Der German-Nutrition Care Process (G-NCP) stellt das Handeln von Diätassistenten (Ernährungstherapeuten) in der Diätetik erklärbar und reproduzierbar dar. Er dient als Struktur für die ganzheitliche, wissenschaftsbasierte und ergebnisorientierte Betreuung und Versorgung in der Ernährungstherapie sowie in der ernährungsbezogenen Prävention. Der G-NCP ermöglicht eine Vergleichbarkeit des Handelns in der Diätetik sowohl national wie auch international.

Historische Entwicklung Der G-NCP entstand vor dem Hintergrund internationaler und europäischer Entwicklungen zur Professionalisierung des beruflichen Handelns und ist so mit anderen Prozessmodellen der Gesundheitsfachberufe, beispielsweise dem Pflegeprozesses, gleichzusetzen. Seit den 1980er Jahren etablierten sich in der Diätetik weltweit vergleichbare Prozessmodelle mit dem Ziel, eine personalisierte Ernährungsversorgung in für Dritte nachvollziehbaren Schritten unter Berücksichtigung der Kontextfaktoren zu ermöglichen. Dazu zählen vor allem der Nutrition Care Process (USA) der Nutrition and Dietetic Care Process (UK), der Diëtistisch ZorgProces (NL) sowie der Diaetologische Prozess (AT).

Die Auseinandersetzung mit dem prozessgeleiteten Handeln in der Diätetik begann in Deutschland etwa 2009 und wurde maßgeblich durch den Berufsverband der Diätassistenten (VDD) initiiert und geprägt. Dort gründete sich 2013 eine Arbeitsgruppe, die 2015 als Ergebnis das G-NCP-Manual als Erstpublikation des G-NCP entwickelte. Im Ansatz basierte der G-NCP in weiten Teilen auf dem US-amerikanischen Prozessmodell. Damit lässt sich seine Bezeichnung als German-NCP erklären, jedoch gilt er inzwischen als eigenständiges Prozessmodell. Bereits mit der Erstbeschreibung 2015 wurde auf eine schrittweise Weiterentwicklung des G-NCP aufgrund von Erfahrungswerten aus verschiedensten Praxissettings sowie aus Lehre und Forschung hingewiesen.

Im Jahr 2025 wurde die umfassende Überarbeitung des G-NCP, verbunden mit einem modernisierten Prozessmodell, einer Aktualisierung der theoretischen Grundlagen sowie einer Schärfung und Präzisierung von Begrifflichkeiten, veröffentlicht. Dabei wurde die Bezeichnung German-Nutrition Care Prozess beibehalten und nur die Schreibweise von Prozess mit „z“ eingedeutscht. Dies wird mit dem hohen Wiedererkennungsgrad begründet, vor allem aber damit, weil sich für den Begriff „Nutrition Care“ (deutsch in etwa Ernährungssorge, Ernährungsbetreuung, Ernährungsversorgung) im Deutschen kein vergleichbar prägnanter und passender Begriff finden lässt.

Bei der Überarbeitung des G-NCP verwenden die Herausgeber und Autoren die Berufsbezeichnung Ernährungstherapeut / Ernährungstherapeutin. Sie begründen die Abweichung von der Berufsbezeichnung Diätassistent / Diätassistentin, als einzigem in Deutschland bundesrechtlich geregeltem Heilberuf in der Ernährungstherapie und Ernährungsprävention damit, dass von Berufs- und Fachverbänden bereits seit 2007 eine neue Berufsbezeichnung gefordert wird. Die Bezeichnung Diätassistent hat zwar eine lange historische Tradition, spiegelt aber weder die Komplexität des beruflichen Handelns wider, noch verdeutlicht sie Patienten und Verbrauchern die Kompetenz des Berufes. Letzteres ist insofern von Bedeutung, da in Deutschland das Handlungsfeld Ernährungstherapie keinem Tätigkeitsvorbehalt unterliegt.

Definition und Zielsetzung Der German-Nutrition Care Prozess (G-NCP) dient der systematischen Problemlösung und wird in der Diätetik angewendet, um mittels kritischem Denken Entscheidungen treffen zu können, die es ermöglichen, ernährungsbezogene Probleme qualitätskontrolliert zu lösen und damit zu einer sicheren, effektiven und hochwertigen gesundheitlichen Versorgung beizutragen.

