Ein Patronym oder Vater(s)name ( oder [sc. ]) ist ein vom Vornamen des Vaters oder eines entfernteren männlichen Vorfahren abgeleiteter Name. Nimmt der Name auf die Mutter Bezug, so nennt man ihn Metronym (zu ) oder latinisiert Matronym (zu ).
Prinzipiell sind zwei Arten zu unterscheiden: der von Vater oder Mutter, auch Großvater oder Großmutter abgeleitete, nicht vererbliche Name zusätzlich zum oder anstelle vom Familiennamen (echtes Patro-/Metronym; bisweilen mit einer Erbnamensitte verbunden) der von Vater, der Mutter oder einem entfernteren Vorfahren abgeleitete Name, der als Familienname auf die Abkömmlinge übergeht (patro-/metronymischer Familienname; Familienname mit Abstammungsbezeichnung).
Patronyme sind abzugrenzen von Namen, die „Verwandtschaft im Geiste“ ausdrücken und so beispielsweise auf Paten oder religiöse Gestalten Bezug nehmen, wobei ebenfalls Abstammungsbezeichnungen vorkommen können (z. B. „Tochter von Maria“, „Sohn der Trinität“).
Allgemeines Sprachliche Form Sprachlich kann das Patronym in folgenden Formen auftreten: in Verbindung mit einer Abstammungsbezeichnung (z. B. arabisch bzw. im Kontext /; /; ; türkisch oğlu/kızı); auch als Präfix (z. B. ) Suffix (z. B. isländisch ) – alle in der Bedeutung „Sohn/Tochter von“ mit rein morphologischer Kennzeichnung (z. B. ; armenisch genitivisch ) ungekennzeichnet (also wie ein weiterer Vorname) abgekürzt (z. B. im Tamil vorangestellt)
Rechtliche Behandlung Länder mit Patronym Echte Patronyme sind beispielsweise in folgenden Ländern von Rechts wegen ausdrücklich vorgesehen: neben Familiennamen: : , Art. 9 bzw. , Art. 19 : , Art. 19; , Art. 58 : , Art. 18; , Art. 69 : , Art. 28; , Art. 147 : Codul civil al Republicii Moldova, Art. 36 : , Art. 22; , Art. 45 : Azərbaycan Respublikasının Mülki Məcəlləsi, Art. 26; , Art. 53 : Қазақстан Республикасының азаматтық кодексі, Art. 15; , Art. 63 : O’zbekiston Respublikasining Fuqarolik kodeksi, Art. 19; O’zbekiston Respublikasining Oila kodeksi, Art. 69 : , Art. 54; , Art. 63 : , Art. 20; , Art. 58 : , Art. 24 : , Art. 32, 36 anstelle von Familiennamen: : Lög um mannanöfn, 1996 nr. 45 17. maí, Art. 8 – Name des Vaters oder der Mutter als Kennzeichnungsname () : , Art. 31, 32 – Name des Vaters und des Großvaters : /Xeerka Madaniga Soomaaliyeed, , Art. 38 – Name des Vaters und des Großvaters
In Skandinavien besteht die Möglichkeit, ein Patronym für ein Kind zum Familiennamen zu machen: : Navneloven, § 7 : Lag (2016:1013) om personnamn, § 4 : Lov om personnavn (navneloven), § 4
Deutschland Das deutsche Sachrecht kannte bis 2024 nur Vor- und Familiennamen ( PStG). Ein echtes Patronym war bis dahin also für eine von Geburt an deutsche Person nur als weiterer Vorname möglich.vgl. ECLI:DE:KG:2006:0329.1W71.05.0A (Christiansdottir) Seit der Reform des Namensrechts durch den Bundestag vom 12. April gilt: Als Geburtsname eines Kindes, das der friesischen Volksgruppe angehört, kann auch ein Patronym, d. h. eine Ableitung vom Vornamen des Vaters, oder ein Matronym, d. h. eine Namensableitung vom Vornamen der Mutter bestimmt werden.
