Egid Valentin Felix von Borié, mit vollem Namen Aegidius Valentin Felix Freiherr von Borié zu Schönbach (* 18. November 1719 in RastattJahns, S. 222, Anm. 1, spricht sich unter Bezug auf eine neuere Untersuchung gegen die verbreitete, ältere Angabe von Stockach, Schwäbisch-Österreich, als Geburtsort aus.; † 29. März 1793 in Regensburg), war würzburgischer Hof- und Regierungsrat, erzherzoglich-österreichischer Staatsrat, Reichsreferendar an der Reichshofkanzlei, Gesandter der römisch-deutschen Kaiser Joseph II., Leopold II. und Franz II. und mehrerer Reichsfürsten im Immerwährenden Reichstag und im Reichsfürstenrat sowie Grundherr von Neuhaus, Salzburg und Dürrnhof.

Familie Egid von Borié war ein Spross der freiherrlichen Familie von Beaurieu(x) oder von Borié aus dem Hochstift Lüttich. Sein Vater, Johann Franz Egid von Borié, zunächst Landvogt der Landgrafschaft Nellenburg,Johann Samuel Ersch, Johann Gottfried Gruber: Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste. Elfter Teil (Bleiberg – Bonzen), Leipzig 1823, S. 32 (Google Books). markgräflich badischer Geheimrat, 1722 durch Karl VI. mit dem Zusatz „von Schönbach“ in den Reichsadelsstand (Reichsritterschaft) befördert, wurde 1729 Assessor (Richter) beim Reichskammergericht in Wetzlar. Seine Mutter war Mariane Jacobi von Ehrenkron, die Tochter des Kanzlers der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Hartmann Jacobi von Ehrencron, und dessen Frau Salome von Lasser. Ältere Brüder waren Franz Edmund und Jacob Georg. Franz Edmund wurde erzherzoglich-österreichischer Regierungsrat in Freiburg im Breisgau (Vorderösterreich), Jacob Georg kurpfälzischer Regierungspräsident in Neuburg an der Donau.

Im Februar 1744 heirateten Egid von Borié und Mariane Sabine Theresie von Reibelt (1722–1789).Zu ihrer Familie: Jahns, S. 224. Sie war eine vermögende Tochter des würzburgischen Hofkanzlers Johann Philipp Christoph von Reibelt (1686–1766), die die Güter Neuhaus und Dürrnhof und Anteile des Gutes Salzburg in die Ehe einbrachte. Die Ehe blieb kinderlos.Jahns, S. 223f.

Ausbildung Nach häuslichem Unterricht und dem Besuch des Wetzlarer Jesuitengymnasiums ging Egid von Borié 1732–1735 zum Studium der Rechtswissenschaft an die Universität Würzburg (1732–1735). Anschließend war er 1736/37 Praktikant bei Johann Jacob von Zwierlein, Advokat und Prokurator am Reichskammergericht. Dem folgte 1738/39 ein Praktikum bei seinem Vater am Gericht selbst.Jahns, S. 225.

Laufbahn Am 19. August 1739 wurde Egid von Borié Regierungs- und Hofrat des Würzburger Fürstbischofs Friedrich Karl von Schönborn-Buchheim, der ihn am 1. August 1743 zum Geheimen Referendar ernannte. Als 1746 mit Anselm Franz von Ingelheim ein neuer Fürstbischof antrat, entließ der ihn aus Würzburger Diensten. Er trat deshalb noch im gleichen Jahr in die Dienste von Kurtrier, wo er bis 1749 verblieb.Jahns, S. 225. Nach dem Tod des Fürstbischofs Anselm Franz holte ihn das Domkapitel 1749 zurück nach Würzburg und ernannte ihn zum Geheimen Rat. Zunächst für das Domkapitel während der Sedisvakanz, dann für den folgenden Bischof von Würzburg, Karl Philipp von Greiffenclau zu Vollrads (1690–1754), war er wieder in der dortigen Verwaltung tätig. Er kümmerte sich um Landeskultur und Fabrikwesen, insbesondere um die Woll- und Leinenmanufaktur sowie das Würzburger Zucht- und Arbeitshaus.

