mini|Feuerwerk beim Japan-Tag in Düsseldorfrahmenlos|zentriertKlang eines entfernten Feuerwerks
Ein Feuerwerk ist eine pyrotechnische Darbietung, zumeist am Nachthimmel, bei der Feuerwerkskörper planmäßig gezündet werden. Es zeichnet sich durch Licht- bzw. Farb- und Knalleffekte aus.
„Feuerwerk / Feuerwerker / Feuerwerkerei“ In der Ausgabe 1905 von Meyers Großem Konversationslexikon enthält der Artikel Feuerwerkerei die wesentlichen Aussagen über „Herstellung und Abbrennen von Feuerwerkskörpern“. Feuerwerkerei wird weitestgehend als Eindeutschung des Begriffs Pyrotechnik verstanden. Weitere Begriffe des Wortfeldes wurden in dem Lexikon auf Feuerwerkerei weitergeleitet. In der Gegenwart wird der Begriff nur noch selten verwendet.
Strittig ist die Frage, ob man den Begriff Feuerwerk um den unbestimmten Artikel „ein“ erweitern oder im Plural verwenden sollte („Feuerwerke“). Befürworter dieser Begriffsverwendung weisen darauf hin, dass dadurch einzelne Feuerwerksdarbietungen, die zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort stattfanden oder stattfinden (sollen), bzw. verschiedene Arten von Feuerwerk bezeichnet werden. „Feuerwerk“ ohne Artikel bzw. mit dem bestimmten Artikel „das“ sei (im Sinne von „das Feuerwerk im Allgemeinen“) demnach eine Gattungsbezeichnung, die sich auf eine Gesamtmenge beziehe, deren einzelne Elemente „Feuerwerke“ genannt würden. Indem der Duden in einer „Deklinationstabelle“ die Formen des Substantivs „Feuerwerk“ im Singular und im Plural präsentiert, erklärt er implizit dessen Verwendung für zulässig. Auf der Website „heute-lernen.de“ wird hingegen die Frage „Gibt es einen Plural von Feuerwerk?“ verneint.
Mit dem Begriff Feuerwerker werden umgangssprachlich auch Pyrotechniker bezeichnet, die für die Vorbereitung und Durchführung von Feuerwerksdarbietungen zuständig sind. Korrekt ist allerdings nur die Bezeichnung von Munitionsfachkundigen, zu deren Aufgaben die Munitionsräumung (EOD), also das Lokalisieren, Entfernen und Delaborieren (Unschädlichmachen) von Munition gehört, als Feuerwerker. Pyrotechniker sind nicht in der Kampfmittelräumung ausgebildet. Sie sollen die Entstehung von Feuer und Explosionen nicht verhindern, sondern herbeiführen.
Arten von Feuerwerk Meyers Konversations-Lexikon unterschied im Jahr 1905 in dem Artikel „Feuerwerkerei (Pyrotechnik)“ zwischen „Kriegsfeuerwerkerei“ einerseits und „Lust- oder Kunstfeuerwerkerei“ andererseits. Zu ersterer gehörte vor allem der Einsatz von Munition für „Kriegsfeuer“. Letztere dienten demnach ausschließlich zivilen Zwecken, vor allem der Auslösung positiver Gefühle durch die Wahrnehmung der Effekte einzelner Feuer wie des Feuerwerks als Ganzes.
Pyrotechnische Effekte umfassen Licht- (Formen, Farben), Geräusch- (Knall, Pfeifen), Rauch- und Wärmeerzeugung sowie künstlichen Nebel.
In der Art der Pyrotechnik unterscheidet man hauptsächlich zwischen Boden- und Höhenfeuerwerk: Zum Höhenfeuerwerk (Hochfeuerwerk) zählt man grundsätzlich alle Feuerwerkskörper, deren Effektkörper in die Höhe geschossen werden oder die durch einen Eigenantrieb in die Höhe steigen. Zum Höhenfeuerwerk zählen Feuerwerkskörper wie Bomben, Raketen und viele Feuerwerksbatterien. Zum Bodenfeuerwerk gehören fest mit dem Boden verankerte Feuerwerkskörper wie Fontänen, Vulkane, Sonnen, Springbrunnen und Wasserfälle sowie Lichterbilder und Kometen. Da diese klassische Art zur Zeit des Barocks sehr beliebt war (und heutzutage oft zu Barockmusik abgebrannt wird), nennt man Bodenfeuerwerk häufig auch Barockfeuerwerk. Bengalische Lichterbilder sind eine Sonderform. Sie stellen Schriften, Bilder wie Herzen und Ringe (zu Hochzeiten) oder anderes dar. Feuerwerkskörper, die ihre Effekte zwar nach oben in die Luft ausstoßen, aber sich selbst nicht vom Boden lösen, nehmen eine Zwischenstellung zwischen dem Boden- und dem Höhenfeuerwerk ein. Dazu zählen Feuerwerkskörper wie Feuertöpfe und Römische Lichter sowie Rauch- und Flammeneffekte. Werden bei einem Feuerwerk gleichzeitig oder nacheinander feststehende und aufsteigende Feuerwerkskörper abgebrannt, spricht man häufig von einem kombinierten Boden- und Höhenfeuerwerk.
