mini|hochkant|Jan Böhmermann (2014) mini|hochkant|Recep Tayyip Erdoğan (2015) Als Böhmermann-Affäre (auch Fall Böhmermann, Causa Böhmermann, Erdogate oder Staatsaffäre Böhmermann) werden ein Fernsehbeitrag des deutschen Satirikers und Moderators Jan Böhmermann und die Reaktionen von türkischer und deutscher Seite bezeichnet.
Böhmermann trug am 31. März 2016 in der Folge 43 Böhmerwie, Böhmerwo, Böhmerwann der Sendereihe Neo Magazin Royale auf ZDFneo ein satirisches Gedicht namens Schmähkritik vor. Es handelt vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan und nimmt Bezug auf ein satirisches Lied in der NDR-Sendung extra 3 (Erdowie, Erdowo, Erdogan) und die türkischen Reaktionen. Eingeleitet und wiederholt unterbrochen wurde der Vortrag von Hinweisen des Moderators und seines Sidekicks Ralf Kabelka, man wolle mit der Lyrik erklären, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehen könne. Böhmermann sagte vor dem eigentlichen Gedicht: „Ich habe ein Gedicht, das heißt ‚Schmähkritik‘. Wenn das öffentlich aufgeführt wird – das wäre in Deutschland verboten.“ Böhmermann bediente sich damit des Stilmittels der Paralipse. Es wurden außerdem türkische Untertitel für das Schmähgedicht eingeblendet, allerdings nicht für den erklärenden Kontext.
Die Regierung der Türkei und auch Erdoğan selbst bekundeten ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann; die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Die Äußerung von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber Türkeis Ministerpräsident Davutoğlu, der Beitrag sei „bewusst verletzend“, wurde in der deutschen Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert. Später nannte sie diese Äußerung einen Fehler.
Als bekannt wurde, dass die Türkei basierend auf § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann verlangte, forderten zahlreiche Juristen, Politiker und andere die Abschaffung des Paragrafen. Merkel ließ am 15. April 2016 die Strafverfolgung nach § 103 StGB zu und erklärte zugleich, die Bundesregierung werde bis zum Ende der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen.„Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Paragraf 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten.“ Der Wortlaut der Rede ist abrufbar unter: Erst bei Paragraf 103 findet Merkel ihren Rhythmus. In: Welt Online (15. April 2016), abgerufen am 26. April 2016.
Am 4. Oktober 2016 gab die Staatsanwaltschaft Mainz die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Böhmermann bekannt. Es seien keine „strafbaren Handlungen […] mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde mit. Eine Karikatur oder Satire sei keine Beleidigung, sofern „die Überzeichnung menschlicher Schwächen [keine] ernsthafte Herabwürdigung der Person“ enthalte. In: heute (4. Oktober 2016), abgerufen am 4. Oktober 2016.
Am 1. Juni 2017 beschloss der Bundestag einstimmig die Abschaffung des § 103 StGB; sie trat am 1. Januar 2018 in Kraft.
Sendung von Böhmermann mini|Das Logo des Neo Magazin Royale Anlass für die Beschäftigung des Neo Magazin Royale mit dem türkischen Staatspräsidenten Erdoğan war die vorausgegangene Affäre um die Ausstrahlung eines satirischen Liedes über seine Regierungspolitik (vgl. Erdowie, Erdowo, Erdogan) durch die Satiresendung extra 3 am 17. März 2016. Am 29. März 2016 wurde öffentlich bekannt, dass das türkische Außenministerium dazu den deutschen Botschafter in der Türkei einbestellt hatte und die deutsche Bundesregierung zur Löschung des Liedes in der ARD-Mediathek aufgefordert hatte. Deutsche Medien berichteten ausführlich über die Einbestellung, die Lösch-Forderung und über die teils vehementen Statements deutscher Bundestagsabgeordneter und Außenpolitiker;Deutsche Politiker nennen Erdogan „anmaßend“ und „selbstherrlich“. In: Spiegel Online 29. März 2016. von da an war das Geschehene ein Politikum.Türkei verlangte offenbar Löschung des „Extra 3“-Videos. In: Spiegel Online 29. März 2016.
