mini|Amtshaus mit Gerichtszimmer im Kloster Dobbertin (2011)

Geschichte mini|Spendiner Schäfereiche nahe dem Gerichtsberg (2011) In ganz Mecklenburg sowie auch im Bereich des Klosteramtes Dobbertin hatte es vermeintliche Hexen und Gerichtsverhandlungen gegen Zauberinnen und Zauberer gegeben. Bis Mitte des 17. Jahrhunderts wurden auch im Klosteramtsgebiet Hexenprozesse durchgeführt und Todesurteile durch Scharfrichter vollstreckt. Aus den Jahren von 1594 bis 1683 sind bisher 25 Hexenprozesse aktenkundig bekannt.Horst Alsleben: Zanksüchtig, ungesellig – Hexe! SVZ Schwerin, Mecklenburg-Magazin, 23. Februar 2018. Davon allein 14 wegen Hexerei mit neun Todesurteilen durch Verbrennung auf dem Scheiterhaufen in Dobbertin.Horst Alsleben: Der Dobbertiner Gerichtsberg. Der Galgen des Klosteramtsgerichts stand einst auf einer Anhöhe in den Spendiner Tannen. SVZ Lübz-Goldberg-Plau, 18./19. Oktober 2014.

Am Nordrand von Dobbertin auf einer Anhöhe in den Spendiner Tannen, dem Gerichtsberg, stand einst der Galgen des Dobbertiner Amtsgerichts und dort wurden die Urteile vollstreckt. Dat Gericht war damals bewusst nahe am alten Landweg nach Güstrow errichtet worden, denn so konnte man Räuber und Gesindel besser abschrecken und von Dobbertin fernhalten. Auf der Karte von 1777 des Landvermessers von See ist das Flurstück mit dem Namen Bei dem Gerichtsberg verzeichnet worden.Horst Alsleben: Die Hexen von Dobbertin. 2019, S. 8.

Das Klosteramtsgericht schien in diesen Jahrzehnten stark beschäftigt gewesen zu sein, denn zum Klosteramt gehörten mit der vorderen und hinteren SandpropsteiKlosterländereien bei Röbel und der Müritz, die man wegen ihrer leichten Böden als Sandpropstei bezeichnete. zeitweise 132 Dörfer mit 26 Gütern und 17 Pachthöfen, dazu noch 16 Mühlen, 12 Forsthöfe, diverse Dorfkrüge, Ziegeleien, Glashütten, mehrere Schulen und 25 Kirchen.Alle Recherchen zu Besitz und Größe des Klosteramtes durch den Autor. Bei den häufigen Gewalttätigkeiten, Schlägereien mit Körperverletzungen, Giftmorden, Diebstählen von Vieh, Fisch, Pferden, Schilf und Holz, Ehebruch, ungebührlichem Betragen in der Öffentlichkeit, Diebstahl von Kirchengeld und Beleidigung von Pastoren sowie Zauberkunst und Hexereien im gesamten Klostergebiet waren auch die Landreiter als klostereigene Polizei überfordert.Horst Alsleben: Den Pastor beleidigt - Haft! In Akten des Dobbertiner Klosteramtsgerichts sind tragische und kuriose Fälle überliefert. SVZ Mecklenburg-Magazin, 29. Dezember 2020.

Als Vorsteher des Klosteramtsgerichts fungierte der jeweilige Klosterhauptmann. Beisitzer waren der Küchenmeister als Finanzbeamter des Klosteramtes und der Amtsaktuar als Protokollant. Als Bevollmächtigter für die juristische Bearbeitung und als Richter im Klosteramtsgericht war der Syndicus zuständig. Anwesend war auch immer der Dobbertiner Pastor als Seelsorger der Angeklagten und bei einigen Verhören erst einmal als Gast mit Genehmigung der Güstrower Herzöge der Scharfrichter aus Güstrow. Neben dem Landreiter, als klostereigener Polizist, gab es noch den Gerichtsdiener, der auch für die Bewachung und Versorgung der Inhaftierten im Klostergefängnis zuständig war. Vor 1674 befand sich das Klostergefängnis noch im Pforthaus, der Klosterpforte des ehemaligen Nonnenklosters. Die Verhandlungen fanden im Gerichtszimmer des Amtshauses, in dem auch der Klosterhauptmann wohnte, statt. Nur nach Folterungen und erfolgter Tortur ging man in das Pforthaus, wo sich auch das Gefängnis befand.

Zur Urteilsfindung befragte das Klosteramtsgericht bei strengen Urteilen immer das Belehrungsinstitut, die Juristische Fakultät der Universität zu Rostock.Horst Alsleben: Zanksüchtig, ungesellig – Hexe! SVZ Schwerin, Mecklenburg-Magazin, 23. Februar 2018. Bei zu erwartenden milderen Urteilen befragte man auch schon mal die Juristische Fakultät der Universität zu Greifswald. Die Verhandlungen fanden im Gerichtszimmer im Amtshaus der Klostervorsteher statt.Horst Alsleben: Die Hexen von Dobbertin. 2018, S. 9.

