Das Gebiet Westlicher Riesrand ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7128-341) im Osten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.
Lage Das rund 417 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Westlicher Riesrand“ gehört zu den Naturräumen Albuch und Härtsfeld, Östliches Albvorland und Riesalb. Seine fünfzehn Teilgebiete liegen auf einer durchschnittlichen Höhe von und erstrecken sich am westlichen Rand des Nördlinger Rieses in den vier Kommunen Bopfingen – 87,65 ha = 21 % Kirchheim am Ries – 179,47 ha = 43 % Riesbürg – 104,35 ha = 25 % Unterschneidheim – 45,91 ha = 11 %
Beschreibung Das Schutzgebiet „Westlicher Riesrand“ wird als „kleingegliederte, hügelige Kulturlandschaft mit vier Höhlen, markanten Heidebergen am westlichen Rand des Nördlinger Rieses, enger Verzahnung von Wacholderheiden, Äckern, Wiesen und Hecken und Balmen am Goldberg“ beschrieben.
Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung der Griesbuckellandschaft des Meteoriteneinschlags Nördlinger Ries mit großflächigen Vorkommen von Kalk-Magerrasen, Wacholderheiden, Kalk-Pionierrasen, Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation und Flachland-Mähwiesen, Höhlen sowie dem Süßwasserkalkfelsen Goldberg.
Lebensräume Die Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen im Schutzgebiet wird unter anderem mit „Wacholderheiden“, „Kalk-Pionierrasen“, „artenreichen Borstgrasrasen“, „Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation“, „Höhlen“ sowie „mageren Flachland-Mähwiesen“ beschrieben.
Lebensraumklassen
Zusammenhängende Schutzgebiete Mit dem FFH-Gebiet „Westlicher Riesrand“ sind die Naturschutzgebiete „Blasienberg“ (1.179), „Goldberg“ (1.034) und „Riegelberg“ (1.172) sowie die Landschaftsschutzgebiete „Ipf mit Blasenberg und Reimersbergle“ (1.36.001) und „Landschaftsteile am Riesrandbereich“ (1.36.039) als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen.
Flora und Fauna Folgende Art, gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG beschrieben, ist zur Beurteilung des Gebiets von entsprechender Bedeutung:
Großkrebse (Astacidea) Stein- oder Bachkrebs (Austropotamobius torrentium), die kleinste europäische Flusskrebsart
Siehe auch Liste der FFH-Gebiete in Baden-Württemberg
Weblinks Verordnung, Datenauswertebogen und Karte im Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet „Westlicher Riesrand“
Einzelnachweise
Kategorie:FFH-Gebiet im Ostalbkreis Kategorie:Schutzgebiet in Bopfingen Kategorie:Schutzgebiet in Kirchheim am Ries Kategorie:Schutzgebiet in Riesbürg Kategorie:Schutzgebiet in Unterschneidheim Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebiet der Schwäbischen Alb Kategorie:Schutzgebietsgründung 2019