Das Solidaritätsprinzip gehört neben den Prinzipien der Personalität und der Subsidiarität zu den sozialphilosophischen Grundlagen der katholischen Soziallehre. Es wird dabei zunächst als eine Seins-Aussage über die soziale Natur des Menschen aufgefasst, der erst in der Ausrichtung auf die Gesellschaft seine Anlagen entfalten könne. Gleichzeitig wird das Solidaritätsprinzip normativ als sittliche Verpflichtung des Menschen interpretiert, sich entsprechend seiner sozialen Natur zu verhalten.

Theoretische Grundlagen Das Solidaritätsprinzip als Struktur- und Seinsprinzip mini|Oswald von Nell-Breuning (Bildmitte) präzisierte in seinem Werk das Solidaritätsprinzip Das Solidaritätsprinzip wird in katholischer Tradition, exemplarisch im Werk von Oswald von Nell-BreuningSiehe Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, als „Baugesetz“ jeder menschlichen Gemeinschaft verstanden. Grundsätzlich bestehe in jeder sozialen Gemeinschaft eine Wechselwirkung zwischen Individuum und Gemeinschaft, die „Gemeinverstrickung“ genannt wird. Daraus folge das ethische Prinzip der „Gemeinhaftung“, nach dem sowohl die einzelnen Glieder für das Ganze als auch das Ganze für die einzelnen Glieder Verantwortung trage.Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 15 ff.

Die anthropologische Basis der Gemeinverstrickung bildet in dieser Denktradition die Annahme einer „Leib-“ und „Geistnatur“ des Menschen. Danach kann der Mensch seiner Leibnatur nach ohne das Zusammenwirken mit anderen weder existieren noch sich fortpflanzen. Ebenso bedarf er der Anregung anderer, um sich als geistiges Wesen zu entfalten und kulturell tätig zu werden.

Das Solidaritätsprinzip als Entwicklungsgesetz der menschlichen Gesellschaft Auf der politischen Ebene leitet Nell-Breuning aus dem Solidaritätsprinzip die Forderung ab, dass in der Gemeinschaft diejenigen Werte realisiert werden müssen, die „nur in ihr verwirklicht werden können“Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 48. Diese nur gemeinschaftlich zu realisierenden Werte werden „Gemeingut“ genannt und von deren organisatorischen Voraussetzungen, dem „Gemeinwohl“, abgegrenzt.Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 30–33 Pflicht jedes Einzelnen sei es, den „Erfordernissen des Gemeinwohls nachzukommen“ und ihm das Einzelwohl „unterzuordnen“.Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 48

Das Solidaritätsprinzip wird dabei von Nell-Breuning auch als empirisches, in der Geschichte feststellbares Entwicklungsgesetz aufgefasst. So sei etwa der Kampf der Arbeiterschaft um Mitbestimmung in der Montanindustrie als Prozess der „Eingliederung der Arbeiterschaft in die Gemeinschaft des Gesamtvolkes“ zu verstehen. Ziel dieses Prozesses sei letztlich gewesen, der Arbeiterschaft den Platz in der Gemeinschaft einnehmen zu lassen, „an dem sie ihren Beitrag zum Wohle der ganzen Gemeinschaft am besten und wirksamsten leisten kann“Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 56.

Anwendungen des Solidaritätsprinzips in den einzelnen Gemeinschaftsformen Menschheit Auf weltweiter Ebene sieht Nell-Breuning die Menschheit als eine „Menschheitsfamilie“, die aufgrund ihrer einheitlichen, gesellschaftlich ausgelegten Menschennatur eine Einheit bilde. Deshalb sei die Verwirklichung des Solidaritätsprinzips eine weltweite Aufgabe, die auf die Verwirklichung der gemeinsamen „objektiven Kulturwerte“ abziele. Die grundlegenden Verpflichtungen aller Einzelnen gegenüber der Gesamtmenschheit seien dabei die Wahrung des Weltfriedens und die Unterstützung der schwächeren Glieder, z. B. in Form der Entwicklungshilfe. Zur weltweiten Durchsetzung des Solidaritätsprinzips seien verbindliche Rechtssätze wie das Völkerrecht erforderlich. Darüber hinaus bedürfe es mit zunehmender internationaler Verflechtungen in steigendem Maße übergreifender rechtlicher Einrichtungen, die mit den nötigen Machtmitteln ausgestattet sind. Die Vereinten Nationen und der Sicherheitsrat seien dabei erste, aber noch unzulängliche Versuche.Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 59 f. Vgl. auch die Enzykliken Pacem in terris von Papst Johannes XXIII. und Populorum progressio von Papst Paul VI.

