mini|Der Weg zur Bundesverfassung 1866/1867 Die Gründung des Norddeutschen Bundes war ein längerer Prozess in den Jahren 1866 und 1867. Dabei bildete Preußen mit den verbündeten Staaten in Nord- und Mitteldeutschland durch Fusion einen neuen gemeinsamen Bundesstaat (föderativer Staat). Vorausgegangen waren der Bundesgründung der Deutsche Krieg und die Auflösung des 1815 gegründeten Deutschen Bundes. Der Norddeutsche Bund stand zwar nicht in der Rechtsnachfolge zum Deutschen Bund, doch kamen in der norddeutschen Bundesgründung viele Elemente einer langen Bundesreformdebatte zum Tragen.
Als ein Anfangspunkt der Gründung kann der Reformplan vom 10. Juni 1866 angesehen werden, den Preußen für ein neues Kleindeutschland vorgestellt hatte. Im Sommer 1866 stellte sich heraus, dass Preußen nur in Norddeutschland einen Bundesstaat gründen konnte – es hatte zwar den Krieg gegen Österreich gewonnen, doch Frankreich erhob Einspruch gegen den Einschluss Süddeutschlands. Gedankliche Ansätze zu einer Teilung des Deutschen Bundes in Nord und Süd hatte es bereits zuvor gegeben. Im Jahr 1866/1867 war offen, ob und wann die süddeutschen Staaten jemals dem Nordstaat beitreten würden.
Der Deutsche Krieg wurde am 26. Juli 1866 mit dem Vorfrieden von Nikolsburg im Wesentlichen beendet. Österreich erkannte darin die Auflösung des Deutschen Bundes an und dass Preußen nördlich des Mains freie Hand für Gebietsveränderungen und ein neues „Bundesverhältnis“ habe. Preußen annektierte mehrere Kriegsgegner in Nord- und Mitteldeutschland und zwang die übrigen durch die Friedensverträge zum Eintritt in einen neuen Bund. Mit den Augustverträgen verpflichtete Preußen außerdem seine Verbündeten zur Bundesgründung.
Otto von Bismarck, der preußische Ministerpräsident, einigte sich mit den übrigen Regierungen auf einen Verfassungsentwurf. Am 24. Februar wurde der konstituierende Reichstag eröffnet – kein eigentliches Parlament, sondern ein Gremium, das nur über die Verfassung beraten sollte. Nach der Überarbeitung durch den konstituierenden Reichstag stimmten die Regierungen dem Verfassungsentwurf ebenfalls zu und ließen ihn auch durch die Landesparlamente annehmen. Am 1. Juli 1867 trat die Verfassung des Norddeutschen Bundes in Kraft, und zeitnah wurden die Bundesorgane eingesetzt.
Vorgeschichte mini|Deutschlandkonzepte 1848–1867: Pläne und Verfassungskonzept
Kleindeutsche und norddeutsche Lösung mini|Bereits im Jahr 1864 nahm der Kladderadatsch die mögliche Zweiteilung Deutschlands vorweg. Dem Karikaturisten zufolge würde sie aber einvernehmlich zwischen Bismarck und dem Österreicher Rechberg geschehen, die gerade im Krieg gegen Dänemark gemeinsam vorgingen.
Bereits bei der Gründung des Deutschen Bundes 1815 gab es Überlegungen, Deutschland de facto in einen preußisch geführten Norden und einen österreichisch geführten Süden aufzuteilen. Neben den Teilungsgedanken kam im Revolutionsjahr 1848 eine weitere Vorstellung auf: Preußen und die übrigen Staaten in Nord- und Süddeutschland würden einen engeren Bund gründen, einen kleindeutschen Bundesstaat. Österreich, das sich mit seinen vielen Völkern nur schlecht einem Bundesstaat anschließen konnte, sollte durch einen weiteren Bund mit dem engeren Bund verbunden sein (sogenannter Gagernscher Doppelbund).
Als Preußen 1849/1850 die „Erfurter Union“ ins Leben rufen wollte, war dieser Bundesstaat zunächst kleindeutsch gedacht. Doch die süddeutschen Staaten blieben ihm fern, sodass Preußen nur den Norden geeint hätte. Letztlich boykottierten auch das norddeutsche Königreich Hannover und das mitteldeutsche Königreich Sachsen diesen Einigungsversuch, trotz Unterzeichnung des Dreikönigsbündnisses im Mai 1849.
