mini|US-Präsident Reagan (rechts) und der sowjetische Generalsekretär Gorbatschow (links) unterzeichnen den INF-Vertrag im Weißen Haus, 8. Dezember 1987. mini|Am 1. Juni 1988 erfolgte die Unterzeichnung der Ratifizierungsurkunden anlässlich des Gipfeltreffens in Moskau im Kreml. Der INF-Vertrag (; (РСМД)), auch Mittelstrecken-Nuklearstreitkräfte-VertragINF-Vertrag – Vertrag zwischen den USA und der UdSSR über die Beseitigung ihrer Raketen mittlerer und kürzerer Reichweite, unterzeichnet am 8. Dezember 1987, in Kraft seit 1. Juni 1988, aufgelöst am 2. August 2019. oder Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme, bezeichnet ein Bündel bilateraler Verträge und Vereinbarungen zwischen den USA und der UdSSR bzw. später Russland über die Vernichtung aller boden- resp. landgestützten Nuklearraketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite (zwischen 500 und 5500 Kilometer).
Der Vertrag wurde am 8. Dezember 1987 anlässlich des Gipfeltreffens von Washington unterzeichnet und nach Ratifikation am 1. Juni 1988 während des Gipfeltreffens in Moskau in Kraft gesetzt.
Er wurde auf unbeschränkte Dauer geschlossen, ist jedoch seit dem 2. August 2019 von beiden Parteien aufgekündigt.
Vertragsgegenstand Vertragsinhalt Im INF-Vertrag wurde festgelegt, dass beide Seiten weltweit sowohl ihre boden-/landgestützten Nuklearraketen mit kürzerer (500–1000 km) und mittlerer Reichweite (1000–5500 km) als auch deren Abschussvorrichtungen und Infrastruktur innerhalb von 3 Jahren vernichten und keine neuen herstellen.Oliver Bange: SS-20 and Pershing II: Weapon Systems and the Dynamization of East-West Relations. In: Christoph Becker-Schaum, Philipp Gassert, Martin Klimke, Wilfried Mausbach (Hrsg.): The Nuclear Crisis. The Arms Race, Cold War Anxiety, And The German Peace Movement Of The 1980s. Berghahn Books, New York 2016, S. 70. Weil die Abrüstung von Raketen zweier Reichweitenbereiche vereinbart wurde, wird auch von einer „doppelten Nulllösung“ gesprochen. Der INF-Vertrag bezog sich ausschließlich auf landgestützte Raketen mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 km; Kurzstreckenraketen mit Reichweiten unter 500 km fielen nicht unter die Vertragsbestimmungen. Auch see- und luftgestützte Raketen und Marschflugkörper wurden vom Vertrag nicht erfasst. Anders als die Trägersysteme und Abschussvorrichtungen fielen die Nuklearsprengköpfe als solche nicht unter das Abkommen.
Der Vertrag beinhaltete auch das Recht, die Einrichtungen des anderen Landes zu überprüfen. Die Vertragspartner vereinbarten für zehn weitere Jahre nach Beseitigung der Flugkörper eine ständige Kontrolle in je einer Produktionsstätte in den USA und Russland. Außerdem wurde eine feste Zahl von Verdachtskontrollen festgelegt. Zum Vertrag gehörte auch ein Memorandum of Understanding on Data, ein Protokoll über die Inspektionen und eines über die Zerstörung der Waffen.
Der Kern des Vertrages war zwar zeitlich unbegrenzt, allerdings hatten beide Seiten das Recht, sich vom Vertrag zurückzuziehen.
1988 wurde der Vertrag noch durch einige Dokumente ergänzt.
Der Vertrag wird als Durchbruch bei den Bemühungen um eine Abrüstung gesehen, da es sich um einen wirklichen Verzicht auf eine ganze Familie von Waffen handelte, erstmals verbunden mit wirksamen Kontrollverfahren, und nicht nur Obergrenzen festgelegt wurden.
Umsetzung der Vereinbarungen mini|INF-Inspektionsorte in der östlichen und zentralen Sowjetunion 1990 mini|INF-Inspektionsorte in der westlichen Sowjetunion 1990 Die Vereinigten Staaten (USA) zerstörten vertragsgemäß 846 Raketen, die Sowjetunion / Russland insgesamt 1.846 Raketen; bei gleichzeitiger Kontrolle durch die jeweils andere Seite. Die letzte Rakete wurde im Mai 1991 demontiert. Die gegenseitigen Inspektionen wurden für 13 Jahre vereinbart. Nach etwa 1.000 gegenseitigen Inspektionen wurden diese am 31. Mai 2001 einvernehmlich eingestellt. Zu diesem Datum galt der Vertrag auch als vollständig umgesetzt.Michael Staack (Hrsg.): Einführung in die Internationale Politik. Studienbuch. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-59117-0, S. 756.