Familie und Staat Die Familie ist aus Sicht von Nell-Breuning der Ort, an dem die größte solidarische Verbundenheit miteinander gelebt werden kann. Jedes Glied der Familie trage zu seinem Teil Mitverantwortung für die Familie als Ganzes und müsse seine Interessen in das Wohl dieses Ganzen einordnen. Umgekehrt trage aber auch die Familie als Ganzes Verantwortung für jedes ihrer Glieder und müsse alle Kräfte einsetzen, um es „zur Vollreife seines Menschtums“ zu führen.Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 61 Kein Familienmitglied dürfe irgendwelchen familienpolitischen Zielen geopfert werden.Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 73

Während die Familie überwiegend den Charakter einer Liebesgemeinschaft trage, sei der Staat wesentlich eine Rechtsgemeinschaft. In ihm sei der Staatsbürger gebunden an das Gemeinwohl, das vor allem in der rechten Ordnung des Zusammenlebens bestehe. Diese rechtliche Ordnung binde aber nicht nur den Einzelnen an das staatliche Ganze, sondern ebenso umgekehrt die Machthaber und Organe des Staates an das Wohl der Staatsbürger, das vor allem in der Sicherung ihrer Freiheit und Eigenständigkeit bestehe. Kein Staatsbürger dürfe irgendwelchen staatlichen Zielen wie der „nationalen Ehre“ geopfert werden.Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 73

Wirtschaft Nell-Breuning betrachtet die Wirtschaft als einen wesentlichen Teil der menschlichen Gemeinschaft, der es mit der Verwirklichung des Wertes der rechten Bedarfsdeckung zu tun hat. Um dieses Ziel zu erreichen, sei „ein sinnvoll geordnetes Ineinandergreifen“ der Handlungen der einzelnen Wirtschaftssubjekte erforderlich. Dafür sorge zwar bis zu einem gewissen Grade das – von der klassischen Nationalökonomie propagierte – Selbstinteresse des Einzelnen und der Wettbewerb mit den anderen; darüber hinaus müsse aber auch eine rechtliche Ordnung geschaffen werden, die das Wohlverhalten der einzelnen Wirtschaftssubjekte und den Ausgleich zwischen ihnen sicherstellt. Das Solidaritätsprinzip verlange, dass sich der arbeitende Mensch vom „Wirtschaftsuntertan“ zum „Wirtschaftsbürger“ entwickeln könne und „in der rechten Weise“ in den Wirtschaftsprozess eingegliedert werde. Die Kapitalbesitzer haben dabei die Pflicht, „neue und immer besser ausgerüstete Arbeitsplätze zu schaffen“.Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 64–66

Eigentum Aus dem Solidaritätsprinzip ergebe sich eine Verantwortung des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft wie auch umgekehrt. Die Gemeinschaft habe das Recht, nicht allein den Gebrauch, den der Eigentümer von seinem Eigentum machen darf, sondern auch die Rechtsgestalt des Eigentums so zu ordnen, dass das Eigentum auch seine Sozialfunktion erfüllt. Andererseits binde das Solidaritätsprinzip die Gemeinschaft gegenüber dem Eigentümer und gestatte ihr nicht, es willkürlich abzuschaffen oder einzuschränken. Grundsätzlich sei die bestehende Eigentumsordnung nicht als starr und unabänderlich zu betrachten, sondern ständig weiterzuentwickeln.Oswald von Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 76

Historische Entwicklung Der „Solidarismus“ von Heinrich Pesch Die erste systematische Darstellung des Solidaritätsprinzips legte der jesuitische Sozialethiker und Nationalökonom Heinrich Pesch (1854–1926) vor. Er knüpfte dabei an erste Ansätze Wilhelm Emmanuel von Kettelers und Georg von Hertlings an, die auf der Sozialethik des Thomas von Aquin basierten.