Im Jahr 1866 spitzte sich die Rivalität zwischen Österreich und Preußen zu. Preußens Ministerpräsident Bismarck machte den übrigen deutschen Staaten am 10. Juni 1866 den Vorschlag, ein kleindeutsches Bundesparlament wählen zu lassen und die Bundesverfassung zu erneuern. Kurz darauf beantragte Österreich im Bundestag die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen, und der Deutsche Krieg brach aus.
Augustbündnis
Der Ausdruck „Norddeutscher Bund“ erscheint erstmals im Vorfrieden von Nikolsburg vom 23. Juli 1866, der zur Grundlage des eigentlichen Friedensschlusses vom 23. August mit Österreich wurde. Dort wird ein „engeres Bundesverhältnis“ erwähnt, das Preußen mit seinen Verbündeten in Norddeutschland eingehen dürfe. Gemeint war ein Bundesstaat, der über einen Staatenbund wie den Deutschen Bund hinausgeht. Auf dieses engere Bundesverhältnis wird noch im selben Absatz mit dem Ausdruck „norddeutscher Bund“ verwiesen.
Am 18. August 1866 schlossen Preußen und 15 weitere Staaten das Augustbündnis, dem sich weitere Staaten anschlossen. Im Vertrag nennt das Bündnis sich nur schlicht „Bündnis“ und spricht von einem „neue[n] Bund“, der noch zu gründen sei. Eine Bundesverfassung solle die Zwecke des Bündnisses sicherstellen. Als Zweck nennt der Vertrag nur eine gemeinsame Verteidigungspolitik, die Grundlage für das neue Bundesverhältnis sei aber der preußische Reformplan für den Deutschen Bund.
Der Ausdruck Norddeutscher Bund lässt sich theoretisch sowohl auf das Augustbündnis beziehen als auch auf den Bundesstaat, der seine Verfassung am 1. Juli 1867 erhalten hat. So spricht Michael Kotulla davon, dass der Bund sich allmählich konturierte. Das Augustbündnis war jedenfalls nur ein Provisorium, auf ein Jahr begrenzt. Es war noch keine Staatenverbindung, sondern bereitete eine solche nur vor.Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 491/492.
Bundesgründende Staaten StaatBedeutungBundesbeschluss vom 14. Juni zur Mobilmachung gegen PreußenBeitritt zum AugustbündnisAnmerkungenKönigreich Preußen, vergrößert durch die Annexionen von 1866Europäische Großmachtfür Rechtsbruch erklärt, nicht abgestimmt18. August 1866Bundesreformplan vom 10. Juni 1866 als Grundlage für das AugustbündnisKönigreich SachsenMittelstaatZustimmung21. Oktober 1866 (Friedensvertrag mit Preußen, Beitritt zum Bündnis)ehemaliger Kriegsgegner PreußensGroßherzogtum HessenMittelstaatZustimmung3. September 1866 (Friedensvertrag mit Preußen, Teilnahme am Bund)Beitritt nur für seine Provinz OberhessenGroßherzogtum Mecklenburg-SchwerinNorddeutscher KleinstaatAblehnung21. August 1866 (eigener Vertrag zur Teilnahme am Bund)eigener Vertrag, wegen Vorbehalte des LandesparlamentsGroßherzogtum Sachsen-Weimar-EisenachThüringischer KleinstaatAblehnung18. August 1866Großherzogtum Mecklenburg-StrelitzNorddeutscher KleinstaatAblehnung21. August 1866 (eigener Vertrag zur Teilnahme am Bund)eigener Vertrag, wegen Vorbehalte des LandesparlamentsGroßherzogtum OldenburgNorddeutscher KleinstaatAblehnung18. August 1866Herzogtum Braunschweig-LüneburgNorddeutscher KleinstaatZustimmung, nach Königgrätz ins preußische Lager18. August 1866Bundesverfassung nicht durch Landesparlament ratifiziert, da dies nicht notwendig seiHerzogtum Sachsen-Meiningen und HildburghausenThüringischer KleinstaatZustimmung8. Oktober 1866 (Friedensvertrag mit Preußen, Beitritt zum Bündnis)ehemaliger Kriegsgegner PreußensHerzogtum Sachsen-AltenburgThüringischer KleinstaatAblehnung18. August 1866Herzogtum Sachsen-Coburg und GothaThüringischer KleinstaatAblehnung18. August 1866Herzogtum AnhaltMitteldeutscher KleinstaatAblehnung18. August 1866Fürstentum Schwarzburg-RudolstadtThüringischer KleinstaatAblehnung18. August 1866Fürstentum Schwarzburg-SondershausenThüringischer KleinstaatAblehnung18. August 1866Fürstentum Waldeck-PyrmontMitteldeutscher KleinstaatAblehnung18. August 1866Fürstentum Reuß ältere LinieThüringischer