Joachim Paul (* 10. Juli 1970 in Bendorf), Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, abgerufen am 14. März 2016. ist ein deutscher rechtsextremer Politiker (AfD). Er ist seit 2016 Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtages und war von 2016 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag. Er ist zudem seit 2015 stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat von Koblenz. Von 2019 bis 2022 war er Beisitzer im AfD-Bundesvorstand.
Leben Paul besuchte das Wilhelm-Remy-Gymnasium in Bendorf am Rhein und schloss dieses mit dem Abitur ab. Danach leistete er Wehrdienst im Feldjägerbataillon 740/251 in Mainz. Im Anschluss studierte Paul Germanistik, Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der University of Massachusetts Boston und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Pauls nicht abgeschlossene Doktorarbeit trug den Arbeitstitel „Die Bedeutung der Untersuchung der frühneuzeitlichen Hexenprozesse im Ahnenerbe und dessen personelle Verflechtungen“. Sein ehemaliger Doktorvater gab an, die Zusammenarbeit 2013 beendet zu haben, da Paul angefangen habe, sich unkritisch mit SS-nahen Quellen zu befassen.
Seit seinem Studium ist Paul Mitglied der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks in Bonn. Nach seinem Studium war er als Lehrer am Albert-Schweitzer-Gymnasium in Kaiserslautern und danach an der Ludwig-Erhard-Schule (BBS) in Neuwied tätig.Joachim Paul, Fraktion RLP, abgerufen am 23. November 2023
Partei Paul ist erster stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Koblenz.. afd-koblenz.de, abgerufen am 17. März 2016. Auf Landesebene war er Koordinator des Landesfachausschusses 6 (Bildung und Kultur) und Landesschriftführer seiner Partei. Seit 2015 ist er stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Rheinland-Pfalz. Er wurde mit 107 von 127 Stimmen gewählt. Im Jahr 2017 wurde er in diesem Amt bestätigt.
Im Dezember 2023 verhängte die rheinland-pfälzische AfD eine auf zwei Jahre angesetzte Parteiämtersperre gegen Paul, da dieser auf einem Foto den als Erkennungszeichen Rechtsextremer geltenden „White-Power-Gruß“ gezeigt haben soll. Paul bestritt einen extremistischen Hintergrund seiner Geste. Er habe das „OK-Zeichen“ gezeigt. Nach Angaben seines Anwalts Christian Wirth wurde die Ämtersperre nach Anrufung des parteiinternen Schiedsgerichts in eine Abmahnung umgewandelt.
Paul wurde am 15. September 2025 gemeinsam mit der stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Beatrix von Storch, von Vertretern des Nationalen Sicherheitsrats, des US-Außenministeriums sowie des Büros von Vizepräsident JD Vance im Weißen Haus in Washington, D.C. empfangen. Im Vorfeld hatte die AfD die Unterstützung der Trump-Regierung gesucht. Inhalt des Gesprächs waren angebliche Einschränkungen der politischen Freiheiten in Deutschland.
Wahlen Kommunalpolitik Stadtrat in Koblenz Seit September 2015 ist Joachim Paul für die AfD Mitglied des Koblenzer Stadtrates.Lars Geiges, Robert Pausch, Julika Förster: Die AfD vor den Landtagswahlen 2016. Programme, Profile und Potenziale (= OBS-Arbeitspapier. 20). Ein Projekt der Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2016, S. 25. Dort wirkt er im Sozial-, Kultur- und Schulträgerausschuss mit.
Kandidatur bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein Paul wurde von seiner Partei als Kandidat für die Wahl des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen am Rhein am 21. September 2025 nominiert. Die amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos, zuvor SPD), die dem Wahlausschuss vorsteht, wandte sich daraufhin an das rheinland-pfälzische Innenministerium sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und bat diese um eine Einschätzung der Verfassungstreue von Paul. Hintergrund ist, dass Bürgermeister anders als Abgeordnete Wahlbeamte und damit zur Verfassungstreue verpflichtet sind. Laut einem Urteil des Verwaltungsgericht Neustadt über den Ausschluss eines NPD-Bewerbers von 2011 reichen bereits „begründete Zweifel“ für den Ausschluss eines Bewerbers, ein Nachweis einer verfassungsfeindlichen Tätigkeit sei nicht erforderlich.
