mini|hochkant=1.5| (EPCI, ) ist der Oberbegriff für alle Arten von Gemeindeverbänden in Frankreich. Es gibt verschiedene Typen von EPCI, die sich durch den Umfang ihrer Kompetenzen sowie durch die Mindestzahl der vertretenen Einwohner unterscheiden. Seit dem Jahr 2013 ist jede französische Gemeinde gesetzlich verpflichtet, einem EPCI anzugehören. Seit 2014 werden die Gemeindeverbandsräte direkt vom Volk gewählt.

Typen von Gemeindeverbänden Die verschiedenen Typen von EPCI sind im allgemeinen Gesetzbuch zu Gebietskörperschaften (, CGCT) festgelegt. Folgende Arten von Gemeindeverbänden gibt es: Syndicat de communes (seit 1890) mit verschiedenen Varianten, darunter dem Syndicat intercommunal à vocation multiple (SIVOM) Communauté de communes (seit 1992) Communauté urbaine (seit 1966) Communauté d’agglomération (seit 1999) Syndicat d’agglomération nouvelle (seit 1983) Métropole (seit 2010, maßgeblich verändert im Jahr 2014) Établissement public territorial (seit 2016, zur Untergliederung der Métropole du Grand Paris)

Die EPCI sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind eine Form von und damit anders als die Gemeinden, die sich in ihnen zusammenschließen, selbst keine eigenständigen Gebietskörperschaften (). Insbesondere sind ihre Kompetenzen damit auf diejenigen Gebiete begrenzt, die ihnen gesetzlich oder durch Vereinbarung zwischen den beteiligten Gemeinden zugewiesen sind.

Mit dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung vom 27. Januar 2014 wurden diejenigen EPCI mit Steuerkompetenz, die mindestens 400.000 Einwohner in einem Ballungsraum von über 650.000 Einwohnern zählten, in Métropoles umgewandelt. Ausnahmen bildeten die Métropole du Grand Paris und die Métropole d’Aix-Marseille-Provence, die am 1. Januar 2016 gebildet werden sollten.

Zahlen Zum 1. Januar 2026 gab es in Frankreich 1.252 EPCI (mit eigener Steuererhebung, d. h. ausgenommen die ), darunter 987 , 230 , 21 und 14 . Zurzeit gibt es noch die vier Atlantik­inseln Île-de-Bréhat, Île-de-Sein, Île d’Yeu und Ouessant, die keiner EPCI angehören. + Entwicklung der Zahl der Gemeindeverbände, der beteiligten Kommunen und von deren Einwohnern Jahr (Stichtag 1. Januar) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Communauté de communes 2.409 2.387 2.358 2.223 1.903 1.884 1842 1018 1009 1001 997 995 992 992 990 989 987 Communauté d’agglomération 181 191 202 213 222 226 196 219 222 223 222 223 227 227 229 230 230 Communauté urbaine 16 16 15 15 15 9 11 15 11 13 14 14 14 14 14 14 14 Syndicat d’agglomération nouvelle5 5 5 4 4 3 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- Métropole -- -- 1 1 1 11 13 14 21 21 21 21 21 21 21 21 21 EPCI mit Steuerkompetenz 2.611 2.599 2.581 2.456 2.145 2.133 2.062 1.266 1.263 1.258 1.254 1.253 1.254 1.254 1.254 1.254 1.252 Beteiligte Gemeinden 34.774 35.041 35.305 36.049 36.614 36.588 35.858 35.411 35.353 34.966 34.964 34.961 34.951 34.941 34.931 34.871 34.871 Millionen Einwohner 57,9 58,8 59,3 60,9 62,6 62,9 67,0 67,6 67,9 68,0 68,0 68,2 68,5 68,6 68,9 69,2 69,6

Funktionsweise und Gremien Das beschlussfassende Organ eines EPCI ist das bzw. der (Verbandsrat). Dieses Gremium funktioniert im Wesentlichen wie ein Gemeinderat. Durch seine Beschlüsse erledigt es die Angelegenheiten, die in den Kompetenzbereich des EPCI fallen. Insbesondere beschließt es den Haushalt. Das Gremium tritt mindestens einmal pro Vierteljahr auf Anordnung seines Vorsitzenden zusammen. Seine Sitzungen sind öffentlich, sofern nicht explizit anderweitig beantragt.

Bis zum Jahr 2014 wurden die Mitglieder der Verbandsräte von den Gemeinderäten aus der Mitte ihrer Mitglieder gewählt. Seit den Kommunalwahlen vom März 2014 sind die Verbandsräte direkt vom Volk gewählt; die Wahl erfolgt gleichzeitig mit derjenigen der Gemeinderäte. Eine Ausnahme bilden Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern; diese entsenden auch weiterhin Mitglieder des Gemeinderats in den Gemeindeverbandsrat.

Der Vorsitzende des Verbandsrats ist das ausführende Organ des EPCI. Er ordnet die Ausgaben an, ist der Chef der verschiedenen Abteilungen des EPCI und sein rechtlicher Vertreter. Er kann einen Teil seiner Aufgaben an seine Stellvertreter abgeben, deren Zahl zwischen 4 und 15 beträgt, jedoch 20 Prozent der Zahl der Beschäftigten des EPCI nicht überschreiten darf. Der Ratsvorsitzende wird im Anschluss an jede Wahl des Verbandsrates von diesem neu gewählt nach denselben Modalitäten, die auch bei Bürgermeisterwahlen anzuwenden sind.

Weblinks

Einzelnachweise