Heinrich von Focke, auch Fock (* 1. Dezember 1673 in Lübeck; † 5. Januar 1730) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Domherr.

Leben mini|Wappen der Familie von Focke Heinrich Focke war ein Sohn des Lübecker Kaufmanns und Ratsherrn Hermann Fock und dessen Frau Anna, geb. Bremer. Sein Bruder Hermann Fock († 24. Mai 1731) war schwedischer Resident in Lübeck.

Heinrich Focke erhielt schon im Alter von sieben Jahren am 26. März 1681 mit der Possession der von dem resignierten Domherrn Erdmann Julius BerkenthinPrange, Domherren Nr. 287 übernommenen Präbende eine Anwartschaft als Domherr im Lübecker Kapitel. Nach dem Besuch des Katharineums studierte er Rechtswissenschaften, zuerst an der Universität Kiel. 1691 wechselte er an die Universität Wittenberg. Hier war er 1693 Respondent zweier Disputationen unter Vorsitz von Caspar Heinrich Horn und Konrad Samuel Schurzfleisch. Am 22. Januar 1695 wurde er zum Dr. beider Rechte promoviert.Johann Henrich von Seelen: Athenae Lubecenses. Band 2, Lübeck 1720 (Digitalisat), S. 29ff Danach unternahm er eine Grand Tour, die ihn nach Böhmen, Ungarn, Italien, in die Schweiz, nach Frankreich und Belgien führte. 1698, im Alter von 25 Jahren, begann er seine Residenz als Domherr in Lübeck und wurde stimmberechtigtes Mitglied des Domkapitels. 1699 ernannte ihn der dänische König Christian V. zum Kanzlei- und Regierungsrat in den Herzogtümern, was von seinem Nachfolger Friedrich IV. bestätigt wurde.

Bei der Lübecker Bischofswahl nach dem Tod von Fürstbischof August Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf 1705, die von einer militärischen Auseinandersetzung und zu Weihnachten 1705 von der Belagerung und Besetzung von Schloss Eutin durch die Dänen begleitet war, gehörte Focke zur letztlich unterlegenen Partei im Kapitel, die den dänischen Koadjutor, Prinz Carl von Dänemark (* 26. Oktober 1680; † 8. August 1729), einen jüngeren Bruder des dänischen Königs Friedrich IV. unterstützte.Peter von Kobbe: Schleswig-Holsteinische Geschichte vom Tode des Herzogs Christian Albrecht bis zum Tode Königs Christian VII. (1694 bis 1808). Altona: Hammerich 1834, S. 42 Durch diplomatisches Eingreifen der englischen Königin Anne sowie der Generalstaaten und nach Zusicherung einer Rente wurde dieser jedoch zur Aufgabe seines Anspruches gebracht, so dass der Kandidat der gottorfischen und mit Schweden verbündeten Partei, Christian August von Schleswig-Holstein-Gottorf, die Nachfolge antreten konnte.Eduard Vehse: Geschichte der kleinen deutschen Höfe seit der Reformation. 14. Teil: Die geistlichen Höfe, Band 4, Hamburg: Hoffmann & Campe 1860, S. 85 Endgültig beigelegt wurde die Auseinandersetzung erst nach Abschluss der Altranstädter Konvention, als Christian August 1709 vom Kaiser mit dem Hochstift Lübeck belehnt wurde.C. R. Rasmussen, E. Imberger, D. Lohmeier, I. Mommsen: Die Fürsten des Landes – Herzöge und Grafen von Schleswig-Holstein und Lauenburg. Wachholtz Verlag, Neumünster 2008., S. 195.

1710 nahm er seinen Abschied aus dänischen Diensten. Im Anschluss ernannte ihn Fürstbischof Christian August von Schleswig-Holstein-Gottorf als Gottorfer Regent zum Justizrat mit Sitz und Stimme in der Gottorfer Kanzlei. Im Kapitel übernahm er 1711 das Amt des ThesaurarsJohann Henrich von Seelen: Athenae Lubecenses. Band 2, Lübeck 1720 (Digitalisat), S. 38, später war er Structuarius (Bauverantwortlicher)Inschrift der Grabkapelle.

Focke wurde am 25. Oktober 1729 in den Reichsadel erhoben und dabei sein altadeliges Wappen bestätigt.De Nederlandsche leeuw: Maandblad van het Koninklijk Nederlandsch Genootschap voor Geslacht- en Wapenkunde, 1889, S. 75

Heinrich von Focke war zweimal verheiratet; in erster Ehe mit einer Tochter des Lübecker Bürgermeisters Bernhard Frese. Er hatte einen Sohn, Carl Friedrich, der am 14. Februar 1740 im Alter von 14 Jahren verstarb.Er soll auch Domherr gewesen sein, was trotz des Alters möglich war - er findet sich aber nicht in der Aufstellung aller Domherren von Prange (Lit.) Er wurde in der von ihm bereits 1723 erworbenen und heute nach ihm benannten von Focke-Kapelle im Lübecker Dom bestattet. Nach seinem Tod ging die Präbende an den Domherrn Detlev Christian von Reventlow.Prange, Domherren Nr. 348 Mit ihm erlosch das Adelsgeschlecht. Die † v. Focke in Lübeck. In: Der deutsche Herold: Zeitschrift für Wappen-, Siegel- u. Familienkunde 4 (1873), S. 23f. (Digitalisat)

Focke-Kapelle mini|Focke-Kapelle Eine der nördlichen Seitenkapellen ursprünglich erbaut von dem Domherrn Johann Bule († 1332).BuK, S. 57 Hier befand sich später auch das Beinhaus des Doms, welches erst mit dem Erwerb der Kapelle durch Benedikt von Ahlefeldt 1710 beseitigt wurde, der das Grabgewölbe einbauen ließ. 1723 ging die Kapelle an Heinrich von Focke über und erhielt in Zusammenhang mit seinem Tod um 1730 ihre heutige Gestaltung mit dem barocken Portal mit einer lateinischen InschriftInschrift mit Übersetzung bei Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0475-6, S. 74 des Lübecker Bildhauers Hieronymus Hassenberg.

Literatur Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 9–304. Unveränderter Nachdruck 2001, ISBN 3-89557-167-9 Antje Grewolls: Die Kapellen der norddeutschen Kirchen im Mittelalter: Architektur und Funktion. Ludwig, Kiel 1999, ISBN 3-9805480-3-1 Wolfgang Prange: Verzeichnis der Domherren. In: Ders.: Bischof und Domkapitel zu Lübeck: Hochstift, Fürstentum und Landesteil 1160-1937. Lübeck: Schmidt-Römhild 2014, ISBN 978-3-7950-5215-7, S. 400 Nr. 296

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