Der Begriff Gemeinschaftsmarke ist mehrdeutig: Gemeinschaftsausgabe, die Ausgabe von Briefmarken zum gleichen Anlass aus mehreren Ländern. Unionsmarke, bis 23. März 2016 Gemeinschaftsmarke genannt, ist ein Rechtsinstitut des gewerblichen Rechtsschutzes auf der Ebene des europäischen Sekundärrechtes.