Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an. Bei Soldaten entspricht die Amtsbezeichnung dem Dienstgrad (siehe: Dienstgrade der Bundeswehr). Im Vorbereitungsdienst führen Beamte auf Widerruf anstelle der Amts- eine Dienstbezeichnung (bis zur Dienstrechtsreform 2009 galt dies auch in der laufbahnrechtlichen Probezeit, siehe Anstellung (Beamtenrecht)).
In Österreich wird stattdessen vom Amtstitel gesprochen. Dieser Begriff war auch in Deutschland üblich, wo er jedoch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vom Begriff der Amtsbezeichnung abgelöst wurde.vergleiche § 37 des Deutschen Beamtengesetzes
Grundlagen Eine Amtsbezeichnung hat der Beamte in der Regel mit der erstmaligen Verleihung eines statusrechtlichen Amts (z. B. im Eingangsamt einer Laufbahn als Beamter auf Probe). Der Missbrauch von Amtsbezeichnungen ist in Deutschland ein Vergehen gemäß StGB. In den Besoldungsordnungen sind Amtsbezeichnungen festgelegt, die nur in dieser Form benutzt werden dürfen (Sonderamtsbezeichnungen), der übergroße Teil sind jedoch die Grundamtsbezeichnungen, die in der Regel nur mit einem die jeweilige Laufbahn kennzeichnenden Zusatz verwendet werden dürfen.
Weibliche Amtsbezeichnungen Beamtinnen und Richterinnen führen die Amtsbezeichnung sofern möglich in der weiblichen Form. Die Ausnahme bilden die Bezeichnungen Amtmann/Amtfrau. Früher wurde statt „Amtfrau“ als weibliche Form „Amtmännin“ verwendet. In den 1980er Jahren weigerte sich eine niedersächsische Rechtspflegerin ein Jahr lang, die Ernennungsurkunde entgegenzunehmen, solange sie nicht auf „Justizamtfrau“ statt auf „Justizamtmännin“ ausgestellt war.Eine Beamtin ist eine Frau und keine Männin, Hamburger Abendblatt, 22. Mai 1986
Beamte (ohne Staatsanwälte) Die Amtsbezeichnungen werden durch den Bund und die Länder für ihre jeweiligen Beamten festgelegt. Sie können aus einer Grundamtsbezeichnung und einem Zusatz zur Grundamtsbezeichnung bestehen.
Bundesbeamte Der Bundespräsident legt grundsätzlich die Amtsbezeichnungen für Bundesbeamte fest. ( Abs. 1 BBG) Beamte führen im Dienst die Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amtes. Sie dürfen sie auch außerhalb des Dienstes führen sowie im Ruhestand mit dem Zusatz „außer Dienst“ oder „a. D.“ ( Abs. 2 BBG). Entlassenen Beamten kann die oberste Dienstbehörde die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit diesem Zusatz sowie die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel zu führen. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn die frühere Beamtin oder der frühere Beamte sich ihrer als nicht würdig erweist. ( Sätze 2 und 3 BBG)
Amtsbezeichnungen sind in der Bundesbesoldungsordnung den Besoldungsgruppen zugeordnet. Grundamtsbezeichnungen nach sowie Amtsbezeichnungen ohne Zusatz sind in den jeweiligen Besoldungsgruppen:
A 3 Hauptamtsgehilfe, Oberaufseher, Oberschaffner, Oberwachtmeister A 4 Amtsmeister, Hauptaufseher, Hauptschaffner, Hauptwachtmeister, Oberwart A 5 Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister A 6 Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister, Sekretär A 7 Brandmeister, Oberlokomotivführer, Obersekretär, Oberwerkmeister, Polizeimeister A 8 Hauptlokomotivführer, Hauptsekretär, Hauptwerkmeister, Oberbrandmeister, Polizeiobermeister A 9 (mittlerer Dienst) Amtsinspektor, Betriebsinspektor, Hauptbrandmeister, Polizeihauptmeister A 9 (gehobener Dienst) Inspektor, Kapitän, Konsulatssekretär, Kriminalkommissar, Polizeikommissar A 10 Konsulatssekretär Erster Klasse, Kriminaloberkommissar, Oberinspektor, Polizeioberkommissar, Seekapitän A 11 Amtmann, Kanzler, Kriminalhauptkommissar, Polizeihauptkommissar, Seeoberkapitän A 12 Amtsrat, Kanzler Erster Klasse, Kriminalhauptkommissar, Polizeihauptkommissar, Rechnungsrat, Seehauptkapitän A 13 (gehobener Dienst): Erster Kriminalhauptkommissar, Erster Polizeihauptkommissar, Fachschuloberlehrer, Kanzler Erster Klasse, Konsul, Oberamtsrat, Oberrechnungsrat, Seehauptkapitän A 13 (höherer Dienst): Akademischer Rat, Kustos, Legationsrat, Rat, Pfarrer, Studienrat