Domsdorf, , ist ein OrtsteilAuflistung als Ortsteil von Drebkau im Kommunalverzeichnis Brandenburg; abgerufen am 2. Mai 2026 der Stadt Drebkau im südbrandenburgischen Landkreis Spree-Neiße. Domsdorf war bis 2001 eine selbständige Gemeinde.

Geographie Domsdorf liegt ungefähr drei Kilometer Luftlinie von der Kernstadt Drebkau am nördlichen Ende des Braunkohlentagebau Welzow-Süd. Das südöstliche Ortsende von Domsdorf liegt nur etwa 600 Meter vom Tagebaurand entfernt. Der südöstlich von Domsdorf liegende Ort Steinitz wurde 1973 nach Domsdorf eingemeindet und dessen Gemarkung mit der Gemarkung Domsdorf vereinigt. Die Gemarkung von Domsdorf (vor 1973) grenzte im Norden und Nordosten an Golschow, im Osten an Raakow, im Südosten an Steinitz, im Süden an Geisendorf, im Südwesten an Neupetershain-Nord und im Westen und Nordwesten an Radensdorf. Der Ortskern liegt auf etwa .

Die Bundesstraße 169 (Senftenberg–Cottbus) führte ursprünglich durch das Dorf hindurch. Sie führt als Umgehung nun südlich am Dorf vorbei. Südwestlich des Ortes zweigt die K7150 ab, die durch den Ort verläuft und weiter nach Drebkau führt. Eine kleine Straße verbindet Domsdorf auch mit dem nordwestlich gelegenen Radensdorf. Südlich bzw. südöstlich des Ortskerns verläuft auch die Bahnstrecke Großenhain–Cottbus.

Geschichte Der Ort wurde 1463 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Damals bezog Seiffert Pesch (oder von Peschen) Abgaben von einem Bauern namens Claw in Domeßtorff. Der Name ist als Ort eines Thomas zu übersetzen, vermutlich des Lokators. Nach der Dorfstruktur ist es ein Nordwest/Südost ausgerichtetes Sackgassendorf, dessen Zugang im Südosten lag.

Die Besitzgeschichte von Domsdorf ist sehr verwickelt, da Domsdorf in einen niederlausitzischen und einen brandenburgischen Anteil zerfiel. Der niederlausitzischen Anteil wurde Mitte des 17. Jahrhunderts noch einmal geteilt. Erst zu Ende des 18. Jahrhunderts wurden die beiden niederlausitzischen Anteile wieder vereinigt. Brandenburgischer und niederlausitzischer Anteil bestanden bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts fort.

mini|Domsdorf auf dem Urmesstischblatt 4351 von 1846

Der brandenburgische Anteil Die im 15. Jahrhundert in zwei Besitzanteile zerfallene niederlausitzische Herrschaft Cottbus wurde 1445 und 1455 vom brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. durch Kauf und Erbschaft erworben. Der größere Teil der Niederlausitz kam 1635 in sächsischen Besitz. Dadurch gab es in manchen Dörfern einen brandenburgischen Anteil und einen sächsisch-niederlausitzischen Anteil.

1463 erhielt Seiffert Pesch (auch von Peschen) die Abgaben des Bauern Claw aus Domsdorf. Siffrit Peschen hatte 1476 einen Übeltäter namens Schlabrendorf im Dorf Hänchen festgenommen. Der Bauer des Seiffert Pesch wurde später von der Stadt Cottbus gekauft, und ging 1549 aus städtischem Besitz an die Brüder der Familie von Löben über. 1467 gehörten dem Steffan Calow zwei Hüfner namens Jegyl und Heynes, die zusammen zweieinhalb Hufen bewirtschafteten sowie drei Gärtner mit fünf Gärten in Domsdorf, den er von seinem verstorbenen Vater Hans Calow geerbt hatte. Steffan Calow war der Stiefsohn des Siegfried Peschen. Nach einer anderen Urkunde des Jahres 1467 war Stefan Calow, der Sohn der Schwester der Gebrüder Hanns, Heinrich, Jorge und Friedrich von Muschwitz, d. h., dass Hans Calow, der Vater des Steffans mit einer von Muschwitz verheiratet war.