Feuerwerksscherzartikel und Tischfeuerwerk bilden eine besondere Form und werden als Kleinstfeuerwerk bezeichnet.
Einteilung in Gruppen und Klassen Die Einteilung in Kategorien erfolgte im Jahr 2009 in der EU nach dem Umfang der Effektsätze und der davon ausgehenden Gefahren – für die höheren Kategorien, insbesondere Kategorie F4, ist EU-weit eine Ausbildung als Pyrotechniker – für mindere Gefährdungen ein Mindestalter oder Volljährigkeit notwendig. In der EU gibt es folgende Kategorien (angegeben sind auch die ehemaligen Klassifizierungen in Deutschland bis 2009, die teils den heutigen EU-Richtlinien entsprechen):Gefahrenkategorien.
Großfeuerwerk (KAT. F4, in Deutschland ehemals Klasse IV): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen.
Mittelfeuerwerk (KAT. F3, in Deutschland ungefähr der damaligen Klasse III entsprechend): Feuerwerkskörper, die in Deutschland nur von Personen mit einer behördlichen Erlaubnis oder von Pyrotechnikern erworben und abgebrannt werden dürfen. Diese sind von begrenztem Ausmaß, vornehmlich bezüglich der Steighöhe und der Menge des pyrotechnischen Satzes. In einigen EU-Staaten (s. u.) sind Erwerb und Abbrand auch für Erwachsene ohne pyrotechnische Ausbildung oder spezielle Erlaubnis legal.
Kleinfeuerwerk (KAT. F2, in Deutschland ehemals Klasse II/PII entsprechend, jedoch fassen die EU-Bestimmungen die Kategorie weiter): Unter diese Kategorie fallen Feuerwerkskörper, die von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen erworben und abgebrannt werden dürfen. Die Altersgrenze zum Erwerb von Artikeln dieser Kategorie können die einzelnen Mitgliedstaaten der EU bestimmen. U. a. in Deutschland ist die Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt, in manch anderen EU-Mitgliedstaaten an Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Auch wird diese Kategorie von manchen EU-Mitgliedern eingeschränkt: So dürfen in Deutschland Raketen über 20 g NEM – die EU-Norm begrenzt diese in Kategorie F2 auf 75 g – nur von Personen mit behördlicher Erlaubnis oder ausgebildeten Pyrotechnikern erworben und abgebrannt werden. Gleiches gilt in Deutschland für Bodenknallkörper, die Blitzknallsatz statt Schwarzpulver enthalten. Kleinstfeuerwerk (KAT. F1, ehemals ungefähr der Klasse I/PI in Deutschland entsprechend, jedoch sind die Satzmengen der EU-Norm teils höher): Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk, sogenanntes „Jugendfeuerwerk“: Feuerwerksartikel dieser Kategorie (z. B. Knallerbsen, die meisten Wunderkerzen, kleine Fontänen und Vulkane) sind meist ohne gesetzliche Einschränkung das ganze Jahr erwerb- und verwendbar.
Die genauen rechtlichen Regelungen bzgl. Bedingungen für Abgabe, Besitz und Verwendung sind in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich. So dürfen z. B. in Spanien, Polen, Tschechien, Slowenien und Dänemark, auch KAT. F3-Artikel von Volljährigen (ab 18 oder 21 Jahren) erworben und abgebrannt werden, während in Deutschland und Österreich für F3 eine spezielle behördliche Erlaubnis oder eine Befähigung zum Erwerb, Besitz oder Abbrand erforderlich ist.
Musikfeuerwerk
Feuerwerke, die zur Musik choreografiert werden, nennt man Musikfeuerwerke. Ihre Entwicklung begann mit Feuerwerks-Begleitmusik der Barockzeit, etwa mit Händels Music for the Royal Fireworks HWV 351. Allerdings ist unbekannt, inwieweit die Feuerwerker damals tatsächlich synchron zur Musik geschossen haben. Die Uraufführung von Händels „Music for the Fireworks“ geriet am 21. April 1749 zu einem Fiasko, bei dem Teile der Aufbauten in Brand gerieten.
Heute sind – über eine passende Musikuntermalung weit hinausgehend – mithilfe von Zündmaschinen und dem Einsatz von Notationssystemen für Feuerwerke schlaggenaue Feuerwerke technisch möglich.
