommission Ungarns, folgende Abstimmungsfrage zur Prüfung vor: . Die damals 12-köpfige Kommission, setzte sich aus sieben formal parteilosen Mitgliedern zusammen, die jedoch vom regierenden Wahlbündnis Fidesz–KDNP im Parlament mit ihrer eigenen Zweidrittelmehrheit auf einer gemeinsamen Liste gewählt worden waren. Darüber hinaus konnten die damals fünf Parteien im Parlament (die rechtsradikale Partei des Ministerpäsidenten Fidesz, die mit ihr regierende national-konservative KDNP, die sozialdemokratische MSZP, die rechtsextreme Jobbik sowie die grüne LMP), jeweils eine weitere Person entsenden. Die Kommission entschied mit neun zu drei Stimmen, dass die Abstimmungsfrage zulässig sei, wobei die Gegenstimmen von András Litresits (MSZP), von László Bodolai (LMP) und dem parteilosen Adrián Fábián, damals Leiter des Lehrstuhls für Verwaltungsrecht an der Universität Pécs, kamen.

Gegen die Entscheidung der Wahlkommission legten Teile der Opposition Beschwerde bei der Kúria, dem obersten ungarischen Gericht ein. Dieses entschied jedoch am 3. Mai 2016 ebenfalls, die Frage sei rechtmäßig. Das Parlament beschloss daraufhin am 10. Mai 2016 das von Ministerpräsident Orbán beantragte Referendum. Staatspräsident János Áder legte am 5. Juli 2016 den Tag der Abstimmung auf den 3. Oktober 2016 fest.

Der Abstimmungskampf mini|Poster der Regierung zum Referendum in Zichyújfalu () mini|Plakat der Spaßpartei Zweischwänziger Hund (Magyar Kétfarkú Kutya Párt) mit der Aufforderung, sowohl ein Kreuz bei „Ja“ als auch bei „Nein“ und damit den Stimmzettel ungültig zu machen In der folgenden Tabelle sind die Standpunkte samt Abstimmungsempfehlungen der größten ungarischen Parteien zusammengefasst. Die fett gedruckten Parteien waren am Tag der Abstimmung im Parlament vertreten. Stimm-empfehlung Politische Partei PolitischeOrientierung Parteivorsitzender Beleg für ein „Ja“ Magyar Liberális Párt (MLP) Liberalismus Gábor Fodor für ein „Nein“ Fidesz National-Konservativmus Viktor Orbán Christlich-Demokratische Volkspartei (KDNP) Christdemokratie Zsolt Semjén Jobbik rechtsextremer Nationalismus Gábor Vona Ungarische Arbeiterpartei (MMP) Kommunismus Gyula Thürmer Unabhängige Partei der Kleinlandwirte, der Landarbeiter und des Bürgertums (FKgP) Agrariertum Péter Hegedüs Ungarische Wahrheits- und Lebenspartei (MIÉP) Nationalismus Zoltán Fenyvessy Boykott derAbstimmung Ungarische Sozialistische Partei (MSZP) Sozialdemokratie Gyula Molnár Demokratikus Koalíció (DK) Sozialliberalismus Ferenc Gyurcsány Együtt Sozialliberalismus Viktor Szigetvári Dialog für Ungarn (PM) Grüner Liberalismus Tímea SzabóGergely Karácsony Die Heimatlandpartei (HN) Sozial-Konservatismus Árpád Kásler Moderne Ungarische Bewegung (MoMa) Liberaler Konservatismus Lajos Bokros Arbeiterpartei Ungarns 2006 Marxismus Attila Vajnai für ungültig stimmen Partei des zweischwänzigen Hundes (MKKP) Spaßpartei Gergely Kovács keine Empfehlung Lehet Más a Politika (LMP) Grüner Sozialismus Bernadett SzélÁkos Hadházy

Internationale Reaktionen Das Referendum in Ungarn erfuhr bereits im Vorfeld eine sehr große internationale Aufmerksamkeit. Teilweise wurde es als Zeichen der Schwäche der Regierung Orbán interpretiert. So gab Der Spiegel die Auffassung des ungarischen Politologen Attila Tibor Nagy wieder, Der britische The Guardian berichtete, dass die Kampagne der Regierung zum Referendum zu einer erbitterten Spaltung in Ungarn beitrage. Der österreichische ORF zitierte Vertreter der ungarischen Opposition, die in dem Referendum vor allem einen Angriff auf die EU und eine Gefährdung der ungarischen EU-Mitgliedschaft sahen und daher zum Boykott aufriefen.