Einbettung des Gedichts in das Neo Magazin Royale Der Titel der Folge 43 vom 31. März 2016 des Neo Magazin Royale lautete Böhmerwie, Böhmerwo, Böhmerwann. Den umstrittenen Abschnitt der Sendung leitete Böhmermann ein, in dem er die eigene als „Quatschsendung“ bezeichnete und (offenbar ironisch) behauptete, diese habe mit „Satire nichts am Hut“. Man sei nicht imstande, „diese dicken Bretter zu bohren“, wie „die Kollegen da in Hamburg bei extra 3“.Julian Spies: Böhmermann-Gedicht gelöscht - so sehen Sie es trotzdem. In: Münchner Merkur (24. April 2016), abgerufen am 26. April 2016. So nahm er mit seinem Beitrag Bezug auf die politische Situation und Diskussion; er begann ihn mit dem Satz „Satire, extra 3, hat in dieser Woche fast den dritten Weltkrieg ausgelöst; dafür erstmal ’nen großen Applaus!“.
Im Folgenden wandte sich Böhmermann (da in der Türkei „jede noch so kleine Satire- oder Quatsch-Sendung, also wahrscheinlich auch diese“ geschaut werde) direkt an Erdoğan: „Wenn Sie das sehen: Vielleicht müssen wir Ihnen ganz kurz was erklären: Was die Kollegen von „extra 3“ gemacht haben, also Einen auf... inhaltlich, humorvoll mit dem umgegangen sind, was Sie da quasi politisch unten tun, Herr Erdoğan! Das ist in Deutschland und in Europa gedeckt von der Kunstfreiheit, von der Pressefreiheit, von der Meinungsfreiheit“. Es gebe aber „auch in Deutschland [und] in Mitteleuropa“ einen Unterschied zwischen „Satire und Kunst und Spaß“ einerseits und Schmähkritik andererseits, einen Unterschied, den Kabelka und er noch weiter erklärten.Stefan Niggemeier: Böhmermanns Satireschmäh. In: Übermedien (3. April 2016), abgerufen am 11. April 2016.
Anhand eines „praktischen Beispiel[s]“ wolle er Erdoğan diesen Unterschied zwischen straffreier Satire und strafrechtlich relevanter Schmähkritik nun veranschaulichen. Er wies zusammen mit Kabelka mehrmals darauf hin, das dann Folgende sei etwas, was man „nicht machen“ dürfe, und dass der Fall einer öffentlichen Aufführung des folgenden Gedichts in Deutschland verboten sei. Diese Hinweise gaben beide vor, während und nach dem Vortragen des Gedichts, das vor dem Hintergrund der türkischen Staatsflagge, eines Fotos von Erdoğan und musikalisch untermalt durch eine „türkisch angehauchte Version von ’nem Nena-Song“Neo Magazin Royale, 43. Ausgabe vom 31. März 2016 (online bei Vimeo, abgerufen am 14. April 2016). (in dem Fall 99 Luftballons; im Fall der extra-3-Satire war es Irgendwie, irgendwo, irgendwann) geschah. Das Gedicht wurde während des Vortrags durch Böhmermann simultan mit Untertiteln in türkischer Sprache übersetzt, die Vorrede und die Hinweise auf Verbot solcher Schmähkritik jedoch nicht.
Nach dem Vortrag mutmaßten Kabelka und Böhmermann über die Folgen, „unter Umständen nimmt man es aus der Mediathek, das kann jetzt rausgeschnitten werden“. Habe der türkische Präsident etwas gegen das Gedicht, hieß es weiter, „muss er sich in Deutschland erstmal einen Anwalt suchen“, damit der Fall „erstmal vor ’n Amtsgericht“ gehe, wo eine „einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung“ drohe. Böhmermann empfahl Erdoğan diesbezüglich seinen „Scherzanwalt Dr. Christian Witz in Berlin“, der in der Sendung sonst von Manni Laudenbach als Persiflage von Christian Schertz dargestellt wird.Stephan Lebert: Christian Schertz: „Die Zehn Gebote halte ich nicht immer ein“. In: Welt Online (17. Dezember 2015), abgerufen am 15. April 2016. Der Sender werde sich dann „wahrscheinlich“ dagegen wehren und „in drei, vier Jahren“ sei der Streit beigelegt. „Wichtig“ sei für den direkt angesprochenen Erdoğan auch, „dafür [zu] sorgen, dass es nicht im Internet landet“, aber es lade ja schon keiner hoch.
