Homosexualität in der Zeit des Nationalsozialismus ist ein Thema der Geschichtswissenschaft, das sich mit der Geschichte der Homosexualität im nationalsozialistischen Deutschland befasst, insbesondere mit der Diskriminierung und Verfolgung Homosexueller in der Zeit des Nationalsozialismus.

Vorgeschichte und Ideologie der Nationalsozialisten mini|Bis zur Schließung durch die Nationalsozialisten war das Eldorado in Berlin einer der bekanntesten Treffpunkte für homosexuelle und transgeschlechtliche Personen (hier 1932). Seit dem 19. Jahrhundert existierte in Deutschland eine bedeutsame Homosexuellenbewegung. Vor allem Berlin war eine Stadt mit nicht nur vielen homosexuellen Kneipen, Klubs und Cabarets, sondern auch Sitz zahlreicher Zeitschriften und Massenorganisationen. Auch in den anderen großen deutschen Städten wie z. B. Köln und Hamburg gab es eine lebhafte Homosexuellenszene.

Führende Parteiideologen der NSDAP vertraten die Ansicht, dass Homosexualität inkompatibel mit dem Nationalsozialismus sei. Mit dem Stabschef der SA Ernst Röhm, der diese seit 1931 paramilitärisch aufgerüstet und damit wesentlich zur Etablierung der NSDAP als Regierungspartei beigetragen hatte, gab es aber auch einen mehr oder weniger „offen“ homosexuellen Naziführer, der nach der Machtübernahme 1933 die von anderen angestrebte Verfolgungspolitik zunächst blockierte. Der Konflikt um Röhms Homosexualität und den Umgang mit Homosexuellen gärte bis zu dessen Ermordung im Zuge des sogenannten „Röhm-Putsches“ am 1. Juli 1934.Alexander Zinn: Aus dem Volkskörper entfernt? S. 243–250.

Adolf Hitler schützte seinen Duzfreund so lange, wie dieser ihm nützlich war. Als Ernst Röhm jedoch Reformen forderte, ließ er ihn zusammen mit vielen anderen ehemaligen Parteigenossen in der „Nacht der langen Messer“ vom 30. Juni zum 1. Juli 1934 ermorden. Hintergrund waren Konflikte um die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik, die Zukunft der Reichswehr, aber eben auch um den Umgang mit dem Thema Homosexualität. SS- und Gestapo-Chef Heinrich Himmler, der für die Ausschaltung Röhms maßgeblich verantwortlich war, sah die Homosexualität als eine Bedrohung des Staates, den er im Sinne des Philosophen Hans Blüher als eine Domäne des Mannes betrachtete. Homosexuelle Männer strebten in seinen Augen danach, staatliche Strukturen zu unterwandern, was diese aber nicht, wie Blüher meinte, stärke, sondern im Gegenteil zur „Zerstörung des Staates“ führe. In Röhm, der in seinem engeren Umfeld tatsächlich auch einige homosexuelle SA-Funktionäre installiert hatte, sah Himmler eine Art Kronzeugen seiner Verschwörungstheorie. Die Ermordung Röhms und einiger anderer Homosexueller aus seinem engeren Führungszirkel, die Himmler im Juni 1934 im Auftrag Hitlers organisierte, wurde gegenüber der Öffentlichkeit denn auch als die Abwehr eines Putschversuches legitimiert. Dass es sich bei der Verknüpfung der angeblichen Putschabsichten Röhms mit einer homosexuellen Verschwörung eben nicht nur um „Propaganda“, sondern um ein aus den Thesen Blühers erwachsenes und zur Wahnvorstellung verkehrtes ideologisches Konstrukt handelte, zeigte sich daran, dass Himmler diese Linie auch intern gegenüber seinen Mitarbeitern vertrat. So berichtete der spätere Gestapo-Verwaltungschef Werner Best, Himmler habe bereits kurz nach der Mordaktion den versammelten SS-Führern erklärt, man sei nur „knapp der Gefahr entgangen, einen Staat von Urningen [Homosexuellen] zu bekommen“.Alexander Zinn: Aus dem Volkskörper entfernt? S. 260–265.