Ebenfalls 1749 war der Inhaber des kurbayrischen Assessorats am Reichskammergericht, Hermann Franz von Sonborn, verstorben. Warum die Wahl von Kurfürst Maximilian III. Joseph auf Egid von Borié als Nachfolger fiel, der ja weder bayrischer Untertan war noch je in bayrischen Diensten gestanden hatte, ist nicht ganz sicher. Wahrscheinlich gab es eine entsprechende Zusage des Vaters von Maximilian III. Joseph, Kurfürst Karl Albrecht (Kaiser Karl VII.), an Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn-Buchheim, den früheren Dienstherren von Egid von Borié. Jedenfalls berief er sich nun darauf und wurde von Kurfürst Maximilian III. Joseph tatsächlich auch schnell vorgeschlagen.Jahns, S. 229. Noch 1749 brachte er Teile des Berufungsverfahrens hinter sich. Seine Kandidatur war aber nicht unumstritten: Zum einen hatte er weder einen juristischen GradAnerkannt waren das juristische Lizentiat („Lic. Iur.“) oder ein Doktorgrad („Dr. iur“). noch die erforderliche Zahl adeliger Vorfahren (bei deren Vorliegen ein juristischer Grad nicht erforderlich gewesen wäre). Die Richter am Reichskammergericht – sozial mehrheitlich in einer ähnlichen Position wie der Bewerber – erfanden daraufhin die steile These, dass diesen Anforderungen die Tatsache gleichzustellen sei, wenn ein Kandidat Sohn eines Assessors sei.Jahns, S. 230f. Das nächste Problem ergab sich daraus, dass der Vater von Egid von Borié formal immer noch Assessor am Gericht war. Er war damals allerdings schon so krank, dass er sein Amt nicht mehr ausübte. Dieses Problem wurde deshalb nicht vertieft erörtert. Akut wurde es allerdings erneut, als 1750 der Bruder von Egid von Borié, Johann Georg Jakob von Borié, seitens Kurtrier als Assessor präsentiert wurde. Hier fanden die Richter, dass das unzulässig sei und Egid von Borié als der zuerst Präsentierte den Vorrang habe. Das Problem löste sich letztendlich, weil beide 1752 auf ihre Kandidaturen verzichteten.Jahns, S. 231. Und schließlich wurden dem Richterkollegium angebliche despektierliche Äußerungen durch Egid von Borié zugetragen, die er im Zusammenhang mit Prozessen, die vor dem Reichskammergericht liefen, als würzburgisch-bambergischer Beamter gemacht haben sollte. Die Stimmung im Kollegium der Richter war hinsichtlich Egid von Borié deshalb nicht gut.Jahns, S. 232.

Hinzu kam, dass Fürstbischof von Greiffenclau zu Vollrads ungern auf Egid von Borié als Mitarbeiter verzichten wollte. Egid von Borié setzte deshalb hinsichtlich seiner Bewerbung am Reichskammergericht zuerst auf eine Verzögerung des Verfahrens. Im Dezember 1751 setzte das Reichskammergericht ihm dann ein Ultimatum, das Verfahren zu beenden.Jahns, S. 232f. Zugleich erreichte Fürstbischof von Greiffenclau zu Vollrads vom Kaiser eine Aufnahme von Egid von Borié in den Reichshofrat unter der aufschiebenden Klausel, dass dieser seinen Dienst in Wien erst nach dem Tod des Bischofs antreten müsse. Mit dieser Absicherung in der Tasche, verzichtete Egid von Borié 1752 auf die Kandidatur zum Reichskammergericht.Jahns, S. 233.

Bei der erneuten Sedisvakanz nach dem Tod von Bischof Greiffenclau zu Vollrads Ende 1754 kam es zu heftigem Streit zwischen Egid von Borié und dem Domkapitel, woraufhin Egid von Borié 1755 aus Würzburger Diensten endgültig ausschied, die Stelle am Reichshofrat auch de facto antrat und sie bis 1761 ausübte. Es war der Beginn einer Karriere in habsburgischen Diensten. 1759 bis 1761 war er parallel Geheimer Reichsreferendar der deutschen Expedition der Reichshofkanzlei.Jahns, S. 226, 233.

Am 18. Januar 1761 ernannte ihn Kaiserin Maria Theresia, die ihm Zeit ihres Lebens besonders zugeneigt warJahns, S. 227., verbunden mit einem Jahresgehalt von 8.800 Gulden zu einem Mitglied des neugeschaffenen österreichischen Staatsrates (Staatsrat für die inländischen Geschäfte), der ihm großen Einfluss auf die Staatsangelegenheiten Österreichs verschaffte. Bei diesem Wechsel schied er aus der Reichshofkanzlei aus, blieb aber formal Mitglied des Reichshofrats, ohne dort weiter tätig zu sein.Jahns, S. 226. Unterstützt von Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg brachte er eine Reform der österreichischen Finanzverwaltung auf den Weg. 1763 erwirkte er die Berufung des Aufklärers und Reformers Joseph von Sonnenfels zum Professor für Staatswissenschaften an die Universität Wien.

1764 fungierte Egid von Borié als dritter königlich-böhmischer Wahlbotschafter bei der Wahl Joseph II. zum römisch-deutschen König in Frankfurt am Main.Jahns, S. 226. Boriés Mitwirken beim raschen Zustandekommen der Wahlkapitulation honorierte Maria Theresa nach seiner Rückkehr in Wien mit dem Komturkreuz des St. Stephansordens.