Hexenprozesse Hexenprozesse in Dobbertin 1594 Fischer, Anna, Verbrennung auf dem Scheiterhaufen.Universitätsarchiv Rostock, Spruchakten S 0251, S. 89 ff, S 0261 S. 99. ...mit dem feuer vom Leben zum todt zurichten sei. 1594 Stindmann, Anna, Urteil nach Folter.Universitätsarchiv Rostock, Spruchakten S 0251 S. 89 ff. 1595 Hovemann, Lena, Verbrennung auf dem Scheiterhaufen.Universitätsarchiv Rostock, Spruchakten S 0261 S. 187. 1595 Kagen, Margarete, Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. 1595 Lange, Anna, Endurteil nach Tortur nicht bekannt. 1595 Lange, Catharina, Endurteil nach Tortur nicht bekannt.Universitätsarchiv Rostock, Spruchakten S 0261 S. 187. 1603 Bolten, Anna, Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. 1604 Ortmann, Anne, Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. 1604 Vickesche Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. 1637 Plagemann, Ilse, Endurteil nach Tortur nicht bekannt. 1662 Schroeder, Anna, Endurteil nach Tortur nicht bekannt.LHAS 3.2-3/1 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin. Nr. 3217 Anklage der Bademutter Schröder wegen Zauberei 1662. 1665 Volckmann, Trine, Endurteil nach Tortur nicht bekannt. 1667 Dolgen, Annen, Endurteil nach Tortur nicht bekannt. 1673 Granzow, Katarina, Verbrennen auf dem Scheiterhaufen.LHAS 3.2-3/1 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin. Nr. 3005 Hexenprozeß gegen Catharina Grantzow 1673/1674.Horst Alsleben: Zanksüchtig, ungesellig – Hexe! SVZ Schwerin, Mecklenburg-Magazin, 23. Februar 2018. 1674 Theetzlaff, Verbrennung auf dem Scheiterhaufen.

1674 fand auf dem Gerichtsberg mit der Theetzlaff die letzte Dobbertiner Verbrennung auf dem Scheiterhaufen im Beisein des Klosterhauptmanns Friedrich von Jasmund, dem Syndicus Dr. Joachim Nesen und dem Güstrower Scharfrichter Claus LowsenLHAS 2.12-3/2 Klöster und Ritterorden, Dobbertin. Nr. 366 Gesuch Claus Lowens zu Güstrow um Bestallung als Scharfrichter beim Kloster. statt.

Hexenprozesse im Umfeld von Dobbertin mini|hochkant|Wegweiserstein am alten Landweg nach Lähnwitz (2011) Lähnwitz 1602 Bornesche, Trine Teufelsbuhlschaft mit Todesurteil durch Enthauptung.

Mestlin 1557 Schultes, Joachim Zauberei und Segnung von Vieh und Pflug, Urteil nicht bekannt.

Hexenprozesse in der Sandpropstei Alle Gerichtsverfahren wurden durch das Klosteramtsgericht im Klosteramt zu Dobbertin durchgeführt.

Lexow 1634 Drewes, Trine, allgemeine Bezichtigungen, Verfahren nicht bekannt. 1635 Drewes, Trine, wieder allgemeine Bezichtigungen, mehrfache Anklage, Verfahren nicht bekannt. 1665 Stuedemann, Margaretha, Entlassung, Verfahren nicht bekannt. 1674 Gantzowen, Catharina, nach Torturwiederholung Widerruf, Todesurteil Verbrennung. 1674 Hechts, Hedwig, mehrfache Anklage, nach allgemeiner Tortur Entlassung. 1682 Tiedeman, Anna Grete, mehrfache Anklage wegen Teufelsbuhlschaft, Fluchtversuch, Urteil nicht bekannt. 1669 Heins, Maria, schlechter Ruf, Entlassung nach formaler Verfahrensrüge. 1669 Seliken (Selig), Dorethea, Menschenschädigung, Fluchtversuch nach Torturwiederholung.

Sietow 1662 Schröder, Anna Zauberei und Hexerei, nach Urfehde des Landes verwiesen.LHAS 3.2-3/1 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin. Nr. 3217 Closter Dobbertin inquisitio Bademutter Annen Schrödersin pocto Veneficy (Zauberei) 1662. 1669 Heins, Maria Schlechter Ruf, nur Verfahrensrüge vor Entlassung. 1669 Seliken, Dorothea Menschenschädigung, Fluchtversuch nach Torturwiederholung.LHAS 3.2-3/1 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin. Nr. 4478 Menschenschädigung gegen die verehelichte Simon, geb. Seelig aus Sietow, 1665–1670.

