Macht bezeichnet die Fähigkeit einer Institution, Person oder Gruppe, auf das Denken und Verhalten einzelner Personen, sozialer Gruppen oder Bevölkerungsteile so einzuwirken, dass diese sich ihren Ansichten oder Wünschen unterordnen und entsprechend verhalten. Macht ist mehr oder weniger an allen Formen des menschlichen Zusammenlebens beteiligt und bedingt auf unterschiedliche Weise das Entstehen von Sozialstrukturen mit ausdifferenzierten persönlichen, sozialen oder strukturellen Machtpotenzialen und gesellschaftlich zugeschriebenen Positionen. In patriarchalen Gesellschaften (demnach fast allen historischen Hochkulturen bis hin zu den modernen Staaten) tritt Macht vor allem als Ausdruck männlicher Dominanz auf, etwa um Eigentum zu sichern, gesellschaftlichen Rang zu erhöhen oder nach Herrschaft zu streben. Je nach Kultur wird dabei auch Gewalt in verschiedensten Formen als Machtmittel akzeptiert.David Graeber, David Wengrow: Anfänge. Eine neue Geschichte der Menschheit. Aus dem Englischen von Helmut Dierlamm, Henning Dedekind und Andreas Thomsen, 4. Auflage, Klett-Cotta, Stuttgart 2022, ISBN 978-3-608-98508-5, S. 17–24, 132–135, 392, 395–396, 352–353, 421, 438–443, 460–461, 499, 507.Lisa Lamm: Diskriminierung von Frauen: Woher kommt das Patriarchat?. Artikel auf nationalgeographic.de vom 19. Januar 2023, online abgerufen am 22. Oktober 2024. Prinzipiell, wenn auch im konkreten Fall nur schwer zu unterscheiden ist Macht von Einfluss z. B. von Experten, welcher auf die Veränderung von Einstellungen zielt.
In extremer Form ist Macht die Durchsetzungsfähigkeit eines Mächtigen, einseitig definierte Ziele zu erreichen, ohne selbst Ansprüchen beteiligter Personen entgegenzukommen oder sich diesen zu unterwerfen. Die Einflussnahme erfolgt mittels möglicher Strafandrohung, wobei auf die Zielpersonen ein unterdrückender Zwang ausgeübt wird, sich zu fügen. Für Personen, die absolute Macht ausüben, ist nicht erforderlich, ein Austauschverhältnis oder einen Kompromiss einzugehen, sollten die Zielpersonen gegensätzliche oder unvereinbare Interessen haben. In diesem Fall sind die weitgehend deckungsgleichen Begriffe Macht und Einfluss voneinander abzugrenzen, mögen auch die Übergänge fließend sein. Die beiden Bedeutungsfelder werden auch als „Macht über … haben“ und „Macht zu tun“ umschrieben. Macht als zentraler Begriff der Sozialwissenschaften ist im Bedeutungsumfang umstritten.
Gemäßigte (alltägliche) Machtverhältnisse beschreiben hingegen mehrseitige (Austausch-)Verhältnisse, bei denen eine Seite die stärkere Ausgangs- oder Verhandlungsposition einnimmt (beispielsweise wegen verfügbarer Möglichkeit der Einflussnahme durch Belohnung, Bevorzugung oder durch überlegenes Wissen), die von der anderen Seite akzeptiert wird. Von anderer Seite wird auf Widerspruch verzichtet, nichts gegen die Ausübung der Macht unternommen, somit eine Duldung, Befolgung oder Anpassung vollzogen.
Bezüglich der Wortherkunft von Macht (siehe unten) kann der Begriff auch so verstanden werden, dass soziale Macht nur einen – wenn auch sehr bedeutenden – Sonderfall eines grundsätzlicheren Machtbegriffs bildet.