A 14 Akademischer Oberrat, Fachschuldirektor, Konsul Erster Klasse, Legationsrat Erster Klasse, Oberkustos, Oberrat, Oberstudienrat, Regierungsschulrat, Pfarrer A 15 Akademischer Direktor, Botschafter, Botschaftsrat, Bundesbankdirektor, Dekan, Direktor, Generalkonsul, Gesandter, Hauptkustos, Museumsdirektor und Professor, Vortragender Legationsrat, Direktor einer Fachschule, Regierungsschuldirektor, Studiendirektor A 16 Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident, Botschafter, Botschaftsrat Erster Klasse, Bundesbankdirektor, Direktor, Generalkonsul, Gesandter, Leitender Akademischer Direktor, Leitender Dekan, Leitender Direktor, Ministerialrat, Museumsdirektor und Professor, Vortragender Legationsrat Erster Klasse, Leitender Regierungsschuldirektor, Oberstudiendirektor B 1 Direktor und Professor B 2 Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident, Direktor, Direktor und Professor, Vizepräsident B 3 Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident, Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Abteilungspräsident beim Bundesamt für Soziale Sicherung, Botschafter, Bundesbankdirektor, Direktor, Direktor und Professor, Generalkonsul, Gesandter, Kurator der Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Leitender Postdirektor, Ministerialrat, Vizepräsident, Vortragender Legationsrat Erster Klasse B 4 Direktor, Erster Direktor, Leitender Direktor des Marinearsenals, Präsident, Vizepräsident B 5 Bundesbankdirektor, Direktor, Direktor und Professor, Erster Direktor, Generaldirektor der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Generaldirektor und Professor der Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Oberdirektor, Präsident, Präsident und Professor, Vizepräsident, Vizedirektor B 6 Botschafter, Bundesbankdirektor, Bundeswehrdisziplinaranwalt, Direktionspräsident bei der Generalzolldirektion, Direktor, Direktor und Professor, Erster Direktor, Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek, Generalkonsul, Gesandter, Leiter des Militärrabbinats, Militärgeneraldekan, Militärgeneralvikar, Ministerialdirigent, Oberdirektor, Präsident, Präsident und Professor, Vizepräsident B 7, Direktor, Oberdirektor, Präsident, Präsident und Professor, Vizepräsident B 8, Direktor, Erster Direktor, Präsident, Präsident und Professor B 9, Botschafter, Bundesbankdirektor, Direktor beim Bundesverfassungsgericht, Ministerialdirektor, Präsident, Vizepräsident des Bundesrechnungshofes B 10 Ministerialdirektor, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund B 11 Präsident des Bundesrechnungshofes, Staatssekretär
Siehe auch: Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Die Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen legt das Bundesministerium des Innern und für Heimat fest. Den Grundamtsbezeichnungen können Zusätze, die auf den Dienstherrn oder den Verwaltungsbereich auf die Laufbahn auf die Fachrichtung hinweisen, beigefügt werden. Die Grundamtsbezeichnungen Rat, Oberrat, Direktor und Leitender Direktor dürfen nur in Verbindung mit einem entsprechenden Zusatz verliehen werden.
Im unmittelbaren Bundesbereich wird in der Regel der Zusatz Regierungs- für nichttechnische oder Technischer Regierungs- für technische Laufbahnen verwendet (z. B. Regierungssekretär, Technischer Regierungssekretär). In speziellen Laufbahnen des unmittelbaren Bundesdienstes werden die Zusätze Wissenschaftlicher (im höheren Dienst bei forschenden Einrichtungen), Bibliotheks-, Zoll- und Zollschiffs- (beim Zoll), Schiff- (im nautischen Dienst) Post- (Deutsche Post AG und Postbank), Fernmelde- (Deutsche Bundespost, Deutsche Telekom), Bundesbahn- (Bundeseisenbahnvermögen) und Betriebs- (für Laufbahn der Aufseher beim Bundeseisenbahnvermögen) verwendet.
Im mittelbaren Bundesbereich (Sozialversicherungsträger) wurde der Zusatz Verwaltungs-, bei der Deutschen Bundesbank wird der Zusatz Bundesbank- verwendet.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat folgende Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnung A bekannt gemacht: