mini|Die Staaten des Deutschen Bundes 1848 (zeitgenössische Karte) Eine Reform des Deutschen Bundes (oder Bundesreform) wurde zu unterschiedlichen Zeiten im Deutschen Bund von 1815 bis 1866 diskutiert. Dazu kam es vor allem in den Zeiträumen, als die österreichisch-preußische Zusammenarbeit gestört war, nämlich von 1848 bis 1850 und ab 1859. Die Großmächte Österreich und Preußen versuchten, durch eine Reform ihre eigene Machtposition zu stärken. Die Mittelstaaten wie Bayern oder Hannover wollten allerdings weder Österreich noch Preußen eine noch größere Vormachtstellung einräumen.

Ein wichtiger Punkt war die Ausweitung des Bundeszwecks, sodass aus dem Verteidigungsbündnis ein Instrument zur Vereinheitlichung des Rechts und zur Wirtschafts- und Sozialpolitik geworden wäre. Das zeitgenössische Stichwort dazu lautete „Wohlfahrt des deutschen Volkes“. Die Befürworter einer Reform wollten dem Bund neue Organe anstelle oder neben dem Bundestag geben, wie ein Parlament und ein Bundesgericht. Darüber hinaus gab es Kritik an der Bundeskriegsverfassung, die nicht in der Lage war, ein schlagkräftiges Bundesheer zu gewährleisten. Für manche war es das Ziel, aus dem Staatenbund einen Nationalstaat zu machen.

In den 51 Jahren, in denen der Bund bestand, ist eine wesentliche Bundesreform nicht zustande gekommen. Österreich und teilweise die Mittelstaaten wollten den alten Zustand bewahren, mehrere Mittelstaaten den Bund ausbauen, während zeitweise Preußen und die Kleinstaaten einen deutschen Bundesstaat anstrebten. Die Gegensätze und die österreichisch-preußische Rivalität führten schließlich zum Deutschen Krieg und zur Auflösung des Bundes 1866.

Übersicht BundesgebietOberhauptOrganeBundeszweckAusgangslageentstanden durch Orientierung an den Grenzen des Alten Reichs (großdeutsche Lösung); Aufnahme der preußischen Ostprovinzen 1848–1851ohne; österreichischer Gesandter mit Vorsitz im BundestagBundestag als Vertretung der GliedstaatenVerteidigung des Bundesgebietes gegen innere und äußere AngriffeSiebzehner-Entwurf des Bundestags 1848bisheriges Bundesgebiet; preußische Ostprovinzen und Schleswigerblicher KaiserReichsgewalt; Reichstag mit Unterhaus und OberhausuniversellZentralgewaltgesetz im Deutschen Reich 1848/1849bisheriges (großdeutsches) Bundesgebiet; Schleswigsche AbgeordneteReichsverweser, gewählt von der ReichsversammlungProvisorische Zentralgewalt (Reichsverweser und Minister); Reichsversammlung als Volksvertretung; Bevollmächtigte der Landesregierungen (ohne Rechte)universellPaulskirchenverfassung 1849de facto kleindeutsches Bundesgebiet mit Klauseln für eine eventuelle Aufnahme Schleswigs und Österreichserblicher Kaiser mit aufschiebendem Veto gegen Gesetze; Wahl des Königs von Preußen zum KaiserReichsgewalt (Kaiser und Minister), Reichstag mit Volkshaus und StaatenhausuniversellErfurter Union 1849/1850Preußen und weitere Staaten (vor allem in Nord- und Mitteldeutschland), die sich der Union angeschlossen habenKönig von Preußen als erblicher Unionsvorstand; Gesetzgebungsrechte mit Veto gemeinsam mit FürstenkollegiumUnionsgewalt (Unionsvorstand und Minister), Fürstenkollegium, Deutsches Parlament mit Volkshaus und StaatenhausuniversellGroßösterreich-Plan 1849Bundesgebiet nach Aufnahme aller Gebiete Österreichsohnezusätzlich Zoll- und HandelspolitikVierkönigsbündnis 1850Bundesgebiet nach Aufnahme aller Gebiete ÖsterreichsohneBundesregierung mit Mitgliedern aus den Staaten; Nationalvertretung mit Vertretern der Landesparlamente; Bundesgerichtzusätzlich Zoll- und Handelspolitik, Vereinheitlichung des Rechts und der Maße, Infrastruktur und VerkehrFrankfurter Reformakte 1863BundesgebietohneBundesdirektorium mit Mitgliedern aus den Staaten; Bundesrat als Staatenvertretung für wichtigste Beschlüsse; Abgeordnetenversammlung mit Vertretern der Landesparlamente; Fürstenversammlung; Bundesgerichtzusätzlich Wohlfahrt des Volkes und Vereinheitlichung des RechtsPreußischer Reformplan 1866Kleindeutschland (ohne Österreich und niederländische Gebiete)nicht näher bestimmte „Bundesgewalt“Staatenvertretung, gewähltes NationalparlamentuniversellNorddeutscher Bund 1867Nord- und Mitteldeutschland sowie SchleswigKönig von Preußen als Inhaber des BundespräsidiumsBundesgewalt (Bundespräsidium mit Bundeskanzler), Bundesrat, ReichstaguniversellDeutsches Reich 1871Kleindeutschland sowie Elsaß-LothringenKönig von Preußen als Inhaber des Bundespräsidiums mit dem Titel Deutscher KaiserReichsgewalt (Kaiser mit Reichskanzler), Bundesrat, Reichstaguniversell

Struktur des Deutschen Bundes mini|Verfassungsdiagramm für den Deutschen Bund von 1815. Sein einziges Entscheidungsorgan war der Bundestag mit Vertretern der Gliedstaaten.

Der Deutsche Bund war ein Staatenbund mit bundesstaatlichen Zügen.Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 329/330. Zwar behielten die Staaten ihre Souveränität, doch konnte der Bund Bundesbeschlüsse annehmen. Diese Bundesbeschlüsse bzw. die Bundesgesetze waren für die Staaten bindend. Der Bund hätte sich also durch eine ausgeprägtere Bundesgesetzgebung durchaus in Richtung Bundesstaat bewegen können. Ob der Bundesstaat schließlich ohne Bruch des Rechts des Deutschen Bundes hätte realisiert werden können, ist in der Fachliteratur umstritten.Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 355–357. Jedenfalls war für die wesentlichen Beschlüsse im Bundestag Einstimmigkeit erforderlich, das erschwerte eine Reform erheblich.

Obendrein hatte der Bund nur einen eingeschränkten Bundeszweck, im Gegensatz zu einem Bundesstaat mit seiner universalen Kompetenz. Im Wesentlichen war der Bund gedacht für die innere und äußere Sicherheit: zum Bekämpfen von Aufständen sowie zur Verteidigung des Bundesgebietes gegen Angriffe von außen oder der Mitgliedsstaaten untereinander. Kein Bundeszweck war die allgemeine Wohlfahrt, also der kulturelle, wirtschaftliche und soziale Bereich.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band I: Reform und Restauration 1789 bis 1830. 2. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1967, S. 594/595. Darum war die Erweiterung des Bundeszweckes wiederholt ein Streitpunkt im Rahmen einer Bundesreform.

Jürgen Müller nennt die Bundesakte „ihrem Charakter wie der Intention nach […] ein eher dürres Organisationsstatut“. Man erwartete eine Weiterentwicklung in den kommenden Jahren. Darüber diskutierte man zunächst vor allem 1817 bis 1819. Mit allgemeinen Bundesgesetzen sollte die wirtschaftliche und rechtliche Integration vorangetrieben werden. Eine noch zu errichtende Bundesexekutive würde die Bundesgesetze ausführen, ein künftiges Bundesgericht für Rechtseinheit und Rechtssicherheit sorgen, und eine Volksvertretung die Nation an den Bundesgesetzen beteiligen.Jürgen Müller: Deutscher Bund und deutsche Nation 1848–1866. Habil. Frankfurt am Main 2003, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, S. 34/35.

Ausgangslage Österreichs mini|Völker in Österreich, Karte von 1881 mini|Deutschlandkonzepte 1848–1867: Begriffe Österreich war eine von fünf europäischen Großmächten. Insgesamt galt es als wesentlich bedeutender als Preußen. Österreich ging es in erster Linie um den Erhalt des Status quo und seiner Vormachtstellung. Im Deutschen Bund drückte sie sich dadurch aus, dass der österreichische Gesandte den Vorsitz im Bundestag führte. Seine „Präsidialstimme“ gab bei Stimmengleichheit im Engeren Rat den Ausschlag. Davon abgesehen hatte der „Präsidialgesandte“ der „Präsidialmacht“ Österreich keine Vorrechte.

Österreich instrumentalisierte den Deutschen Bund, um gegen nationale, liberale und demokratische Tendenzen zu kämpfen.Heinrich Lutz: Außenpolitische Tendenzen der Habsburger Monarchie von 1866 bis 1870: „Wiedereintritt in Deutschland“ und Konsolidierung als europäische Macht im Bündnis mit Frankreich. In: Eberhard Kolb (Hrsg.): Europa vor dem Krieg von 1870. Mächtekonstellation – Konfliktfelder – Kriegsausbruch. R. Oldenbourgh, München 1987, S. 1–16, hier S. 2/3. Das lag nicht nur an der konservativen Haltung des Kaisers. Im Vielvölkergebilde Österreich lebten neben den bevorteilten Deutschen auch Ungarn, Tschechen, Italiener und weitere Nationalitäten. Aus österreichischer Sicht barg eine demokratische Entwicklung die Gefahr, dass dadurch auch die Nationalitätenfragen neuen Auftrieb erlangen würden.Jürgen Angelow: Der Deutsche Bund. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, S. 20–22. Österreich lehnte einen deutschen Bundesstaat strikt ab, weil seine nichtdeutschen Gebiete diesem nicht hätten angehören können (die übrigen deutschen Staaten hätten dies nicht akzeptiert, weil sie möglichst wenig Nationalitätenkonflikte im Bundesstaat wollten). Die Lösung hätte darin bestanden, dass der österreichische Kaiser für die nichtdeutschen Gebiete nur in Personalunion geherrscht hätte. Österreich hatte Angst, dann die nichtdeutschen Gebiete nicht mehr erfolgreich unter seine Herrschaft zwingen zu können.

An einer Reform des Deutschen Bundes war Österreich kaum interessiert. Es strebte allenfalls danach, sein Gesamtgebiet dem Bundesgebiet anzuschließen. Dadurch hätte es im militärischen Ernstfall den Schutz des Bundes für ganz Österreich genossen. Außerdem hätte die „selbst ernannte europäische Ordnungsmacht“ (Jürgen Müller) die antiliberalen Maßnahmen des Bundes für sein Gesamtgebiet nutzen können.Jürgen Angelow: Der Deutsche Bund. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, S. 93. Für dieses Ziel wäre Österreich bereit gewesen, Zugeständnisse in anderen Punkten zu machen, zum Beispiel den Bundeszweck zu erweitern. Die rote Linie war die Einrichtung eines direkt gewählten deutschen Nationalparlaments, weil dadurch die politische Dynamik in den Bundesstaat geführt hätte.

Ausgangslage Preußens mini|Preußen um das Jahr 1850, einschließlich der Ostprovinzen, die nur 1848–1851 zum Bund gehörten

Die preußischen Könige teilten die konservative Grundhaltung der österreichischen Kaiser. Daher unterstützten sie die längste Zeit Österreichs antiliberale Politik im Bund: im Wesentlichen 1815 bis 1848 sowie in der Reaktionszeit 1851 bis 1858 und noch einmal kurz 1863 bis 1865 im Zusammenhang mit dem Deutsch-Dänischen Krieg. In diesen Zeiträumen gab es also eine dualistische (österreichisch-preußische) Führung im Bund. Die Führungsmacht Österreich sprach sich eng mit Preußen ab und präsentierte Vorschläge im Bundestag erst, nachdem eine Übereinkunft mit Preußen erreicht worden war.

Preußen haderte allerdings damit, hinter Österreich nur die zweitbedeutendste Macht im Deutschen Bund zu sein. Die Vormachtstellung Österreichs schien aus preußischer Sicht im Laufe der Jahre immer weniger gerechtfertigt zu sein. Es heißt, Preußen sei im 19. Jahrhundert in Deutschland hineingewachsen, während für Österreich das Gegenteil galt. Im preußischen Bundesgebiet lebten im Laufe der Zeit mehr Einwohner als im österreichischen Bundesgebiet.

mini|Büste des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. Als er 1840 König wurde, träumte er noch von einem wiederhergestellten Reich unter österreichischer Führung. Im Revolutionsjahr 1848 versprach er einen deutschen Bundesstaat, nahm aber die Kaiserkrone 1849 nicht an. Sein Versuch einer Erfurter Union mit ihm als Unionsvorstand scheiterte an seinem Desinteresse, nachdem die eigentliche Revolution endgültig niedergeschlagen war.