Die Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums antwortete auf Steinrucks Eingabe mit einem Schreiben vom 29. Juli 2025, das Erkenntnisse über Auftritte und Äußerungen Pauls mitteilte.Schreiben des Innenminsteriums von Rheinland Pfalz vom 29. Juli 2025 an die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, abgerufen am 23. August 2025 Der Verfassungsschutz listete unter anderem mehrere Artikel auf, die Paul in dem rechtsextremen österreichischen Freilich Magazin veröffentlichte. Erwähnt werden weiterhin eine von Paul organisierte „Messe des Vorfeldes“, zu der Mitglieder der Neuen Rechten eingeladen worden waren, eine parteiinterne Ämtersperre wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Geste sowie diverse Äußerungen zur sogenannten „Remigration“. Eine explizite Bewertung der Verfassungstreue Pauls enthielt das Schreiben indes nicht.
Im Anschluss lehnte der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 5. August 2025 die Kandidatur Pauls wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue ab. Bei der Abstimmung stimmten sechs Mitglieder gegen die Zulassung und ein Mitglied dafür. Gegen die Zulassung stimmten Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die je zwei Vertreter von CDU und SPD sowie der Repräsentant der Freien Wähler. Für die Zulassung stimmte der Vertreter der FDP. Die AfD selbst konnte nicht abstimmen, da sie ihren Vertreter nicht rechtzeitig ernannt hatte.
Rechtsstreit vor Gerichten Paul reichte im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ein, um bei der Wahl doch noch antreten zu können. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag als unzulässig ab. Zulässig sei ausschließlich das im Gesetz vorgesehene nachträgliche Wahlprüfungsverfahren. Etwas anderes gelte ausnahmsweise nur, wenn die Entscheidung des Wahlausschusses offenkundig willkürlich sei. Dies sei angesichts der durch den Wahlausschuss angeführten Gründe für die Zweifel an der Verfassungstreue hier jedoch nicht der Fall. Ob die angeführten Gründe letztlich ausreichend für den Ausschluss seien, müsse zum Schutz der Beständigkeit von Wahlen im Rahmen des nachträglichen Wahlprüfungsverfahren geklärt werden. Die Zeit vor der Wahl reiche für eine solche umfangreiche Prüfung nicht aus.Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen: Eilantrag des AfD-Kandidaten bleibt ohne Erfolg. Pressemitteilung Nr. 14/25. 18.08.2025
Paul legte gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein. Das Oberverwaltungsgericht lehnte diese kurze Zeit später ab und schloss sich dabei vollumfänglich der Begründung der Vorinstanz an. Der Senat bewertete es insbesondere als gefestigte Rechtsprechung, dass der Ausschluss von einer Wahl nur mit Hilfe eines nachträglichen Wahlprüfungsverfahrens angegriffen werden könne. Anderes gelte nur bei einem offensichtlich rechtswidrigen Wahlausschluss, der hier jedoch nicht vorliege. Eine verfassungsfeindliche Gesinnung müsse zudem nicht bewiesen sein. Vielmehr würden bereits Zweifel am jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausreichen. Für solche sei bereits ausreichend, dass Paul die Remigrationspläne des Rechtsextremisten Martin Sellner unterstützt und sich nicht von einer rechtsstaatswidrigen Verwendung des Begriffes distanziert habe.Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Eilantrag von Joachim Paul gegen Nichtzulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen bleibt ohne Erfolg, veröffentlicht am 25. August 2025, abgerufen am 25. August 2025
Daraufhin legte Paul beim Bundesverfassungsgericht und parallel dazu beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz jeweils Verfassungsbeschwerde ein. Beide Beschwerden scheiterten. Nach der Wahl lehnte auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier den von Paul gegen seinen Ausschluss eingelegten Einspruch ab.