Für die Namensführung von Ausländern ist deren Heimatrecht maßgeblich ( EGBGB). Ein echtes Patronym bleibt also grundsätzlich erhaltenBGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 (XII ZB 180/12; bulgarischer Vatersname Naydenova), vom 9. Juni 1993 (XII ZB 3/93; Aussiedler aus der UdSSR) und vom 26. Mai 1971 (IV ZB 22/70; marokkanischer Vatersname ben Mohamed unter Hinweis auf Arrêté viziriel vom 3. April 1950) und wird ins Personenstandsregister entweder als so genannter Zwischenname oder, wenn es den Familiennamen ersetzt, als Familienname eingetragen. Ein Zwischenname wird im Meldewesen wie ein weiterer Vorname behandelt.Der Umgang mit Vatersnamen, in: Rehm: Newsletter Pass-, Ausweis- und Melderecht (November/Dezember 2015)
Ist für das Personenstandsregister eine Umschrift erforderlich, so ist nach Möglichkeit die in einer Urkunde des Heimatstaates wie dem Reisepass enthaltene Umschrift zu übernehmen; hilfsweise ist nach ISO-Norm umzuschreiben.Nr. A 4.2 PStG-VwV Es kommt insbesondere im osteuropäischen Bereich vor, dass Vor- und Familienname im Reisepass auch in einer meist am Englischen orientierten Umschrift eingetragen sind,vgl. ICAO Doc 9303-3, Abschnitt 6.B. das Patronym aber nur in Originalschrift.für Russland: Приказ Федеральной миграционной службы (ФМС России) от 15 октября 2012 г. N 320, Abs. 97 In diesem Fall werden Vor- und Familienname nach dem Reisepass, das Patronym jedoch gemäß ISO-Umschrift erfasst.Reinhold Vogt: Die Namensführung in der Ehe im Wandel der obergerichtlichen Rechtsprechung (2007), S. 3
Bei einem Statutenwechsel hin zum deutschen Recht infolge von Einbürgerung oder Rechtswahl (anlässlich Eheschließung oder Geburt, Art. 10 Abs. 2 und 3 EGBGB) räumt EGBGB gewisse Wahlmöglichkeiten ein. So kann ein echtes Patronym, das neben einem Familiennamen steht, unter Angleichung an das deutsche Recht zum weiteren Vornamen werden oder auch entfallen. Wird keine derartige Erklärung abgeben, bleibt das Patronym als solches bestehen, es wird aber z. B. im Reisepass nicht angegeben.Nr. 4.1.2.2 PassVwV Wurde bisher kein Familienname geführt, so wird beim Statutenwechsel ein Patronym gegebenenfalls zum Familiennamen (Beispiel: Yared Dibaba).
Namensbildung nach Sprache Westgermanische Sprachen Deutsch Familiennamen sind seit dem Spätmittelalter üblich, und Patronymika werden sekundär fixiert. Das Patronym konnte allein oder in Verbindung mit einem Familiennamen gebraucht werden. Beispiel: Peter Aretz Hauser „Peter Hauser, Arnolds Sohn“. In alten Urkunden ist er dann als Peter Aretz, Peter Hauser oder Peter Aretz Hauser zu finden. Im Herzogtum Schleswig, in dem sich der deutsche, dänische und friesische Sprachraum treffen, wurden Familiennamen per königlich-dänischem Dekret erst 1771 eingeführt. Dennoch blieb die patronymische Namensgebung noch bis in das 19. Jahrhundert in vielen Orten in Gebrauch.
Im deutschen Sprachraum sind etliche Vorsilben und Endungen bekannt:Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. dtv-Band 2490. 1. Auflage. dtv, 1998, ISBN 3-423-03266-9, S. 78ff.
Die Bildung des Patronyms erfolgte im norddeutschen Sprachraum nach dänischem Vorbild oft durch Anhängen der Endung -sen („Sohn“) an den Vornamen. Beispiel: Peter Jans-sen „Peter, Sohn des Jan“ Im nordostdeutschen Sprachraum sind oft Patronyme mit der Endung -ke/-cke (niederdeutsche Verkleinerungsform) zu finden. Beispiel: Geri-cke „der Kleine vom Gerhardt (oder Gerd)“ / „Sohn des Gerhardts (oder Gerds)“. Seit der napoleonischen Gesetzgebung 1808 bzw. 1811 zur Fixierung der Nachnamen setzte sich allmählich durch, dass als Nachname nicht der väterliche Vorname übernommen wurde. Auch waren Patronyme auf Genitiv-Endungen verbreitet. im ganzen Nordwesten auf -s (starker Genitiv), z. B. Hendricks, Hermanns, Mertens. Ob es sich bei einem aus einem Vornamen gebildeten Familiennamen um eine patronymische Ableitung auf -sen mit verschliffener Endung oder um ein Genitiv-s handelt, lässt sich nur ermitteln, wenn der Name auf seinen Ursprung zurückgeführt wird. Namen auf -en (schwacher Genitiv) im nordwestlichen und westlichen Deutschland in einem Saum von Ostfriesland über Emsland, Westmünsterland, Niederrhein, Eifel, Hunsrück bis zum Saarland. Teils auch an der schleswig-holsteinischen Westküste, vor allem in Nordfriesland. Das Suffix -en wurde bei Rufnamen verwendet, die entweder auf einen Vokal oder überwiegend auf die Konsonanten -t, -s, -z enden, z. B. Otten (aus Otto), Kuhnen (Kuno), Kürten (Kurt), Hansen (Hans), Heinzen (Heinz). Auch weitere Konsonanten sind bekannt. schwacher und starker Genitiv können, vor allem im Niederdeutschen, miteinander kombiniert sein, z. B. Kun-en-s (zu Kuno). Latinisierte Formen lauten auf -i, -is, -ae (z. B. Pauli, Wilhelmi, Caspari, Michaelis, Andreae). In althochdeutscher Zeit wurden Patronyme mit der Endung -ing (Alberding zu Albert, Humperding zu Humbert) gebildet; diese Bildung verschwand bald, hielt sich insbesondere in Westfalen aber länger. Im ganzen Süden des deutschen Sprachgebiets, somit auch in der Schweiz und in Österreich, ist die Bildung auf -er weitaus am häufigsten, teils auch in der Variante -ler. Seltener ist -man, ein altes Diminutiv.Kunze 1998, S. 69 Ableitungen, die sich auf die Mutter beziehen, trifft man im deutschen Sprachraum seltener. So führt beispielsweise der Name Tilgner auf Ottilie, Trienes auf Trina oder Triene zurück. An das Patronym angelehnt sind die in der Schweiz noch anzutreffenden „Dorfnamen“ als mündlich verwendete Beinamen. Meist werden diese aus der Bezeichnung der Hofstatt und dem Vornamen gebildet. Ist dies zu wenig eindeutig, fließt zusätzlich der Vatersnamen ein.https://www.lebendige-traditionen.ch/tradition/de/home/traditionen/uebernamen-in-der-zentralschweiz.html Seit der Änderung des Namensrechtes, die am 1. Mai 2025 im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat, sind Patronyme sowie Matronyme wieder als Nachnamen zulässig.