KleinstaatZustimmung26. September 1866 (Friedensvertrag mit Preußen, Beitritt zum Augustbündnis)ehemaliger Kriegsgegner PreußensFürstentum Reuß jüngere LinieThüringischer Kleinstaatnicht abgestimmt, nach Königgrätz ins preußische Lager18. August 1866Fürstentum Schaumburg-LippeNorddeutscher KleinstaatZustimmung trotz fehlender Instruktion des Gesandten; nach Königgrätz ins preußische Lager18. August 1866Fürstentum LippeNorddeutscher KleinstaatAblehnung18. August 1866Freie und Hansestadt LübeckNorddeutscher StadtstaatAblehnung18. August 1866Freie Hansestadt BremenNorddeutscher StadtstaatAblehnung18. August 1866Freie und Hansestadt HamburgNorddeutscher StadtstaatAblehnung18. August 1866
Internationale Situation
Trotz der Bezeichnung Deutscher Krieg waren an der Auseinandersetzung des Sommers 1866 noch weitere Staaten beteiligt. Das gilt vor allem für den jungen Nationalstaat Italien, der letzte „unerlöste“ Gebiete befreien wollte und deswegen ein Bündnis mit Preußen geschlossen hatte. Italienische Truppen nahmen auch am Waffengang gegen Österreich teil, militärisch weniger erfolgreich als Preußen, aber mit den erwünschten politischen Folgen: Italien erwarb das bislang österreichische Venetien. mini|Europa während des Norddeutschen Bundes; die Quadrate entsprechen der Einwohnerzahl der Länder. Der französische Kaiser Napoleon III. hatte auf einen österreichischen Sieg gesetzt und sich in einem Geheimvertrag ein Mitspracherecht über Deutschlands Zukunft erkauft, im Gegenzug für die französische Neutralität. Außerdem hatte Österreich eine französische Kontrolle über das bis dahin preußische Rheinland in Aussicht gestellt. Mit Preußen gab es solch konkrete Absprachen nicht, darum fühlte sich Napoleon vom Kriegsausgang betrogen.
Es gelang Napoleon aber, die preußische Ausbreitung auf Norddeutschland (nördlich der Mainlinie) zu begrenzen. Diese Regel aus französisch-preußischen Gesprächen ging in den (österreichisch)-preußischen Prager Frieden ein (Art. 4). In den Bemühungen um die Ausbreitung des Norddeutschen Bundes erwies sich dies als potentielle Hypothek aus der Zeit der Bundesgründung. Als im Jahr 1870 die süddeutschen Staaten dem Bund beitraten, hätte Österreich-Ungarn also möglicherweise Einspruch erheben können. Tatsächlich aber erkannte es die neue Situation offiziell an (25. Dezember 1870), weil es politisch isoliert war und gute Beziehungen mit dem künftigen Deutschen Reich wünschte.Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 527. Kotulla weist darauf hin, dass der Prager Frieden nur die Vertragsparteien, nicht aber die süddeutschen Staaten binden konnte.
Großbritannien und Russland blieben im Krieg ebenfalls neutral. Das lag unter anderem an innenpolitischen Problemen, außerdem sahen beide Mächte in einer begrenzten preußischen Ausbreitung keine Gefahr für sich oder das europäische Gleichgewicht. Russland protestierte gegen die preußischen Annexionen: Einige der betroffenen Monarchen waren mit der russischen Zarendynastie verwandt. Dies hatte allerdings keine bleibenden Auswirkungen auf das preußisch-russische Verhältnis.
Entstehen der Bundesverfassung Der Fahrplan zur norddeutschen Bundesverfassung war nur rudimentär im Augustbündnis beschrieben worden. Er ähnelte dem Weg zur Verfassungsvereinbarung für die Erfurter Union,Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 491. war aber komplizierter. Das lag einerseits daran, dass dem Augustbündnis noch kein konkreter Verfassungsentwurf vorlag. Andererseits waren die Staaten sich unsicher, ob die Landesparlamente der Bundesverfassung zustimmen mussten.
Verfassungsentwurf
Die verbündeten Regierungen, also die Landesregierungen der Bündnispartner, ernannten Bevollmächtigte, wie es im Augustbündnis beschrieben wurde. Der preußische Bevollmächtigte zum Beispiel war der preußische Ministerpräsident und Außenminister Otto von Bismarck. Bismarck ließ sich mehrere Verfassungsentwürfe vorlegen.