Pesch entfaltete sein System in dem von 1905 bis 1923 erschienenen fünfbändigen Lehrbuch der Nationalökonomie unter dem Namen „Solidarismus“. Sein Hauptanliegen war, die Fehler sowohl des Individualismus wie des Sozialismus zu vermeiden und ein eigenständiges Konzept „als Mitte zwischen Individualismus und Sozialismus“Heinrich Pesch: Lehrbuch der Nationalökonomie. Bd. 1, Freiburg 4. Aufl. 1924, S. 191 zu entwickeln.

Pesch verstand den Solidarismus nicht als theologisches, sondern als sozialphilosophisches System, da man der christlichen Offenbarung keine nationalökonomischen Programme entnehmen könne. Er wies aber darauf hin, dass vor allem die christliche Idee der Brüderlichkeit wertvolle Fingerzeige für das wirtschaftliche Verhalten bieten könne und der Solidarismus „seine volle Kraft, seine zwingende Geltung erst durch die christliche Weltanschauung“ erhalte.Heinrich Pesch: Lehrbuch der Nationalökonomie. Bd. 2, Freiburg 5. Aufl. 1925, S. VI

Den Ausgangspunkt der Überlegungen Peschs bildet die Auffassung, dass der Mensch als „ein soziales Wesen, ergänzungsfähig und ergänzungsbedürftig, auf das gesellschaftliche Leben angewiesen“ ist.Heinrich Pesch: Lehrbuch der Nationalökonomie. Bd. 4, Freiburg 4. Aufl. 1924, S. 33 Aus dem Seinsprinzip der faktischen wechselseitigen Abhängigkeit folgt für Pesch zugleich die sittliche Pflicht, solidarisch zu handeln: „Einordnung und Unterordnung unter das gesellschaftliche Ganze und dessen Wohl, das ist Solidarität als soziale Pflicht“.Heinrich Pesch: Lehrbuch der Nationalökonomie. Bd. 4, Freiburg 4. Aufl. 1924, S. 3

Staat, Wirtschaft, Gesellschaft haben sich in der rechtlichen- organisatorischen Ausgestaltung an dem Prinzip der Solidarität zu orientieren. Aus ihm ist nach Pesch die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit abzuleiten, worunter er sowohl die Pflicht des Staates zur Herstellung und Erhaltung der allgemeinen Wohlfahrt als auch das Recht des einzelnen Bürgers und der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen auf „Teilnahme am Genuß“Heinrich Pesch: Lehrbuch der Nationalökonomie. Bd. 2, Freiburg 2. Aufl. 1920, S. 275 dieses allgemeinen Wohles versteht.

Ein besonderes Augenmerk richtete Pesch auf den ökonomischen Bereich. Sein volkswirtschaftliches System im engeren Sinn bezeichnete er als „solidaristisches Arbeitssystem“. Danach ist der arbeitende Mensch „Subjekt und Ziel der Wirtschaft“.Heinrich Pesch: Lehrbuch der Nationalökonomie. Bd. 1, Freiburg 4. Aufl. 1924, S. V Ihm müsse in Produktion und Verteilung die gebührende Stellung zurückgegeben werden. Pesch kritisierte, dass die Herrschaft des Kapitals über den Menschen an die Stelle der Herrschaft des Menschen über die Welt getreten sei. In der Befreiung des Arbeiters von dieser ungebundenen Herrschaft sah Pesch den „Kernpunkt für die Lösung der sozialen Frage im engsten Sinne“.