Hauptzollämter, kurz HZA, sind (mit den Zollämtern als Dienststellen) gem. Nr. 3, Abs. 2 FVG örtliche Einrichtungen der deutschen Bundesfinanzbehörden. Sie unterstehen der Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde.

Standorte hochkant=1.5|mini|Standorte der Hauptzollämter in der Bundesrepublik Deutschland

Aktuell bestehen 41 Hauptzollämter. Sie befinden sich gem. Abs. 1 FVG, § 1 und Anlage 1Alage 1, auf auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de der Verwaltungsvorschrift BestBS-HZÄ/ZFÄ in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Dresden, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Frankfurt (Oder), Gießen, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt, Singen, Stralsund, Stuttgart und Ulm.

Ihnen sind jeweils weitere Außenstellen in Form der Zollämter bzw. Abfertigungsstellen unterstellt.

Zuständigkeiten Sachliche Zuständigkeit Die Hauptzollämter sind zuständig für das "operative Geschäft, d. h. Finanzverwaltungsaufgaben, die zollamtliche Überwachung, die Grenzaufsicht, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung sowie für die Vollstreckung von Forderungen."Eric Töpfer: Was macht und darf der Zoll? – Eine Einleitung, 16.11.2019 in: Cilip, abgerufen am 23. Februar 2026. In diesem Rahmen verwalten und erheben sie die Zölle und Verbrauchsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer und überwachen die Einhaltung aller Vorschriften im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung.

Als Vollzugsbehörden sind die Hauptzollämter in Deutschland zuständig für die Kontrolle und Strafverfolgung im Aufgabenbereich der Zollverwaltung. In dieser Funktion sind sie materielle Bundespolizeibehörde.

Örtliche Zuständigkeit Trotz der o. g. Bezirks- und Sitzbestimmung können die Beschäftigten der Hauptzollämter gem. § 3 BestBS-HZÄ/ZFÄBestimmung von Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter (BestBS-HZÄ/ZFÄ), auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de auch außerhalb des zugewiesenen Bezirks Amtshandlungen vornehmen, soweit dies in anderen Vorschriften geregelt. Beispielsweise regelt die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung - HZAZustV), auf gesetze-im-internet.de diverse Zuständigkeitsübertragungen zwischen den Hauptzollämtern.

Organisation Aufsichtsbehörde Gem. Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 ZFdG übt die Generalzolldirektion die Dienst- und Fachaufsicht über die Hauptzollämter aus. Konkret zuständig sind für die jeweiligen Sachgebiete (dazu sogleich) gem. Abs. 2 S. 1, 4, Abs. 3 S. 1 ZFdG die Direktionen III-VII.

Aufbau der Hauptzollämter Ein Hauptzollamt ist regelmäßig in sieben Sachgebiete gegliedert, wobei nicht jeder Standort alle Sachgebiete abdeckt, HZAZustV. Seine untergeordneten Dienststellen bestehen aus Zollämtern und Abfertigungsstellen:

Hauptzollämter (mit Stabsstellen auf Leitungsebene) Zollämter (ZA, Binnenzolldienst (Binnenzollämter)/Grenzabfertigungsdienst (Grenzzollämter)¹) Zollabfertigungsstellen Sachgebiete Sachgebiete A – Personal, Haushalt, Organisation: Gewährleistung des Dienstbetriebs durch Budget, IT etc. Sachgebiete B – Abgabenerhebung: Festsetzen, Erheben und Erstatten von Abgaben, z. B. Kfz-, Verbrauchssteuer Sachgebiete C – Kontrollen Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG) Kontrolleinheiten See (KES), "Wasserzoll" Kontrolleinheit Flughafen Überwachung (KEFÜ) Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr (KEFR) (und andere) Sachgebiete D – Prüfungsdienst: Unternehmensprüfungen zur Sicherstellung von Steuer- und Abgabengerechtigkeit sowie Richtigkeit der kaufmännischen Erfassung von Waren Sachgebiete E – Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Prüfungen im Außen- oder Innendienst zur Bekämpfung von Schwarzarbeit Sachgebiete F – Ahndung: Straf- und Bußgeldstelle Fachgebiet 1 – Ahndung der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellten Delikte Fachgebiet 2 – Ahndung der durch die anderen Sachgebiete festgestellten Delikte, vgl. Abs. 10 HZAZustV e contrario Sachgebiet G – Vollstreckung: Eintreiben von oder Steuern, Beiträge oder öffentlich-rechtliche Geldleistungen des Zolls selbst oder für die Krankenkassen oder Arbeitsämter Sachgebiet H – Bundesstelle Vollstreckung Zoll (nur Hauptzollamt Hannover) Zollzahlstellen (ZZ) Nebenzollzahlstellen (NZZ)