Geschichte der Vertragsverhandlungen Vorgeschichte in den 1970er und 1980er Jahren In den 1970er Jahren kam es in einer Entspannungsphase des Kalten Krieges mit den SALT-Verträgen und dem ABM-Vertrag zu einer ersten Begrenzung der strategischen Nuklearrüstung.
Die Sowjetunion begann am Ende der 1970er Jahre, moderne RSD-10/SS-20-Mittelstreckenraketen zu stationieren. Sie wiesen eine größere Reichweite, Genauigkeit, Mobilität und Zerstörungskraft auf als die Vorgängersysteme SS-4 und SS-5 und wurden von der NATO als Bedrohung Westeuropas eingestuft.
Am 12. Dezember 1979 fassten die Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Mitgliedstaaten bei einer Konferenz in Brüssel den NATO-Doppelbeschluss.
In ihm wurde die Stationierung eigener Pershing-II-Mittelstreckenraketen und landgestützter Marschflugkörper BGM-109G Gryphon auf NATO-Gebiet beschlossen, falls die sowjetischen Mittelstreckenraketen nicht abgezogen würden.
Die NATO gründete Ende 1979 außerdem eine besondere Konsultationsgruppe für INF-Verhandlungen, die als Special Consultative Group (SCG) gemeinsame Verhandlungspositionen der NATO-Partner erarbeitete und die westliche Verhandlungspositionen koordinierte.
Nachdem die Sowjetunion anfangs nur nach einer Rücknahme des NATO-Doppelbeschlusses zu Verhandlungen bereit war, gelang es dem deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt und Außenminister Hans-Dietrich Genscher, die Sowjetunion davon zu überzeugen, dass die Aufnahme von Rüstungskontrollverhandlungen über nukleare Mittelstreckensysteme angesichts der NATO-Nachrüstung auch im sowjetischen Interesse lag.
mini|Friedensdemonstration in Amsterdam im November 1981 mini|Friedensdemonstration im Bonner Hofgarten 1981 Die Sowjetunion fand sich allerdings ausschließlich zu Vorgesprächen mit den USA bereit und nahm an der Konferenz vom 17. Oktober bis 17. November 1980 in Genf teil. Am 24. September 1981 einigten sich US-Außenminister Alexander Haig und sein sowjetischer Kollege Andrei Gromyko bei ihrem ersten Treffen zu Beginn der 36. Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York darauf, die Verhandlungen am 30. November 1981 in Genf fortzuführen. Sie wurden von einer Ständigen Beratungskommission der USA und der Sowjetunion geführt und im Westen als Standing Consultative Commission (SCC) bezeichnet. Auf sowjetischer Seite war unter Anderen der sowjetische Botschafter Juli Alexandrowitsch Kwizinski an den Verhandlungen beteiligt.
Bei den Verhandlungen war auf US-amerikanischer Seite der von US-Präsident Ronald Reagan eingesetzte Chefunterhändler Paul Nitze betraut sowie dessen Stellvertreter Botschafter Maynard Wayne Glitman. Zur US-Delegation gehörte von 30. November 1981 bis Juni 1984 und von Februar 1985 bis Dezember 1986 auch der US-amerikanische Generalmajor William F. Burns als Joint Chiefs of Staff Representative (Repräsentant der Stabschefs) bei den INF-Verhandlungen. Die Positionen der USA waren zu Beginn der INF-Verhandlungen:
Vorrangige bilaterale Behandlung von boden-/landgestützten nuklearen Mittelstreckenraketen der USA und der Sowjetunion im Zusammenhang mit den SALT-Verträgen; Gleichbehandlung der Rechte und Begrenzungen; Keine Berücksichtigung von Raketensystemen dritter Staaten (Großbritannien, Frankreich); Weltweite Begrenzungen unter Berücksichtigung der Bedrohung Westeuropas und keine Verlagerung der Bedrohung nach Asien; Kollaterale Begrenzungen für landgestützte nukleare Mittelstreckensysteme per kürzerer Reichweite; Nachprüfbarkeit der Einhaltung des Vertrages.
Am 18. November 1981 unterbreitete US-Präsident Ronald Reagan der Sowjetunion den Vorschlag einer beiderseitigen Nulllösung für boden-/landgestützte Mittelstreckenraketen, der den weltweiten Verzicht der USA auf Stationierung von Pershing-II-Raketen und landgestützten Marschflugkörpern vorsah und im Gegenzug von der Sowjetunion die Verschrottung aller SS-20-Raketen (RSD-10) und Außerdienststellung der älteren SS-4 (R-12) und SS-5 (R-14) forderte.