Englisch In England und Schottland sind Familiennamen seit dem Spätmittelalter üblich und Patronymika werden fixiert. Im Englischen erfolgte die Bildung wie im Deutschen und zusätzlich mit der Endung -son, z. B. Johnson, Harrison (aus Harry), Thomson oder Thompson (Thomas). Diese Form wurde zuweilen auch zusammengezogen z. B. zu Johns, Jones, Roberts, Williams, Richards usw.
In Nordengland sind oft sekundäre Patronymika mit der Endung -kin/-kinson (altenglische Verkleinerungsform) zu finden. Beispiel: Par-kinson „der Kleine vom Par (Peter)“ / „Sohn des Pars (oder Peters)“.
Friesisch Das patronymische System erlosch in Ostfriesland Mitte des 19. Jahrhunderts. Es wurde auf Anordnung Napoleons im Jahre 1811 verboten (Dekret vom 18. August 1811, Einführung des Code Napoléon). Ähnliches erließ 1826 König Georg IV. von Hannover (Verordnung des Jahres 1826, die Namensgebung betreffend, 12. Mai 1826), bekräftigt 1857 (Erlass vom 23. Dezember 1857).
Zuvor erhielten die Söhne die Vornamen ihrer Großeltern, der erste Sohn den des Großvaters väterlicherseits, der zweite Sohn des Großvaters mütterlicherseits (Erbnamensitte). Ähnlich wurden die Namen der Töchter vergeben. Bei den weiteren Kindern folgten Onkel, Tanten, aber auch Taufpaten. Als Familiennamen trugen die Kinder den Vornamen des Vaters versehen mit einem Genitiv-s. Die Frauen behielten bei der Heirat in der Regel ihren Namen.Manno Peters Tammena: Namengebung in Ostfriesland. ISBN 978-3-939870-59-3.Michael Heinze: Vier Nachnamen in einer Familie. In: Ostfriesen-Zeitung, 12. April 2000 (online) Die ost- und westfriesische Patronymbildung erfolgte durch Anhängen von Genitivendungen: Friesisch auf -a: Fockena zu Focko, Albertsma zu Albert, Ludinga zu Ludo.
Ebenfalls bis in das 19. Jahrhundert war die patronymische Namensgebung in Nordfriesland üblich. 1771 wurde diese Praxis im Herzogtum Schleswig verboten, blieb aber im Westteil der Insel Föhr und auf Amrum bis 1828 erhalten, da diese Landesteile als Königliche Enklaven in Schleswig direkt zum dänischen Königreich gehörten. Auf Föhr und Amrum wurde hierfür auch die genitivische Form des Rufnamens des Vaters verwendet, während bei festlandfriesischen Familiennamen die Endung -sen wie im Dänischen und Jütischen für „Sohn des“ steht. Als im Laufe des 19. Jahrhunderts feste Familiennamen aufkamen, änderten viele inselfriesische Familien ihre Namen von der Genitivform in die -sen Form um, so Ketels zu Ketelsen, Knuten zu Knudsen.
Niederländisch In den Niederlanden erfolgte die Bildung wie im Deutschen und zusätzlich mit der Endung -zoon. Diese Form wurde häufig auch zusammengezogen z. B. zu Jansz, Di(e)rksz, Cornelisz usw.
Jedoch waren im Norden des Landes auch die Endungen -ma und -sma (Reemtsma) in Gebrauch. In der Provinz Friesland sind sie noch heute offiziell in Gebrauch. Gebildet werden sie mit der Endung -s. Als weibliche Endung findet man -dochter.
Nordgermanische Sprachen