Gedicht Schmähkritik Das als Beispiel für eine Schmähkritik vorgetragene Gedicht selbst hat 24 Verse im Paarreimschema; Strophen sind nicht zu erkennen. Es lehnt sich formal, insbesondere durch Metrum und Paarreim, an den Knittelvers an.Zitiert nach: Staatsaffäre Böhmermann – die Fakten. In: Spiegel Online (12. April 2016), abgerufen am 12. April 2016; siehe auch Alexander Ignor: In der Strafsache Jan Böhmermann: Die Verurteilung. In: Tagesspiegel.de 20. April 2016.
Das im Präsens verfasste Werk besteht vor allem aus aneinandergereihten überwiegend sexuell konnotierten Schmähungen und aus politischen Behauptungen zu Erdoğan und trägt den Titel Schmähkritik. Solche wurde vorher von Kabelka als Diffamierung, „einfach nur so untenrum argumentier[en]“, als Beschimpfen, nur auf Privates abzielend und jemanden herabsetzend definiert.
Erdoğan wird als „sackdoof, feige und verklemmt“ (V. 1) bezeichnet; er habe ein „schlimm nach Döner“ riechendes „Gelöt“ (V. 3), das sogar einen „Schweinefurz“ (V. 4) in seinem Geruch übertreffe. Erdoğan sei „der Mann, der Mädchen schlägt / und dabei Gummimasken trägt“ (V. 5 f.). Er möge „am liebsten Ziegen ficken“ (V. 7) und „Minderheiten unterdrücken“ (V. 8). Er misshandele „Kurden“ wie „Christen“ (V. 9), während er „Kinderpornos“ (V. 10) schaue. Er habe „statt [zu] schlafen […] Fellatio mit hundert Schafen“ (V. 12 u. 13). Er sei „voll und ganz“ (V. 13) „ein Präsident mit kleinem Schwanz“ (V. 14); wie man jeden Türken „flöten“ (V. 15) höre, sei er eine „dumme Sau“ und habe „Schrumpelklöten“ (V. 16). Jeder „von Ankara bis Istanbul“ wisse, Erdoğan sei „schwul“ sowie „pervers, verlaust und zoophil“ (V. 19). Das Gedicht stellt „Recep“ (V. 20) in eine Reihe mit den Straftätern Josef Fritzl und Wolfgang Přiklopil und behauptet, Erdoğans Kopf sei so „leer wie seine Eier“ (V. 21), außerdem sei er „der Star auf jeder Gangbangfeier“ (V. 22), und endet mit „bis der Schwanz beim Pinkeln brennt / das ist Recep Erdoğan, der türkische Präsident“ (V. 23, 24).
Als das Publikum nach dem Vortrag des Gedichts zu klatschen beginnt, unterbricht Böhmermann den Jubel, denn er wolle ausschließlich die Grenzen der Satire aufzeigen und dies nicht nutzen, um das Publikum zu bespaßen. In einem Interview danach gab er auf die Frage, ob er dieses Gedicht geschrieben habe, scherzhaft an: „Nein. Quelle: Internet“.https://www.uni-kassel.de/upress/online/OpenAccess/978-3-7376-5057-1.OpenAccess.pdf
Offizielle Stellungnahmen und Reaktionen Bundesregierung Juristen des Auswärtigen Amtes vermuteten nach ersten juristischen Betrachtungen des Sachverhalts am Sonntag, dem 3. April 2016, das Gedicht sei möglicherweise strafbar.
In einem Telefongespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel das Werk „bewusst verletzend“ und verwies auf die schon unternommenen Maßnahmen des ZDF. Dies wurde von Kritikern als vorverurteilend bezeichnet. Der Pressesprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Steffen Seibert, betonte für die Bundeskanzlerin an dieser Stelle den hohen Wert von Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit. Am 22. April 2016 bezeichnete es Merkel, im Rückblick betrachtet, als Fehler, das Gedicht als „bewusst verletzend“ bezeichnet zu haben.
Am 15. April 2016 teilte Merkel persönlich mit, die Bundesregierung werde dem Strafverlangen gemäß StGB stattgeben und die Staatsanwaltschaft Mainz zur Strafverfolgung ermächtigen. Der zugrundeliegende StGB solle aber bis 2018 abgeschafft werden, er sei „für die Zukunft entbehrlich.“ Merkel betonte den Wert der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland; die Ermächtigung stelle keine Vorverurteilung dar. Der Fall werde von unabhängigen Gerichten, wie in Deutschland üblich, geklärt.FAZ.net: Die Erklärung im Wortlaut;