Im Anschluss erhob Paul am 16. Januar 2026 vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine Klage mit dem Ziel die Ungültigkeit der Wahl vom 21. September 2025 und der Stichwahl vom 12. Oktober 2025 feststellen zu lassen.Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße: Klage gegen Nichtzulassung des AfD-Kandidaten Joachim Paul zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eingegangen, veröffentlicht am 19. Januar 2026, abgerufen am 25. Juni 2026 Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße verwies die Klage am 22. April 2026 zuständigkeitshalber an das Verwaltungsgericht Koblenz, wo Paul seinen Wohnsitz hat.Pfalz-Express: Nichtzulassung zur OB-Wahl: Verwaltungsgericht Neustadt verweist Klage von Joachim Paul (AfD) nach Koblenz, veröffentlicht am 25. April 2026, abgerufen am 25. Juni 2026Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße: Klage gegen Nichtzulassung des AfD-Kandidaten Joachim Paul zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen an das Verwaltungsgericht Koblenz verwiesen, veröffentlicht am 24. April 2026, abgerufen am 25. Juni 2026
Reaktionen auf den Ausschluss Nach dem Ausschluss Pauls von der Oberbürgermeisterwahl erhielten mehrere Mitglieder des Wahlausschusses, insbesondere die amtierende Oberbürgermeisterin Steinruck, Hassmails und Drohungen.https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/ob-wahl-hassmails-nach-afd-ausschluss-ludwigshafen-100.html Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) verurteilte die Anfeindungen, denen die Wahlleiterin und die Mitglieder des Wahlausschusses ausgesetzt gewesen seien. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts schaffe Klarheit, Paul solle die gerichtliche Entscheidung akzeptieren.https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/afd-ludwigshafen-100.html
Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete den Ausschluss von Paul als politisch motiviert und verfassungswidrig: „Ein Bewerber für das Amt ist von der Wahl ausgeschlossen worden. Aus politischen Gründen. Diese Praxis kennt man nur aus autoritären Staaten. In Deutschland ist das verfassungswidrig.“https://www.cicero.de/innenpolitik/uber-wahlen-in-der-demokratie-ludwigshafen-ist-nicht-moskauhttps://www.welt.de/politik/deutschland/video6894bc9c8d87bf286ac88be3/oberbuergermeisterwahl-staatsrechtler-haelt-ausschluss-von-afd-politiker-joachim-paul-fuer-politisch-motiviert.html
Staatsrechtler Christian Pestalozza (FU Berlin) argumentierte: „Jeder Fall ist für sich und nach seinen Besonderheiten zu würdigen, immer ist im Auge zu behalten, dass Parteinähe oder -mitgliedschaft allein nicht ausreichen, um die Verfassungstreue des Kandidaten infrage zu stellen oder zu verneinen.“ Der Vorgang in Ludwigshafen sei „rechtlich gesehen ganz normal“ und habe sich „entsprechend der geltenden Gesetze vollzogen“.https://www.welt.de/politik/deutschland/plus689b422f3ff531065c336513/Fall-Joachim-Paul-Politisch-waere-mir-lieber-wir-wuerden-uns-einer-Auseinandersetzung-mit-der-AfD-stellen.html
Reinhard Müller von der FAZ sah einen Fehler im System: „Klar verfassungsfeindliches Gebaren des Kandidaten ist dafür nicht ins Feld geführt worden. Das Verwaltungsgericht lässt das gleichwohl gelten und verweist nun im Eilverfahren auf eine mögliche nachträgliche Wahlprüfung. Hätte das Bestand, läge ein Fehler im System vor. Gegen einen solch gravierenden Eingriff muss effektiver Rechtsschutz schon vor der Wahl möglich sein.“https://www.faz.net/einspruch/afd-kandidat-ausgeschlossen-wider-die-freiheit-110644821.html