Kaiser Joseph II. ernannte Egid von Borié 1767 zum Mitglied der geheimen Konferenz für Reichsangelegenheiten, der außer dem Kaiser und Borié nur noch Rudolph Joseph von Colloredo und Johann Anton von Pergen angehörten.

Nach dem Frieden von Hubertusburg förderte Egid von Borié die Ansiedlung („Impopulation“) im Banat (Schwabenzug).

1770 entsandte der Kaiser ihn mit einem Jahresgehalt von 12.000 Gulden nach Regensburg, wo Borié ihn als österreichischen und burgundischen Komitial- und Direktorialgesandten beim Reichstag und im Reichsfürstenrat vertrat. Zugleich erhielt er den Titel eines kaiserlichen wirklichen Geheimen Rats und verzichtete auf alle Ämter in Wien.Jahns, S. 226. Im Reichsfürstenrat führte er – im Wechsel mit Johann Sebastian von Zillerberg den Vorsitz.Jahns, S. 227. Bis 1780 bekam er dort zusätzlich die Aufgabe, die Virilstimme von Würzburg zu vertreten, in der Folge auch die Vertretungen für Bamberg, Fulda, Dietrichstein sowie Thurn und Taxis.Jahns, S. 226.

Weitere Aktivitäten mini|Schloss Neuhaus, erbaut 1767, heute Kur- und Schlosshotel, 2011; rechts der Turm der römisch-katholischen Schlosskapelle Heiligkreuz, 1773 bis 1776 ebenfalls im Auftrag Boriés erbautTilmann Breuer: Franken. Die Regierungsbezirke Franken, Unterfranken und Oberfranken. In: Georg Dehio: Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Band Bayern I, Deutscher Kunstverlag, Berlin und München 1999, S. 74.

Zwischen 1772 und 1792 verfasste Egid von Borié – auch auf der Grundlage der umfangreichen Bestände des österreichischen Gesandtschaftsarchivs – eine stattliche Zahl von Schriften zu verschiedenen Themen des Justizwesens und des Reichsstaatsrechts. Insbesondere interessierte ihn auch, Arbeit und Verfahren des Reichskammergerichts effektiver zu gestalten. Dazu wertete er die Arbeit der letzten Visitation (1767–1776) aus.

In Dürrnhof gab er die 1760 erbaute Filialkirche St. Aegidius in Auftrag. 1767 ließ er als Grundherr von Neuhaus, Salzburg und Dürrnhof das Schloss Neuhaus als Familiensitz erbauen, ab 1773 dessen Schlosskapelle Heiligkreuz. Zu dem Grundbesitz, den er als Nutznießer seiner Frau erlangt hatte, kaufte er die im Herzogtum Sachsen-Meiningen gelegenen Rittergüter Einödhausen und Melkers hinzu.

Ehrungen Kaiser Franz I. ernannte Egid von Borié zusammen mit seinen Brüdern am 1. Januar 1759 zum Reichsfreiherrn.Jahns, S. 223. Kaiserin Maria Theresia verlieh ihm 1761 das Ritterkreuz des St. Stephansordens und eine Pension. 1764 erhielt er das Komturkreuz des St. Stephansordens. 1770 erhielt er den Titel Kaiserlicher wirklicher Geheimer Rat mit der Anrede Exzellenz.Jahns, S. 226.

Tod Egid von Borié starb am 29. März 1793 im Zimmer des Priors des Augustinerklosters Regensburg, nachdem er im Gottesdienst in der Augustinerkirche einen Schlaganfall erlitten hatte. Er wurde in der Augustinerkirche bestattet.

In das Amt des kaiserlichen und österreichischen Direktorialgesandten auf dem Reichstag, das er bis zu seinem Tode ausübte, folgten ihm 1793 Johann Aloys Josef von Hügel und 1795 sein Neffe Egid Joseph Karl von Fahnenberg. Letzterer wurde auch sein Biograf. Er war zudem einer seiner drei Haupterben. Die beiden anderen waren die Neffen Friedrich von Löhr und Severin von Borié.

Siehe auch Liste der österreichischen Gesandten beim Heiligen Römischen Reich

Literatur Schriften (Auswahl)

Ohnmaasgebliche Vorschläge die Visitation, und die Beförderung des Justitz-Wesens am Kaiserlichen- und Reichs-Cammer-Gericht, dann dessen Sustentations-Werk betreffend, Regensburg 1772 (Nachtrag 1773). Das Revisions-Gericht über die Urtheln des Reichs-Kammergerichts bey dessen jetziger Visitation, 1776.