Allgemeines
Macht definiert den Umfang der physischen und psychischen Handlungsmöglichkeiten einer Person oder Personengruppe. Damit ist Macht nichts Gegenständliches, unmittelbar Sichtbares, sondern eine weithin unsichtbare Eigenschaft sozialer Beziehungen. Die Nutzung dieser Handlungsmacht, die sich auf andere Individuen auswirken kann, aber nicht muss, ist bezogen auf ihre Auswirkungen in positivem wie auch negativem Sinne möglich. Im Alltagsverständnis überwiegt eine negative Konnotation, was sich in Begriffen wie Machtmensch, Machtbesessenheit, Machthunger und Machtergreifung zeigt. Ist der Einsatz von Zwang oder Gewalt möglich, muss dies nicht stets auch negative Auswirkungen haben, so dass eine differenzierte Betrachtung von Handlungsmacht und deren Voraussetzungen und Auswirkungen notwendig ist. Die (Regelung der) Anwendung physischer Gewalt z. B. ist in der demokratischen Gesellschaft an den Staat delegiert, der in diesem Rahmen u. a. gesellschaftlich notwendige Polizeifunktionen wahrnimmt. Die Anerkennung eines staatlichen Monopols auf legitime Gewaltausübung durch die Bürger im demokratischen System ist wohl die umfangreichste denkbare Übertragung von gesellschaftlicher Macht an eine Instanz überhaupt. Anarchisten dagegen lehnen jede Art der Machtausübung in der Form von staatlicher Herrschaft ab. Dies bedeutet jedoch keine Machtlosigkeit im Sinne von Macht zu, die zur Handlungsunfähigkeit führen kann (Siehe auch: Ohnmacht (Psychologie)). In demokratischen Systemen wird die Macht durch Verfassung und Gesetz eingeschränkt.
Etymologie Das Hauptwort Macht kann auf zwei ähnlich lautende indogermanische Wurzeln zurückgeführt werden: mag- (kneten, pressen, formen, bilden) oder magh- (machen – im Sinne von können, vermögen, fähig sein). Die erste Wurzel weist noch auf einen unmittelbaren Werkzeugbezug hin. Die zweite Wurzel weist bereits auf den sozialen Kontext einer möglichen Verfügung über sich und andere sowie eine Ausrichtung auf die Zukunft hin.Volker Gerhardt: Vom Willen zur Macht: Anthropologie und Metaphysik der Macht am exemplarischen Fall Friedrich Nietzsches. Münster 1983, ISBN 3-11-012801-2, S. 10f. Auch im heutigen Sprachgebrauch schwingt oft noch eine Verdinglichung und Personalisierung von Macht mit und verstellt vielfach den Blick darauf, dass Macht in menschlichen Gesellschaften prinzipiell als „relationaler Begriff“ verstanden werden muss.Katharina Inhetveen: Macht. In: Nina Baur, Hermann Korte, Martina Löw, Markus Schroer (Hrsg.): Handbuch Soziologie. Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15317-9, S. 256ff.
Im Althochdeutschen, Altslawischen und Gotischen bedeutete das Wort Macht (gotisch: magan) so viel wie Können, Fähigkeit, Vermögen (z. B. jemand „vermag“ etwas zu tun) und ist stammverwandt mit dem Alltagsbegriff „machen“, signalisiert also Potenzialität. Vergleichbar stammt das lateinische Substantiv für „Macht“, potentia, von dem Verb posse ab, welches heute mit „können“ übersetzt wird.
Macht wird im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals dem Wortfeld des Begriffs Herrschaft zugeordnet. Wörter wie Machtapparat, Machtergreifung, Machtwechsel, Machthaber legen dieses Verständnis nahe, zeigen jedoch, dass es faktischen Machtinhabern an politischer Legitimation fehlen kann. Macht bezeichnet also etwas Faktisches, während staatliche Autorität und Herrschaft auf durch traditionelle Normen oder moderne Verfahren legitimierten institutionellen Grundlagen basieren.Niklas Luhmann: Legitimation durch Verfahren. Frankfurt, 10. Auflage 1983.
Begriffsgeschichte Auch wenn sozial legitimierte bzw. politische Machtausübung nur eine Erscheinungsform von Macht ist, steht sie doch im Mittelpunkt der Theoriebildung und des Denkens.
Zuerst beschäftigte sich die griechische Sophistik aus philosophischer Sicht mit dem Machtproblem. Thukydides behandelt im Melierdialog die Frage der inneren Macht des Rechts. Während sich die Abgesandten der Insel Melos auf den Nutzen des Gerechten berufen, vertreten die Athener ihnen gegenüber die reine, nicht weiter zu legitimierende Machtposition einer Großmacht: Recht gebe es nur bei Gleichheit der Kräfte. Machtausübung sei somit in der menschlichen Natur fundiert. Platon setzt sich mit dieser sophistischen Position im Gorgias auseinander: Die anscheinend Mächtigen seien in Wirklichkeit ohnmächtig, da sie nicht das tun, was eigentlich das Ziel jedes vernünftigen Strebens sei, sondern nur, was ihnen gerade als das beste erscheine; d. h., sie tun nicht, was sie „eigentlich“ wollen würden, wüssten sie es „besser“. Aristoteles behandelt das Machtproblem im Rahmen der Theorie von Herrschaft und Knechtschaft. Politische Herrschaft sei im Unterschied zur Despotie eine Herrschaft von Freien über Freie, die sich im Herrschen und Beherrschtwerden ablösen.
