Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Art. 4 (1) der Europäischen Vogelschutzrichtlinie – aktuell gilt die Fassung 2009/147/EG – gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des zusammenhängenden Netzes von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Europäischen Vogelschutzgebiete unterliegen den Schutzkriterien der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

In Baden-Württemberg wurden durch Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 insgesamt 90 Europäische Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 398.215,08 Hektar (ha) ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 11,16 Prozent an der Fläche des Bundeslandes. Elf Schutzgebiete erstrecken sich über jeweils zwei Regierungsbezirke. Die Anzahl der Schutzgebiete ist um diese Mehrfachnennungen korrigiert und entspricht deshalb nicht der Aufsummierung der Anzahlen der Gebiete in den vier Regierungsbezirken (Stand: 10. Dezember 2022).

Anzahl Gesamtfläche (ha) Flächenanteil (%) Regierungsbezirk Stuttgart 21 68.891,14 6,53 Regierungsbezirk Karlsruhe 23 56.091,88 8,11 Regierungsbezirk Freiburg 34 182.471,50 19,52 Regierungsbezirk Tübingen 23 84.333,59 9,53 Baden-Württemberg, gesamt 90 398.213,72 11,16

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle Gebietsname: Amtliche Bezeichnung des Schutzgebiets Bild/Commons: Bild und Link zu weiteren Bildern aus dem Schutzgebiet BfN-ID: Kennung des Schutzgebietes, vergeben durch das Bundesamt für Naturschutz WDPA-ID: Link zum Schutzgebiet in der World Database on Protected Areas EEA-ID: Link zum Schutzgebiet in der Datenbank der European Environment Agency (EEA) seit: Datum der Ausweisung als Schutzgebiet Lage: Geografischer Standort Kreis/Stadt: Landkreis oder Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Schutzgebiet befindet Fläche: Gesamtfläche des Schutzgebiets in Hektar Bemerkungen: Besonderheiten und Anmerkungen

Bis auf die Spalte Lage sind alle Spalten sortierbar.

Tabelle