Die Europäische Kommission zeigte von Beginn an ihr Unverständnnis für ein Referendum über eine Frage, zu der Ungarn gar keine alleinige Regelungskompetenz habe.

Ergebnis Das Referendum über die das Recht der Europäischen Union, ohne Zustimmung des ungarischen Parlaments („Nationalversammlung“) Nichtungarn in Ungarn anzusiedeln, fand am Sonntag, den 2. Oktober 2016 statt. Von den gut 8,27 Millionen Stimmberechtigten ab 18 Jahre nahmen 3.643.055 (= 44 %) am Referendum teil. Da das 50-%-Beteiligungsquorum nicht erreicht wurde, war die Abstimmung ungültig (beziehungsweise wurde gemäß ungarischer Lesart als „nicht stattgefunden“ gewertet) und die Vorlage scheiterte unecht. Die Abstimmungsfrage lautete:

Von den abgegebenen gültigen Stimmen sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 3.362.224 (= 98,4 %) gegen ein Recht der EU zur Ansiedlung von Nichtungarn in Unngarn ohne Zustimmung des ungarischen Parlaments aus. Dafür stimmten hingegen nur 56.163 (= 1,6 %) Personen. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei sehr hohen 6,5 %.

Angesichts der ungewöhnlich niedrigen Beteiligung von nur 44 % (bei der Parlamentswahl 2014 hatten sich 61,7 % beteiligt, bei der nachfolgende Parlamentswahl 2018 sogar 70,1 %), wird deutlich, dass das Referendum durch Teile des Stimmvolks boykottiert wurde, um ein unechtes Scheitern am Quorum zu provozieren. Auch der sehr hohe Anteil an ungültigen Stimmen, der höher lag als der Anteil an „Ja“-Stimmen, kann als Ausdruck des Protests gewertet werden.

Endergebnis des Referendums über die Verpflichtung durch die EU zur Ansiedlung von Nichtungarn in Ungarn vom 2. Oktober 2016Database and Search Engine for Direct Democracy: Ungarn, 2. Oktober 2016 : Recht der Europäischen Union, Quoten für Nichtungarn festzulegen. Gebiet Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) 8.272.625 3.643.055 44,04 % 3.418.387 93,84 % 224.668 6,17 % 56.163 1,64 % 3.362.224 98,36 %

Folgen Reaktionen auf das Abstimmungsergebnis Noch am Abend der Abstimmung sprach Viktor Orbán von einem . Orbán forderte die Regierungen der anderen EU-Staaten auf, das Ergebnis der Abstimmung zur Kenntnis zu nehmen, und kündigte an, dass er die ungarische Verfassung ändern wolle, um das Wählervotum umzusetzen. Ferenc Gyurcsány, Parteiführer der oppositionellen Demokratikus Koalíció, sprach dagegen davon, dass die niedrige Stimmbeteiligung die fehlende Unterstützung der Mehrheit des Volkes für die Regierung zeige. Das sei gut so, weil die Migrationsfrage ein gesamteuropäisches Problem sei.

Zur gleichen Einschätzung kam die deutsche Zeitung Die Zeit. Zudem entlarve sich der Populist selbst, wenn er zunächst das Volks befrage, aber bei dann ausbleibendem Rückhalt, seine Agenda per Parlamentsbeschluss verfolge. Einen Einfluss auf die EU-Politik könne so ohnehin nicht genommen werden. Alexander Graf Lambsdorff, seinerzeit deutscher Vizepräsident des Europäischen Parlaments, sprach von einer für Viktor Orbán.

Weitere Entwicklung Nur wenige Wochen später brachte die Regierung Orbán eine Verfassungsänderung ins Parlament ein, mit der die Ansiedlung von Nichtungarn in Ungarn nur auf Grundlage eines ungarischen Gesetzes hätte erfolgen dürfen. Bei der Abstimmung wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen verfehlt, nachdem nur 131 Abgeordnete dafür stimmten.

Im April 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof über die Weigerung Ungarns sowie Tschechiens und Polens zur Aufnahme von Geflüchteten gemäß des europäischen Verteilschlüssels. Demnach hätten die drei Länder hierzu kein Recht gehabt und seien zur Aufnahme verpflichtet gewesen.

Siehe auch Nationale Konsultation (Ungarn 2017)

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

#2016 Ungarn Ungarn 2016 Kategorie:Europäische Flüchtlingskrise Kategorie:Migrationspolitik (Ungarn) Kategorie:Ungarische Geschichte (21. Jahrhundert) Kategorie:Europapolitik der EU-Mitgliedstaaten Kategorie:Geschichte der europäischen Integration Ungarn 2016