Aus alten Klosterakten Unter dem noch vorhandenen Aktenbestand des Klosteramtsgerichts befinden sich nur wenige Gerichtsakten zu durchgeführten Hexenprozessen im Klosteramt Dobbertin. Aus einigen Akten konnte der Prozessverlauf rekonstruiert werden.

Dobbertin Aufgenommene Ehrliche Zeugniskundschafft, wider Catharinen Grantzowen Hans Weltsihnen hfrowen im Dörffe Dobbertin in po prot venefici (Zauberei) 13 Septbr 1673.Fred Beckendorff: Prozess gegen die angebliche Hexe Katarina Granzow, Frau des Kruegers Hans Welzin im Klosteramt Dobbertin, 1673 bis 1674. (unveröffentlichte Übersetzung)

Dahinter verbergen sich 78 Blätter, auf denen große Teile des Prozesses aufgeschrieben sind. Man kann daraus entnehmen, wie damals solche Hexenprozesse geführt wurden. Es ist aus diesen Gerichtsakten aber nicht zu erfahren, wer die Anzeige bzw. die Denunziation besorgt hat und eben sowenig, warum dies geschah.

Die als Hexe angeklagte Katarina Granzow war die Frau des nicht ganz unvermögenden Dobbertiner Gastwirts Hans Weltzien. In ihrer Jugend hatte sie beim Klosterfräulein von Below im Damenstift gedient. Als Gastwirtin musste sie gegenüber einigen Gästen resolut sein, denn ihr Mann hatte wohl vorwiegend in der Landwirtschaft zu tun. An einer Stelle im Befragungsprotokoll sagte sie, sie habe zaubern gelernt, weil es ihr im Kriege um 1634 schlecht ergangen sei. In den Klosterakten befinden sich noch akkurate Verzeichnisse von Durchmärschen der Kaiserlichen und der schwedischen Truppen.LHAS 3.2-3/1 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin. Nr. 898 Amtsprotokolle 1623–1632.LHAS 3.2-3/1 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin. Nr. 659 Kosten Einquartierung Kaiserlicher und Schwedischer Armee bis 1659.

Es wurden 19 Zeugen aufgeboten, um der Angeklagten die Zauberei nachzuweisen. Von allen sind der Name, der Beruf und das Alter bekannt. Fünf Zeugen wohnten nicht mehr in Dobbertin, aber alle arbeiteten für das Klosteramt und waren vom Klosteramt abhängig. Joachim Löwe und Joachim Schmidt waren Schützen im Forstamt, Andreas Ludwig und Heinrich Köpke als Landreiter klostereigene Polizisten, die dem Klosterhauptmann unterstanden. Michael Preuße war Müller und hatte die Dobbertiner Mühle vom Klosteramt gepachtet und wird nicht gegen die Belange der Klosteramtsverwaltung gehandelt haben. Sein 20-jähriger Knecht dürfte sich an seinen Herren gehalten haben. Der Bauknecht Paschen Cordes arbeitete auf dem Klosterbauhof. Der Fischer Bartolomeus Lembke war als Pächter des Dobbertiner Sees ebenfalls vom Klosteramt abhängig. Aber auch ein Bauer und vier Frauen waren unter den Zeugen.

Von den weiteren am Prozess beteiligten Personen ist besonders der öffentlich zugelassene und legitimierte Notar Cristiany Schovig aus Güstrow zu nennen, der die juristischen Aufgaben wahrnahm und die heute noch vorhandenen Protokolle abfasste. Die Hauptpersonen und Vertreter der Anklage waren der Klosterhauptmann Christoff Friedrich von Jasmund und sein Küchenmeister Arnd Kalsow. Der Küchenmeister als Finanzbeamter des Klosteramtes war auch der Vermittler zur Urteilsfindung mit dem Dekan, dem Senior und den Doctores der Juristen Fakultät der Universität zu Greifswald. Der Seelsorger der Angeklagten war Vincent Lukow, denn die Pastorenstelle war seit 1672 vakant.

Die Verhandlungen fanden 1673 im Gerichtszimmer des Amtshauses im Dobbertiner Kloster statt und endeten am 13. April 1674 im Gefängnis im Pforthaus. Ob die Angeklagte Katarina Granzow nach den Folterungen und monatelangem Aufenthalt im dortigen Gefängnis noch zu gehen imstande war, ist nicht aufgeschrieben worden. Das endgültige Urteil wurde am 8. Mai 1674 gesprochen.

Aus den unzähligen Vernehmungsprotokollen geht hervor, dass sie von Jugend auf dem bösen Gerücht der Hexerei unterlag und zu Hause viel Teufelswesen betreibe. Im Verlauf des Prozesses hatte der Richter viele Zeugen so geschickt befragt und ihnen dann ihre Aussage in den Mund gelegt.