Verfolgung Mit der Ermordung Röhms war die Bahn frei für die von Himmler angestrebte Verfolgungspolitik. Im Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapo) in Berlin wurde im Juli 1934 ein Sonderdezernat II 1 S eingerichtet, das sich mit der Nachbearbeitung des „Röhm-Putsches“ beschäftigte und seine Aktivitäten bald auf die Bekämpfung der Homosexualität konzentrierte. Zweifellos sah Himmler die größte Gefahr in jenen Homosexuellen, die in Staat und Partei in Amt und Würden standen. Doch die Verfolgungsmaßnahmen, die die Gestapo im Herbst 1934 einleitete, richteten sich ohne Ansehen der Person gegen alle mutmaßlich homosexuellen Männer. Im Dezember 1934 begann die Gestapo in Berlin, Razzien auf Homosexuelle durchzuführen. In den folgenden Monaten wurden hunderte, wahrscheinlich sogar mehrere tausend homosexuelle Männer verhaftet und in die frühen Konzentrationslager Columbiahaus und Lichtenburg deportiert.Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 265–279.

Am 1. Januar 1935 berichtet das Pariser Tageblatt:

In den folgenden Jahren wurde die Homosexuellenverfolgung weiter professionalisiert und institutionalisiert. 1936 schuf Reichsführer SS Heinrich Himmler die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung. Um lokale Verfolgungswellen zu inszenieren, gehörten zu den bevorzugten Ermittlungsmethoden von Gestapo und Kriminalpolizei Razzien an Treffpunkten Homosexueller, Wohnungsdurchsuchungen und sogenannte „verschärfte Vernehmungen“ (seinerzeit amtlicher, euphemistischer Begriff für die Anwendung körperlicher und/oder psychischer Folter). Ein besonderes Augenmerk hatten die Beamten dabei auf Strichjungen, die einen guten Einblick in die Homosexuellenszene hatten und viele Männer belasten konnten. Aber auch ,gewöhnliche‘ Homosexuelle wurden in den Verhören so unter Druck gesetzt, dass viele schließlich die Namen ihrer Freunde preisgaben. Besonders die Gestapo-Beamten bedienten sich dabei teilweise brachialer und brutaler Methoden. Allerdings betrieben die lokalen Polizeibehörden die Homosexuellenverfolgung nicht immer mit dem Nachdruck, den man sich bei der Berliner Gestapo wünschte. Die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung entsandte deswegen immer wieder „Sonderkommandos“ mit Gestapobeamten des Homosexuellendezernats in die Provinz. Diese übernahmen vorübergehend die Ermittlungstätigkeit, offenbar mit dem Ziel, die örtliche Kriminalpolizei anzuleiten und zu einem entschiedeneren Vorgehen zu motivieren.Alexander Zinn: Aus dem Volkskörper entfernt? S. 289–309.

Hitler sah Homosexualität als ein „entartetes“ Verhalten, das die Leistungsfähigkeit des Staates und den männlichen Charakter des deutschen Volkes bedrohe. Homosexuelle Männer wurden als „Volksfeinde“ denunziert. Man beschuldigte sie, Verschwörercliquen und einen „Staat im Staate“ zu bilden, die öffentliche Moral zu zerrütten und die Geburtenrate in Deutschland zu gefährden. Man versuchte, deutsche Homosexuelle, die nach Ansicht des Nationalsozialismus Teil der „Herrenrasse“ waren, in die sexuelle und soziale Konformität zu zwingen.

Rechtsgrundlage Die nationalsozialistische Verfolgung homosexueller Männer vollzog sich primär über die am 28. Juni 1935 beschlossenen und am 1. September in Kraft getretenen erfolgte entgrenzende Verschärfung des § 175 Strafgesetzbuch. Im Gegensatz zur preußisch-kaiserlichen Version aus dem 19. Jahrhundert, die nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts „beischlafähnliche Handlungen“ für eine Strafbarkeit voraussetzte, reichten nach dem Willen der NS-Gesetzgebung bereits „begehrliche Blicke“ für eine Strafverfolgung. Bei der Verfolgung wurde zwischen angeblich „Verführten“ und sogenannten „Verführern“ unterschieden. Während die „Verführten“ über die normale Strafverfolgung nach § 175 auf den ‚rechten Weg‘ kommen sollten, wollte man die „Verführer“ „aus der Volksgemeinschaft ausscheiden“. In einem Erlass vom 12. Juli 1940 stellte das Reichssicherheitshauptamt klar, dass „in Zukunft alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen“ waren.