Er ist eng mit der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) sowie mit dem biopsychosozialen Modell der WHO verknüpft. Durch standardisierbare Handlungsabläufe und vergleichbares Vorgehen soll eine hohe Qualität in allen Handlungsfeldern der Diätetik erreicht werden. Zudem ergeben sich Anknüpfungspunkte in der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsfachberufen.

Perspektivisch bildet er mit der Entwicklung einer einheitlichen (standardisierten) Sprache für die Diätetik die Grundlage für deren Digitalisierung.

Implementierung Seitens der European Federation of Associations of Dietitians (EFAD) existiert seit 2014 die Empfehlung zur Etablierung eines Prozessmodells in den Mitgliedsstaaten. Seit der Veröffentlichung des G-NCP-Manuals 2015 verbreitete der VDD den G-NCP als gültiges Prozessmodell in Deutschland, machte ihn neben Diätassistentinnen und Diätassistenten auch allen anderen im Handlungsfeld tätigen Berufsgruppen zugänglich und brachte ihn in Qualitätsstandards, Empfehlungen und Leitlinien ein.

Verweise auf den G-NCP finden sich beispielsweise

in der Leistungsbeschreibung zur Erbringung des Heilmittels Ernährungstherapie, in den DGE-Beratungsstandards, in der S2k-Leitlinie Zöliakie, in den Anforderungen von OnkoZert zur Zertifizierung Viszeralonkologischer Zentren und Darmkrebszentren, in der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung in Deutschland, sowie in der S3-Leitlinie Adipositas – Prävention und Therapie.

Seit seiner Entstehung wird der G-NCP didaktisch für die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses genutzt. Alle im Bund für Ausbildung und Lehre in der Diätetik (BALD) vertretenen Schulen und Hochschulen für Diätetik beschlossen im Herbst 2017, den G-NCP verbindlich in die Ausbildung und Lehre aufzunehmen.

Das G-NCP-Modell Beim G-NCP-Modell handelt es sich um die Visualisierung des Prozesses.

Im Zentrum des G-NCP-Modells steht die therapeutische Beziehung zwischen Diätassistent(en) und Nutzenden. Anstelle von Diätassistenten können auch Absolventen vergleichbarer Studiengänge (z. B. Ernährungswissenschaft, Oecotrophologie) tätig werden, allerdings ist bei der ärztlichen Anordnung oder Verordnung von ernährungstherapeutischen Maßnahmen zu beachten, dass sie formal und rechtlich nicht als reglementierter Gesundheitsfachberuf (Heilberuf) gelten. Der G-NCP spricht immer von einer therapeutischen Beziehung, auch wenn es sich je nach Setting oder Leistungsrecht um eine gesundheitsfördernde, präventive, therapeutische, rehabilitative oder palliative Situation handelt.

In einem Ring um das Zentrum wird auf die notwendigen beruflichen Voraussetzungen zur Ausgestaltung der therapeutischen Beziehung verwiesen. Berufliche Handlungskompetenz als Verbindung von Wissen und Können bei der Bewältigung beruflicher Handlungsanforderungen, um ernährungsbezogene Probleme als Gesundheitsfachberuf/Heilberuf eigenverantwortlich und in hoher Qualität lösen zu können. Diese mündet in therapeutischer Eigenverantwortlichkeit mit der Fähigkeit zur therapeutischen Entscheidungsfindung basierend auf dem Konzept von Clinical bzw. Medical Decision Making und Partizipativer Entscheidungsfindung (Shared Decision Making). Evidenzbasierte Diätetik (vergleiche evidenzbasierte Medizin / evidence based medicine), was bedeutet, systematisch Forschungsergebnisse zu finden und sich mit der Gültigkeit, Anwendbarkeit und Bedeutung dieser Evidenz auseinanderzusetzen. Diätassistenten wägen evidenzbasierte Informationen mit ihrem Fachwissen und ihrer therapeutischen Erfahrung (Urteilsvermögen) sowie mit den individuellen Werten und Umständen des Nutzenden oder der Gemeinschaft ab, um die therapeutische Entscheidungsfindung in der Diätetik zu steuern. Berufsethik, in der moralische Fragen der Diätetik in Bezug auf die Berufsausübung thematisiert werden.