1486 erhielt Stefan von Löben vom brandenburgischen Markgrafen Johann Cicero das Dorf Geisendorf (Geyssenstorff) mit dem Rittersitz, mit der Mühle und mit allem Zubehör, das wüste Dorf Berlinichen, die dortige obere und untere Mühle, die wüste Mühle Kurath, ein Drittel am Dorf Petershayn (Petershagen), Ober- und Untergericht, den dritten Teil des Zehnten und den dritten Teil des Kirchenlehens, das Dorf Radensdorf zur Hälfte, und die Hälfte des dortigen Gerichts sowie zweieinhalb Hufen in Domsdorf (Dammendorf). Er hatte allerdings auch noch ein Lehnstück von Hans von Löben dazu gekauft, dem Sohn seines (namentlich nicht genannten) Bruders. Hans von Loben wurde in die gesamte Hand für die Lehnstücke des Stefan von Löben aufgenommen.

Steffan Calow und Stefan von Löben sind ein und dieselbe Person wie aus einer Urkunde des Jahres 1500 hervorgeht, in der es heißt: Steffan von Lobbn genant Kalo. Stefan von Löben war mit einer NN von Arras, Tochter des Dietrich von Arras verheiratet. 1503 wurde Stefan von Löben in Bestrickung genommen, da er Feinde und Schädiger der Untertanen des brandenburgischen Kurfürsten beherbergt hatte. Er kam jedoch auf Bitten des sächsischen Kurfürsten bald wieder frei. 1503 erwarb Stefan von Löben das Dorf Klein Görigk von der Familie von Zabeltitz. Er starb um 1510. 1511 wurde seinen Söhnen Seifert, Oswald und Alex zu Geisendorf gesessen, bewilligt, dass sie ein Darlehen aufnehmen durften, bei dem sie allerdings Radensdorf als Sicherheit stellen mussten. Seifert von Löben hatte sich 1498 in der Universität Leipzig immatrikuliert und musste dafür sechs Groschen Immatrikulationsgebühr bezahlen. Am 21. Februar 1524 verkaufte der Hofrichter zu Cottbus, Jacob von Qweisz (Queis) sein Dorf Buchholz (heute devastiert zwischen Pritzen und Greifenhain) an die Gebrüder Sivert, Oswald und Alex von Löben. 1542 wurden die drei Brüder von Löben und andere Adlige dabei erwischt, wie sie in den Wäldern des sächsischen Amtes Senftenberg unberechtigterweise gejagt hatten. Das rief den Unwillen des sächsischen Herzogs Georg des Bärtigen hervor, der dagegen beim Landvogt protestierte. 1549 konnten sie von der Stadt Cottbus einen Bauern erwerben, der vorher im Besitz des Seiffert Pesch gewesen war. In einem Lehenbrief von 1558 tritt an die Stelle von Seifert nun Kunz von Löben, der Sohn des Seifert. Vermutlich besaßen die drei Brüder die genannten Güter in comunione, d. h., dass sie ungeteilt blieben. Vermutlich erbte Kunz von Löben das gesamte Gut, auch die Anteile seiner zwei Onkel. Dazu musste er allerdings die Hälfte des Guts an seinen Vetter Nickel von Löben auf Groß Döbbern auf Wiederkauf veräußern. 1572 wurde Geisendorf mit dem brandenburgischen Anteil von Domsdorf in zwei Teilen verliehen; Anteil I an Nickel von Löben, Anteil II an Kunz von Löben.