Zum Beginn der zweiten Runde der Abrüstungsverhandlungen in Genf gab die Sowjetunion am 25. Mai 1982 einen eigenen Vorschlag bekannt. Dieser beinhaltete einen Vertragsentwurf, der folgende beiderseitige Verpflichtungen vorsah:
Keine neuen Systeme von nuklearen Mittelstreckensystemen in Europa zu stationieren; Alle am 1. Juni 1982 in Europa vorhandenen nuklearen Mittelstreckensysteme (Raketen und Mittelstreckenbomber) der NATO und der Staaten des Warschauer Pakts mit einer Reichweite von mehr als 1.000 Kilometern auf maximal 300 Systeme für beide Seiten zu reduzieren; 255 britische und französische Gefechtsköpfe auf Seiten der USA anzurechnen; Marschflugkörper mit mehr als 600 Kilometern Reichweite sowie ballistische Luft-Boden-Raketen weltweit zu verbieten.
Am 21. Dezember 1982 gab KPdSU-Generalsekretär Juri Andropow bekannt, dass die Sowjetunion bereit sei, die eigenen Mittelstreckenraketen auf die Anzahl der britischen und französischen Systeme, insgesamt 162 Raketen, zu reduzieren. Im Gegenzug sollten die USA auf die Nachrüstung gemäß dem NATO-Doppelbeschluss verzichten. Entsprechende RSD-10 (SS-20)-Mittelstreckenraketen sollten aber nicht eliminiert werden, sondern würden außer Reichweite in die östliche Sowjetunion verlagert.
Die Verhandlungen wurden jedoch ergebnislos abgebrochen. Grund hierfür war vor allem, dass die NATO die Einbeziehung der französischen und britischen Raketen strikt ablehnte. So kam es zur Stationierung der Mittelstreckenraketen ab 1983, unter anderem in Deutschland. Das Scheitern der INF-Verhandlungen belastete ab November 1983 auch die Verhandlungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Der Beschluss traf zudem auf starken Widerstand der Friedensbewegung.
Verhandlungen ab 1985 und Vertragsabschluss Neue Gespräche zwischen der Sowjetunion und den USA im Zuge der Stockholmer Konferenz für Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa wurden erst im März 1985 wieder aufgenommen, gleichzeitig begannen Verhandlungen über den START-Vertrag und über Verteidigungs- und Weltraumangelegenheiten. Es gab zwei Gipfeltreffen, eines im November 1985 in Genf und eines 1986 in Reykjavík. Anfangs wurde noch über Obergrenzen bei den Systemen verhandelt. 1986 begannen Diskussionen über eine komplette Abschaffung von Kernwaffen. Man konnte sich anfangs sogar vorstellen, dies bis zum Jahr 2000 zu verwirklichen. Am 22. Juli stimmte Michail Gorbatschow dem Vorschlag zu, auch alle Mittelstreckenraketen ab 500 km Reichweite in den Vertrag einzubeziehen. Knackpunkt der Verhandlungen war die von sowjetischer Seite eingeforderte Einbeziehung eines Stopps der amerikanischen Initiative, ein Abfangsystem gegen Raketenwaffen, genannt SDI, zu entwickeln.
Kurz vor dem absehbaren Ende – und Scheitern – der Verhandlungen vereinbarten Gorbatschow und Reagan einen weiteren, nach dem Protokoll nicht vorgesehenen Termin. Bei dieser Verlängerung machte Reagan einen mit seinem Verhandlungsteam vorher nicht abgestimmten Vorschlag, der auch Gorbatschow und seine Delegation erstaunen ließ: Dirk Ulrich Kaufmann: KalenderBlatt: 12. Oktober 1986: Verständigung von Reykjavik.
Am 8. Dezember 1987 unterzeichneten US-Präsident Ronald Reagan und der Generalsekretär der KPdSU Michail Gorbatschow in Washington den INF-Vertrag, der offiziell als The Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Elimination of Their Intermediate-Range and Shorter-Range Missiles bezeichnet wird. Der amerikanische Senat ratifizierte den Vertrag am 27. Mai 1988. Am 1. Juni 1988, nach Unterzeichnung der Ratifizierungsurkunde anlässlich des Gipfeltreffens in Moskau, trat der Vertrag in Kraft.Thomas Stamm-Kuhlmann: Raketenrüstung und internationale Sicherheit von 1942 bis heute. Historische Mitteilungen / Beiheft, Bd. 56, Steiner, Stuttgart 2004, S. 124.
Vertragswirkungen in beiden deutschen Staaten