Im „Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei“ vom 15. November 1941 ordnete Hitler die Todesstrafe für homosexuelle Betätigung durch Angehörige von SS und Polizei an.Erlass des Führers über die Reinhaltung der SS und Polizei (15. November 1941). (PDF; 68 kB) Himmler forderte seinerseits in einem Befehl vom 7. März 1942 an die maßgeblichen Einheiten und Ausbildungseinrichtungen, es sei „darauf hinzuweisen, dass alle Angehörigen der SS und Polizei Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität im deutschen Volke“ sein müssten.Alexander Zinn: Aus dem Volkskörper entfernt? S. 320–328.

Statistik +Verurteilungen nach §§ 175 (inkl. Zoophilie) Jahr    Verurteilungen  1932  8011933  9571934 10691935 23631936 58011937 92441938 95361939 89631940 42001941 44261942* 39631943* 2218 * 1943: 1. Halbjahr verdoppelt1942 & 1943 ohne JugendlicheQuellen: „Statistisches Reichsamt“und Baumann 1968, S. 61.„Statistisches Reichsamt“ Jürgen Baumann: Paragraph 175. Luchterhand, Darmstadt 1968. Zusammengefasst in: Hans-Georg Stümke, Rudi Finkler: Rosa Winkel, rosa Listen. Rowohlt TB, Juli 1985, ISBN 3-499-14827-7, S. 262.

Die Zahl der Männer, welche wegen homosexueller Vergehen verurteilt wurden, stieg ab 1935 bis zum Kriegsbeginn 1939 rapide an. Häufig wurden sie nach Verbüßung der gegen sie verhängten Gefängnisstrafe, manchmal aber auch, ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in Konzentrationslager verschleppt. Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 Männer polizeilich erfasst (Rosa Listen),Wolfgang Wippermann und Michael Burleigh: The racial state. Germany 1933–1945. Cambridge University Press 1991, S. 186–196; Armin Bergmann: Homosexualität/Homosexuelle. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 518 f. 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB, eine unbekannte, aber wohl eher geringe Zahl wurde in psychiatrische Anstalten überwiesen. Ein Teil derjenigen, die wegen homosexueller Handlungen verfolgt wurden, haben sich selbst jedoch nicht als homosexuell identifiziert. Insgesamt, so die Schätzung des Soziologen Rüdiger Lautmann, dürften etwa 10.000 homosexuelle Männer in den NS-Konzentrationslagern inhaftiert worden sein, von denen etwa 53 % ums Leben kamen. Sie mussten dort den Rosa Winkel tragen, ein Abzeichen, das sie im Lager als Homosexuelle kennzeichnete.Alexander Zinn: "Aus dem Volkskörper entfernt"? S. 309–320. Die Schätzungen hinsichtlich der Zahl homosexueller Männer, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern ihr Leben lassen mussten, variieren erheblich. Der Grund dafür liegt u. a. darin, dass nicht ermittelbar ist, wie viele aus anderen Gründen ermordete Menschen homosexuell waren: Juden, Sinti und Roma usw.

Laut den Soziologen Philipp Korom und Christian Fleck, die sich mit dem sozialen Hintergrund von Homosexuellenverfolgung während der NS-Zeit in Österreich beschäftigt haben, sind Lokalstudien in Deutschland zu dem Schluss gekommen, dass die Mittelschicht stärker von Homophobie und staatlicher Verfolgung betroffen war als die Oberschicht. Die Analyse von Akten österreichischer Landesgerichte bestätige den Befund zum Teil, weise jedoch die Arbeiterschaft als Hauptopfergruppe aus.Philipp Korom, Christian Fleck: Wer wurde als homosexuell verfolgt? Zur Bedeutung sozialstruktureller Merkmale bei der strafrechtlichen Verfolgung. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 64(4)/2012, S. 755–782.

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