Am 18. Februar 1598 wurde Kunz von Löben vom neuen brandenburgischen Kurfürsten Joachim Friedrich mit Geisendorf und dem dortigen Rittersitz, der Clausmühle, dem wüsten Dorfstätte Berlinchen, der Kurath- und der Heidacz-Mühle, dem Dorf Görigk, den Hüfner Jagel und Nowak mit 3½ Hufenund drei Gärtnern mit fünf Gärten in Domsdorf sowie mit einem Drittel von Petershain belehnt. Nickel von Löben erhob gegen die Belehnung Einspruch mit Erfolg. Er brauchte die Hälfte des Lehens erst zu räumen, wenn seine Ansprüche befriedigt wären. Kunz von Löben, oder vielleicht erst sein Sohn Oswald von Löben konnte die andere Hälfte wieder zurück erwerben. Allerdings musste wohl dann Oswald um 1620 den Anteil an Domsdorf an Otto von Köckritz in Greifenhain verkaufen. Otto von Köckritz war 1630 bis 1633 Landeshauptmann von Cottbus. Auf ihn folgte Christoph von Köckritz, er war vermutlich der Sohn des Poppo von Köckritz auf Drebkau, und der Bruder des Otto von Köckritz. Die anderen Brüder waren Abraham, Hans Caspar und Hieronymus. Christoph von Köckritz starb 1642/3. Auf ihn folgte sein Sohn Joachim von Köckritz. Er war mit Elisabeth Katharina von Köckritz verheiratet. Zur Neubelehnung nach dem Regierungsantritt des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm konnte er persönlich nicht kommen, sondern er schickte den Bürgermeister von Cottbus Johann Meißner mit einer Vollmacht, in seinem Namen die Lehnspflicht zu leisten. Dies geschah am 24. Oktober 1644. Mitbelehnt waren Abraham, Poppos sel. Sohn, Nickel und Hieronymus, die Söhne des Abraham von Köckritz sel. zu Mittweide, Nickel, der Sohn von Joachim sel. zu Schuhlen, Baltzer Abraham, Joachim sel. Sohn und Hieronymus, der Sohn des verstorbenen Hieronymus von Köckritz auf Tranitz. Joachim von Köckritz starb am 19. Oktober 1689. Auf Joachim folgte dessen Sohn Joachim Erdmann von Köckritz, der am 30. Januar 1691 einen Lehnbrief über einen Anteil an Drebkau erhielt. Joachim Erdmann war mit Christiane Charlotte von Löben, Tochter des Seyfried von Löben und der Margaretha Elisabeth von Hohenstein von Papitz. Es wurde ein Ehegeld von 2.000 Talern vonseiten der Braut vereinbart, die nach der Hochzeit ausgezahlt werden sollte sowie ein Gegenvermächtnis in gleicher Höhe aus den Gütern des Ehemanns. 1725 konnte er den sog. Wiedebachschen Anteil an Drebkau erwerben. 1738 wollte er seine zwei Anteile an Drebkau an seinen Sohn Joachim Seyfried von Köckritz verkaufen. Doch anscheinend kam es nicht sofort dazu, denn sein Sohn erhielt erst am 23. Januar 1753 den Lehnbrief über den Wiedebachschen Anteil an Drebkau. Wahrscheinlich starb aber Joachim Erdmann jedoch deutlich vor 1753. Joachim Seyfried von Köckritz war Erbherr auf Drebkau, Domsdorf, Greifenhain, Weißag und Zwietow. Er starb am 27. Oktober 1770.

1774 verkauften die Erben von Joachim Seyfried den brandenburgischen Anteil an Domsdorf an Friedrich Wilhelm von Löben auf Raakow. 1784 gehörte ein Drittel von Domsdorf dem Friedrich Wilhelm von Löben. Nach dessen Tod folgte dessen Bruder Heinrich Wilhelm von Löben. Als dieser 1798 starb, fiel der brandenburgische Anteil an Domsdorf (und auch Raakow) an den Landrat Friedrich Ehrentreich von Muschwitz. Das Rittergut Raakow wurde 1806 allodifiziert. Er starb am 1. Mai 1807; seine Güter erbte die Tochter Henriette Charlotte Wilhelmine, die Witwe des 1806 verstorbenen sächsischen Hauptmanns Erdmann von Mühlen. Henriette Charlotte Wilhelmine geb. von Muschwitz, verh. von Mühlen starb am 6. Mai 1836. 1830 fand in Domsdorf die Separation und die Regulierung der Dienste statt. Der nächste Besitzer des brandenburgischen Anteils an Domsdorf war der Major Leopold Friedrich Kaspar von Mühlen, der aber bereits am 4. Juni 1839 starb. Die Witwe Ulrike von Schätzell und deren Kinder Maximilian Leopold und Klothilde verkauften das Rittergut Raakow am 16. Juli 1842 an Gustav Leberecht Porsche für 27.000 Taler. Er hielt Raakow nur acht Jahre und verkaufte es am 12. April 1850 an Christian Emil Heinrich Koepstein aus Guben, der das Gut verpachtete. 1857 gehörte Raakow (mit einem Anteil Domsdorf) einem Herrn Hanke zu Dresden. 1864 war Raakow im Besitz eines C. E. G. Winkelmann. Später wird der Anteil Domsdorf nicht mehr genannt, die weitere Geschichte ist daher unsicher.

Der Niederlausitzische Anteil 1527 saßen die Brüder Georg, Heinrich und Nickel von Köckritz auf Domsdorf. Wie sie mit den anderen Zweigen der Köckritz verwandt waren, ist nicht bekannt. Sie müssen jedoch nahe Verwandte der Köckritze auf Raakow und Drebkau gewesen, denn sie erscheinen in deren Lehnbriefen als Mitbelehnte. Nach Gardiewski bestand der Besitz der von Köckritz nicht in Land, sondern aus Zinsen, Rechte und Gerichten über Bauern und Gärtner. Wahrscheinlich entstand das (spätere) Rittergut Domsdorf erst bei der Ablösung der Dienste und Zinsen, die die Domsdorfer nicht in Geld, sondern in Land ablösten. Der Niederlausitzische Anteil zerfiel in der Mitte des 17. Jahrhunderts in zwei Anteile.