Weitere Typen Weitere Typen sind das Seefeuerwerk (das von Flößen oder kleinen Inseln aus geschossen wird), Technisches Feuerwerk, die Feuershow, Film-Spezialeffekte oder die reine Illumination, also Beleuchtung mittels pyrotechnischer Effekte, teils auch Knalleffekte.
Sonderformen: Bühnenfeuerwerk ist Feuerwerk, das in unmittelbarer Nähe von Personen zulässig ist Theaterfeuerwerk ist speziell für die Benutzung in geschlossenen Räumen vorgesehen
Zusätzlich fallen unter die einschlägigen Regelungen: Rauch- oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstände, pyrotechnische Signalmittel, Bengalfeuer und Schellackfeuer sowie Böllerpatronen für Böller- oder Salutkanonen. Einen Überblick hierüber geben der Artikel Pyrotechnischer Gegenstand sowie der Abschnitt Rechtliches. Das Konfettifeuerwerk ist eine nicht pyrotechnische Vorführung, es wird üblicherweise mit Druckluft geschossen und gilt als Bühneneffekt.
Im Sommer 2015 wurde vom japanischen Start-Up-Unternehmen ALE (Astro Live Experiences, gegründet von der Astronomin Lena Okajima) angekündigt, farbige Sternschnuppen künstlich durch Ausstoßen von Kügelchen mit Durchmesser der Größenordnung Zentimeter aus einem Satelliten in 400 bis 500 km hohem meridionalem Erdorbit zu erzeugen. In 60 km Höhe würden die kleinen Körper mit 9 km/s deutlich langsamer als natürliche Sternschnuppen in die bremsende Erdatmosphäre eindringen, entsprechend länger aufglühen und in ihrer Gesamtheit einen Leuchtstreifen ergeben.Feuerwerker wollen Weltall erobern: Sternspucker 2.0, ORF.at, 2. Juli 2015.Feuerwerk im All: Start-up plant Sternschnuppen auf Bestellung, derstandard.at, 2. Juli 2015, 08:22. Nach siebenjähriger Entwicklungszeit wurde von der japanischen Weltraumagentur JAXA am 18. Januar 2019 ein erster Satellit, der nebenher auch Messdaten sammelt, auf eine Umlaufbahn in 500 km Höhe gebracht.
Farben und Erscheinungsformen des Feuerwerks
mini|Vorbereitung eines Brillantfeuerwerks, Burgfest Sayn Die Farbgebung eines Feuerwerkkörpers ist von Eigenschaften der beigemischten Stoffe abhängig. Die chemischen Elemente, in der Regel Metalle, die für die Farbgebung verantwortlich sind, werden in Form von Metallsalzen beigemischt. Beispiele sind Natriumoxalat für Gelb, Bariumnitrat für Grün, Kupferoxid für einen blauen Farbeffekt und Strontiumnitrat für eine karminrote Färbung.
Die Hitze, die durch die Verbrennung des pyrotechnischen Satzes entsteht, führt unter anderem dazu, dass die Atome der chemischen Elemente angeregt werden. Das bedeutet, dass den äußersten Elektronen der Atome eine spezifische Energiemenge zugeführt wird, wodurch sie auf ein höheres Energieniveau angehoben werden. Diese zusätzliche Energie wird beim Zurückfallen auf das niedrigere Energieniveau in Form von Photonen einer spezifischen Wellenlänge wieder abgegeben, was vom Beobachter dann als farbiges Leuchten wahrgenommen wird. Außer dem bereits genannten sind noch weitere Zusätze zur Farbgebung üblich. Generell bedarf es dabei eines Chlordonators, z. B. PVC, um kräftige Farben zu erzeugen. Unter Berücksichtigung der chemischen Eigenschaften ist die Mischung der Farbgeber grundsätzlich möglich.
Im Gegensatz zu einer Flamme, die durch Mischungen in fast jeder beliebigen Farbe eingefärbt werden kann, sind Funken in ihrer Farbe stark beschränkt. Bei Funken handelt es sich im Gegensatz zu einer Flamme um heiße Partikel, d. h. feste oder flüssige Objekte. Deren Lichtemission wird von der Schwarzkörperstrahlung definiert und ist von der Temperatur abhängig. Dabei werden nur Farben von rot/orange über gelb/gold zu weiß/silber angenommen. Auf der Basis von Metallen, die in der Gasphase verbrennen, sind auch Funken mit einer intensiv farbigen Gashülle bekannt. Es wurden sogar Funken aus den seltenen Erdmetallen beschrieben, die ihre Farbe im Flug zwischen dem typischen Gelbgold und einer ungewöhnlich gefärbten, intensiv grünen oder pinken Phase wechseln. Hierbei findet ein Wechsel zwischen Schwarzkörperstrahlung und elementspezifischer Emission in der Gasphase statt.