Historie Hauptzollämter bestanden bereits vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland mit abweichenden Aufgaben und Abgrenzungen. Im Großherzogtum Hessen bestanden 1835 fünf Hauptzollämter (Mainz, Heppenheim, Offenbach, Vilbel und Gießen), denen Nebenzollämter nachgeordnet waren.Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogtums Hessen, 1835, S. XXII sowie 376 f., Digitalisat Im Königreich Hannover wurden mit dem Hannoverschen Zollgesetz vom 15. August 1853 Haupt- und Nebenzollämter eingerichtet. Hauptzollämter waren danach Zollämter bei denen alle Ein- und Ausfuhrzölle bearbeitet wurden. Nebenzollämter wurden dort errichtet, wo zwar Außenhandel betrieben wurde, dessen Umfang aber keine Einrichtung eines Hauptzollamtes rechtfertigte.Zollordnung zum Hannoverschen Zollgesetz vom 15. August 1853, § 103, Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, Bd. 35, 1853, S. 285, Digitalisat. Im Königreich Bayern bestanden 1893 Hauptzollämter, denen Nebenzollämter, Übergangsstellen und Aufschlageinnehmereien nachgeordnet waren. Dies waren die Hauptzollämter Augusburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Furth i. W., Hof, Landau, Landshut, Lindau, Ludwigshafen, Memmingen, München, Nürnberg, Passau, Pfronten, Regensburg, Reichenhall, Rosenheim, Schweinfurt, Simbach, Waldsassen, Würzburg und Zwiesel.Handbuch der Zoll- und Steuer-Verwaltung des Königreichs Bayern nach dem Stande vom 1893, S. 10 f., Digitalisat. Im Königreich Sachsen bestanden 1898 die Hauptzollämter Zittau, Schandau, Annaberg, Eibenstock und Leipzig.Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1898, S. V, Digitalisat. Im Reichsland Elsaß-Lothringen wurden die Hauptzollämter Diedenhofen, Metz, Saarburg, Schirmeck, Münster und Altkirch eingerichtet.Statistisches Bureau: Das Reichsland Elsass-Lothringen, Landes- und Ortsbeschreibung, Bände 1 – 2, 1901, S. 152, Digitalisat.

Aufbau Der Aufbau hat sich 2008 im Rahmen des Projekts Strukturentwicklung Zoll erheblich geändert. Der organisatorische Aufbau eines Hauptzollamtes sah bis 2008 folgendermaßen aus: Sachgebiete A (Allgemeine Verwaltung (Personal, Organisation, Haushalt, IT, Zahlstellen)) Sachgebiete B (Grundsatzangelegenheiten, Abgabenerhebung (Zölle und Verbrauchsteuern)) Sachgebiete C (Fachaufsicht über die Zollämter und Abrechnungen, Nacherhebungen und Erstattungen) Sachgebiete D (Prüfungsdienst und Steueraufsicht und MKG Mobile Kontrollgruppen) Sachgebiete E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) Sachgebiete F (Bußgeld- und Strafsachenstellen) Sachgebiete G (Vollstreckungsstellen) Zollämter (Binnenzollämter, Grenzzollämter) Zollabfertigungsstellen Zollkommissariate (Grenzaufsichtsdienst, ZKom Land, ZKom See: s. a. Wasserzoll) Grenzaufsichtsstellen Zollschiffsstationen Zollzahlstellen (ZZ) Nebenzollzahlstellen (NZZ)

Gebäude In Berlin entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts im damaligen Verwaltungsbezirk Pankow das Kaiserliche Hauptzollamt. Das Gebäude ist erhalten und wird als Sitz der algerischen Botschaft genutzt.

Siehe auch Bundeszollverwaltung Zollfahndungsdienst Liste der deutschen Zollämter

Weblinks Zolldienststellen

Einzelnachweise

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