mini|Letzte Ausgabe – vom 8. November 1918
Das Großherzoglich Hessische Regierungsblatt war das Amtsblatt des Großherzogtums Hessen.
Vorläufer Von 1807 bis 1819 wurden Gesetze und Verordnungen in der Großherzoglich Hessischen Zeitung veröffentlicht, was als amtliche Publikation galt.Verordnung vom 20. Juni 1808. In: Großherzoglich Hessische Verordnungen, Heft 1 (1806–1808), Darmstadt 1811, S. 105. Digitalisat der Verordnung im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt via Arcinsys.
Erscheinungsweise Das Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt erschien von 7. Juli 1819Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 1. Darmstadt den 7. Juli 1819 DigiZeitschriften, abgerufen am 13. Mai 2020. bis zum 8. November 1918Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr.26 vom 8. November 1918, S. 231–238. und wurde von der Buchhandlung des Großherzoglichen Staatsverlags, Darmstadt, herausgegeben.
Nach dem Ende der Monarchie erschien es ab dem 15. November 1918 unter dem Titel Hessisches Regierungsblatt weiter, wobei Seitenzählung und Nummernfolge des Großherzoglich Hessischen Regierungsblatts nahtlos fortgeführt wurden.Hessisches Regierungsblatt vom 15. November 1918, S. 239–244.
Inhalt Das Regierungsblatt bestand aus einem Hauptteil und einer Beilage, die beide getrennt abonniert werden konnten. Im Hauptteil wurden die Gesetze und Verordnungen des Großherzogtums bekanntgemacht. Die Beilage enthielt amtliche Bekanntmachungen der Großherzoglichen Staatsverwaltung, darunter Dienstnachrichten, Ordensverleihungen sowie Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden, Namensänderungen, Vorlesungsverzeichnisse der Universitäten, öffentliche Anerkennungen von „edlen Taten“, meist Rettung aus Lebensgefahr.
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Einzelnachweise
Kategorie:Ehemalige amtliche Bekanntmachung (Deutschland) Kategorie:Zeitung (Großherzogtum Hessen) Kategorie:Recht (Großherzogtum Hessen)