Ein nächster Ring zeigt im Uhrzeigersinn die fünf Prozessschritte. Der äußere Ring benennt die Rahmenbedingungen, die die Tätigkeiten in den Prozessschritten zur Ausgestaltung der therapeutischen Beziehung bestimmen und beeinflussen. Das Gesundheits- und Sozialsystem, das Berufs- und Leistungsrecht, die Finanzierung und das Setting.

Die Prozessschritte des G-NCP Der G-NCP besteht aus den fünf aufeinander folgenden und logisch miteinander verknüpften Prozessschritten, wobei jeder Schritt für sich bestimmte Handlungssituationen abbildet und das Vorgehen strukturiert:

Ernährungsassessment und Re-Assessment Ernährungsdiagnose Planung der Ernährungsintervention Durchführung der Ernährungsintervention und Monitoring Evaluation

Ernährungsassessment Das Ernährungsassessment ist die systematische Erhebung, Sammlung, Gruppierung, Analyse und Bewertung von Informationen durch Diätassistenten, um Aussagen über den Ernährungszustand sowie die Art und Ursachen von Ernährungsproblemen einer Person oder einer Gruppe treffen zu können.

Damit zielt es auf das Identifizieren von Ernährungsproblemen ab, wobei Daten erhoben, gesammelt und gemäß evidenzbasierter diätetischer Praxis beurteilt und bewertet werden. Zugleich dient es dem Aufbau der therapeutischen Beziehung, weil es dabei zum ersten Kontakt mit den Nutzenden kommt.

Im Ernährungsassessment kommen spezifische therapeutische Denkprozesse unter Nutzung von Clinical Reasoning und Kritischem Denken zur Anwendung. Es geht darum, unter den gegebenen Rahmenbedingungen genau die Daten zu erfassen, die für eine umfassende Beurteilung der jeweiligen Situation erforderlich sind.

Ernährungsdiagnose Die Ernährungsdiagnose stellt eine zusammenfassende Beurteilung dar, bei der Ernährungsprobleme systematisch beschrieben werden, um auf Ansatzpunkte für die Planung und Durchführung der Intervention sowie deren Erfolgsbewertung schlussfolgern zu können.

Die Ernährungsdiagnose orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit / International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) und erweitert die ärztliche Diagnose. Das ermöglicht eine ganzheitliche Sicht auf die jeweilige Person und ihr Ernährungsproblem. Dabei werden die Ernährungsprobleme einer Person oder Gruppe systematisch erfasst und stellen ein wichtiges Arbeitsinstrument für Diätassistenten dar, aus dem sich die weitere Prozessgestaltung ableiten lässt. Bei gleicher Grunderkrankung (ärztliche Diagnose) kann sich je nach betroffener Person eine variierende Art und Anzahl von Ernährungsdiagnosen ergeben. ErnährungsdiagnoseÄrztliche DiagnoseBezugsrahmen International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)Bezugsrahmen International Classification of Diseases (ICD)Stellung im Rahmen des eigenverantwortlichen Handelns von Diätassistentenfällt in die Zuständigkeit des Arztes/der Ärztinbeschreibt die mit einer Erkrankung oder Gesundheitsstörung zusammenhängenden ernährungsbezogenen (funktionellen) Auswirkungen auf die Gesundheit eines/r Betroffenen und berücksichtigt den gesamten Lebenshintergrundbezeichnet Erkrankungen, Symptome, Befunde oder Gesundheitsstörungenunterliegt der Dynamik des G-NCP und kann sich im Verlauf ändernbleibt gleich, bis die Krankheit oder Gesundheitsstörung geheilt ist Quelle: Gegenüberstellung von Ernährungsdiagnose und ärztlicher Diagnose

Das PESR-Statement

Mittels PESR-Statement wird die Ernährungsdiagnose in einer standardisierten Form zusammengefasst und so in einen Kontext eingebettet. Für jedes identifizierte Ernährungsproblem wird ein PESR-Statement formuliert.

Das Akronym PESR besteht aus vier Elementen:

P steht für Problem und bildet die Kernaussage der Ernährungsdiagnose. Das Problem beschreibt den Zustand, der eine Ernährungsintervention anzeigt. Es ist nicht identisch mit der Erkrankung, sondern zielt auf die sich daraus ergebenden Ernährungskonsequenzen oder die Ernährungsrisiken.

E steht für Etiology (Ätiologie/Ursache) und beschreibt die Ursachen, die der Auslöser für das Ernährungsproblem sind.