Im lateinischen Sprachbereich wird zuerst bei Cicero zwischen potestas im Sinne von Amtsgewalt und auctoritas im Sinne von Ansehen als zwei Formen der Macht explizit unterschieden. Anknüpfend an diese Unterscheidung geht Augustinus davon aus, dass Menschen eigentlich nicht über Menschen herrschen können, sondern nur über das Vernunftlose. Die Scholastik hat daraus die Frage abgeleitet, ob der gedachte paradiesische Urzustand ohne alle Formen von Herrschaft gedacht werden muss. Thomas von Aquin schränkt die Machtausübung auf vernünftige Formen der Herrschaft über Freie ein, die zum Guten hinführen. Wilhelm von Auvergne spezifiziert, dass potentia eine Form der potestas sei, die nur durch den Gehorsam der Untergebenen wirksam ist. Wilhelm von Ockham fokussiert vor allem die Aneignungsmacht der Menschen gegenüber der herrenlosen Natur durch die gemeinsame Herrschaft der Menschen gegenüber der Natur. Im Eigentum wiederum liegt nach Ockham eine wichtige Machtquelle und zugleich die materielle Grundlage für eine politische Zwangsgewalt, die von der göttlichen Macht unabhängig, jedoch von der Zustimmung der Beherrschten abhängig ist. Deren Widerstand gegen politische Machtausübung ist damit nicht länger Widerstand gegen die gottgewollte Ordnung, wie es Paulus im Kap. 13 des Briefs an die Römer fordert: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.“
Marsilius von Padua geht noch weiter in der Delegitimierung geistlicher Machtausübung: Diese ist für ihn ein Widerspruch in sich. Zur Aufrechterhaltung des Friedens dürfe es nur eine einheitliche Macht geben, die mit Zwangsgewalt ausgestattet ist. Die Macht leite sich zwar von Gott her, aber zu ihrer Durchsetzung benötige sie Zwangsinstrumente, die am ehesten in einer Wahlmonarchie gegeben sind. Während sich die Spätscholastik bis zu Calvin hin weiter um die Rechtsbegründung von Macht konzentrierte, begriff Machiavelli die Macht umgekehrt von ihren Auswirkungen her; sie bedürfe anders als die Autorität nicht der Legitimation, sondern ist eine praktische Tatsache, die nur beschrieben und quasi technologisch optimiert werden kann. Jean Bodin fordert demgegenüber die Stärkung des Souveräns durch Legitimitätsbeschaffung, was jedoch nicht heißt, dass dieser in seinem Handeln durch Gesetze gebunden ist.
Für Thomas Hobbes ergibt sich aus der Theorie der natürlichen Aneignungsmacht der Menschen gegenüber der Natur und den naturbedingten Machtunterschieden die Vorstellung eines naturrechtlich begründeten Herrschaftsanspruchs eines jeden auf alle anderen. Nur durch Machtkonzentration auf ein von der Rechtsordnung erschaffenes Subjekt – den Staat – kann der aus diesen konfligierenden Ansprüchen aller gegen alle folgende Krieg verhindert werden. Damit löst Hobbes in seinem Werk Leviathan das Problem der Begründung von Macht vollständig aus dem Rahmen der Rechtstheorie der Macht.
Im Gegensatz zu Thomas Hobbes liefert Spinozas Naturzustand keine normativen Kriterien für den Machtgebrauch. Das natürliche Recht eines Jeden erstreckt sich auf alles das, was durchzuführen in seiner Macht steht. Damit werden natürliches Recht und Macht gleichgesetzt. Aber auch Tugend ist an Macht gebunden, und Macht erscheint als Tugend, wenn sie aus sich heraus Wirkungen produziert und sich der Mensch an diesen Wirkungen erfreut, ohne dass er dieses durch die Überwindung von Widerständigkeit definiert.
Kant entpersonalisiert den Machtbegriff, denkt ihn unabhängig von persönlicher Herrschaft und setzt die Staatsmacht des Obrigkeitsstaates, dem man Gehorsam schuldet, mit Gewalt gleich, ohne deren rechtliche Legitimation als zwingend mitzudenken. Gewalt ist eine Macht, die dem Widerstand anderer Mächte übergeordnet ist.